Protokoll der Sitzung vom 17.09.2015

In gewisser Weise freue ich mich auch darüber, dass man uns nicht die so oft nachgesagte Hochwasserdemenz anhängen kann, sondern dass das Thema noch immer aktuell ist, auch wenn ich mir gewünscht hätte, dass wir das Gesetz etwas schneller vorgelegt bekommen hätten, Herr Minister, weil wir beschleunigen wollten. Aber wir schaffen das noch in dieser Legislaturperiode. Darin bin ich mir sicher.

Gestatten Sie mir noch eine Vorbemerkung. Ich habe in diesen Tagen einmal festgestellt, dass es in meinem Wahlkreis in dieser Legislaturperiode

die Buga gab. Es gab ein Hochwasser und es gibt demnächst in Klietz Flüchtlinge. Ich möchte einfach sagen, ich freue mich darüber, dass ein Ort, der auch massiv von der Hochwasserkatastrophe betroffen war, bereit ist, 700 Flüchtlinge aufzunehmen.

Ich habe vor wenigen Tagen an der Einwohnerversammlung teilgenommen. Frau Dr. Paschke hat auch daran teilgenommen. Ich glaube, mein Gefühl war trotz einiger skeptischer Fragen überwiegend positiv. Ich denke, die Leute sind, nachdem sie vor zwei Jahren selbst Leid erfahren haben, gut darauf eingestellt, jetzt anderen Leuten zu helfen. Ich hoffe das und wünsche mir das an dieser Stelle.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Zum Inhalt. Herr Minister, wir würden gern im Zuge der Gesetzesdebatten in den Ausschüssen auch darüber diskutieren, ob wir vielleicht im Rahmen des Gesetzes oder auf einem anderen Weg unsere Kommunen ermuntern können, Hochwasseraudits durchzuführen. Diese Dinge sind sinnvoll. Sie führen natürlich nicht zur Beschleunigung. Aber sie sind natürlich in prophylaktischer Hinsicht sehr gut. Ich hatte vor Kurzem einmal die Möglichkeit, darüber auch mit Burkhard Henning zu reden. Er sagte, es wäre für die eine oder andere Stadt wirklich sinnvoll.

Ob man es in das Gesetz schreibt oder ob man sonst wie motiviert, ist dann immer so eine Frage. Aber ich glaube, wir sollten dieses Mittel auf jeden Fall auch in Betracht ziehen, um Vorsorge für künftige Hochwasserereignisse zu treffen.

Ein weiterer Wunsch von mir. Sie wissen, dass ich mich sehr viel mit der Planung und den Genehmigungsfragen beschäftige. Im Naturschutzgesetz möchten wir eine weitere Änderung vornehmen, die dahin geht, dass den vom Land gestellten Kartierern für das Projekt Natura 2 000 oder deren Beauftragten auch die Möglichkeit gegeben wird, Gelände zu betreten, damit verschiedene Daten erhoben werden können. Dann gehen auch manche Verfahren schneller vonstatten.

Ich möchte einfach, dass wir den Widerstand derer, die ihn regelmäßig ankündigen, auch einmal brechen und sagen, dass Land muss in der Lage sein, sich für die Planungsprozesse benötigten Daten einfach zu besorgen. Dann habe ich vielleicht in dem einen oder anderen Gerichtsverfahren auch nicht die Probleme, die wir bei der A 14 haben. Dann treten sie vielleicht im Hochwasserschutz erst gar nicht auf. Dies wäre eine weitere Forderung, die von der SPD-Fraktion kommt.

Ein bisschen treibt mich genauso wie den Kollegen Lüderitz die Thematik der unbestimmten Rechtsbegriffe um. Es geht um den Begriff der unwesentlichen Veränderungen an den Deichen. Ich habe

zwar einmal dazu die Erläuterungen in den Erläuterungen gelesen. Ich bin aber nicht davon überzeugt, dass uns das davor bewahrt, dass der eine oder andere das auch zu einer Klage bringen wird. Dann haben wir das Gegenteil von Beschleunigung erreicht, sodass wir sehr gern noch einmal den Finger in diese Wunde legen würden.

Herr Dr. Aeikens, Ihr Haus hat - entschuldigen Sie jetzt bitte die kleine Spitze - genügend Juristen, die sich aber nicht gegenseitig blockieren sollten, sondern sich vielleicht noch einmal gegenseitig den Mut machen sollten, eine Formulierung zu finden, die ein bisschen griffiger, knackiger und auch eindeutiger ist. Wie gesagt, darüber wollen wir auf jeden Fall noch einmal mit Ihnen diskutieren.

Das waren schon die Dinge, die ich heute dazu beitragen kann. Wie gesagt, ich freue mich auf jeden Fall, dass wir das Gesetz noch einbringen und möglichst schnell aus dem Landtag auch wieder herausbringen, weil ich weiß, dass Hochwasserschutz - in diesem Fall stimmt es einmal wirklich - alternativlos und für die Zukunft extrem wichtig ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bergmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Kollegin Frau Frederking. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Hochwasserschutz dienen und die Verteidigung im Hochwasserfall verbessern.

Für uns GRÜNE ist es besonders wichtig, dass es endlich auch mit dem ökologischen Hochwasserschutz, das heißt mit der Schaffung von Retentionsräumen vorangeht. Weiterhin ist es uns wichtig, dass die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nicht ausgehöhlt wird.

(Herr Bergmann, SPD: Wer macht denn so etwas?)

In den Beratungen über die einzelnen Paragrafen des Gesetzentwurfes im Ausschuss werden wir genau auf diese beiden Aspekte achten. Ich hörte schon die Frage: Wer macht denn so etwas? Ich glaube, das kam aus der Richtung. Dazu würde ich gern ein Beispiel nennen, und zwar den § 94 Abs. 1. Das betrifft die Änderung des Wassergesetzes.

Bislang ist es so, dass für die Wiederherstellung einer Hochwasserschutzanlage auf der vorhandenen Trasse die Planfeststellung entfällt. Dies soll in

Zukunft auch für die Fälle gelten, in denen sich der Trassenverlauf im Zuschnitt unwesentlich ändert - dazu wurde bereits ausgeführt -, natürlich unter der Vorrausetzung, dass die Flächenverfügbarkeit gegeben ist.

Wir befürchten, dass die Feststellung einer unwesentlichen Änderung nicht hinreichend scharf getroffen werden kann. Das wurde bereits von der SPD ausgeführt mit der Bitte, an dieser Stelle eine andere Formulierung zu finden.

Wir sind skeptisch und befürchten, dass man über diese Regelung hinsichtlich der unwesentlichen Änderung auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und insbesondere der Naturschutzverbände umgehen könnte. - Dies war gleichzeitig auch die Antwort auf die Frage. Mit dem Begriff „unwesentlich“ wird die bestehende Regelung ausgeweitet.

Weiterhin möchten wir zu bedenken geben und fragen, ob bei dieser Form der Ausweitung möglicherweise die bisherigen Verhältnisse zu sehr zementiert werden. Ein Deichlückenschluss ist sicherlich erforderlich, wenn es um den Schutz von Ortschaften geht. Aber allzu oft wird auch die Chance vertan, dem Grundsatz, den Flüssen mehr Raum zu geben, nachzukommen. Durch einen zu zügigen Lückenschluss könnte so die Möglichkeit für zusätzliche Retentionsräume möglicherweise vertan werden.

Zu § 94 Abs. 2 des Gesetzentwurfes. Grundsätzlich ist es so, dass Planfeststellungsbeschlüsse erst erteilt werden, nachdem die Flächenverfügbarkeit gegeben ist. Warum Planfeststellungsbeschlüsse nun künftig zehn Jahre anstatt fünf Jahre gelten sollen, ist für uns nicht ganz schlüssig. Denn in dieser Zeit dürften die betroffenen Grundstücke nicht verändert werden. Diese Regelung würde erhebliche Einschränkungen für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer mit sich bringen.

Die §§ 94a bis 94c sollen neu eingeführt werden. Diese betreffen die vorzeitige Besitzeinweisung, die Enteignung und die Veränderungssperre.

Die vorzeitige Besitzeinweisung soll dann greifen, wenn der sofortige Beginn von Bauarbeiten geboten ist und sich die Eigentümerin oder der Eigentümer weigert, das Grundstück durch Vereinbarung unter Vorbehalt aller Entschädigungsansprüche zu überlassen.

Diese Regelung könnte aus unserer Sicht tatsächlich für eine Verkürzung der Verfahrensdauer sorgen. Wir können dieses Ansinnen nachvollziehen; denn das Wohl der Allgemeineinheit, nämlich der Schutz vor dem Hochwasser, soll überwiegen und Großprojekte wie Deichrückverlegungen dürfen nicht scheitern. Deshalb würden wir uns dieser Regelung bzw. auch einer Enteignung, die immer als Ultima Ratio verstanden werden muss, nicht verschließen.

Für uns ist es sehr wichtig, dass die Maßnahmen akzeptiert werden. Akzeptanz erreicht man dadurch, dass alle mitgenommen werden. Gerade für derartig langwierige und komplizierte Verfahren wie Deichrückverlegungen sind Akzeptanz und Rückhalt in der Bevölkerung unabdingbar. Das haben wir auch am Beispiel Lödderitzer Forst gesehen.

Wir denken, dass es im Umweltausschuss auch zu einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf kommen sollte. Wir stimmen einer Ausschussüberweisung zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Frederking. Der Kollege Bergmann möchte Sie etwas fragen. Frau Frederking, möchten Sie ihm antworten? Wir gucken mal, was er fragt. - Bitte Herr Kollege Bergmann.

Ich hole noch den Gesetzentwurf.

Frau Kollegin Frederking, es wäre fast eine Zwischenintervention gewesen. Ich beginne einmal mit der Frage, ob Sie mir darin zustimmen, dass sich der Passus, auf den Sie sich bezogen haben, hinsichtlich der unwesentlichen Veränderungen usw. darauf bezieht, dass das kurzfristig nach einer Beschädigung des Deiches passiert. Das bedeutet, wenn Sie an der Stelle auch zeitlich die Öffentlichkeit, Verbände etc. einbinden, dass der Deich bei Fischbeck bis heute nicht geschlossen worden wäre.

Es geht in diesem Fall nur darum, in einem Havariefall unverzüglich, unwesentlich, also vielleicht leicht abweichend vom Planfestellungsbeschluss zu schließen. Um nichts anderes geht es an dieser Stelle. Uns stört der Begriff „unwesentlich“ auch, weil dies zu Prozessen führen könnte. Das sollten wir in Ruhe im Ausschuss bereden.

Es geht dabei um Wiederherstellungsmaßnahmen. Wir meinen aber, dass man auch beim Deichbau, also beim technischen Hochwasserschutz, immer auch schauen sollte, ob bei den Maßnahmen, die notwendig sind, gleichzeitig auch die Möglichkeit besteht, Deichrückverlegungen zu realisieren. Diese Option sollte man nicht außer Acht lassen und man sollte auch darauf schauen.

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Schachtschneider. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst vor Kurzem war ich mit Kolleginnen und Kollegen der Fraktion an der Elbe und an der Moldau in unserem Nachbarland Tschechien. In Tschechien waren die Menschen ebenfalls sehr stark vom Hochwasser betroffen. Nach dem letzten Hochwasser im Jahr 2013 ist auf den ersten Blick kaum etwas von den Folgen zu sehen. Die Bilder sind teilweise sogar aus den Köpfen der Menschen verschwunden.

In Zeiten ohne Hochwasser oder gar einer historischen Trockenheitsperiode, wie wir sie gerade erleben durften, ist die Versuchung groß, die notwendige Priorität für den Hochwasserschutz nicht mehr zu sehen und das Geld für andere Dinge auszugeben.

Ich halte dies persönlich für einen sehr großen Fehler. Der Schutz von Menschenleben und der Schutz von Hab und Gut der Menschen muss ständig oberste Priorität besitzen. Zwei Jahre nach der verheerenden Flut, der zweiten Jahrhundertflut, die unser Land innerhalb weniger Jahre erreicht hat - so viel zu statistischen Wahrscheinlichkeiten und Grenzen der Vorhersehbarkeit -, liegt nun ein Gesetzentwurf vor, der den Hochwasserschutz verbessern soll.

Die große Bedeutung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt wird an einer Zahl deutlich: Eine Strecke von 361 km bzw. etwa die Hälfte der gesamten Elbdeichstrecke in Deutschland befinden sich in unserem Land. Von diesen entsprachen 2002 nur 5 % den allgemein anerkannten Regeln der Technik, mittlerweile sind es rund 60 %, und dies trotz der Flut im Jahr 2013, weil wir seit 2002 ca. 600 Millionen € in den Hochwasserschutz investiert haben, und das als kleines finanzschwaches Bundesland.

Die Beschleunigung der Verfahren ist daher ein sehr wichtiges Ziel; denn wir wissen nicht, wann die nächste Flut kommt.

Etwas beruhigt hat mich in Gesprächen mit tschechischen Ministerialvertretern, dass auch sie Beispiele kennen, in denen durch die Beachtung der Interessen Einzelner - hierbei bin ich als betroffener Hallenser besonders sensibel - das Interesse auf Schutz des Lebens und des Eigentums einer Vielzahl von Menschen aufs Spiel gesetzt wird.

So kann es geschehen, dass mit dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Wipper erst 20 Jahre nach der Flut begonnen werden kann, oder, wie in Tschechien der Fall, 20 Jahre für ein Planungsprozess ins Land ziehen können, da der Widerstand der anliegenden Gemeinden erst nach einem nochmaligen Hochwasserereignis zerbricht. Bei diesem Ereignis sind sogar Menschenleben zu bedauern gewesen.

Ich hoffe, dass wir entgegen unserer schnelllebigen Zeit dabei bleiben, dem Hochwasserschutz und damit dem Schutz von Hab und Gut absolute Priorität einzuräumen. Wir müssen hierfür auf der Bundes- und auf der Europaebene noch einiges tun; denn etliche Vorgaben befinden sich gar nicht in der Länderkompetenz, wie zum Beispiel das allgemeine Planungsrecht.

Wir haben zu der Zeit des Hochwassers die Thematik parlamentarisch auf jeder Landtagssitzung begleitet und Forderungen gestellt. Tatsächlich hat sich in dieser Zeit einiges getan. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes wurde aktualisiert. Die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie mit der Erarbeitung von Hochwasserrisikomanagementplänen wird umgesetzt; unsere Deiche wurden saniert, Hochwasservorhersagen wurden optimiert und vieles andere wird realisiert. Zudem wird der Hochwasserrückhalt in der Fläche verbessert. Die Beteiligung der Kommunen wird verstärkt und ein kommunales Hochwasserschutzprogramm soll

noch in diesem Jahr anlaufen.

In dieses umfangreiche Maßnahmenprogramm reiht sich der vorliegende Gesetzentwurf ein, mit dem immerhin fünf Gesetze verändert werden sollen. Ich bin der Überzeugung, dass wir unser Hauptaugenmerk weiterhin auf die Wiederherstellung der Hochwasserschutzfunktion legen sollten. Wir haben damit bis mindestens zum Jahr 2020 noch sehr viel zu tun und sollten schnellstmöglich auch über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen beraten, um vor dem Ende der Legislaturperiode ein weiteres Zeichen setzen zu können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Schachtschneider. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Ich glaube, die Frage der Ausschussüberweisung generell ist geklärt. Es gab jede Menge Wünsche bezüglich der Frage, in welche Ausschüsse überwiesen werden soll. Ich nenne sie noch einmal: Umwelt, Innen, Agrar und Recht. Gibt es darüber unterschiedliche Auffassungen? - Nein. - Herr Schachtschneider.

Ich bitte darum, noch den LEV zu beteiligen.