Protokoll der Sitzung vom 10.09.2020

Dr. Schmidt. Ich habe in meinem Manuskript die Dinge nachvollzogen; ich habe auch meine Akten hier. Ich muss Ihnen leider recht geben. Die Zahl, die in meinem Skript steht, ist das Medianvermögen der deutschen Haushalte. Das steht in meinem Manuskript auch so; das können Sie sich gern ansehen. Es gehört zur intellektuellen Ehrlichkeit dazu, dass man etwas, bei dem man sich vertan hat, korrigiert. Das habe ich hiermit getan.

Der zweite Punkt ist die Frage, wer Deutschland ruiniert.

(Zuruf: Die AfD!)

Dazu muss ich Ihnen sagen, dass ich wirklich angewidert bin von der Stellungnahme des Herrn Gallert

(Zuruf)

- mich widert das wirklich an - und auch von der anderen Rednerin. Wir haben jetzt seit mehreren Jahren

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie heißt Fre- derking!)

pro Jahr Ausgaben in Höhe von 50 Milliarden €, die uns dieser Unsinn mit der Massenzuwanderung in diesem Land kostet. Langsam gehen unsere Möglichkeiten dem Ende zu, was die Finanzen angeht. Wer ehrlich ist und in Kommunen arbeitet, der erlebt jedes Jahr, dass viele Kommunen ständig am Rande des Existenzminimums sind und dass Bürgerforderungen und Wünsche gar nicht mehr erfüllt werden können.

(Zuruf)

Wir haben uns im Kreistag neulich darüber unterhalten: Für zwei Jahre - ja, genau bis die Bundestagswahl vorbei ist - wird die Gelddruckpresse reichen, um dafür zu sorgen, dass die Leute das nicht erfahren. Und in drei Jahren gehen die Lichter aus. Das werden wir erleben. Das werden Sie bei dem nächsten Landeshaushalt erleben, das hat der Finanzminister - dem ich im Übrigen auch Genesung wünschen möchte - sehr klar und deutlich gesagt. Der Fehlbetrag liegt mittlerweile deutlich über einer Milliarde.

Zur EU. Wenn Sie die Dinge verfolgen, dann müssten Sie doch ganz klar mitbekommen haben, dass die EU-Programme in etwa halbiert werden und dass mit diesen Programmen nur noch Umwelt und solche Geschichten finanziert werden sollen. Das heißt, es soll die Wirtschaft, wie wir sie bisher hatten, in ihren traditionellen Strukturen gebrochen werden, und man will alles umlenken auf grün-linke Projekte. Das kommt von der EU als internationale Vorgabe. Das soll eine Kommission bei der Bundesregierung durchsetzen und

das wollen Sie an den Parlamenten vorbei auch auf der Ebene der Länder durchsetzen. Das steht uns bevor.

Das Nächste ist: Es bringt uns gar nichts, wenn wir immer mehr Exporte und Importe in diesem Land feiern und sagen, das ist der große Handel. Ja, es gibt TARGET-2-Salden; diese bewegen sich schon in Billionenhöhe. Das heißt, wir stecken unser Geld in Firmen und Maschinen - -

Herr Farle, den letzten Satz bitte.

- Ich führe den Gedanken gleich zu Ende. - Unser Geld und unser Vermögen gehen ins Ausland und dienen dort der Modernisierung der Infrastruktur. Wir bezahlen das und wir werden unser Geld nie wiedersehen. Das ist die Realität der EU.

Herr Farle!

Deswegen ist das eine Ausbeutung unserer eigenen Bevölkerung.

(Zustimmung)

Herr Farle!

Damit muss Schluss sein.

(Beifall)

Es gibt keine Wortmeldungen zu Ihrem Redebeitrag. - Deswegen steigen wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6543 ein. Einen Überweisungswunsch habe ich nicht vernommen, deswegen stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Zurufe)

Das sind Teile der AfD-Fraktion, nicht die ganze Fraktion. Ich denke, nicht die ganze, aber so gut wie alle. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme?

(Zuruf)

Niemand. Damit ist der Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 32 ist erledigt.

(Unruhe)

Jetzt habe ich einen Antrag der Abg. Frau von Angern. Sie möchte eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung abgeben. Ich würde Sie bitten, das erst zum Schluss unserer Sitzung zu machen, Frau von Angern. Ja? - Okay.

Wir kommen nunmehr zum nächsten Tagesordnungspunkt. Das ist der zusätzliche Tagesordnungspunkt, den wir von der morgigen Sitzung auf die heutige vorgezogen haben.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 35

Erste Beratung

Barbeträge von Kindern und Jugendlichen in den Hilfen zur Erziehung endlich anheben und dynamisieren

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6550

Die Einbringerin wird die Abg. Frau Hohmann sein. Sie bekommen auch gleich das Wort, bitte.

Recht herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor einigen Wochen erreichte mich ein Positionspapier der Liga zur notwendigen Anpassung der Barbeträge für junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung, für das ich mich recht herzlich bedanken möchte.

In diesem Papier heißt es: Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege setzt sich für gleiche Bedingungen des Aufwachsens für alle Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt ein und macht darauf aufmerksam, dass die Barbeträge für Kinder und Jugendliche in den Hilfen zur Erziehung seit 1994 nicht mehr angepasst wurden. Um eine daraus resultierende Ungleichbehandlung zu vermeiden, schlagen die Wohlfahrtsverbände eine Anpassung der Berechnung vor.

Nachdem ich mich näher mit dem Papier und den Regelungen in den anderen Bundesländern beschäftigt hatte, war ich - das muss ich ganz ehrlich sagen - sehr frustriert. Im Ländervergleich zahlt Sachsen-Anhalt den Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen das wenigste Taschengeld. Also auch hierbei wieder ein letzter Platz.

Ich könnte Ihnen an dieser Stelle die Zahlen aus den anderen Bundesländern nennen, möchte mich aber auf einige wenige konzentrieren. So erhalten zum Beispiel zehnjährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland, das ähnlich gestrickt ist wie wir, Taschengeld in Höhe von 33,22 €.

In Sachsen-Anhalt erhalten zehnjährige Kinder ein Taschengeld in Höhe von 10,23 €. Im Alter von

16 Jahren bekommen Jugendliche zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern 54,74 €; in SachsenAnhalt gerade einmal 30,68 €.

Von diesem Taschengeld - das müssen Sie vielleicht auch noch erfahren - müssen teilweise auch Hygieneartikel finanziert werden. Außerdem werden von den Jugendlichen von diesem Taschengeld oft Rücklagen gebildet für den Start nach der Beendigung der stationären Hilfen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor hier Unklarheiten entstehen, möchte ich Sie kurz auf das SGB VIII aufmerksam machen. Barbeträge stehen jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung zur freien Verfügung und decken den persönlichen Bedarf, der nicht bei den Hilfeleistungen berücksichtigt wird. Die Festlegung der Barbeträge erfolgt auf der Grundlage der Regelung in § 39 Abs. 2 SGB VIII und wird über das Landesrecht geregelt, sodass die zuständige Behörde die Beträge gestaffelt nach Altersgruppen festsetzt.

Eine Abweichung gibt es allerdings, nämlich bei den Barbeträgen, die volljährige Jugendliche erhalten. Denn dann treten die Regelungen in § 27 und in § 28 SGB XII ein. Danach ist ein Anteil von 27 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII festzusetzen. Das ist Bundesgesetz und die Barbeträge unterliegen einer Dynamisierung. Man könnte sagen, jeder im Land kann sich freuen, wenn er 18 Jahre alt wird; denn dann bekommt er dynamisiertes Taschengeld.

Sehr geehrte Damen und Herren! Deshalb lauten unsere Forderungen wie folgt:

Erstens. Der Landtag erkennt an, dass in den Hilfen zur Erziehung untergebrachte Kinder und Jugendliche des besonderen Schutzes und der besonderen Obhut des Staates bedürfen. Dazu zählt auch, diesen Kindern und Jugendlichen eigene Freiräume, Entwicklungsmöglichkeiten und eine altersgerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Zweitens. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Barbeträge für minderjährige Kinder und Jugendliche auf der Basis der Position der Liga der Freien Wohlfahrtspflege vom 6. Juli 2020 anzupassen und zu dynamisieren. Dabei sind der Inflationsausgleich der letzten 26 Jahre und die Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts zur Gestaltung von Taschengeldbeträgen zu berücksichtigen.

Drittens. Dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration soll noch im Jahr 2020 über die Umsetzung durch die Landesregierung Bericht erstattet werden.

Ich bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Abg. Hohmann. Ich sehe hierzu keine Wortmeldungen. - Für die Landesregierung spricht jetzt die Ministerin Frau Grimm-Benne. Sie haben jetzt die Möglichkeit zu reden und bekommen von mir das Wort erteilt. Bitte.