Am 27. Mai 2015 hat die Bundesregierung dann den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen. Das war leider auch kein großer Wurf; denn es ging bei diesen Änderungen überwiegend um die Vereinheitlichung von Rechtsordnungen. Mit diesem Gesetz ist es auch nicht gelungen, die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare in anderen Rechtsgebieten - ich denke dabei an das Adoptionsrecht - zu erreichen.
endet werden. Inzwischen begrüßen fast zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland die Möglichkeit einer Ehe für homosexuelle Paare. Das belegt auch eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Der notwendige gesellschaftliche Wille besteht - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und in anderen Teilen der Welt.
Während wir in Deutschland weiterhin die Zeichen der Zeit verschlafen und sich - das muss ich einmal so deutlich sagen - die CDU und die CSU mit ihren Argumenten leider nicht ganz auf der Höhe der Zeit befinden,
überholen uns andere Länder in der Gleichstellungsdebatte deutlich. Ich könnte sie alle aufzählen: die Niederlande, Schweden, Spanien, Belgien, Dänemark,
- zuletzt gab es das Referendum in Irland - Frankreich, die USA. All diese Staaten haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und damit auch das Adoptionsrecht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine Kollegin Frau Lüddemann sagte es bereits - wir haben darüber auch beim letzten Mal debattiert -: Das Familienbild ist weitaus bunter als nur die Kombination aus Vater, Mutter, Kind. Daneben gibt es die Alleinerziehenden, die Patchworkfamilien und die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Alle sind bunt; sie sind aus Deutschland nicht mehr wegzudenken und sie gehören selbstverständlich zum Allgemeinbild dazu.
Man muss schließlich auch anerkennen, dass in einer modernen Familienpolitik alle Familien dem Staat gleichviel wert sein sollten. Es darf nicht sein, dass vor allem Kinder wegen ideologischer Vorbehalte gegenüber der Lebensweise ihrer Eltern irgendwelche Nachteile haben.
Auch aus diesem Grund brauchen wir das volle Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare. Natürlich gehört auch ein Familiensplitting dazu.
Es ist Zeit für die Öffnung der Ehe. Verschließen wir uns dem nicht länger. An die CDU mit ihrer Kampagne im Land mit dem Motto „Dem Volk aufs Maul schauen“: Schauen Sie auch dabei dem Volk aufs Maul. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, die Institution Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Es sind weitere Beispiele genannt worden. In den USA ist die gleichgeschlechtliche Ehe bereits im Gesetz festgeschrieben, ebenso in Kanada, Neuseeland und Südafrika und auch in einigen europäischen Staaten. Im Mai 2015 hat es Irland mit einem entsprechenden Referendum vorgemacht.
Jetzt soll und muss Deutschland mit Blick auf das Votum des Bundesrats nachziehen; denn die Mehrheit der Länder hat einen Gesetzentwurf für die Gleichstellung der Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern abgesegnet.
Auf dem Standesamt soll es künftig egal sein, wer Ja zueinander sagt, ob Mann und Frau oder schwule bzw. lesbische Paare. Es geht um die vollständige Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe mit dem traditionellen heterosexuellen Ehebund. So zumindest fordert es der Bundesrat vom Bundestag. Der Entwurf wurde in der Länderkammer mit den Stimmen rot-grüner, rot-rot-grüner und rot-roter Regierungen verabschiedet. Der Bundestag hat damit nun eine wirkliche Chance, eine grundlegende rechtliche und gesellschaftliche Diskriminierung zu beseitigen.
In diesem Zusammenhang ist mir insbesondere ein Satz von dem kürzlich durchgeführten Landesparteitag der SPD Sachsen-Anhalts in Erinnerung geblieben. Die Landesvorsitzende der SPD Katrin Budde sagte sinngemäß, sie werde im nächsten Jahr keine Koalitionsvereinbarung unterzeichnen, die nicht für die Öffnung der Ehe und für ein Adoptionsrecht für homosexuelle Partner und Partnerinnen stimmt. Das ist gut so, liebe Genossinnen und Genossen der SPD. Das ist eine klare Aussage, die ich ausdrücklich begrüße.
Denn es geht eben nicht darum, eine kleine Gruppe mit einem Sonderrecht auszustatten, sondern es geht darum, einem Grundsatz, der in der Verfassung festgeschrieben ist, nämlich dem der Gleichstellung, endlich zu seiner Umsetzung zu verhelfen.
sagt - die SPD hat mit ihrem Abstimmungsverhalten in diesem Hohen Haus einer Minderheitsmeinung im Hohen Haus zu einer Mehrheit verholfen. Damit hat die SPD einmal mehr gezeigt, dass sich aus dem Zwang dieser Koalition heraus eben nicht progressiv handeln lässt.
Nun gab es im Bundesrat dann doch eine Mehrheit für diesen Gesetzentwurf; das ist gut so. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundestag damit verfahren wird. Auch hierbei wird es auf die SPD ankommen; denn eine denklogische, rein rechnerische Mehrheit existiert dafür auch im Bundestag.
Ich möchte daran erinnern, dass eine Zustimmung laut repräsentativen Umfragen in Deutschland eben nicht nur eine Mehrheit in der Parteienlandschaft widerspiegelt, sondern dem Mehrheitswillen der Bevölkerung entspräche. Sie brauchen also nicht einmal das jeweilige Bauchgefühl zu bemühen.
Alles in allem bleibt festzustellen, dass dieser Antrag und vor allem der Umgang damit weder eine Sternstunde des Parlaments war noch ein Beleg dafür, dass diese Koalition aus CDU und SPD funktioniert.
Da die entscheidende Abstimmung im Bundesrat inzwischen stattgefunden hat - die Koalition, insbesondere die CDU, hatte wieder einmal mit Blick auf die beantragte Sofortabstimmung, die auch angezeigt gewesen wäre, auf Zeit gespielt, den Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen und ihn dort liegen lassen -, ist der Antrag selbstverständlich formal erledigt. Der Sache nach ist er natürlich nicht erledigt. Meine Fraktion hat deswegen gezwungenermaßen diesen Umstand anerkannt und der Erledigung des Antrages aus formalen Gründen zugestimmt. Sachlich ändert sich jedoch nichts.
Meine Damen und Herren! Der von uns hier im Hohen Haus beschlossene Aktionsplan für LSBTI ist gut und wichtig. Aber er macht eben nur tatsächlich Sinn und ist in seinem Ansinnen auch glaubhaft, wenn wir uns als Landtag dazu bekennen, dass die für heterosexuelle Paare ganz selbstverständlich geltenden Rechte auch für homosexuelle Paare gelten sollen.
Deswegen hätte es unserem Land tatsächlich gut zu Gesicht gestanden, endlich die rückständige Position zur Heteroexklusivität der Institution Ehe zu überwinden. Das wäre tatsächlich eine Politik der Zukunft gewesen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Frau Kollegin Quade. - Bevor ich Herrn Wunschinski für die CDU-Fraktion das Wort erteile, möchte ich mitteilen, dass die dringende Bitte geäußert wurde, den im Zeitplan als nächsten Beratungsgegenstand vorgesehenen Tagesordnungspunkt 21 - Interkommunale Funktionalreform endlich auf den Weg bringen - zu schieben, weil aufgrund der aktuellen Situation derzeit eine wichtige Beratung der Minister mit anderen Vertretern stattfindet. Ich denke, wir sollten dieser Bitte folgen. Wir versuchen, den Tagesordnungspunkt 23 - Bundesratsinitiative zur Gewährleistung des
Rechts auf begleitete Elternschaft bzw. Elternassistenz - vorzuziehen. Ich weiß noch nicht, ob weitere Verschiebungen angezeigt sein werden. Wir werden sehen, wie wir das aktuell geregelt bekommen.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesrat hat bei Stimmenthaltung unseres Bundeslandes beschlossen, dass das Institut der Ehe künftig auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet werden soll. Mit seinem am 25. September 2015 beschlossenen Gesetzentwurf will er hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen. Der Entwurf wurde der Bundesregierung übersandt, die ihn nunmehr an den Bundestag weiterleitet.
Durch den Beschluss des Bundesrates hat sich der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erledigt. Dies hat der Rechtsausschuss einmütig festgestellt. Eine Erledigung bezüglich Ihrer Forderung, die Ehe für alle zu öffnen, ist jedoch nicht eingetreten. Wir wissen aber bereits, dass der Bundesgesetzgeber den Gesetzentwurf des Bundesrates nicht in dieser Bundestagswahlperiode beschließen wird und so die Ehe für alle auch nicht auf den Weg bringen wird.
Grund hierfür sind die klaren Festlegungen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD im Bund. Vereinbart wurde, dass die bestehende Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen beendet wird. Rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechterstellen, müssen hierfür beseitigt werden. Vereinbart wurden also weitere Schritte auf dem Weg zur umfassenden rechtlichen Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft.
In Umsetzung dieser Koalitionsvereinbarung wird derzeit zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Bundestag beraten. Der Gesetzentwurf sieht zur Vereinheitlichung der Rechtsordnung in
zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor. Meine Fraktion begrüßt die Ausdehnung zahlreicher Vorschriften auf die Lebenspartnerschaft als einen weiteren Schritt auf dem Weg zur umfassenden rechtlichen Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft.
Da die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene für die CDU und die SPD in Bund und Ländern verbindlich sind, hätte es meine Faktion besser gefunden, wenn sich die Koalitionsfraktionen in diesem Haus durch einen Alternativantrag zu dem Antrag der GRÜNEN zu dieser Vereinbarung und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung bekannt hätten.
Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. In vielen wesentlichen Bereichen sind Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt. Das Ehegattensplitting gilt nunmehr auch für Lebenspartnerschaften, sodass Lebenspartner wie auch Ehegatten vom Splittingvorteil bei der Einkommensteuer profitieren. Im vergangenen Jahr wurden die Regelungen zur Sukzessivadoption im Bundestag umgesetzt.
Durch den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner wird nunmehr eine noch umfassendere rechtliche Angleichung von Ehe und Lebenspartnerschaft erfolgen. Damit bleiben tatsächlich nur noch die beiden viel diskutierten Punkte, die Begrifflichkeit Ehe und die Volladoption, übrig, die zur vollkommenen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe führen.
Eines sage ich ganz deutlich: Eine begriffliche Unterscheidung ist nicht mit einer Diskriminierung gleichzusetzen. Das sollte man nicht verwechseln.
Bei der Einführung der Lebenspartnerschaft durch die damalige rot-grüne Bundesregierung war diese Unterscheidung klar gewollt, auch wenn dies einige nunmehr gern unter den Teppich kehren möchten.