Schauen Sie bitte auf die Seite 42 des damaligen Gesetzentwurfes. Da steht, welche Mehrbelastungen Ihr Gesetz, das Sie unterschrieben haben, für das Jahr 2020 für den Landeshaushalt bedeutet; das sind 790 000 €. Im nächsten Jahr sind es 1,28 Millionen €. - Das zum Ersten.
Zum Zweiten. Können Sie mir ein Urteil anführen, welches das damalige Urteil aus dem Jahr 1975 aufhebt? - Das hat übrigens Herr Striegel im Jahr 2012 in einem MDR-Interview erwähnt. Das war genau das, was ich in der ersten Lesung gesagt hatte.
Da wurde damals gesagt, der Landtag müsse beschließen und es brauche eine transparente Debatte. Wenn eine Kommission öffentlich diskutiert, dann ist das Transparenz. Das verstehen Sie aber nicht.
Wenn etwas automatisch ohne Beschlüsse und ohne Debatte geht, dann ist es eben nicht transparent. Genau das wollen wir wiederherstellen. Und das hat das Bundesverfassungsgericht 1975 gesagt. Jetzt nennen Sie mir das Urteil, womit das aufgehoben worden ist.
Herr Roi, eine Minute ist um. Danke. - Jetzt hat Herr Gebhardt die Chance zu antworten. Bitte, Herr Gebhardt.
Zu dem letzten Punkt, den Sie angesprochen haben: Die Kommission hat nie öffentlich getagt, hat nie öffentlich diskutiert. Insofern kann es auch keine Transparenz gegeben haben.
fehlung und eine Zahl; das war‘s. - Also, wenn das Ihre Vorstellung von Transparenz ist, bitte schön. Die haben Sie dann exklusiv. - Das war das eine.
Zu der anderen Frage. Ich habe nie behauptet, dass die Parlamentsreform insgesamt Einsparungen ergeben hat. Was ich aber immer behauptet habe und wozu ich auch stehe, ist, dass der Wildwuchs bei den Funktionszulagen beendet wurde und dass bei Ihnen endlich Schluss damit gemacht wurde, dass die Stellvertreter des Stellvertreters des Stellvertreters auch noch eine Funktionszulage bekommen haben.
Das haben wir ein für alle Mal beendet. Auch haben wir beendet, dass unterschiedliche Funktionszulagen gezahlt werden. Wir haben dafür gesorgt, dass jeder Fraktionsvorsitzende das Gleiche bekommt, dass jeder parlamentarische Geschäftsführer das Gleiche bekommt, und dass ausdrücklich nur die noch etwas bekommen. Damit haben wir den Wildwuchs beendet. Dazu stehe ich nach wie vor.
Dann können wir in der Debatte fortfahren. Nachdem das Rednerpult desinfiziert worden ist, kann sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abg. Herr Striegel langsam vorbereiten. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, wir sprechen erneut über das sensible, wichtige, aber - das hat die Debatte auch gerade wieder gezeigt - eben auch für Stimmungsmache anfällige Thema der Abgeordnetenbezüge.
Mit Blick auf die Parlamentsreformen im Jahr 2014 und im Jahr 2020 - sie waren schon öfter Thema; ich will das nicht noch einmal alles wiederholen - und mit Blick auf die Behandlung Ihres Gesetzentwurfs, meine Herren von der AfD-Fraktion, habe ich bereits darauf verwiesen, weshalb ich die Bemessung der Höhe der Entschädigung nach einem Index für grundsätzlich richtig erachte.
Die von der AfD-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagene Rückkehr zu der Bestimmung der Bezüge durch eine Kommission führt eben nicht zu mehr, sondern zu weniger Gerechtigkeit und Objektivität.
- Es wird nicht besser, wenn Sie behaupten, die Kommission habe öffentlich getagt. Das war schlicht nicht so.
Im Vordergrund steht in der heutigen Sondersitzung aber die Frage, ob dies ganz grundsätzlich eine Zeit ist, in der Abgeordnetenbezüge überhaupt steigen sollten, und sei es aufgrund von Effekten aus dem vergangenen Jahr, in dem die Wirtschaft - auch das ist unzweifelhaft - brummte. Diese Frage kann mit Fug und Recht gestellt werden.
Über die Frage einer Aussetzung der jährlichen Anpassung oder eines generellen Verzichts auf die anstehende Erhöhung ist in diesem Parlament intensiv diskutiert worden. Wir haben festgestellt, dass sowohl das Abgeordnetengesetz als auch die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt einem Verzicht auf Zuruf jedenfalls entgegenstehen.
Eine verfassungsändernde Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten war auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie nicht in Sicht. Als GRÜNE bedauern wir das, keine Frage. Wir hätten uns die Aussetzung im Jahr 2020 durchaus vorstellen können. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen: Es gibt diese verfassungsändernde Mehrheit nicht, und ohne die funktioniert es nicht.
Dass eine verfassungsändernde Mehrheit für eine solche Aussetzung einem gemeinschaftlichen Handeln aller Abgeordneten aber nicht entgegensteht, bedeutet jedenfalls auch, dass man durchaus eine Botschaft senden kann. Mein Eindruck ist: Vier Fraktion sind bereit, diese Botschaften zu senden. In vier Fraktionen sind Abgeordnete bereit, selbst Verantwortung zu übernehmen.
Die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen zu ihrer Zusage, den gesamten Betrag der Erhöhung der Entschädigung zu spenden. Das ist das, was jede und jeder hier problemlos tun kann. Ich glaube, das ist ein vernünftiger und angemessener Umgang mit dem Thema. - Vielen herzlichen Dank.
Es gibt eine Frage des Herrn Roi. Wollen Sie die beantworten? - Offensichtlich ist das so. - Herr Roi, dann können Sie die Frage stellen. Denken Sie bitte auch jetzt an die Minutenfrist.
Sie haben schon gesagt, dass Sie keinen Gesetzentwurf eingebracht haben, weil Sie offensichtlich keine Mehrheit haben. Zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1975, das Sie im Jahr 2012 einmal thematisiert haben, haben Sie auch nichts gesagt. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen?
Ich frage Sie noch, ob Sie die Erhöhung der Diäten, die der Bund der Steuerzahler moniert hat, um 26,1 % in den letzten sechs Jahren durch den Mechanismus, den Sie hier gerade hochleben lassen, für angemessen halten.
Denn Sie haben immer von einer Angemessenheit gesprochen. Finden Sie es angemessen, dass eine solche Erhöhung der Diäten inklusive der Erhöhung der Altersversorgungsansprüche vonstattengeht, die Sie früher auch immer kritisiert haben?
Herr Roi, ich weiß, das ist für Sie eine schwierige Vorstellung, weil Sie gern aus einer Position am rechten Rand,
in der Sie eine Minderheit sind, Politik für die Mehrheit in diesem Land machen wollen. Politik braucht Mehrheiten. Mehrheiten bekommt man nicht auf Behauptungen hin, sondern durch Aushandlungsprozesse. Diese sind mühselig. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich für die grüne Fraktion sage: Wir sehen auch bei der Altersentschädigung von Abgeordneten Reformbedarf.
- Wenn Sie die grüne Programmatik besser kennen als ich, dann können Sie gern hier vorn reden. Ich schlage vor, ich beantworte noch die Frage Ihres Kollegen Herrn Roi.
Die grüne Vorstellung ist ganz klar: Abgeordnete sollten als Teil der Solidargemeinschaft auch im Bereich der Rentenversicherung in eine Bürgerversicherung einzahlen. Dazu finde ich mit manchen hier im Plenum Übereinstimmung, aber die verfassungsändernde Mehrheit, die ich dafür bräuchte, fehlt, und vor allem die grundsätzliche Regelungskompetenz auf Bundesebene ist damit noch nicht geklärt.
Ich kann Ihnen versichern, wir werden uns auch in Zukunft auf der Bundesebene dafür einsetzen, dass Abgeordnete Teil dieser Solidargemeinschaft werden oder jedenfalls werden können. Aber solange das noch nicht so ist, müssen wir in dem bestehenden System arbeiten.
Zu Ihrer Frage zum Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1975. Ja, es lohnt sich, bei Verfassungsgerichtsurteilen auch die nach dem Jahr 1975 getroffenen Entscheidungen zu berücksichtigen. Es lohnt sich anzuschauen, was das Verfassungsgericht sonst noch zu diesem Thema gesagt hat.
Ich kann Ihnen sagen: Die Lösung, die wir in Sachsen-Anhalt gefunden haben, ist jedenfalls verfassungskonform. Sollten Sie diesbezüglich gegenteiliger Meinung sein, dann ziehen Sie nach Dessau. Ich habe von Ihnen bisher eine Reihe von Ankündigungen gehört, nach Dessau zu ziehen. Leider machen Sie diese Drohungen nur in wenigen Fällen wahr. Ich kann Ihnen raten: Tun Sie das in dem Fall, lassen Sie die Regelung überprüfen; kein Problem. Sie wird sich nach meinem Dafürhalten als verfassungskonform erweisen.
Zu der Frage der Angemessenheit der Entschädigung. Schauen wir doch einmal, was die Diätenkommission in ihren letzten Entscheidungen empfohlen hat. Sie hat gesagt: Orientierung am Ausgangsamt Richtergehalt der Besoldungsgruppe R 1. Das und nichts anderes war der Beginn der Abgeordnetenentschädigung. Seitdem ist die Abgeordnetenentschädigung in Sachsen-Anhalt nur noch und ausschließlich mit der Lohnentwicklung in Sachsen-Anhalt gestiegen.
Ich hoffe eigentlich nicht, dass sie im nächsten Jahr sinken wird. Denn ich hoffe, dass die Löhne in Sachsen-Anhalt nicht sinken werden. Ich hoffe, dass sich die Wirtschaft in diesem Lande wieder erholt. Aber ich bin mir sicher: Ein Zuwachs im nächsten Jahr wird eher sehr gering ausfallen oder kann sogar im Saldo negativ sein. Das wissen wir nicht. Das werden wir im nächsten Jahr sehen.
Aber, ehrlich gesagt, ist diese Orientierung an der Besoldungsgruppe R 1 als Ausgangsbasis und anschließend eine Orientierung an der Lohnentwicklung, das heißt, an der wirtschaftlichen Entwicklung in diesem Bundesland, wie ich finde, ein vernünftiger Maßstab.
Der kann in einer Situation, wie sie heute ist, für den Moment als ungerecht empfunden werden, weil eine Krisensituation mit einer Erhöhung zusammenfällt. Ich glaube, dass die demokratischen Fraktionen in diesem Hause aber einen guten Umgang damit gefunden haben, indem sie gesagt haben, sie spenden den Betrag der Erhöhung. - Vielen herzlichen Dank.
Ich will in dem Zusammenhang nur darauf hinweisen: In unserer Geschäftsordnung gibt es neue Regeln. Sie limitieren bei einer Dreiminutendebatte die Länge der Interventionen und der Fragen. Es gibt noch keine Regelung über die Limitierung der Länge der Antworten in einer Dreiminutendebatte.