Ich sage es einmal so: Wenn es der Wunsch der Abgeordneten ist, dann schauen wir im Zuge der Diskussion zum Nachtragshaushaltsplan, ob sich dafür eine Deckung bereitstellen lässt.
Die Frage 4 zur Rolandstatue in Buch bei Tangermünde stellt die Kollegin Frau Dr. Paschke. Bitte schön, Frau Kollegin.
In Buch bei Tangermünde steht eine der insgesamt 20 erhaltenen Rolandstatuen in Deutschland, von denen sich wiederum 13 in Sachsen-Anhalt befinden.
Im Juli 2014 stellte die Stadt Tangermünde einen Antrag auf Landesmittel zur Förderung der Denkmalpflege für die restauratorische Voruntersuchung mit anschließender Herstellung einer originalgetreuen Kopie des Rolandstandbildes.
Mit Schreiben des Landesverwaltungsamtes vom 3. Juni 2015 erhielt der Antrag eine Ablehnung aufgrund der sehr begrenzten Haushaltsmittel für das Jahr 2015. Im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung des Bucher Rolands durch einen Steinrestaurator und Mitarbeiter des Landesamtes für Denkmalpflege am 18. Juni 2015 empfahl dieser eine dringende Notsanierung des Standbildes bis zum Herbst 2015, um weitere strukturelle Schädigungen zu vermeiden und das Standbild über den Winter zu retten.
Kenntnisstandes zum Zustand der Rolandstatue in Buch eine Möglichkeit zur landesseitigen Unterstützung der Notsicherungsmaßnahmen dieses Denkmals?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Dr. Helga Paschke wie folgt.
Zu 1: Der Förderantrag der Stadt Tangermünde bezog sich zu einem kleinen Teil in Höhe von 1 490 € auf die restauratorische Voruntersuchung sowie in Höhe von 3 986,50 € auf die restauratorische Sicherung des Rolands, um diesen zu einem Steinmetzbetrieb zu transportieren, der dort eine Kopie der Rolandsfigur mit Kosten in Höhe von 41 412 € anfertigen sollte.
Die Herstellung einer Kopie eines Denkmals ist laut Förderrichtlinie keine förderfähige denkmalpflegerische Maßnahme. Eine Förderung des Landes aus Mitteln der Denkmalpflege kam daher nicht in Betracht. Der Antrag war abzulehnen.
Die Stadt Tangermünde wird nach Ablehnung des Antrags mit den eingeplanten Eigenmitteln - so wurde uns berichtet - in Höhe von 7 000 € im Jahr 2015 eine Sicherung des Rolands vornehmen und im kommenden Jahr eine denkmalgerechte Sanierung in die Wege leiten. Nach der Sanierung soll der historische Roland, vor Witterungseinflüssen geschützt, im Elbelandmuseum in Buch aufgestellt werden. Am historischen Standort wird dann wohl eine Kopie aufgestellt werden.
Zu 2: Die dem Land für den Denkmalbereich zur Verfügung stehenden Mittel sind inzwischen untersetzt. Weitere Mittel stehen dem Land nicht zur Verfügung. Es besteht allerdings die Möglichkeit, für das Jahr 2016 einen prüffähigen Antrag auf Förderung mit Landesmitteln beim Landesverwaltungsamt zu stellen. Dieser muss sich allerdings auf die Durchführung denkmalpflegerischer Maßnahmen beziehen.
Herr Minister, es gibt inzwischen einen Vermerk über die Besichtigung vor Ort, an der der Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalts teilgenommen hat. - Das ist Ihnen bekannt; Sie nehmen sich gerade die drei Seiten vor; ich sehe das. - Darin steht: Die progressiv fortschreitenden Schäden erfordern unverzüglich eine konservatorische Sicherung, zumindest vorerst eine Notsicherung.
Habe ich Sie richtig verstanden, dass wir wirklich gar keine Chance haben, bei diesem Roland, der über Buch hinaus eine wirklich überregionale Bedeutung hat, mit einzuspringen, sodass diese Notsicherung noch im Herbst stattfindet?
Ja, das haben Sie, und zwar mit den kommunalen Mitteln. Sie haben Mittel in Höhe von 7 000 € eingestellt. Laut Förderrichtlinie können kommunale
Gebietskörperschaften ohnehin erst ab 5 000 € Mittel beantragen. Die Zahlen, die hierin stehen, liegen mit 3 986,50 € deutlich darunter - deswegen habe ich die Zahl vorgelesen. Es ist demzufolge Aufgabe der Kommunen, für die Sicherung dieses Kulturschatzes aufzukommen.
Die Frage 5 zum Thema Finanzierung Mehrgenerationenhäuser wird von dem Kollegen Herrn Swen Knöchel gestellt. Bitte schön.
Mehrgenerationenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag für die soziale Infrastruktur in den Kommunen. Daher hat der Bund ein Förderprogramm aufgelegt, welches bis 2017 erneut laufen soll. Hierzu soll eine Bund-Länder-Vereinbarung abgeschlossen werden. Das Förderszenario würde sich dadurch verändern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Abgeordneten Herrn Knöchel namens der Landesregierung knapp wie folgt: Die Landesregierung plant keine eigenen Richtlinien zur Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser. Daher entfällt die Antwort auf die zweite Frage.
Wenn das Land keine eigene Richtlinie plant, Herr Minister, wie stellen Sie sich denn die Zukunft der Mehrgenerationenhäuser im Land Sachsen-Anhalt vor?
Das würde wahrscheinlich mit der zweiten Frage zusammenhängen. Aber das ist ein Bundesprogramm gewesen, bei dem das Land überhaupt nicht einbezogen war, weder bei der Antragsstellung noch bei der Bewertung.
Zu der Frage, ob sich das Land weiter daran beteiligt. Die 22 oder 24 Mehrgenerationenhäuser haben unterschiedliche Aufgaben und arbeiten auch sehr unterschiedlich. Ich halte es für eine Bereicherung für unser Land. Von daher finde ich es gut, wenn der Bund das weiterhin finanziert mit den Anteilen, die er hat. Das kann ich gleich bei der nächsten Frage beantworten.
Jetzt kommt die Frage 6, sie betrifft ebenfalls das Thema Finanzierung Mehrgenerationenhäuser. Sie wird von Herrn Lange gestellt.
Das ist leider ein bisschen schiefgegangen. Wir hatten eigentlich geplant, diese Frage voranzustellen. Deswegen lese ich den Eingangstext nicht noch einmal vor. Das ist der gleiche wie der, den Herr Knöchel vorgelesen hat.
Zur Frage 1: Die Landesregierung hat die Rahmenvereinbarung zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der Mehrgenerationenhäuser unterzeichnet, und zwar auf der letzten Jugend- und Familienministerkonferenz vor einigen Wochen.