Protokoll der Sitzung vom 11.06.2020

Das Ministerium für Inneres und Sport hat die Anhebung der festgelegten Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren in der Kommunalentschädigungsverordnung vom 8. Mai 2020 geregelt. Sie ist rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten.

Die Erhöhung der Entschädigungshöchstbeträge würdigt die Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden unserer freiwilligen Feuerwehren. So stellt es auch der Ausschuss in

seiner Beschlussempfehlung fest. Die Kommunen können so ihre Wertschätzung für das Ehrenamt ausdrücken. Gleichzeitig wird nicht vom Grundsatz der unentgeltlichen Aufgabenwahrnehmung des Ehrenamtes abgewichen.

Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass die Ausreichung von Mitteln aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer „nur“ in gesetzlicher Höhe aufgrund einer Verlagerung von erheblichen Finanzmitteln in die sogenannte Kommunalpauschale vorgenommen worden ist. Das Land hat den Kommunen also nichts weggenommen.

Zusammenfassend kann ich für meine Fraktion mitteilen, dass die Feuerwehren im Ehrenamt in Sachsen-Anhalt nicht beschnitten wurden. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Ihnen, Herr Schulenburg, für den Redebeitrag. - Jetzt hat das Wort der Abg. Herr Roi für die AfD-Fraktion. Herr Roi, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass sich die Landesregierung beim Thema Feuerwehr nicht äußert, ist schade. Auch wenn der Minister nicht anwesend ist, hätte zumindest irgendein anderes - -

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

- Ja, er ist nicht da, Herr Striegel. - Aber es hätte zumindest jemand anderes ein paar Worte dazu sagen können.

Aus meiner Sicht ist es auch bezeichnend, dass wir als Landtag ein halbes Jahr brauchen, um diesen Antrag durch die Ausschüsse zu bringen und dann wieder hierher in die Plenarrunde. Dieser Zeitraum von einem halben Jahr zeigt den Kameraden auch, wie lange wir brauchen, um Beschlüsse zu fassen. Das ist kein gutes Zeichen an die Feuerwehrleute in unserem Land. Da sollten wir für die Zukunft alle an uns arbeiten.

Immerhin hat die Debatte Ende des Jahres 2019 dazu geführt - das ist vorhin auch schon gesagt worden -, dass Innenminister Stahlknecht seine Vorgaben für die Entschädigung der Kameraden überarbeitet hat; das haben wir gerade gehört. Es gibt nun eine klare Linie, auch was die Kreisausbilder angeht. Das ist gut und zeigt den Kameraden auch, dass es sich lohnt, hier einmal aufzuschlagen und Präsenz zu zeigen.

Doch - und das ist der Knackpunkt - um die Aufwandsentschädigung in den Kommunen - das ist

ganz klar kommunale Selbstverwaltung - auch bezahlen zu können, brauchen die Kommunen finanzielle Mittel. Gerade in Zeiten der Krise - das haben wir heute besprochen - sind diese finanziellen Mittel knapp.

Ich kann nur hoffen, dass der Minister wenigstens unseren Änderungsantrag zum Thema Feuerschutzsteuer gelesen hat; denn in der ersten Debatte hat er dazu nichts gesagt. Er hat auch im Ausschuss dazu nichts gesagt. Auch heute hat nicht ein Debattenredner auch nur ein Wort dazu verloren. Das ist sehr schade.

Ich hoffe, dass der eine oder andere und auch der Minister den offenen Brief der engagierten Feuerwehrfrau Peggy N. gelesen hat, die uns angeschrieben hat. Sie beschreibt detailliert die Probleme an der Basis der Feuerwehren. Das sollten wir alle als Politiker ernst nehmen.

(Unruhe)

Auch wenn es jetzt immer lauter wird und kaum noch jemand zuhört, sage ich das an dieser Stelle trotzdem.

Eines ist klar: Bratwurst und Bier bei den Feuerwehren, wie es der Minister auch im MDRInterview gesagt hat, sind zwar für den Moment immer schön. Aber wenn dann der Minister nach der Aufnahme der Fotos wieder weg ist und der nächste Einsatz ansteht, haben die Feuerwehrleute natürlich wieder die alten Probleme. Insofern ist das nicht nachhaltig. Wir müssen auch im Parlament dafür sorgen, dass die Ausstattung der Feuerwehren sichergestellt ist.

Die Feuerschutzsteuer wird im aktuellen Haushalt um 40 % reduziert. Ich habe Herrn Erben ja gerade dazu gefragt. Sie sind zwar immer dagegen, haben es aber trotzdem eingebracht und so beschlossen. Es ist immer interessant, wie Sie sich dann hier aus der Affäre ziehen. 40 % werden also gestrichen. Das wird auch nicht dadurch wettgemacht - ich hatte vorhin ein kleines Gespräch mit Herrn Schröder -, dass die Kommunen an anderer Stelle mehr Geld vom Land bekommen. Es geht um zweckgebundene Mittel für die Feuerwehren. Wenn wir die Höhe dieser Mittel als Land absenken, dann haben wir das Problem, dass für die Feuerwehren vor Ort weniger zweckgebundene Mittel zur Verfügung stehen. Die Kommunen haben derzeit viele Probleme. Das führt dann in der Konsequenz dazu, dass bei den Feuerwehren oft gespart wird. Das ist leider die Realität.

Aus diesem Grund ist unser Antrag sehr wichtig. Er sollte eigentlich auch ein Zeichen sein. Ich bitte nachdrücklich darum, dass Sie unseren Änderungsantrag vielleicht im Nachgang noch einmal lesen und solche Sachen in Zukunft nicht mehr in den Haushalt hineinschreiben. Es kann nicht an

gehen, dass wir jetzt, wo wir alle nach mehr und besserer Ausstattung der Feuerwehren rufen, die Gelder zusammenstreichen. Das ist kein richtiges Signal. Insofern bleibt mir nur der Wunsch, dass Sie da in nächster Zeit aufwachen.

Wir als AfD-Fraktion werden das Thema Feuerschutzsteuer immer wieder vorbringen und werden insoweit auch nicht locker lassen. Deshalb werden wir uns bei dieser Beschlussempfehlung, die das überhaupt nicht würdigt, der Stimme enthalten. - Ich danke für Ihre geringe Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Roi für den Redebeitrag.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/6096 ab. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist damit erledigt.

Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 17 kommen, noch eine kleine Bemerkung: Die AfD-Fraktion hat den Antrag gestellt, beim Tagesordnungspunkt 21, nachdem ich die Beschlussempfehlung vorgetragen habe, eine Debatte zu führen. Herr Dr. Tillschneider möchte sich hierzu äußern und hat dazu seine Wortmeldung abgegeben.

Ich komme jetzt zum

Tagesordnungspunkt 17

Beratung

Finanzierung von Coronatests bedarfsgerecht sichern, gesetzliche Krankenkassen nicht allein lassen

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6118

Alternativantrag Fraktion CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6155

Einbringer ist der Abg. Herr Gebhardt. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Lockdown geht zu

Ende und das ist auch gut so. Er hat uns Zeit verschafft, um die Pandemie zu bekämpfen. Sowohl der Rückgang der Infektionszahlen als auch die mehrheitliche Akzeptanz der Eindämmungsmaßnahmen in der Bevölkerung bestätigen die bisherige Strategie.

Für die Aufhebung der noch bestehenden Einschränkungen, die Abwehr einer neuen Infektionswelle und letztlich auch dafür, dass wir alle unsere Lieben wieder in den Arm nehmen können, ist eine wirksame und umfassende Teststrategie notwendig. Sachsen-Anhalt gehörte zu den ersten Bundesländern, die dafür einen Plan vorgelegt haben. Das findet auch Wertschätzung bei der LINKEN.

Sicherlich hört sich die Verordnung des Bundesgesundheitsministers Spahn, die Kosten für die Ausweitung der Tests sicherzustellen, erst einmal ganz gut an. Aber, meine Damen und Herren: Wir haben unseren Antrag eingebracht, um hinter die Fassaden dieser wohlklingenden Pläne zu schauen.

Die Koalition in Sachsen-Anhalt reagiert heute mit einem Alternativantrag, auf den ich auch gleich eingehen werde. Zuerst sage ich aber etwas dazu, was bei Spahns Verordnung aus unserer Sicht im Argen liegt.

Das Kernproblem bei Spahns Verordnung besteht darin, dass er die Kosten für die Tests auf die Beitragszahler der gesetzlichen Kassen abwälzen will. Dafür schröpft er die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Obendrein lässt er die gesetzlichen Kassen auch noch die Kosten für Privatversicherte tragen. Diesen letzten Teilaspekt kritisiert die Kenia-Koalition nunmehr in ihrem Alternativantrag. Aber sie nimmt zu dem von mir beschriebenen Kernproblem in ihrem Alternativantrag gar keine Stellung. Denn für die Testungen, die eben nicht Teil der Krankenbehandlung sind, sondern dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen, ist der Bund zuständig. Nicht die Mittel der Beitragszahler, sondern Bundesmittel müssen dafür eingesetzt werden.

(Zustimmung)

Die Liquiditätsreserve muss daraus wieder aufgestockt werden. Dies, liebe CDU, ist zum Beispiel die Position des Ihnen wohl nicht ganz unbekannten Caritasverbandes.

Noch deutlicher wird der AOK-Bundesverband. Dieser sagt klar und deutlich: Der Bund soll die Gesundheitsbehörden direkt mit den entsprechenden Mitteln ausstatten. Er fordert auch: Finger weg von der Reserve!

Ich könnte Ihnen aus weiteren Stellungnahmen der öffentlichen Kassen und der Wohlfahrtsverbände zitieren. Sie alle haben die gleiche Grund

aussage. Spahn aber hat diese in den Wind geschlagen und die Koalition in Sachsen-Anhalt weicht in ihrem Alternativantrag diesbezüglich aus. Die Fraktion DIE LINKE bringt diese wohlbegründeten Forderungen jetzt in das Plenum.

Was bedeutet es denn für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, wenn der Plan von Jens Spahn unverändert Realität wird? - Der GKVSpitzenverband rechnet mit Mehrausgaben in Höhe von 7,6 Milliarden € allein in diesem Jahr. Das heißt logischerweise: Beitragserhöhung, weil der Bund die Kosten, die er selbst tragen müsste, auf die Beitragszahler abwälzt.

Daher die Frage an CDU, SPD und GRÜNE: Sind Sie dafür, dass der Bund und nicht die Beitragszahler für die Tests bezahlen - ja oder nein? - Der Beitragszahler in Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich Klarheit verdient. Ja oder nein lautet die Frage.

Meine Damen und Herren! Ich erlaube mir, auf ein weiteres Anliegen unseres Antrages hinzuweisen: die Umsetzung der erweiterten Teststrategie des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu haben wir im Vorfeld der Sitzung einige Fragen an die Landesregierung gerichtet. Das Sozialministerium hat uns innerhalb kurzer Zeit recht aufschlussreiche Antworten gegeben; dafür herzlichen Dank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle lesen ja täglich sehr gründlich die Lageberichte des Pandemiestabes und wissen daher, dass zuletzt eine Zahl von ca. 2 200 Tests pro Tag gemeldet wurden. Damit wurden die von Herrn Haseloff hier im Mai genannten beachtlichen Testkapazitäten aber zu lediglich 26 % ausgelastet. Das ist erklärungsbedürftig. Wir haben jetzt danach gefragt, wie viele zusätzliche Tests pro Tag im Rahmen der erweiterten Teststrategie unter dem Strich herauskommen. Es wurden insgesamt etwas weniger als 500 Tests genannt, aufgeteilt auf verschiedene Gruppen. Das ist - mit Verlaub - sehr erklärungsbedürftig, weil das Pandemiezentrum unserer Sozialministerin seit Mai keine Veränderung an der Gesamtzahl der Tests gemeldet hat.

Hervorheben will ich das Thema Schuleingangsuntersuchung. Wir rechnen in diesem Jahr mit ca.18 000 Schulanfängerinnen und Schulanfängern. Das Ministerium meldet uns, dass im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung im Falle akuter Atemwegserkrankungen 30 Tests pro Tag vorgesehen sind. Meine Damen und Herren! Das ist nicht nur erklärungsbedürftig, das ist besorgniserregend.

Höchst problematisch ist außerdem, dass der Pandemiestab im Gesundheitsministerium in seinen Lageberichten seit Ende Mai überhaupt keine konkreten Zahlen zur Auslastung der Testkapazitäten mehr nennt. Im Klartext: Nachdem die er