Protokoll der Sitzung vom 18.09.2015

nisterpräsident Herr Dr. Reiner Haseloff die Prüfung von Leistungen aus dem Ausgleichsstock zugesagt hat und ausführte, dass es einen Hilfefonds nicht werde geben können und dass die Ressorts im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unterstützen müssten.

Alle für eine Hilfestellung infrage kommenden Ressorts sind unverzüglich damit beauftragt worden, Unterstützungsmöglichkeiten zu prüfen und zu veranlassen, was auch geschehen ist. Dabei war auch an den Ausgleichsstock als Fonds für Kommunen zur Unterstützung in Haushaltsnotlagen zu denken.

Die Gemeinde Seengebiet Mansfelder Land ist sogar vom Finanzministerium auf die Möglichkeit hingewiesen worden, einen Antrag auf Liquiditätshilfe für die nicht durch Versicherung gedeckten Schäden zu stellen. Ein solcher Antrag wird nach Kenntnis des Finanzministeriums derzeit vorbereitet.

Zu Ihrer zweiten Frage. Das Verfahren zu Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock nach § 17 des Finanzausgleichsgesetzes ist im Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 8. Mai dieses Jahres festgelegt. Neben den üblichen Liquiditätshilfen und Bedarfszuweisungen ist unter Punkt 4 der Sonderfall der außergewöhnlichen Belastungen in Notlagen geregelt. Eine derartige Zuweisung kann demnach im Einzelfall zur Überwindung außergewöhnlicher Belastungen gewährt werden, die Kommunen im Rahmen der Wahrnehmung von Pflichtaufgaben entstehen und aus denen eine unzumutbare finanzielle Härte resultiert, die nicht aus eigenen Kräften überwunden werden kann.

Mit der Vorschrift soll eine Unterstützungsmöglichkeit für besondere, nur einzelne Kommunen betreffende, nicht absehbare und damit auch noch nicht konkret regelbare Ausnahmesituationen vorgehalten werden. Geregelt ist lediglich ein Ausschlusskatalog, welche Situationen nicht darunterfallen.

Unwetterschäden sind nicht per se außergewöhnliche Belastungen, sondern sie sind immer im Kontext mit den Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und der Sicherung der Erfüllung der Pflichtaufgaben zu beachten. Ein pauschaler Schadensausgleich auf eine bloße Auflistung von Schäden ist von dieser Vorschrift ohnehin nicht erfasst. Zudem sind Leistungen aus dem Ausgleichsstock stets subsidiär. Im vorliegenden Fall kommt insbesondere der Ausgleich von Schäden durch Versicherungsleistungen in Betracht. - Herzlichen Dank.

Danke schön.

Ich rufe Frage 5 auf. Der Abgeordnete Herr Gebhardt bittet um Auskunft zum Bauhaus-Museum in Dessau-Roßlau.

Danke, Herr Präsident! - Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte die Stiftung Bauhaus Dessau am 7. September 2015 das Ergebnis des internationalen Architekturwettbewerbs zum Neubau des Bauhaus-Museums in der Stadt Dessau-Roßlau. Aus über 800 Bewerbungen wurden zunächst 30 vorausgewählt, aus denen die Jury wiederum zwei Siegerentwürfe kürte. In der Presseerklärung der Stiftung Bauhaus Dessau vom 7. September 2015 heißt es - ich zitiere -:

„Die Entwürfe der erstplatzierten Büros aus Barcelona und New York knüpfen beide an die Tradition des Bauhauses an, wenn auch mit sehr unterschiedlichen Ansätzen. Die Stiftung verhandelt im nächsten Schritt mit beiden Erstplatzierten parallel. Die Verhandlungen werden zeitnah beginnen, sodass im nächsten Quartal fest steht, mit welchem Büro das Bauhaus-Museum gebaut wird.“

Die Jury bemängelt in ihrem von der Stiftung Bauhaus veröffentlichten Urteil bei beiden Entwürfen den Kostenrahmen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum war die Jury nicht in der Lage, sich für

einen Entwurf zu entscheiden, und hat stattdessen zwei gegensätzliche Ansätze, die laut Juryurteil beide finanziell so nicht umsetzbar erscheinen, für den ersten Platz prämiert?

2. Wer trifft die Entscheidung mittels welcher Kri

terien zwischen den zwei vorliegenden Siegerentwürfen?

Für die Landesregierung antwortet der Kultusminister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Gebhardt beantworte ich wie folgt.

Diese Frage sagt mehr über die Kenntnisse des Ablaufs von Architekturwettbewerben aus, als dies vielleicht gewünscht ist.

Man könnte formal fragen, warum die Jury nicht in der Lage war, sich für einen Entwurf zu entscheiden, und hat stattdessen zwei gegensätzliche Ansätze, die laut Juryurteil beide finanziell umsetzbar sind, für den ersten Platz prämiert. Darauf muss man antworten: Fragen Sie die Jury.

Aber de facto ist es so, dass es bei Architekturwettbewerben, wenn Sie sich diese anschauen, ganz unterschiedliche Ergebnisse gibt. In Weimar gibt es keinen ersten Platz, sondern nur einen

zweiten Platz und gebaut wird der Entwurf des Drittplatzierten.

Dies ist überhaupt nicht ungewöhnlich, weil bei Architekturwettbewerben Entwürfe, Ideen eingereicht werden. Diese sind nicht schon mit Bauplänen und Brandschutzmeldevorrichtungen unterlegt. Es handelt sich nicht um Detailplanungen, sondern um Grundsatzideen, die vorgestellt werden.

Deswegen hat die Jury zwar Fragen in Bezug auf die Finanzen gestellt, aber belastbare Aussagen über die Frage, was der jeweilige Entwurf kostet, kann die Jury zu diesem Zeitpunkt nicht haben.

Angesichts des Umstandes, dass ich selbst Mitglied der Jury war, weiß ich, dass das sehr offen diskutiert worden ist. Von dem Vorprüfungsbüro ist deutlich gemacht worden, dass man zu den Kosten dieser Entwürfe kein verlässliches Urteil abgeben kann. Deswegen konnte man beide Entwürfe tatsächlich auf den ersten Platz setzen.

Im Übrigen hat jedes Mitglied der Jury eine Stimme. Alle Stimmen sind gleichwertig und am Ende wird gezählt. So ist das Ergebnis zustande gekommen.

Bei jedem Architekturwettbewerb legt die Jury zudem hinterher fest, mit wem verhandelt wird, ob mit dem Erst- oder mit dem Zweitplatzierten, mit beiden oder mit dem Drittplatzierten. Die Jury hat sich dafür entschieden, zunächst mit den beiden Erstplatzierten parallel zu verhandeln. Es kann auch sein, dass die Entwürfe des Dritt- oder des Viertplatzierten am Ende gebaut werden.

Nunmehr sind in den sogenannten Realisierungsverhandlungen viele Detailfragen zu klären. Das heißt, jetzt wird genau geguckt, haben die Büros Erfahrung, ist der Entwurf technisch umsetzbar, ist er in dem Kostenrahmen umsetzbar und ist er mit Blick auf den Brandschutz, das Klima und die Betriebskosten realisierbar. Dies wird jetzt überprüft.

Dies wird nicht von der Stiftung Bauhaus geprüft, sondern von diesem Vorprüfungsbüro. Dort sind Fachleute am Werk, nämlich Architekten, Bauplaner, Fachleute für den Brandschutz und viel andere. Dann wird die Stiftung Bauhaus im Dezember - ich habe angeregt, dass auch Vertreter der Jury anwesend sein können - auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Realisierungsprüfungen entscheiden. Es kann auch durchaus sein, dass wir im Dezember entscheiden, dass noch einmal Verhandlungen mit dem Dritt- und dem Viertplatzierten aufgenommen werden müssen.

Danke schön. - Es gibt jetzt zwei Nachfragen. Zunächst fragt Herr Abgeordneter Hövelmann und dann Herr Abgeordneter Gebhardt.

Ich darf hinzufügen, dass die Sitzungen der Jury vertraulich waren. Das heißt, ich werde Ihnen nicht sagen, wofür Frau Perren, ich oder der Vorsitzende der Jury oder wer auch immer gestimmt haben.

Ich würde nie eine solche Frage stellen. - Herr Minister, vielen Dank für die Erläuterungen. Halten Sie den Zeitplan für die Realisierung des Projektes nach den jetzt eintretenden Verzögerungen in der Entscheidungsfindung nach wie vor für realisierbar?

Wer den Zeitplan kennt, der weiß, dass wir absolut im Zeitplan liegen. Im Zeitplan sind von vornherein die Realisierungsverhandlungen berücksichtigt

worden, weil mit jedem Büro, egal ob es sich um den Erst-, Zweit- oder Drittplatzierten handelt, Realisierungsverhandlungen geführt werden müssen. Von daher sind sie im Zeitplan enthalten und wir sind absolut im Zeitplan.

Ich habe einen Teil Ihrer Aussage noch nicht verstanden. Wer entscheidet denn jetzt? Die Jury hat ihren Job gemacht.

Genau.

Ihnen liegen zwei Entwürfe vor, zwischen denen sie sich nicht entscheiden konnten. Dies will ich

auch überhaupt nicht kritisieren. Sie haben gerade gesagt, diese zwei Entwürfe liegen gleichauf. Sie sagen, es könnte auch Platz 3 oder Platz 4 umgesetzt werden, wenn die anderen Entwürfe beispielsweise den Kostenrahmen nicht einhalten.

Wer trifft im Endeffekt die Entscheidung?

Der Bauherr, also die Stiftung.

Das heißt, die Aufgabe der Jury ist damit erledigt und der Bauherr, sprich die Stiftung, entscheidet?

Die Jury hat ihre letzte Sitzung gehabt und hat ihre Arbeit beendet.

Danke schön. - Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit ist die Fragestunde abgeschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir sind damit am Ende der 96. Sitzung des Landtages angelangt.

Ich möchte daran erinnern, dass der Ausschuss für Finanzen sogleich zu einer Sondersitzung im Raum B0 05 zusammenkommt, zu der auch die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport eingeladen sind.

Ich berufe den Landtag zu seiner 47. Sitzungsperiode für den 15. und 16. Oktober 2015 ein. Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 15.20 Uhr.