Protokoll der Sitzung vom 11.06.2020

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiterer Punkt positiver Effekt ist die Ansiedlung der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder in Sachsen-Anhalt. Es ist gut, dass eine solche

Einrichtung mit immerhin 100 Arbeitsplätzen ihren Sitz in unserem Bundesland haben wird. Denn wenn wir die Aussage von gleichwertigen Lebensverhältnissen ernst meinen, dann müssen wir auch das Ungleichgewicht zulasten der neuen Bundesländer bei der Verteilung von Behördenstandorten Stück für Stück abbauen.

In diesem Sinne bitte ich um die Überweisung des Gesetzentwurfes zur Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Der Kollege der AfDFraktion hat inzwischen den Weg zu uns gefunden. Ich gebe ihm jetzt die Gelegenheit, den Redebeitrag für seine Fraktion zu halten.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt öffnet auch unser Bundesland den Markt für nichtstaatliche Sportwettenanbieter. Eines der letzten staatlichen Monopole soll dadurch geopfert werden. Grundsätzlich sind freie Märkte wünschenswert, da der Wettbewerb dem Kunden die beste Leistung zum günstigsten Preis ermöglicht. Auch im Bereich der Sportwetten wird es für die Kunden attraktiver. Die großen Anbieter, wie Bwin und Tipico, haben eine Ausschüttungsquote von über 90 %. Die landeseigenen Lotteriegesellschaften bieten hingegen nur 75 %.

Während sich die Kunden nun endlich über eine legale Teilnahme bei anderen Anbietern freuen können, so können besagte landeseigene Gesellschaften das Sportwettenangebot abschreiben. Denn kaum einer wird noch bei Lotto Oddset Wetten eingehen, wenn es doch bei der Konkurrenz deutlich bessere Quoten gibt. Das führt dazu, dass das Glücksspiel unüberschaubarer wird und die Gelder für verschiedene Vereinsförderungen und die Staatskasse schmaler werden.

Sicherlich gab es in der letzten Zeit viele Skandale in unserer Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die durch eine schlechte Unternehmensführung entstanden sind und aufgrund fehlenden politischen Willens zur Korrektur vorerst bestehen bleiben. Doch hat die Lotto-Toto-Gesellschaft Sachsen-Anhalt jahrzehntelang gut gewirtschaftet und viel Geld in den Landeshaushalt gespült. Künftig wird es aufgrund der Zerstörung des Monopols weniger werden.

Die Bereitschaft, in Deutschland Steuern zu zahlen, ist bei Unternehmen wie Tipico fraglich, da sie nicht umsonst ihren Unternehmenssitz oftmals in Steueroasen wie Malta haben. Grundsätzlich ist es problematisch, wenn Unternehmen der Marktzugang geöffnet wird, die bis vor wenigen Jahren keine Sportwetten in Deutschland vertreiben durften. Dennoch machten die privaten Anbieter über den deutschen Markt bereits Umsätze im höheren Millionenbereich.

Dass sich daran niemand in der Landesregierung stört, verwundert mich nicht. Immerhin wurde 2017 der ehemalige Geschäftsführer eines deutschen Tipico-Ablegers neuer Lotto-TotoGeschäftsführer. Aber wir wissen: In SachsenAnhalt ist unter CDU, SPD und GRÜNEN so ziemlich alles möglich, vor allem große Doppelmoral.

Einige Passagen des neuen Gesetzes werden für die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt fordernd sein, da Bestimmungen in den einzelnen Verkaufsstellen umgesetzt werden müssen, die bisher ignoriert wurden. Wir werden prüfen, ob den neuen Änderungen nach dem Inkrafttreten tatsächlich nachgekommen wird.

Da die AfD-Fraktion für eine liberale Wirtschaftspolitik steht, werden wir den Gesetzentwurf nicht ablehnen. Da wir aber auch wichtige Landesgesellschaften und Einnahmen schützen wollen, werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall)

Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt. Für die CDU-Fraktion und, so vermute ich, für die Koalition hat der Abg. Herr Krull eine Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Höre ich weitere Anträge auf Überweisung? - Das ist nicht so. Dann würde ich darüber abstimmen lassen, den vorliegenden Gesetzentwurf in der Drs. 7/6097 in den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD. Somit ist dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden.

Damit beenden wir den Tagesordnungspunkt 11 und führen, bevor wir in der Tagesordnung weitergehen, einen Wechsel im Präsidium durch.

Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren!

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 12

Erste Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des

Straßengesetzes für das Land SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6124

Entschließungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6140

b) Fährverbindungen im Land sichern

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/6070

Der Einbringer zu Punkt a) ist der Abg. Herr Gallert. Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der eine oder andere von Ihnen mag sich wundern, warum ich jetzt zu einer Änderung des Straßengesetzes

(Zuruf)

des Landes Sachsen-Anhalt rede. Das hängt damit zusammen, dass in meinem unmittelbaren Zuständigkeitsbereich diese besondere Festlegung des Straßengesetzes zu einer besonderen Auswirkung und zu besonderen Emotionen führt, was man vielleicht im ersten Augenblick nicht denkt.

Worum geht es? Es geht um folgendes Problem. Wir haben in unserem Land Fähren. Wer geografisch einigermaßen auf der Reihe ist und das Land Sachsen-Anhalt kennt, der weiß, die gibt es im Wesentlichen an zwei Flüssen. Der eine ist die Elbe und der andere ist die Saale.

Bei diesen Fähren gibt es unterschiedliche Fallgruppen. Ich rede jetzt mal nicht über kleinere Personenfähren, die vor allen Dingen am Mittellauf der Saale eine Rolle spielen, sondern ich rede über die Fähren, die auch bei uns im Land Sachsen-Anhalt eine echte und wichtige Verkehrs- und Transportfunktion übernehmen, sowohl an der Saale als auch an der Elbe, weil sie wichtige Verbindungen jeweils von einem Ufer zum anderen Ufer des Flusses darstellen. So.

Jetzt haben wir folgendes Problem: Der Betrieb dieser Fähren ist eine erhebliche finanzielle Belastung für denjenigen, der es machen muss. Es gibt zwei Dinge. Zum einen gibt es durch erhöhte Sicherheitsbestimmungen und Ähnliches einen deutlich erhöhten Aufwand, um diese Fähren, die die Leute und die Fahrzeuge nun auch wirklich sicher von einem Ufer zum anderen Ufer bringen

sollen, so instand zu halten und vor allen Dingen mit allen Sicherheitsaspekten so versehen zu lassen, dass sie sozusagen allen Möglichkeiten und allen Anforderungen standhalten. Das ist ein Kostentreiber in dem Bereich.

Das andere Problem ist, dass vor allen Dingen in den letzten Jahren die Einnahmen, die mit den Beiträgen oder Gebühren, je nachdem, wie man es nennen will, die von denjenigen verlangt werden, die mit einer Fähre von einem Ufer zum anderen wollen, bei Weitem nicht mehr die Kosten für den ganz normalen Betrieb abdecken. Letzteres hat übrigens ganz viel damit zu tun, dass wir aufgrund der langen Niedrigwasserperioden häufig keinen kontinuierlichen Fährbetrieb mehr haben.

Wenn man also mal die Frage stellt, was kostet uns die Klimakrise, dann merken wir auf einmal selbst bei solch kleinen Dingen, dass ein System ins Wanken kommt, das vorher einigermaßen funktioniert hat. Infolge der langen Niedrigwasserperioden wird der Betrieb solcher Fähren permanent unwirtschaftlich.

Jetzt haben wir im Land Sachsen-Anhalt folgendes Problem. Diese Fähren werden - ich kenne zumindest kein Gegenbeispiel - bei uns im Land ausschließlich von Gemeinden betrieben.

(Frank Scheurell, CDU, schüttelt den Kopf)

- Herr Scheurell schüttelt den Kopf. Gut, dann weiß er etwas mehr. Aber Sie werden nicht bestreiten, dass die allermeisten Fähren

(Zurufe)

bei uns im Land Sachsen-Anhalt von Gemeinden betrieben werden. So.

Jetzt haben wir folgendes Problem: Interessanterweise verbinden diese Fähren allerdings

(Frank Scheurell, CDU: Nein!)

in den allermeisten Fällen Landesstraßen. Jetzt müssen wir uns mal überlegen, warum das Landesstraßen sind. Sie sind Landesstraßen, weil sie eine Verkehrsbedeutung für das ganze Land Sachsen-Anhalt haben. Das heißt also, das Land Sachsen-Anhalt ist unter anderem für die Kosten der Instandhaltung und für den Betrieb dieser Straßen verantwortlich, weil sie landesbedeutsam sind.

Jetzt haben wir bei uns, historisch gewachsen, folgende komische Situation. Gerade da, wo diese Landesstraße besonders teuer ist, nämlich wenn sie mithilfe einer Fähre über den Fluss geht, ist das Land nicht zuständig, sondern da sind Gemeinden zuständig.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Ein Schelm, der Böses dabei denkt!)

Es sind Gemeinden, die zum Teil - das ist bei mir da oben so - nicht einmal eine Verbandsgemeinde oder eine Einheitsgemeinde sind. Das sind Gemeinden, die Mitgliedsgemeinden einer Verbandsgemeinde sind. Die wichtige und bedeutende Stadt Sandau

(Zustimmung)

mit ihren knapp 700 bis 800 Einwohnern - Herr Schulenburg wird es ganz genau wissen - ist also dafür verantwortlich, den größten Kostenblock des Betriebs einer Landesstraße zu finanzieren. Auf der anderen Seite der Elbe hat die noch größere Stadt Werben mit etwa 850 Einwohnern genau dasselbe Problem. Sie muss also für den größten Kostenblock einer Landesstraße aufkommen,

(Zurufe)

um diese Fähre in Betrieb zu halten.

Es gibt auch Fähren, die keine Landesstraßen miteinander verbinden, sondern sie verbinden zum Beispiel Kreisstraßen miteinander. Aber auch da haben wir das Problem. Eine Kreisstraße ist eine Kreisstraße, weil sie eine kreisliche Bedeutung hat und nicht primär von der Gemeinde zu verantworten ist. So.