Deren Ziel soll es sein, Deutschland bei modernster Wasserstofftechnik zum Ausrüster der Welt zu machen. Das ist ein sehr sinnvoller Ansatz. Aber in dem Zusammenhang, wie er in diesem Programm enthalten ist, ist es dann wiederum nur Unsinn.
Dass man Wasserstoff als langfristigen Energieträger braucht, zum Beispiel für Pkw, für Brennstoffzellentechnik, dass man die Tankstellen umrüsten muss - all das ist nicht gewollt und ist vom Umweltministerium verhindert worden. Für die Pkw gibt es gar nichts.
Stattdessen will man weiter auf die Solar- und Windenergie setzen. Die will man dann auch noch in Marokko und anderen Ländern in Afrika produzieren und von dort den Wasserstoff kaufen, damit er hier eingesetzt wird. Diese Art von Wasserstoffstrategie ist meines Erachtens völlig zum Scheitern verurteilt.
Meine Damen und Herren! Ich mache an der Stelle einen Break; denn ich habe nur noch 22 Sekunden Redezeit. Ich möchte in der Zeit abschließen und werde in meinem zweiten Beitrag am Ende damit fortsetzen, dass die AfD die einzige Partei in diesem Parlament und in diesem Land ist, die eine weiterführende langfristige Strategie hat, die die Wasserstofftechnologie mit der Kernenergie verbindet und damit eine Zukunftslösung für viele, viele Jahre in diesem Land darstellt. - Vielen Dank, meine Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit.
Gut. Ich sehe keine Fragen zu diesem Beitrag. Deswegen steigen wir in die Dreiminutendebatte ein. Für die Landesregierung spricht Minister Herr Richter. - Herr Richter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe im Gegensatz zu Herrn Farle eine etwas andere Auffassung zu dem Konjunkturpaket. Ich halte es für gut. Ich sehe darin eine Chance für das Land Sachsen-Anhalt und diese haben wir auch zu nutzen. Ich halte es für völlig unrealistisch, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten mit dem Bund darüber verhandeln können, dass den Ländern weiteres Geld zur Verfügung gestellt wird, um ein eigenes Konjunkturprogramm zu entwickeln.
Wir sollten die Chance nutzen und dieses Konjunkturpaket nehmen. Wir sollten versuchen, es im Rahmen der Voraussetzungen unseres Landes optimal einzusetzen, um sowohl dem einzelnen Bürger wie auch der Wirtschaft zu helfen und sie voranzubringen.
Lassen Sie mich zu diesem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket und dem Zukunftspaket einige Ausführungen machen. Von der Gesamtsumme in Höhe von 130 Milliarden € haben 10 Milliarden € die Länder zu tragen und 120 Milliarden € der Bund. Es dient dazu, der Wirtschaft Hilfen zu geben, damit Überbrückungen stattfinden, aber gleichzeitig soll es der Wirtschaft auch Anreize geben, damit die Konjunktur wieder zum Laufen kommt und in Zukunftstechnologien Geld investiert wird, um unser Land zukunftsweisend voranzubringen. Darüber hinaus bietet das Konjunkturpaket Hilfestellungen für die Kommunen, die wir gern annehmen.
Was nicht Gegenstand ist - ich habe das vorhin im Finanzausschuss deutlich gemacht, wo wir die Beträge schon einmal im Einzelnen durchgegangen sind, was hier sicherlich den Rahmen sprengen würde -, ist das Thema „Altschuldenhilfe für die Kommunen“. Dazu sage ich, dass das Land, in dem Fall die Landesregierung, sich Gedanken machen wird, wie wir in den nächsten Wochen und Monaten eine Hilfestellung geben können, um tatsächlich zu einer Entschuldung der Kommunen im Rahmen der Voraussetzungen zu kommen.
Das Konjunkturpaket ist sehr anspruchsvoll, auch von der Zeitschiene her. Es wird eine Sondersitzung des Bundesrates am 29. Juni 2020 geben - das ist heute bestätigt worden -, um die steuerlichen Maßnahmen - Sie haben das vorhin angesprochen -, die Mehrwertsteuerabsenkung von 19 % auf 16 % bzw. bei einem ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 %, zum 1. Juli 2020 umzusetzen. Es wird sicherlich noch eine Reihe von
Für das größere Paket, das zum 1. Oktober 2020 kommen soll, wird das Gesetzgebungsverfahren im Juli begonnen und soll im September zusammen mit einer Grundgesetzänderung abgeschlossen werden. Dabei geht es um das Thema des Ausgleichs der Gewerbesteuermindereinnahmen, die sich für uns ungefähr auf 160 bis 190 Millionen € belaufen. Das heißt, das Land selbst ist mit 81 Millionen € bzw. bis zu 95 Millionen € dabei.
Für uns ist sehr, sehr wichtig, dass die Erstattung der Kosten der Unterkunft durch den Bund von 50 % auf 75 % erhöht werden soll. Für Sie als Hausnummer: Wenn man das ganze Jahr sieht, sind das 100 Millionen €. Wenn das zum
1. Oktober 2020 in Kraft treten wird, heißt das, das sind noch 25 Millionen €. Da wir aus dem Sonderpaket 70 Millionen € vorgesehen haben, die wir in den Landkreisen und den kreisfreien Städten belassen wollen, kommen insgesamt noch einmal 25 Millionen € oben drauf, um Hilfestellungen zu geben.
Insgesamt, sage ich, ist das rundherum ein Paket, das sich sehen lassen kann, welches nicht mehr mit der Gießkanne das Geld verteilt, sondern wirklich zielgerichtet ist. Wir werden das nutzen und werden die Voraussetzungen schaffen, damit wir im Land sicherstellen, dass wir Kofinanzierungen, wenn sie notwendig sind, stemmen.
Es ist sicherlich auch diesbezüglich noch eine ganze Menge zu klären. Für Sie zur Vorgehensweise: In der Staatskanzlei wird es eine Koordinierungsgruppe geben, weil die Fachministerien noch im Einzelnen mit dem Bundesministerium zu verhandeln haben. Das Ganze muss zusammengeführt und natürlich finanziell untersetzt werden. Das sind im Augenblick die Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Ich denke mir, wir sind gut dabei, das Angebot des Bundes anzunehmen.
Im Übrigen, Herr Farle, noch einen Hinweis zum Thema EU. Sie haben „die Finanzierung Ihres Konjunkturpakets für das Land“ gesagt. Die Verhandlungen über die 750 Millionen € sind noch offen. Ob es letztlich bei einem Zuschuss in Höhe von 500 Millionen € bleibt bzw. bei einem Darlehen über 250 Millionen €, ist noch nicht geklärt. Im Übrigen wird auch die Bundesrepublik Deutschland davon mit rund 30 Millionen € profitieren.
Ich denke, wir sind in der Pflicht, allen anderen Ländern zu helfen, weil auch wir wiederum davon profitieren. Insoweit sage ich Ihnen: Das ist sicherlich ein richtiger und notwendiger Schritt. Aber, was Sie deutlich gemacht haben, was zutreffend ist: Das Geld ist endlich, sowohl auf der
Bundesseite als auch auf der Landesseite. Wir müssen sehr wohl sehen, dass wir das Geld zielgerichtet einsetzen. Denn es gibt auch noch ein Leben nach dem Jahr 2021. Das heißt für uns, dass wir sehr wohl sehen müssen, wie wir uns strukturell so aufstellen, dass auch danach noch Länderfinanzhaushalte, insbesondere in SachsenAnhalt, zustande kommen können.
Herr Minister, Bund und Länder unternehmen enorme Anstrengungen mit Konjunkturpaketen und einer Reihe von Hilfsmaßnahmen, um die Folgen der Coronakrise auch wirtschaftlich abzufedern.
Zu einem Thema habe ich eine Frage. Sie betrifft die Mehrwertsteuerabsenkung, die schon ab Juli in Kraft treten soll und nur für eine Dauer von sechs Monaten geplant ist. Bei der letzten Mehrwertsteueränderung gab es einen Vorlauf von ungefähr anderthalb Jahren. Ich frage jetzt, ob es schon dazu Erkenntnisse gibt, ob diese eigentlich ganz geile Idee praktisch durchführbar ist.
Sie müssen in einem Unternehmen bis zu mehrere Hundert Konten umstellen, wenn Sie das Datev-System nehmen. Damit sind enorme Kosten für die Software, die Buchungsänderungen, die Vorverträge, Werkverträge, Lieferverträge etc. verbunden. Halten Sie das für leistbar? Gibt es dazu zwischen Bund und Ländern schon darüber Gespräche, wie man damit umgehen soll?
Das ist sicherlich eine große Herausforderung, Herr Gürth. Ich halte es für leistbar. Es wird sicherlich auch mit Pauschalierungen gehen. Es ist heute, glaube ich, ein Schreiben des Bundeswirtschaftsministers herausgegangen zur Anpassung bzw. zur Aussetzung der Preisangabenverordnung. Stichwort: Es geht darum, dass nicht an jeder Ware der Preis so ausgewiesen ist, dass auch die Umsatzsteuer entsprechend nachvollziehbar ist, sondern dass man zulässt, dass an der Kasse eine entsprechende Pauschale umgesetzt wird. Man ist vonseiten des Bundesfinanzministeriums mit den steuerberatenden Berufen und auch mit uns in sehr intensiv Kontakt. Wir haben in der nächsten Woche die Finanzministerkonferenz, auf der alle diese Themen erörtert werden.
Umsatzsteuervoranmeldungen für Juli am 10. August kommen bzw. im vereinfachten Verfahren am 10. September fällig werden, muss man auch vonseiten der Finanzämter mit Augenmaß an die Sache herangehen und damit umgehen. Ich halte das für machbar. Es ist sicherlich eine Herausforderung, aber auch eine Chance für uns und die Wirtschaft, zu einer entsprechenden Ankurbelung zu kommen.
Damit sind wir am Ende des Debattenbeitrags anbelangt. Wir steigen jetzt in die Dreiminutendebatte ein. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Hövelmann. - Herr Hövelmann, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Zunächst ganz herzlichen Dank, Herr Minister, für Ihre inhaltliche Darstellung, die ich im Wesentlichen teilen kann. An dieser Stelle hätte ich gern über einen Alternativantrag der Koalitionen diskutiert, diesen eingebracht und begründet.
Ich will sagen, wir waren uns in allen Punkten inhaltlich einig. Dennoch haben ganz offensichtlich die Finanzpolitiker der CDU-Fraktion ein Stopp gesetzt.
Das ist umso weniger erfreulich, als dass der Minister nicht nur jetzt eben, sondern auch in der Finanzausschusssitzung heute Mittag deutlich gemacht hat, dass eine Kofinanzierung seitens des Landes Sachsen-Anhalt für das Bundesprogramm geplant ist.
Aber es ist, wie es ist. Deshalb will ich mich inhaltlich auf ein Thema konzentrieren. Ein Thema, das im Konjunkturprogramm enthalten ist, aber auch wiederum nicht. Es geht um die Förderung des Absatzes von Automobilen. Mich schmerzt - das will ich ganz deutlich sagen -, dass es Kritik daran gibt, dass im Konjunkturprogramm eine allgemeine Automobilabsatzförderung nicht enthalten ist.
Dass diese Kritik von der Automobilindustrie selbst kommt, das überrascht mich nicht wirklich. Da hat man, glaube ich, auch nichts anderes erwartet. Auch im Vorfeld ist deutlich gemacht worden, was erwartet wird. Was mich schmerzt - das will ich ausdrücklich hier sagen -, ist die Kritik, die von der IG Metall kommt. Das schmerzt mich deshalb, weil ich sie für nicht gerechtfertigt halte.
Im Jahr 2019 haben die vier großen deutschen Automobilhersteller 25,9 Milliarden € Gewinn nach Steuern gemacht - nach Steuern. Volkswagen 14 Milliarden €, BMW 5 Milliarden €, Daimler
2,4 Milliarden €, Audi 4,5 Milliarden €. Es wäre doch ein Leichtes für die Industrie, wenigstens einen Teil davon zu nehmen, um das, was auf Halde steht, zu verbilligen und damit den Absatz zu fördern.
Warum soll das der Steuerzahler tun? Der hat gerade ganz andere Dinge vor der Brust und muss ganz andere Leistungen schultern. Deshalb ist der richtige Adressat dieser Kritik nicht der Staat, sondern die Konzernleitungen der Automobilhersteller.
Ich will auch aus einem anderen Grund sagen, dass es richtig ist, so gehandelt zu haben; denn wir brauchen Impulse für die Konjunktur insgesamt. Da sind die Dinge, die wir vor der Brust haben, viel interessanter und viel wichtiger: Übergangszahlungen, Kurzarbeitergeld, Investitionen. Das, was 130 Millionen € umfasst, ist angesprochen worden. Da ist nichts übrig für überflüssige Leistungen an eine Industrie, die ihre Hausaufgaben machen soll.