Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Als erste Debattenrednerin spricht Frau Hunger für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Stiftung Umwelt-, Natur- und Klimaschutz hat sich einen guten Namen bei der Förderung von Umwelt-, Natur- und Klimaschutzaufgaben gemacht. Ich finde ganz besonders die Aufgabe wichtig, Projekte zu fördern, die in Kitas, Schulen und Vereinen gerade Kindern und Jugendlichen Umweltbildung im besten Sinne ermöglichen. Die Verleihung des Umweltpreises, die in jedem Jahr stattfindet, hat die Vielfalt dieser Aktivitäten immer wieder gezeigt und damit auch intensiv für Öffentlichkeit gesorgt.
Auch die Trägerfunktion für das FÖJ, für das Freiwillige Ökologische Jahr, hat vielen jungen Menschen einen intensiveren Zugang zu Fragen des Naturschutzes eröffnet und sicherlich auch die Wahl von Berufs- oder Studienrichtungen beeinflusst. Seit einiger Zeit kümmert sich die Stiftung nun auch um die Entwicklung der Flächen des Grünen Bandes und des Nationalen Naturerbes. All das erfolgt völlig konform mit dem geltenden Stiftungsgesetz.
Allerdings ist zu bemerken, dass gerade die letztgenannte Aufgabe die Stiftung an ihre personellen Grenzen gebracht hat und dass auch die Erfüllung der anderen Aufgaben sowie die Verwaltungskosten aufgrund des geringen Zinsertrages des Stiftungskapitals eine gewisse Zitterpartie bleiben.
und der Stiftung Aufgaben des Landes zu übertragen. Die ersten - das ist bereits gesagt worden - sind bereits vorgesehen und es wurden Mittel dafür in den Haushaltsplan des Landes eingestellt.
Grundsätzlich ist gegen eine weitere Profilierung der Stiftung nichts einzuwenden. Aber auch jetzt wären eine Zusammenarbeit mit dem Land und damit auch eine Ausweitung der Aufgaben nach § 2 Abs. 3 bereits möglich. Allerdings würde die Verantwortung dann immer beim Land bleiben.
Ich habe die Befürchtung, dass sich das Ministerium durch die jetzt gewählte Aufgabenübertragung einiger Aufgaben entledigen will, weil die personelle Decke dafür nicht mehr ausreicht. Daran, ob das durch die Stiftung abgefangen werden kann, habe ich doch so meine Zweifel. Deshalb sollten zumindest die geplanten Aufgaben klar im Gesetz formuliert werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz könnte meines Erachtens qualitativ dahingehend wachsen, dass sie mehr Aufgaben übernimmt und dem Anspruch einer landesweiten Stiftung stärker gerechter wird und stärker in Erscheinung tritt.
Frau Kollegin Hunger, ich teile aber 100-prozentig Ihre Meinung, dass die SUNK jetzt nicht die Aufgaben übernehmen darf, derer man sich im Ministerium vielleicht überdrüssig ist und das Ministerium dann zwar von einigen Aufgaben entledigt wird, aber die Zusammenarbeit fehlt.
Herr Dr. Aeikens, wir müssen heute konstatieren - deswegen bin ich heute auch ein wenig kritischer eingestellt -, dass die vielen Dinge, die wir in den letzten Wochen zum Thema Förderung des Naturschutzes besprochen haben, nicht so abgelaufen sind, wie ich mir das vorstelle. Die Konsequenz kann nur sein, dass man trotz der Änderung des SUNK-Gesetzes auch im MLU darauf achten muss, dass eine auskömmliche Personalausstattung gegeben ist.
Ich habe das Gefühl, dass zumindest in der Abteilung 4 nicht alles so läuft, wie wir uns das im Umweltausschuss oft vorgestellt haben.
Ich kann mich auch daran erinnern, dass der Kollege Leimbach, der leider heute nicht hier ist, mehrfach darauf hingewiesen hat, dass es zumindest zur Übertragung der Gelder nicht unbedingt
eines Gesetzes bedürfe. Dies hätte dann zur Beschleunigung mancher Ausreichungen von Fördermitteln in diesem Jahr geführt. Jetzt ist es richtig, das Gesetz zu machen und damit auch dauerhaft Sicherheit zu haben.
Also, wir brauchen Personal bei der SUNK, wir brauchen Personal im Ministerium. Ich hoffe, dass wir neben den Biodiversitätsprojekten und der Koordinationsstelle Naturpark alsbald eine Lösung für das Thema Loburg finden. Dabei setze ich ganz auf das Ministerium. Es besteht eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Der Abgeordnete Herr Bergmann hat sich bemüht, an der einen oder anderen Stelle etwas mitzuhelfen. Ich muss aber auch sagen, ich bin die Tage von den Worten der Staatssekretärin etwas demotiviert worden, die sagte, dass Herr Bergmann immer Sonderwünsche habe.
- Das stimmt. Das habt ihr zum Glück nicht. Solange die Sonderwünsche, die ich habe, vom Parlament beschlossen werden, sind es Wünsche des Parlaments und nicht nur meine allein. Ich denke, dieses Engagement werde ich mir in diesem Bereich weiterhin aufrechterhalten. Wir müssen aber auch schauen, wie wir an dieser Stelle miteinander umgehen.
Ich erhoffe mir auch etwas von der Kritik, die ich heute hier losgeworden bin, obwohl wir gemeinsame Ziele haben. Ich sage Ihnen, Herr Minister, ich freue mich auch über ein paar Dinge, die in der letzten Zeit passiert sind.
- Vom Ergebnis sicherlich. Deswegen ist zum Schluss auch wieder alles gut. Aber ich denke, man muss die Dinge auch einmal ansprechen, um sie lösen zu können.
Ich denke, es ist wichtig, dass andere das einmal hören, dass wir diese Probleme haben. Auch das MF kann das mal hören. Das führt nicht immer und automatisch gleich zu einer Lösung. Aber ich muss dafür kämpfen, dass diese Dinge, die wir hier machen, ausreichend gut bearbeitet werden können und dass wir nicht wie bei Natura 2000 dann mit Blitz- und Eileinstellungen versuchen, bestimmte Dinge zu retten. - Das soll es gewesen sein.
Wir wollen etwas Gutes: Wir wollen die SUNK auf Vordermann bringen und größer machen. Ich freue mich auf die Diskussion, auch auf die Diskussion mit der SUNK. - Vielen Dank am heutigen Abend.
Danke, Kollege Bergmann. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abgeordnete Frau Frederking.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört, Aufgaben sollen vom MLU auf die SUNK übertragen werden. Das Ganze soll vonstatten gehen mit Geschäftsbesorgungsverträgen zwischen SUNK und Land. Je nach Vertragsgestaltung und Aufgabenbeschreibung wird die Flexibilität gewährleistet, die Minister Herr Aeikens für wünschenswert erachtet.
Für die Aufgabenwahrnehmung sind in den Doppelhaushalt bereits Mittel eingestellt worden: für 2015 Mittel in Höhe von 91 000 € und für 2016 Mittel in Höhe von 93 000 €. So ist es nur folgerichtig, dass das jetzt im Gesetz verankert wird.
Wenn die Stiftung die Aufgaben mit guter Qualität erbringt, dann sollte grundsätzlich nichts dagegen sprechen, dass die Aufgabenübertragung stattfindet.
Eine Aufgabe im Gesetz, die schon erwähnt wurde, ist die Umsetzung der Verbands- und Vereinsförderung. Im Ausschuss sollte intensiv über die Modalitäten der Förderung mit finanziellen Zuwendungen an Umweltverbände und -vereine beraten werden. Es sollte darüber diskutiert werden, inwieweit auch Festbetragsfinanzierungen in Verbindung mit Leistungsvereinbarungen realisiert werden könnten.
Das könnte Planungssicherheit geben und eine Vereinfachung für beide Seiten darstellen, für die Stellen, die das Geld gewähren, und auch für die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger. Darin sehen wir einen großen Vorteil. Dieses Konstrukt sollte man noch einmal überlegen und auch im Ausschuss diskutieren. Diesen Punkt wollte ich hier gern einbringen als einen Punkt, der dann im Ausschuss zu diskutieren ist. - Vielen Dank.
Danke sehr, Frau Kollegin Frederking. - Herr Scharf, wünschen Sie noch einmal das Wort? - Nein. Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen über die Drs. 6/4360 ab.
Herr Scharf hat beantragt, den Antrag in den Umweltausschuss zu überweisen. Ich habe Weiteres nicht gehört und sehe auch keinen Widerspruch. Dann stimmen wir jetzt darüber ab, ob der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Umwelt überwiesen wird. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 6/15 (ADrs. 6/REV/136)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 6/15 ist dem Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung entsprechend § 52 der Geschäftsordnung des Landtages mit der Bitte, die Beratung im Ausschuss vorzunehmen und dem Landtag eine entsprechende Beschlussempfehlung vorzulegen, zugeleitet worden. Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein Organstreitverfahren von Landtagsabgeordneten gegen die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Antragstellerinnen beklagen mit ihrem am 6. Juli 2015 beim Landesverfassungsgericht eingereichten Antrag die Verletzung ihrer parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechte als Mitglieder des Landtages gegenüber der Landesregierung aus Artikel 53 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich mit diesem Verfassungsgerichtsverfahren in der 54. Sitzung am 4. September 2015 befasst. Schnell kam der Ausschuss überein, von der üblichen Praxis, keine Stellungnahme abzugeben, abzuweichen. Entsprechend der zuvor geäußerten Zielrichtung der Ausschussmitglieder legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst einen Vorschlag für eine Stellungnahme vor, welche sich der Ausschuss zu eigen machte.
Zusammengefasst wird empfohlen, dem Landesverfassungsgericht gegenüber eine Stellungnahme als Bekenntnis zu dem in Artikel 53 verbrieften Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Landesregierung abzugeben.
Demnach geht der Landtag davon aus, dass die Landesregierung die verfassungsgemäßen Rechte der Mitglieder des Landtages, insbesondere bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen als Kernbereich der parlamentarischen Kontrolle, beachtet.
Einem Auskunftsersuchen eines Abgeordneten nicht zu entsprechen, ist nur in den engen Grenzen der Landesverfassung möglich. Es reicht jedoch nicht, einen der in Artikel 53 Abs. 4 genannten Verweigerungsgründe zu behaupten. Vielmehr muss die Landesregierung ihre teilweise oder vollständige Auskunftsverweigerung bzw. ihre unvollständigen Antworten mit allen tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten begründen.
Meine Damen und Herren! Die Ihnen in der Drs. 6/4344 vorliegende Beschlussempfehlung zum Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 6/15