Protokoll der Sitzung vom 10.09.2020

(Zuruf)

Deswegen, Herr Büttner, fahren Sie bitte fort, damit Herr Krull antworten kann.

Wir wollen Ausgaben im Haushalt im Prinzip umschichten. Ausgaben, die für die Menschen, für die Bürger unseres Landes nicht so sehr ins Gewicht fallen, die sie quasi gar nicht spüren, wollen wir dorthin umschichten, wo sie ihnen zugutekommen. Das sollte eigentlich das Anliegen eines

jeden Volksvertreters hier in diesem Parlament sein.

(Zustimmung - Zuruf: So ist es!)

Herr Krull, Sie haben jetzt die Möglichkeit, darauf zu antworten, bitte.

Ich könnte jetzt etwas zu Fristen sagen, zu denen alternative Haushaltsplanentwürfe eingebracht

werden sollen. Ich könnte etwas zu Haushaltssystematiken sagen

(Zustimmung)

und zu Ihren Vorschlägen, wie Sie Mittel für Pflichtaufgaben des Landes und der Kommunen als Deckungsquelle für anderes nutzen wollen. Das lasse ich an der Stelle aber lieber. Wir werden heute noch andere Anträge behandeln, in deren Zusammenhang Sie Mehrausgaben planen und keine Deckungsvorschläge unterbreiten.

Daher: Bevor Sie jetzt argumentieren, wie toll Ihre alternativen Haushaltsplanentwürfe sind, die aber keine wirkliche Alternative darstellen, weil sie teilweise rechtswidrig sind, werde ich es bei diesen Ausführungen belassen.

(Zustimmung - Zurufe)

Frau Abg. Eisenreich, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen, bitte.

(Zuruf)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Krull, Ihr Kollege Herr Erben hat das Thema in seinen Ausführungen bei der Einbringung des Gesetzentwurfes erwähnt und Sie haben auch noch einmal dazu ausgeführt. Ich würde gern etwas zu dem Jahr 2019 und zu dieser Kannregelung fragen.

Ich hoffe, ich habe es richtig verstanden, dass die Gemeinden die Beiträge noch erheben können, wenn die Beitragspflicht zwar entstanden ist, aber noch keine Beiträge erhoben worden sind. Es liegt in deren Ermessen. Die Kommunalaufsicht soll außen vor bleiben.

Was passiert aber im Hinblick auf die entgangenen Einnahmen der Gemeinden?

Herr Krull, bitte.

Es geht einfach um die Frage: Wann kann man eine Spitzabrechnung machen, wann bleiben die

Kommunen tatsächlich auf den Kosten sitzen? - Beziehungsweise: Die Kommunen bleiben nicht auf den Kosten sitzen, sondern es wird eine Entscheidung der politischen Gremien geben.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Auf die kommunale Familie kommt mit diesem Gesetzentwurf jetzt deutlich mehr Verantwortung zu. Denn schon jetzt ist festzustellen, dass die Zahl der Wünsche nach Straßenausbaumaßnahmen deutlich gestiegen ist, da keine Eigenbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger mehr erfolgen wird. Daher werden schon jetzt mehr Wünsche formuliert. Die Gemeindevertretungen sind dann in der politischen Verantwortung zu entscheiden: „Ja, wir nehmen dieses Geld in die Hand.“ bzw. „Nein, wir tun es nicht.“ Aber es ist dann tatsächlich Teil der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden, ob die Bürger belastet werden oder nicht. Das ist dann die Entscheidung der Kommune.

Sie haben eine kurze Nachfrage?

Ja. - Bloß zur Klarstellung: In einem Halbsatz haben Sie gesagt, sie bleiben auf den Kosten sitzen, wenn sie sie nicht eintreiben. Das muss man klar sagen.

(Zustimmung)

Es ist Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung zu entscheiden, was sie mit dem Geld tun, etwa ob sie es nicht einnehmen wollen. Aber es geht um einen sehr eingeschränkten Zeitraum.

Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Jetzt gibt es doch noch eine weitere Wortmeldung. - Herr Farle, bitte. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! - Sehr geehrter Herr Krull, wie stehen Sie zu der Überlegung, dass es notwendig sein könnte, dass das Land den Kommunen einen Ausgleich gewährt, wenn sie die Kannregelung so ausschöpfen, dass sie auf die Erhebung der Beiträge verzichten? Mit anderen Worten: Der Gesetzentwurf befindet sich erst einmal in der Beratung. Wir könnten also hier im Parlament auch eine Regelung für eine Ausgleichszahlung für diejenigen Kommunen in den Gesetzentwurf aufnehmen, die auf die Nacherhebung der Beiträge verzichten wollen. Meine Frage ist: Wie stehen Sie dazu?

Ich darf hier auch schon einmal klar sagen, dass die AfD-Fraktion in diese Richtung eine Nachbesserung vorschlagen wird.

Ich gebe noch etwas zu bedenken. Man kann nicht sagen, die Kommunen können darauf verzichten nachzuerheben, und anschließend setzt Herr Stahlknecht seine Leute von der Kommunalaufsicht in Gang,

(Zurufe)

die die Kommunen unter Druck bringen, nachträglich auf Geldern sitzen zu bleiben. Denn die Kommunen sind alle klamm.

(Zuruf: Das ist unmöglich! - Weitere Zurufe)

Alle Kommunen im Land sind klamm.

(Zurufe)

Es ist eine Augenwischerei, die mit diesem Gesetzentwurf noch betrieben wird.

Herr Farle, Sie müssen zum Schluss kommen.

Danke schön, ich habe meine Frage gestellt.

Herr Krull, Sie haben die Frage jetzt verstanden. Bitte.

Herr Farle, zu Ihrer zweiten Anmerkung. Genau deswegen ändern wir das Kommunalverfassungsgesetz bei den Einnahmegrundsätzen,

schaffen eine Ausnahmeregelung, sodass die Kommunalaufsicht in diesem expliziten Punkt nicht eingreifen und nacherheben kann.

(Beifall)

Erster Punkt ist das Thema: Was kann ich mir alles vorstellen? - Herr Farle, ich kann mir sehr viel vorstellen. Aber wenn ich zu bestimmten Sachen eine vorgefasste Meinung hätte, dann würde ich hier nicht reden, dann müssten wir es auch nicht noch einmal in die Ausschüsse überweisen - was natürlich rechtlich geregelt ist. Vielmehr bin ich dabei für eine Diskussion offen. Aber wenn wir eine solche Formulierung wählen, müssen wir auch fragen, wie die Gegenfinanzierung ist.

(Zurufe)

Dann werden Sie wahrscheinlich als Gegenfinanzierung mit den Integrationskosten kommen. Von daher können wir an der Stelle ganz gelassen bleiben. Wir sind für Diskussionen offen. Wir erwarten auch eine intensive Debatte mit den kommunalen Spitzenverbänden; wir sind für Debatten bereit. Aber alle Vorschläge, die die Finanzierung betreffen, müssen auch gegenfinanziert sein. Das nur einmal so als Beispiel.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Ich sehe jetzt keine Wortmeldungen mehr. - Die nächste Rednerin wird für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Eisenreich sein. Jetzt dürfen Sie, Frau Eisenreich. Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Vertreterin der Volksinitiative! Seit Jahren werden in Sachsen-Anhalt bundesweit die Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geführt. Seit 2018 wurden sie in mehreren Bundesländern abgeschafft. Aber noch immer haben wir auch in Sachsen-Anhalt - die Rednerin der Volksinitiative, Frau Birkner, hat auch darauf hingewiesen - Straßenausbaubeiträge in vier-, fünf- und sogar sechsstelliger Höhe, die von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern zu zahlen sind und jene in finanzielle Not bringen oder gar bis an den Rand ihrer Existenz.

Dass das inakzeptabel war und ist, ist wohl nun allen klar, denn immerhin haben wir im Gesetz bisher zwar Billigkeitsmaßnahmen gehabt, die aber kaum Wirkungen entfaltet hatten.

Die Akzeptanz ist mithin für diese Beiträge längst geschwunden, denn es ist ja ungerecht, wenn nur wenige den Straßenausbau mitfinanzieren, obwohl ein Nutzen für viele bzw. für die Allgemeinheit entsteht.

Hinzu kommt, dass für einen Teil längst abgeschlossener Maßnahmen erst sehr viel später die Beitragsbescheide ins Haus flattern. Darüber müssen wir heute auch noch einmal reden.