Protokoll der Sitzung vom 08.07.2020

(Erste Beratung in der 60. Sitzung des Landtages am 22.11.2018)

Berichterstatterin für den Ausschuss ist die Abg. Frau Gorr. Frau Gorr, Sie haben das Wort.

Danke. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/3594 mit dem Titel „Flagge zeigen - Für einen identitätsstiftenden Umgang mit den deutschen Farben“ in seiner 60. Sitzung am 22. November 2018 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen. Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt die antragstellende Fraktion, die tägliche Beflaggung der Schulgebäude sowie das gemeinsame Singen der Nationalhymne als feste Bestandteile der Schulkultur des Landes Sachsen-Anhalt zu etablieren.

Es bestand zunächst die Absicht, den Antrag in der 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 10. Mai 2019 zu beraten. Die regierungstragenden Fraktionen beantragten jedoch, die Beratung in die darauffolgende Sitzung zu verschieben. Im Vorfeld der darauffolgenden Sitzung verständigten sich die bildungspolitischen Sprecher aber darauf, den Antrag später zu beraten. Diese Beratung sollte im Dezember 2019 stattfinden. Zu Beginn der Dezembersitzung beantragten die regierungstragenden Fraktionen abermals,

den Antrag von der Tagesordnung abzusetzen, da im Hinblick auf die Flaggenordnung des Landes Sachsen-Anhalt noch einige Punkte näher zu beleuchten waren.

Zwischenzeitlich war vorgesehen, die Beratung in der 46. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 13. März 2020 durchzuführen. Die Beratung konnte jedoch infolge der Covid-19-Pandemie nicht stattfinden.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich schließlich in seiner 50. Sitzung am 26. Juni 2020 mit diesem Antrag. Als Beratungsgrundlage lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor. Im Ergebnis seiner Beratung beschloss der Ausschuss für Bildung und Kultur mit 8 : 3 : 0 Stimmen, dem Landtag zu empfehlen, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/6253 vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meinem Skript steht: Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Da inzwischen aber ein Änderungsantrag vorliegt, würde ich mein Redemanuskript etwas abändern und sagen: Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur sowie der regierungstragenden Fraktionen bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und zu dem Änderungsantrag. - Vielen Dank.

(Beifall)

Wir haben hierzu eine Beratung ohne Debatte vereinbart. Aber ich habe zum einen einen Redebedarf für die Fraktion der AfD von Herrn Schmidt registriert. Zum anderen habe ich eben noch eine Wortmeldung von Herrn Erben bekommen, der mir gesagt hat, er will etwas zu diesem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sagen, was mit der Beschlussempfehlung an sich erst mal noch gar nichts zu tun hat. Ich würde es so machen, dass ich Herrn Schmidt zu Anfang drannehme.

(Zuruf)

- Gut, Herr Erben. Dann machen wir es heute mal so. Herr Erben, Sie haben das Wort. Sie haben, wie es immer ist, wenn keine Debatte vereinbart worden ist, drei Minuten Redezeit.

Herr Präsident, vielen Dank. Die drei Minuten brauche ich nicht. - Wie es immer so ist: Es gibt Rechtsvorschriften, die lange Bestand haben, und das ist offensichtlich beim Beflaggungserlass des Ministers Hövelmann aus dem Jahre 2007 der Fall gewesen. Damals gab es noch eine Landes

dienstflagge und eine Landesfahne. Diese Unterscheidung haben wir im Jahr 2017 aufgegeben. Insofern finde ich es erst einmal gut, dass der Bildungsausschuss diesen Flaggenerlass aus dem Jahr 2007 zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat. Ich empfehle aber - das ist der Inhalt des Änderungsantrags -, den Begriff der Landesdienstflagge zu streichen, weil es die seit 2017 nicht mehr gibt. - Herzlichen Dank.

(Beifall)

Ich sehe dazu keine Fragen. Jetzt warten wir darauf, dass das Rednerpult desinfiziert wird. Wenn das geschehen ist, dann kann der Abg. Herr Schmidt für die AfD-Fraktion reden. - Denken Sie an die Redezeit von maximal drei Minuten. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da für den Tagesordnungspunkt 12 eigentlich keine Debatte vorgesehen war, möchte ich mich kurzfassen.

Die vorliegende Beschlussempfehlung der KeniaKoalition lässt von unserem eigentlichen Antrag und dem eigentlichen Ansinnen, unsere Schulen in Sachsen-Anhalt dauerhaft mit der Nationalflagge zu beflaggen, wenig übrig.

(Zuruf)

Das verwundert natürlich auch nicht beim Mitwirken von SPD und GRÜNEN. Bemerkenswert ist jedoch, dass sich die CDU-Fraktion so vehement gegen die dauerhafte Beflaggung unserer Schulen wehrt; denn erst bei ihrem 32. Bundesparteitag am 22. und 23. November 2019 hat sie Folgendes in ihr Programm aufgenommen. Ich zitiere den Beschluss Nr. C 55 - Dauerhafte Beflaggung an Schulgebäuden -:

„Die CDU Deutschlands spricht sich dafür aus, Schulgebäude dauerhaft mit der Bundesflagge, der jeweiligen Landesflagge sowie der Flagge der Europäischen Union zu beflaggen.“

Wir sehen also, wie viel Wert die CDU auf die Nationalfahne legt und wie viel Wert sie auf ihre eigene Programmatik legt.

(Beifall)

An der Beschlussempfehlung sieht man eines: Man merke, wer CDU wählt, wählt absolute Beliebigkeit. - Vielen Dank.

Ich werte das jetzt als Begehren einer Intervention, Frau Gorr.

Ich habe das inzwischen gelernt.

Das war eine Sekundenfrage. Sie haben das Wort, bitte.

Ich möchte zwei Dinge sagen. Herr Schmidt, Sie müssen selbst über Ihre Worte grinsen. Ich denke, das sagt sehr viel aus. Außerdem möchte ich sagen, dass wir uns in Sachsen-Anhalt befinden, und deshalb ist der Antrag so, wie er ist.

(Zuruf: Aha! - Weitere Zurufe)

Sie haben die Chance, zu antworten.

Sehr geehrte Frau Kollegin Gorr, ich grinse in erster Linie über Ihre Beschlussempfehlung und Ihre Programmatik auf Bundesebene, die erst im letzten Jahr beschlossen worden ist.

Aber jetzt grinse ich erst recht über Ihre Wortwahl, weil Ihnen die Bundesebene bzw. Ihr Bundesprogramm anscheinend so unwichtig sind, dass Sie sagen, in Sachsen-Anhalt könne man dagegen verstoßen und Sie legten keinen Wert darauf und die Beflaggung sei Ihnen egal. Patriotismus zählt in der CDU Sachsen-Anhalts nichts, sondern mehr auf Bundesebene - sehr, sehr spannend. - Danke schön.

Jetzt sind wir am Ende der Debatte angelangt, die wir eigentlich sowieso nicht führen wollten, und können abstimmen.

Uns liegt ein Änderungsantrag in der Drs. 7/ 6299 vor. Das ist der Antrag der Koalitionsfraktionen, zu dem Herr Erben gesprochen hat. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind erwartungsgemäß die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Ich sehe trotz alledem eine Mehrheit für diesen Änderungsantrag.

Jetzt kommen wir zu der Abstimmung über die so geänderte Beschlussempfehlung. Wer der so geänderten Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind ebenfalls die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Dann ist diese Be

schlussempfehlung in der geänderten Fassung mehrheitlich angenommen worden.

Wir führen hier vorn jetzt einen Wechsel durch, bevor es dann weitergeht.

Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Damen und Herren!

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Bessere Opferhilfe und -entschädigung in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4922

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 7/6254

(Erste Beratung in der 81. Sitzung des Landtages am 27.09.2019). Eva von Angern (Berichterstatterin):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Antrag in der Drs. 7/4922 wurde in der 81. Sitzung des Landtages am 27. September 2019 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.

Die antragstellende Fraktion verfolgt das Ziel, einen Opferhilfefonds in Sachsen-Anhalt zu gründen und alle Voraussetzungen hierfür zu schaffen, um schnell und unbürokratisch Opfern zu helfen, Maßnahmen des Opferschutzes noch zielgerichteter realisieren und Härtefälle besser auffangen zu können. Weiterhin soll die Stelle eines Opferhilfebeauftragten in Sachsen-Anhalt mit dem Ziel der verbesserten Opferhilfe installiert werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich in seiner Sitzung am 16. Oktober 2019 erstmals mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE befasst. Der Ausschuss hat in der Folge in der 34. Sitzung am 8. November 2019 die Berichterstattung der Landesregierung entgegengenommen und einen Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Durchführung eines Fachgesprächs abgelehnt.

Für die Beratung in der 43. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 26. Juni 2020 hatten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt. Nach kurzer Aussprache wurde der Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen unverändert zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 0 : 2 Stimmen als Be

schlussempfehlung an den Landtag verabschiedet. Diese liegt Ihnen in der Drs. 7/6254 vor.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.