Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 7/6564
Vielen Dank. - Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland in der Drs. 7/6183 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in der 105. Sitzung am 8. Juli 2020 zur Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.
Staatsminister Herr Robra hat in seiner Einbringungsrede im Landtag bereits auf die Eilbedürftigkeit der Vorlage hingewiesen, da zur Einhaltung der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ein Inkrafttreten bis zum 19. September 2020 erforderlich ist. Bevor dieser Gesetzentwurf vorlag, hatte sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bereits mit dem Entwurf des Staatsvertrages befasst, der dem Landtag von der Landesregierung gemäß dem Landtagsinformationsgesetz übersandt worden war.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung soll den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland in Landesrecht umsetzen. Der Gesetzentwurf wurde in der 38. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheit sowie Medien am 4. September 2020 beraten. Als Beratungsgrundlage dienten dem Ausschuss die mit der Staatskanzlei und dem Ministerium für Kultur abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Diese Empfehlungen machte sich der Ausschuss zu eigen. Er empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzentwurfes in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Sturm. - Es wurde vereinbart, unter diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen.
Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/6564 ein. Es geht um die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die Bestimmungen der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Oder verlangt ein anwesendes Mitglied des Landtages eine getrennte Abstimmung darüber? - Das sehe ich nicht. Dann können wir so verfahren.
Wir stimmen zunächst über die selbstständigen Bestimmungen ab. Wer diesen selbstständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme von der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE, die übrigen Abgeordneten der AfD-Fraktion und ein fraktionsloses Mitglied des Landtages.
Wir kommen zur Abstimmung über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland. Wer der Gesetzesüberschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind zwei Mitglieder der AfDFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind ein fraktionsloses Mitglied und die übrigen Mitglieder der AfD-Fraktion sowie die Fraktion DIE LINKE.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloses Mitglied des Landtages und die Fraktion DIE LINKE enthalten sich der Stimme. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 36 ist erledigt.
Ich habe gerade die Nachricht bekommen, dass der Ministerpräsident zwar im Anflug, aber noch nicht hier ist. Wir hatten für diesen Fall vereinbart, den nächsten Tagesordnungspunkt vorzuziehen; das wäre der Tagesordnungspunkt 4.
Für die Aussprache zur Großen Anfrage wurde die Debattenstruktur D, also eine 45-minütige Debatte, vereinbart. Die Reihenfolge der Fraktionen und ihre Redezeiten sehen wie folgt aus: AfD acht Minuten, SPD fünf Minuten, Fraktion DIE LINKE sechs Minuten, CDU zwölf Minuten und die GRÜNEN zwei Minuten.
Gemäß § 43 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages erteile ich zunächst der Fragestellerin das Wort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Lüddemann. Sie haben das Wort, bitte.
Ich möchte die Kollegen bitten, ihre Plätze einzunehmen oder, wenn sie etwas zu besprechen haben, vor die Tür zu gehen. - Vielen Dank. - Sie haben jetzt das Wort. Bitte, Frau Lüddemann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Großen Anfrage zur Barrierefreiheit im ÖPNV verfolgt meine Fraktion das Ziel, ein landesweites Bild über die Zugänglichkeit zur öffentlichen Mobilität zu erlangen.
Wo im Land befinden sich barrierefreie Haltepunkte? Wie viele Haltestellen im Land sind noch nicht barrierefrei? Wie steht es um den Fahrzeugbestand der Verkehrsunternehmen? Wie gestalten sich das Ticketsystem und die Beauskunftung, also das - allgemein verständlich gesprochen - Fahrgastinformationssystem? Wir wollen daraus ableiten - das ist das Wichtige -: Wie hoch ist der Handlungsbedarf für die kommenden Jahre?
Diese Fragen sind von grundsätzlicher Bedeutung; denn sie sind geeignet, die Umsetzung geltenden Rechts zu prüfen, also die Umsetzung der seit 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention. Es gibt einen weiteren konkreten Anlass. Es heißt nämlich im Personenbeförderungsgesetz des Bundes:
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffent
In 15 Monaten sollen wir also ein barrierefreies ÖPNV-System vorweisen können. An dieser Zeitvorgabe orientiert sich unser Landesprogramm zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Darin wird das Verkehrsministerium mit der Aufgabe betraut, Barrierefreiheit im laufenden Jahr zu gewährleisten.
Es dürfte leider niemanden überraschen, wenn man jetzt feststellt: An diesen Zielvorgaben - so deutlich muss man es sagen - wird das Land Sachsen-Anhalt scheitern. Es heißt zwar, Papier ist geduldig, aber die Betroffenen sind es nicht. Sie haben, finde ich, auch ein Recht darauf. Ihrem Anspruch auf Mobilität, ihrem Recht auf Teilhabe stehen eben noch zahlreiche Barrieren im Weg, und das sicherlich auch über den 1. Januar 2022 hinaus.
Aber Genaueres zu diesen Barrieren erfahren wir zumindest aus der Antwort der Landesregierung kaum; denn Informationen über die kommunale Ebene finden sich darin nicht. Die kommunale Ebene ist die entscheidende. Denn auch wenn die Deutsche Bahn - dazu komme ich später noch - schon einiges getan hat und jetzt in jedem Zug Zugbegleiter sind und man mit Rampen vielleicht noch nachhelfen kann - all das ist deutlich besser geworden -, entscheidet sich die Reisekette mit dem Verlassen der Wohnung. Wenn es schwierig ist, von dort aus den Bus oder im Einzelfall die Straßenbahn zu benutzen, kann man gar nicht erst zu der vielleicht barrierefreien Zugkette kommen.
In der Anfrage - um es konkret zu machen - zieht man sich einfach und irgendwie doch sehr nonchalant auf die mangelnde Auskunftspflicht zurück. Das finde ich, ehrlich gesagt, ziemlich frech. Eine Abfrage der Kommunen hätte man ohne Weiteres unternehmen können. In anderen Fällen ist das auch gemacht worden. Wir kennen die Antworten, die dann auch nicht befriedigend sind: „Es haben zu wenige Kommunen geantwortet“; oder: „Die Antworten waren unvollständig.“ Das mag sein. Aber gar nicht erst nachzufragen, finde ich wirklich schwierig.
Es findet sich, wenn man im Netz nachguckt, in Teilen sogar eine Antwort. Wenn man zum Beispiel bei „Magdeburg“ sucht, findet man eine aktuelle Komplettübersicht zum Stand der Barrierefreiheit über den Magdeburger Nahverkehrsbetrieb. Googeln hilft manchmal. Dann hätten wir nicht eine solche Tabula rasa, wie wir sie jetzt in der Großen Anfrage lesen müssen - oder, anders gesagt, nichts. Das ist um so ärgerlicher und kann nur als Vorsatz zum Nichtstun interpretiert wer
Wenn wir dann etwa in die aktuelle Zwischenbilanz der Landesregierung zur Inklusion schauen, finden wir auf der Seite 68 eine durchaus interessante Aussage. Dort findet sich in der Darstellung des Vorhabens „Beauskunftung barrierefreier Reiseketten“ die Feststellung:
„Da einzelne Verkehrsunternehmen bereits abgespeckte Informationen zum barrierefreien Ausbauzustand von Haltestellen und Bahnhöfen liefern, werden diese im ersten Schritt in das Auskunftssystem INSA integriert […]“
Es laufen also durchaus gebündelte Informationen über barrierefreie Haltestellen in den Kommunen zusammen. Sie sind an der Stelle von der Landesregierung eben nur abgerufen worden.
„in Sachsen-Anhalt unter anderem Zuwendungen für die Ersterfassung des Istzustandes der Barrierefreiheit von Haltestellen.“
insbesondere wenn einen diese Große Anfrage - ich weiß nicht, wie ich es sagen soll - direkt darauf stößt. Aber offensichtlich ist nicht einmal die Nahverkehrsgesellschaft in die Beantwortung der Anfrage einbezogen worden. Das finde ich ein bisschen schade. Es liegt nämlich wesentlich mehr Wissen zur Barrierefreiheit in diesem Land vor, als wir dieser Großen Anfrage entnehmen können und als uns die Große Anfrage weismachen will. - So weit, so schlecht.