Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

Frau Schindler Ja

Herr Schröder Ja

Herr Schwenke Ja

Frau Dr. Späthe Ja

Herr Stahlknecht Ja

Herr Steinecke Ja

Herr Steppuhn Ja

Herr Striegel Nein

Herr Sturm Ja

Frau Take Ja

Herr Dr. Thiel Nein

Frau Thiel-Rogée -

Herr Thomas Ja

Frau Tiedge Nein

Herr Tögel Ja

Herr Wagner Nein

Herr Wanzek Ja

Herr Weigelt Ja

Frau Weiß Ja

Frau Wicke-Scheil -

Herr Wunschinski -

Herr Zimmer Ja

Frau Zoschke Nein

Ich stelle die Frage: Wer konnte seine Stimme noch nicht abgeben? - Der Ministerpräsident kam gerade herein, hat aber schon abgestimmt.

(Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff: Ich ha- be schon abgestimmt!)

- Wunderbar. - Dann ist niemand im Raum, der seine Stimme nicht abgeben konnte. Dann haben wir die Abstimmung beendet. Jetzt wird ausgezählt. Danach, wissen Sie, haben wir noch über den Entschließungsantrag abzustimmen.

Ich darf zwischendurch ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Pestalozzi-Schule aus Wernigerode begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei elf nicht Anwesenden, einer Enthaltung und 29 Neinstimmen ist der Nachtragshaushalt 2015/2016 mit 64 Jastimmen beschlossen worden.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Ich rufe jetzt noch die Abstimmung über den Entschließungsantrag unter Abschnitt II der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/4458 auf. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Entschließungsantrag beschlossen worden und wir haben Tagesordnungspunkt 6 abgeschlossen.

Ich würde vorschlagen, dass wir dabei bleiben, die Mittagspause um 13.15 Uhr zu beenden und die Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 19 - Ehe für alle - fortzusetzen.

(Unruhe)

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, zumindest die Betroffenen, dass in der Mittagspause

(Anhaltende Unruhe)

- es wäre gut, wenn Sie zuhören, weil ich auch Raumnummern ansage - sowohl der 13. Parlamentarische Untersuchungsausschuss im Raum A0 51 tagt als auch der Ausschuss für Bildung und Kultur im Raum B1 05.

Gute Ruhe!

Unterbrechung: 12.23 Uhr.

Wiederbeginn: 13.15 Uhr.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Zweite Beratung

Ehe für alle

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/4133 neu

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/4437

Die erste Beratung fand in der 92. Sitzung des Landtages am 1. Juli 2015 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Wunschinski. Herr Wunschinski, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der 92. Sitzung des Landtages am 1. Juli 2015 zur Beratung an den Ausschuss Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen. Mit dem Antrag sollte die Landesregierung verpflichtet werden, den in den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts - Bundesratsdrucksache 273/15 - zu unterstützen.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung befasste sich erstmals in seiner 54. Sitzung am 4. September 2015 mit diesem Antrag. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung berichtete eingangs über den aktuellen Beratungsstand zu dem dem Antrag zugrunde liegenden Gesetzentwurf im Bundesrat. Die antragstellende Fraktion bat darum, noch in der gleichen Sitzung eine Beschlussempfehlung an den Landtag zu erarbeiten. Dies fand im Ausschuss jedoch keine Mehrheit. Die Koalitionsfraktionen hatten die Absicht, die Entscheidung der Arbeitsgremien des Bundesrates abzuwarten und zu gegebener Zeit einen Alternativantrag vorzulegen.

Die zweite und letzte Beratung zu diesem Antrag führte der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in seiner 55. Sitzung am 2. Oktober 2015 durch. Das Ministerium berichtete darüber - dies war den Ausschussmitgliedern bereits bekannt -, dass im Bundesrat bereits der Einbringungsbeschluss gefasst worden war und dass der Gesetzentwurf dementsprechend dem Bundestag zugeleitet wurde. Folglich hat der Gesetzentwurf den Bundesrat passiert. Der Antrag in der Drs. 6/4133 neu ist somit gegenstandslos geworden. Aus diesem Grund schlugen die Koalitions-

fraktionen vor, den Antrag für erledigt zu erklären, wogegen sich kein Widerspruch erhob.

Im Ergebnis der Beratung zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung wurde die Ihnen in der Drs. 6/4437 vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 1 : 3 Stimmen verabschiedet. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU)