Protokoll der Sitzung vom 03.07.2015

Zur Frage 2: Den Mehrgenerationenhäusern in Sachsen-Anhalt stehen 40 000 € pro Jahr zur Verfügung.

Das waren die Antworten?

Herr Lange hat eine Nachfrage.

Wie kommen die Mehrgenerationenhäuser dann an diese Mittel heran? Müssen sie nach der Vereinbarung einen Antrag an den Bund stellen? Oder fließen die Mittel über den Bund in den Landeshaushalt und werden dann den Mehrgenerationenhäusern zur Verfügung gestellt?

Nein, das läuft weiter wie bisher. Die Vereinbarung zwischen den einzelnen Mehrgenerationenhäusern, die sich an diesem Modellprojekt beteiligt haben, und dem Bund läuft weiter mit Mitteln in Höhe von 30 000 € vom Bund und 10 000 € von den Kommunen.

Bei der Frage der Mitfinanzierung hat jedes Land diese Vereinbarung unterschrieben. Für uns bedeutet sie im Einvernehmen mit dem Bund, dass wir Hilfestellungen bei Qualifizierungen, bei Weiterbildung und Ähnlichem geben. Das hat der Bund akzeptiert, sodass diese Finanzierung durch den Bund so, wie sie bisher war, weitergeht.

Noch eine Nachfrage? - Bitte.

Das heißt, der Ansprechpartner ist weiterhin der Bund?

Genau.

Danke.

Die Frage 7 zum Thema Vorbereitung Winckelmann-Jubiläen 2017/2018 wird von dem Kollegen Stefan Gebhardt gestellt. - Bitte.

In dem Landtagsbeschluss vom 18. September 2014 spricht sich der Landtag für die Aufbereitung und Neugestaltung der Winckelmann-Ausstellung in Vorbereitung auf die Jubiläen 2017/2018 aus. Ein entsprechender Antrag auf Landesförderung wurde auf der Basis eines Gesamtkonzeptes zur

Vorbereitung auf die Jubiläen für das Jahr 2015 gestellt. Dieser sieht die wissenschaftliche Vorbereitung ab dem Jahr 2015 sowie Modernisierungsarbeiten zur Gewährleistung der Barrierefreiheit ab dem 1. August 2015 vor.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grund liegt bis heute kein Zu

wendungsbescheid für die wissenschaftliche Vorbereitung der Ausstellung zu den Winckelmann-Jubiläen im Jahr 2015 vor?

2. Wie viele Landesmittel stehen für die Moder

nisierung des Winckelmann-Museums zur Verfügung?

Danke schön. - Bitte, Herr Minister Dorgerloh.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich die Frage des Abgeordneten Stefan Gebhardt im Namen der Landesregierung beantworte, zunächst eine Vorrede.

Das Land hat ein besonderes Augenmerk auf die Pflege des Winckelmann-Erbes gelegt. Das zeigt sich unter anderem in der umfangreichen Förderung der Winckelmann-Gesellschaft, sowohl aktuell als auch in der Vergangenheit. Die Winckelmann-Gesellschaft hat seit 1999 für den Betrieb des Museums in Stendal, die Durchführung von Projekten und die Ankäufe von Sammlungsbeständen Landesmittel in Höhe von mehr als 1,3 Millionen € erhalten. Ich darf auch daran erinnern, dass wir in dieser Legislaturperiode den Betrieb des Museums deutlich mehr fördern als früher, nämlich jährlich mit 97 000 €. Die Förderungen erfolgen aus dem Kapitel 07 86 - Museen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die beiden Fragen wie folgt.

Zu 1: Die Winckelmann-Gesellschaft hat für die Vorbereitung der zentralen Ausstellung und des Veranstaltungsprogramms der Winckelmann-Jubiläen einen Antrag auf Förderung aus Kapitel 07 86 - Museen - im Jahr 2015 in Höhe von 69 000 € gestellt.

Für die Umsetzung in den Jahren 2016 bis 2018 beabsichtigt die Gesellschaft, einen Folgeantrag im Herbst 2015 beim Landesverwaltungsamt einzureichen. Um den Umfang der Fördermittel, die für das Gesamtprojekt voraussichtlich benötigt werden, landesseitig abschätzen zu können, legte die Gesellschaft eine Kostenschätzung vor. Demnach beantragt die Gesellschaft für das Projekt „Zentrale Ausstellung“ und das Veranstaltungsprogramm insgesamt Landesmittel in Höhe von 684 000 € für die Jahre 2015 bis 2018 bei geschätzten Gesamtkosten von 1 040 000 €.

Das Kultusministerium hat der Winckelmann-Gesellschaft daraufhin eine Förderung in Höhe von bis zu 500 000 € für dieses Projekt in den Jahren von 2015 bis 2018 in Aussicht gestellt. Dieser Betrag ist von der Gesellschaft als nicht ausreichend erachtet worden. Sie hat darum gebeten, gemäß dem Antrag im Jahr 2015 einen Betrag in Höhe von 69 000 € zusätzlich bewilligt zu bekommen.

Um dieses abschließend prüfen und bescheinigen zu können, weil auch hierfür Höchstfördersätze gelten, wurde die Gesellschaft um weitere erläuternde Unterlagen gebeten, die bisher noch nicht vollständig vorgelegt wurden. Der Antrag für das Jahr 2015 kann daher noch nicht beschieden werden. Es gibt aber in den nächsten Tagen ein Gespräch mit der Winckelmann-Gesellschaft bei uns im Haus. Im Anschluss daran werden hoffentlich die entsprechenden Unterlagen vorgelegt werden können.

Zu 2: Für die Schaffung eines modernen Museumsquartiers hatte die Winckelmann-Gesellschaft ursprünglich Landesmittel in Höhe von 1,38 Millionen € auch aus dem Kapitel 07 86 - Museen - bei Gesamtkosten in Höhe von 1,96 Millionen € beantragt. Da die benötigten Mittel in diesem Umfang im Förderbereich Museen nicht zur Verfügung stehen - wir erinnern uns an Frage 1; es sind schon Mittel aus demselben Topf beantragt worden -, hat das Kultusministerium die Gesellschaft mehrfach und bereits im Vorfeld der Antragstellung gebeten, den Landesanteil im Museumsbereich zu reduzieren und sich an weitere Fördermittelgeber im Land, beim Bund und bei der EU zu wenden, darüber hinaus natürlich auch an Stiftungen und Einrichtungen wie Lotto und Toto.

Darüber hinaus wurde empfohlen, eine kleinere Maßnahme zu planen, deren Finanzierung durch verschiedene Fördermittelgeber leichter zu realisieren ist. Nach den dem Kultusministerium derzeit vorliegenden Informationen wurde die Baumaßnahme auf ein Gesamtvolumen von 1,438 Millionen € reduziert. Die Stadt Stendal wird sich voraussichtlich mit einem Betrag von 235 000 € und die Gesellschaft selbst mit einem Betrag von ca. 74 000 € beteiligen.

Die Winckelmann-Gesellschaft wurde gebeten, den Antrag entsprechend zu überarbeiten und zusammen mit einem aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplan beim Landesverwaltungsamt einzureichen. Dieser liegt bislang nicht vor. Bereits jetzt kann festgestellt werden - -

Herr Minister, ich weiß nicht, ob die Abgeordneten Sie besser verstehen, aber ich verstehe Sie ausgesprochen schlecht.

(Zustimmung von Frau Koch-Kupfer, CDU, und von Herrn Gebhardt, DIE LINKE)

Dann versuche ich es ein wenig lauter. - Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass der demnach bestehende Fehlbedarf von 1,174 Millionen € nur zu einem geringen Anteil aus dem Kapitel 07 86 - Museen - gedeckt werden kann.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass für die Projektförderung nichtstaatlicher Museen und für den Schutz von Kunst- und Kulturgütern aus diesem Kapitel nach dem geltenden Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 jährlich insgesamt nur Mittel in Höhe von 1,671 Millionen € zur Verfügung stehen. Aus diesem Kapitel fließen auch der jährliche Betriebskostenzuschuss in Höhe von 97 000 € und die weiteren Landesmittel von bis zu 500 000 € für die zentrale Ausstellung und das Begleitprogramm des Winckelmann-Jubiläums.

Der Gesellschaft wird daher weiterhin geraten, nach weiteren Fördermittelgebern zu suchen. Wir werden sie dabei beraten. Es gibt die ausdrückliche Bereitschaft des Wirtschaftsministeriums, vor einiger Zeit schon an die Winckelmann-Gesellschaft herangetragen, ebenso die Bereitschaft des Bundes, sich dort zu engagieren. Allerdings muss die Gesellschaft die ausgestreckten Hände dann auch ergreifen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. Jetzt hat Herr Gebhardt eine Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich kann jetzt nur auf das Bezug nehmen, was ich akustisch verstanden habe. Ich habe verstanden, dass Sie eine Zusage gemacht oder einen Betrag von - wie Sie es formuliert haben - bis zu 500 000 € in Aussicht gestellt haben. Dazu muss ich sagen: Das halte ich für eine seltsame Formulierung; denn „bis zu 500 000 €“, das kann auch ein Betrag von 3 € sein. Können Sie diese Angabe „bis zu“ konkretisieren?

Die Nachfrage, die ich konkret habe: Sie haben gesagt, dass sie sich in den nächsten Tagen noch einmal mit der Winckelmann-Gesellschaft treffen. Können Sie das konkretisieren in Anbetracht der Tatsache, dass der geplante Maßnahmenbeginn am 1. August 2015 sein soll, laut Antrag, der von der Winckelmann-Gesellschaft gestellt wurde? Könnten Sie Auskunft darüber geben, ob aus Ihrer Sicht oder aus der Sicht Ihres Hauses ein Maßnahmenbeginn am 1. August realistisch ist?

„Bis zu“ heißt, wir haben eine Förderrichtlinie in diesem Bereich und darin stehen meines Erachtens Förderhöchstgrenzen: bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Es sind nicht regelmäßig

70 %, aber das ist die reguläre Förderhöchstgrenze, bis zu der wir bei nichtstaatlichen Museen fördern. Man muss prüfen, was dann an förderfähigen Kosten tatsächlich akzeptiert werden kann.

Es ist im Übrigen auch bei anderen Museen selbstverständlich, dass natürlich weitere Drittmittel eingesetzt bzw. eingeworben werden. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, dann soll der Termin bei uns im Haus am 10. Juli 2015 stattfinden. Dann steht es der Winckelmann-Gesellschaft natürlich frei, einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen, falls sie in der Zeit nicht die nötigen Unterlagen einreichen, sodass kein Nachteil für die Gesellschaft entsteht.

Es ist nicht das erste Gespräch mit der Winckelmann-Gesellschaft. Es hat schon mehrmals Gespräche bis hin zu Vor-Ort-Terminen unseres Hauses gegeben. Von daher begleiten wir die Gesellschaft schon gut. Aber sie muss die Anträge dann auch stellen.

Danke.

Die Frage 8 stellt der Kollege Gerald Grünert. Es geht um die kommunale Korruptionsprävention. In Vertretung des Ministers Herrn Stahlknecht wird dann Minister Herr Bullerjahn antworten. Bitte schön, Herr Grünert.

Der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalts weist in seinen Kommunalnachrichten (KNSA 241/ 2015 vom 17. Juni 2015) darauf hin, dass Transparency International die im Jahr 2014 verschärfte Regelung des § 108e StGB zum Anlass nahm, in einem Eckpunktepapier Verhaltensregeln für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger auszuformulieren, um darauf hinzuwirken, dass auch Kommunen einen Verhaltenskodex für die Mitglieder ihrer Vertretung erlassen. Insbesondere die Annahme von Belohnungen, Geschenken und Einladungen soll danach eindeutig geregelt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie werden vor dem Hintergrund der geltenden

Rechtslage und der kommunalen Praxis die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention bewertet?

2. Welche Kommunen in Sachsen-Anhalt haben

den im Eckpunktepapier vorgeschlagenen Verhaltenskodex bereits für die Mitglieder ihrer Vertretung erlassen bzw. beabsichtigen dies?

Vielen Dank. - Bitte, Herr Minister Bullerjahn.