Protokoll der Sitzung vom 11.06.2020

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt (Schriftformabbaugesetz - SchriftAG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/5235

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6094

(Erste Beratung in der 85. Sitzung des Landtages am 20.11.2019)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Kohl. Es ist vereinbart worden, nach der Berichterstattung keine Debatte zu führen. Mal schauen, wie lange die Vereinbarung hält. Jetzt ist Herr Kohl als Berichterstatter an der Reihe.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt überwies der Landtag in der 85. Sitzung am 20. November 2019 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, landesrechtliche Hindernisse für eine medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen den Bürgern und der Verwaltung zu beseitigen. Bei einem Normenscreening durch die Landesregierung wurden 67 Vorgaben in Bezug auf ein zwingendes Schriftformerfordernis als verzichtbar angesehen. Diesem Umstand soll dieser Gesetzentwurf Rechnung tragen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 43. Sitzung am 5. Dezember 2019 mit dem Gesetzentwurf. Auf den Vorschlag der Fraktion der CDU hin, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen, bot die Lan

desregierung an, die Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung sowie die Liste der beteiligten Institutionen zu übersenden. Der Ausschuss nahm das Angebot an und wollte sich nach der Übersendung zum weiteren Verfahren verständigen.

Die entsprechende Übersicht sowie die Stellungnahmen gingen dem Ausschuss für Inneres und Sport mit Schreiben der Landesregierung vom 17. Dezember 2019 als Vorlage 1 zu, sodass er für die 44. Sitzung am 16. Januar 2020 eine erneute Befassung mit dem Gesetzentwurf vorsah. Zu Beginn dieser Sitzung wurde die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes jedoch auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen verschoben, da man vor einer erneuten Beratung die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes abwarten wollte. Letztere gingen dem Ausschuss in synoptischer Form am 3. März 2020 als Vorlage 2 zu.

Für die 46. Sitzung am 12. März 2020 verständigten sich die innenpolitischen Sprecher darauf, noch nicht über den Gesetzentwurf zu beraten. In der 47. Sitzung am 16. April 2020 wurden ausschließlich aktuelle Themen, insbesondere im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, behandelt, weshalb der Gesetzentwurf in dieser Sitzung nicht berücksichtigt wurde.

Letztlich wurde der Gesetzentwurf in der 48. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 14. Mai 2020 abschließend beraten. Hierbei machte sich der Ausschuss die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und verabschiedete mit 8 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6094 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke. Ich sehe keine Fragen. - Da wir vereinbart haben, keine Debatte zu führen, kommen wir damit zum Abstimmungsverfahren. Ich weise darauf hin - der Kollege Kohl hat es auch gerade bemerkt -, dass hier zurzeit eine ziemlich große Unruhe herrscht. Da es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um eine Beschlussempfehlung zu einem Gesetzentwurf handelt, möchte ich um etwas mehr Ruhe bitten.

Die Beschlussempfehlung zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Landes Sachsen-Anhalt liegt in der Drs. 7/6094 vor. Dazu liegen mir keine Änderungsanträge vor.

(Unruhe - Zurufe)

- Also, „ohne Debatte“ bedeutet für mich: auch ohne Regierungsdebatte. Aber wissen Sie, heute ist es so: Hier kommt ab und zu mal jemand und sagt, er wolle reden - -

(Heiterkeit - Zuruf: Ohne Debatte! - Ministe- rin Anne-Marie Keding: Ich bin hier in Ver- tretung! Deswegen wollte ich es jetzt ein- fach angemeldet haben! Wenn nicht, dann nicht!)

- Frau Keding, wenn die Landesregierung reden will, dann darf sie sich nicht einmal von dem parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion aufhalten lassen.

(Zustimmung)

Darüber kann sie selbst entscheiden. Wenn Sie jetzt abwinken, dann heißt das, dass Sie sitzen bleiben und nicht reden. - Okay. Dann führen wir keine Debatte, wie das vereinbart worden ist.

Ich frage jetzt jenseits von Erläuterungen und Redebedarf - Änderungsanträge liegen nicht vor -: Kann ich über diesen Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6094 insgesamt abstimmen lassen? - Das scheint offensichtlich so zu sein. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und Teile der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt worden. Somit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung beschlossen worden.

Nunmehr kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5928

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/6126

(Erste Beratung in der 98. Sitzung des Landtages am 30.03.2020)

Berichterstatter aus dem Ausschuss dazu ist der Abg. Herr Siegmund. Herr Siegmund hat jetzt das Wort.

Vielen Dank. - Liebe Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5928 wurde in der 98. Sitzung des Landtages am 30. März 2020 federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass bei einer staatlich angeordneten Schließung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen, wodurch die Eltern das Angebot der Förderung und Betreuung nicht in Anspruch nehmen können, keine Kostenbeiträge nach § 13 Abs. 1 KiFöG erhoben werden. Des Weiteren sollen die den Trägern und den Tagespflegepersonen dadurch verursachten Einnahmeausfälle auf Antrag und mittels eines entsprechenden Nachweises vom Land vollständig erstattet werden.

Der federführend zuständige Sozialausschuss hat sich erstmals in der 50. Sitzung am 15. April 2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz mit dem Gesetzentwurf befasst, um eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Die Koalitionsfraktionen kündigten an, den Gesetzentwurf aus zwei Gründen abzulehnen: zum einen, weil die Landesregierung inzwischen mit einem entsprechenden Erlass die Eltern, die von der Schließung der Kindertagesstätten und Tagespflegestellen betroffen sind, von der Erstattung der Beiträge freigestellt hat, und zum anderen, weil im Gesetzentwurf unter Nr. 2 nicht die Träger und Tageseinrichtungen, sondern die Kommunen hätten verankert werden müssen, da diese, so die Koalition, verantwortlich im Sinne des Gesetzes sind. Der Ausschuss beschloss sodann bei 6 : 3 : 0 Stimmen, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen.

Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der 87. Sitzung am 29. April 2020 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses, das heißt, der Ablehnung des Gesetzentwurfes, mit 7 : 5 : 0 Stimmen angeschlossen.

Die abschließende Beratung des federführend zuständigen Sozialausschusses fand in der 51. Sitzung am 3. Juni 2020 statt. Hierzu lag dem Ausschuss die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vor. Die Fraktion DIE LINKE bekräftigte nochmals ihre Intention, mit der Regelung per Gesetz auch bei eventuellen späteren von staatlicher Seite angeordneten Schließungen von Kindertagesstätten und Tagespflegestellen von Anfang an Rechtssicherheit für Eltern und Kommunen zu schaffen.

Der Sozialausschuss beschloss im Ergebnis seiner Gesetzesberatung mit 7 : 4 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Entwurf eines Sechstens Gesetzes zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5928 abzulehnen. Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/6126 vor. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Im Gegensatz zu dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt haben wir hierzu tatsächlich eine Debatte vereinbart, und zwar eine Dreiminutendebatte. Für die Landesregierung hat erwartungsgemäß und angemeldet die Frau Ministerin Grimm-Benne das Wort, nachdem der Tisch gereinigt worden ist. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll, kurz gesagt, bei jedweden Maßnahmen der Gefahrenabwehr, aufgrund derer Kindertagesstätten teilweise oder gänzlich geschlossen werden müssen, das Land verpflichtet werden, den Einrichtungsträgern die Einnahmeausfälle zu erstatten, die durch die Nichterhebung der Elternbeiträge entstehen. Das praktische Handeln der Landesregierung während der andauernden Pandemie - ich danke insbesondere dem Finanzausschuss des Hohen Hauses für die entsprechende Mittelfreigabe - hat gezeigt, dass die erforderlichen Maßnahmen getroffen worden sind.

(Zuruf: Nee, sind sie nicht!)

Im Einzelnen: Mit Erlass des Innenministeriums und des Sozialministeriums vom 31. März 2020 wurde eine Erstattung für Einnahmeausfälle für den Monat April geregelt. Mit Erlass vom 30. April 2020 wurden ergänzend die Einnahmeausfälle für den Monat Mai im Zusammenhang mit nicht betreuten Kindern gemäß der vom Ausschuss für Finanzen in seiner Sitzung am 29. April 2020 getroffenen Vereinbarung geregelt.

Danach gilt folgendes Verfahren: Die Einnahmeausfälle werden an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bis zum 15. Juli 2020 gemeldet und darauf basierend die Erstattungsansprüche durch den Landkreis gegenüber dem Land bis zum 7. August angemeldet. Sodann erfolgt die Erstattung.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit dem 2. Juni gilt in den Kindertagesstätten des Landes der eingeschränkte Regelbetrieb. Ein entsprechendes Hygienekonzept hat der Pandemie

stab in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Verbraucherschutz sowie den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeitet.

Die vorliegende Beschlussempfehlung des Sozialausschusses erachten wir als folgerichtig. Das Land ist seiner Verantwortung nachgekommen und hat die besagte Erstattungsregelung realisiert. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen aus dem Plenum. Deswegen können wir jetzt in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die Fraktion der CDU kann, nachdem der Tisch gereinigt worden ist, der Kollege Krull sprechen. - Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist der Grundgedanke dieses Antrages eine Überlegung wert. Bevor ich kurz schildere, warum wir den Gesetzentwurf sowohl in den entsprechenden Ausschüssen abgelehnt haben als auch heute als Koalition ablehnen werden, will ich einige grundsätzliche Ausführungen machen.

Zu den Maßnahmen, die zur Eindämmung der Ausbreitung des Covid-19-Virus ergriffen worden sind, gehörte auch die Schließung der Kindertageseinrichtungen in unserem Land. Dabei ist festzustellen, dass eine vollständige Schließung dieser Bildungseinrichtungen nicht erfolgt ist, sondern bedarfsgerecht immer eine Notbetreuung stattgefunden hat.

Die Regelung, wer einen Anspruch auf eine solche Betreuung hatte, änderte sich im Laufe der Zeit, sodass die Anzahl der betreuten Kinder immer weiter zunahm. Ab dem 2. Juni haben wir nun den eingeschränkten Regelbetrieb und alle Kinder haben wieder einen grundsätzlichen Anspruch auf die Kinderbetreuung - natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, deren Umsetzung vor Ort alle Beteiligten sicherlich vor teilweise große Herausforderungen stellt.