Zu 2: Da jeder Einzelfall individuell zu bewertet ist, kann die Kostenfrage nicht pauschal beantwortet werden.
Das zitierte Urteil betrifft einen konkreten Einzelfall, der mit den allgemeinen Bedarfsparametern der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in Beziehung zu setzen ist. Hier hatten Eltern von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach SGB XII zu stellen, der im konkreten Fall abschlägig beschieden wurde.
Sie wird von dem Herrn Abg. Daniel Roi von der Fraktion der AfD gestellt. Sie haben das Wort, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Laut Auskunft von Minister Felgner sind dem Land SachsenAnhalt seitens der LMBV keine Flächen des Sees Goitzsche bei Bitterfeld angeboten worden. Ob dem Land Sachsen-Anhalt im Zuge der Liquidation der kommunalen Gesellschaft BQP See- oder Uferflächen der Goitzsche, die der Tochtergesellschaft EBV gehörten, zum Kauf angeboten worden sind, wurde nicht konkret beantwortet.
Ufergrundstücke der EBV, die letztlich an den privaten Investor Blausee GmbH veräußert wurden, zum Kauf angeboten worden? Wenn ja, durch wen konkret und zu welchem Preis?
teure, wonach auch dem Land SachsenAnhalt der Kauf der letztlich an die Blausee GmbH veräußerten Grundstücke der BQP angeboten wurde, unwahr?
Vielen Dank, Herr Roi. Sie haben die Anfrage jetzt etwas gekürzt. Sie ist nicht im Original verlesen worden. Ich denke, sie müsste immer im Original verlesen werden.
Die Antwort erfolgt durch den Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Herrn Jörg Felgner. Bitte.
Frau Präsidentin! Die Kleine Anfrage des Abg. Daniel Roi beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Der damalige Liquidator der EBV, der Entwicklungs-, Betreiber- und Verwertungsgesellschaft Goitzsche mbH i. L., Herr Veit Wolpert, hat am 10. September 2013 die Staatskanzlei darüber informiert, dass - Zitat -: „vorab die Grundstücke und Wasserflächen der öffentlichen Hand angeboten“ - jetzt muss man sich das Wort „wurden“ mitdenken, das nicht im Zitat vorkommt. Weiter im Zitat:
„Teile, die für die öffentliche Infrastruktur, Wege, Parkplätze etc. als notwendig erachtet wurden, sind durch den Zweckverband der Anliegerkommunen gekauft worden. Weitere Grundstücke und Wasserflächen sind sowohl dem Land als auch den Kommunen angeboten worden. Eine Kaufabsicht wurde bisher nicht erklärt.“
Mit Schreiben vom 20. September 2013 an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt informierte Herr Wolpert in seiner Funktion als Liquidator der EBV über das Vorliegen zweier Angebote von privaten Investoren zum Gesamtbestand der Golitzscheflächen. Im Weiteren bat er zu prüfen, ob das Land Sachsen-Anhalt am kurzfristigen Erwerb der Wasserflächen interessiert sei.
Eine Interessenbekundung ist hier nicht bekannt. Weite Areale um den See waren zu diesem Zeitpunkt bereits privatisiert.
Jawohl, Frau Präsidentin, vielen Dank. - Nach § 36 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Hochschulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt werden sämtliche Berufungen an den Hochschulen weiterhin durch das zuständige Ministerium geprüft, da sie dessen Zustimmung bedürfen. Bisherige Landesregierungen haben auf die Einhaltung dieser Regelung sehr großen Wert gelegt. Dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung liegen somit sämtliche Unterlagen bezüglich der an den Hochschulen durchgeführten Berufungsverfahren vor.
Im Zuge der Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (KA 7/239) wurden dem Vernehmen nach die Hochschulen vom zuständigen Ministerium aufgefordert, die erforderlichen Daten über die Berufungsverfahren an den Hochschulen zuzuarbeiten.
schaft, Wissenschaft und Digitalisierung die Hochschulen aufgefordert hat, die Daten über durchgeführte Berufungsverfahren zuzuarbeiten?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Herrn Jörg Felgner. Bitte.
Danke schön, Frau Präsidentin. - Die Kleine Anfrage des Abg. Hendrik Lange, Fraktion DIE LINKE, beantworte ich wie folgt.
Zu Frage 1: Ja, dies trifft zu. Von den sieben Teilfragen der Kleinen Anfrage hat das Ministerium die Hochschulen gebeten, zu den Fragen 1 bis 5 Daten über die betroffenen Berufungsverfahren zuzuarbeiten.
Zu Frage 2: Das Ministerium hat bei dieser wie bei allen anderen Kleinen Anfragen selbstverständlich zunächst die eigene Datenlage sorgfältig geprüft, bevor es die Hochschulen um eine Zuarbeit gebeten hat. Leider erlauben es unsere Akten nicht, die Teilfragen 4 und 5, in denen Sie danach fragen, wie eine Professorenstelle vor der zuletzt vorgenommenen Besetzung besetzt war, aus den Unterlagen im Ministerium zu beantworten.
Unsere Prüfung gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 des Hochschulgesetzes des Landes bezieht sich immer im Einzelfall auf das Berufungsverfahren, das zur Erarbeitung des jeweils vorgelegten Berufungsvorschlags an der Hochschule durchgeführt wurde. Daraus ergibt sich allerdings nicht die Möglichkeit einer Verfolgung des Besetzungsverlaufs für einzelne Planstellen über die jeweiligen Berufungsverfahren hinweg.
Professorenstellen werden nicht selten bei Gelegenheit der Wiederbesetzung um- oder denominiert oder unterliegen strukturellen Maßnahmen, wie zum Beispiel Verlagerung, Stellentausch, Zusammenführungen, Ausdifferenzierungen an den jeweiligen Fachbereichen. Über die Informationen hierüber verfügen nur die Hochschulen selbst. Aus diesem Grund mussten wir die Hochschulen für die Beantwortung der Teilfragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage einbeziehen.
Die Beantwortung dieser beiden Teilfragen inkludiert wiederum die Beantwortung der in der Kleinen Anfrage voranstehenden Teilfragen, da die Stellen, deren frühere Besetzung geprüft werden soll, zu diesem Zweck zunächst identifiziert werden müssen.
Die Daten zu den zuletzt genannten Teilfragen 1 bis 3 können für sich genommen auch durch das Ministerium erhoben werden, doch stellt dies dann einen Doppelaufwand für dieselbe Erhebung dar, die die Hochschulen wegen der Teilfragen 4 und 5 ohnehin durchführen müssen.
Die Teilfragen 6 und 7 kann das Ministerium nach Zuarbeit der Daten ohne weitere Mithilfe der Hochschule beantworten und hat dementsprechend die Hochschulen für diese Teilfragen auch nicht in Anspruch genommen.
Ich kann diesen Ausführungen nur bedingt folgen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man, wenn man weiß, welche Stelle ausgeschrieben wurde, und wenn man weiß, welche Stelle besetzt werden soll, über das Internet sehr schnell nachvollziehen kann, wer vorher diese Stelle innehatte. Ich bin mir auch sicher, dass das Ministerium in irgendeiner Weise diese Daten hat.
Ich möchte nur anmerken, dass die Tatsache, dass das Ministerium regelmäßig Kleine Anfragen an die Hochschulen weitergibt und diese die Daten zuarbeiten lässt, bei den Hochschulen zu Frust führt. Das ist äußerst ärgerlich. Ich finde, dass die Landesregierung - -
- Herr Tullner, wenn ich das richtig verstanden habe, können Sie hier nicht das Fragerecht der Parlamentarier infrage stellen. Das ist nun wirklich genau das, was Sie damit erzielen wollen.
Ich finde, das kann nicht die Zielrichtung der Landesregierung sein. Zielrichtung der Landesregierung muss sein, die Fragen so souverän zu beantworten, dass man die nachfolgenden Einrichtungen so wenig wie möglich damit belastet.
Ich würde nur kurz erwidern und sagen wollen, dass ich, glaube ich, nachvollziehbar darlegen konnte, dass die komplette Beantwortung Ihrer Fragen eben nicht mit dem Material im Ministerium erfolgen konnte und dass die Einbeziehung der Hochschulen zwingend war.