Werte Kollegen, die Kirchensteuer parasitiert an der Einkommensteuer. Die Kirche lebt von der Trägheit dieses Systems. Dem muss ein Ende bereitet werden.
Was wir brauchen, ist also keine sich in Details verlierende Anpassung des Kirchensteuergesetzes Sachsen-Anhalts an bundesgesetzliche Änderungen. Was wir brauchen, ist die Abschaffung des Kirchensteuereinzugs durch die Finanzämter. Die Kirchen sollen wie jeder andere Verein auch die Beiträge ihrer Mitglieder direkt einziehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Tillschneider. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Dr. Schmidt. - Er verzichtet. Dann rufe ich die Fraktion DIE LINKE auf. Herr Abg. Knöchel, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen, meine Herren! Heute wird der Entwurf des Kirchensteuergesetzes eingebracht, mit dem im Wesentlichen neben Anpassungen zwei Dinge geregelt werden, die auch theologisch hochumstritten sind: Homo-Ehe und Zinseinzug. Nun gut.
Wenn wir in den Gesetzentwurf hineinschauen, wird deutlich, dass hier offensichtlich nur eine parlamentarische Übung vollzogen wird; denn wir können in der Begründung des Gesetzentwurfes lesen, dass alles das, was wir jetzt als Gesetz beschließen sollen, schon gilt bzw. durch Erlass der obersten Finanzbehörden so festgelegt war. Es stellt sich ein wenig die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Kirchensteuergesetzes.
Aber ein Punkt ist streitanfällig. In Sachsen-Anhalt sind wir mit Christen nicht so gesegnet wie andere Bundesländer, sodass die Regelung des Kirchgeldes, für die allerdings die Anerkennung der eingetragenen Partnerschaft notwendig ist, weil sonst streitanfällig, hier sonst nicht zum Greifen kommen könnte. Besonderes Kirchgeld - für alle, die es nicht kennen: Das ist sozusagen der Fall
einer Ehe eines Konfessionslosen mit einem Konfessionsangehörigen. Wenn der Konfessionsangehörige kein Einkommen, der Konfessionslose aber Einkommen hat, dann zahlt der Konfessionslose keine Kirchensteuer, sondern ein besonderes Kirchgeld als Ausgleich für das Mitglied.
Genau der Punkt wäre ohne diese Regelung gerichtlich streitanfällig. Ich bin mir nicht sicher, ob wir heute tatsächlich eine Änderung des Kirchensteuergesetzes bekommen hätten, wenn es diese Streitanfälligkeit nicht gäbe.
Prinzipielle Verrisse zur Kirchensteuer kann man machen. Allerdings müssen wir gemeinsam festhalten, dass es die Länder einziehen, auch das Land Sachsen-Anhalt. Das beruht nicht auf einem Gesetz, sondern auf einer Vereinbarung mit den Kirchen, und die Kosten werden entsprechend erstattet. Das kann man als Atheist gelassen sehen. Letztlich geht das Land Sachsen-Anhalt da schadlos heraus.
Wie das Verhältnis zwischen Kirchenangehörigen, die obrigkeitsstaatlich ihren Beitrag zahlen müssen, und ihrer Kirche ist, das sei denen überlassen, wie sie das händeln wollen.
Ein kleiner Witz am Rande, weil in diesem Haus schon öfters über die Kirchenstaatsverträge diskutiert wurde: Die Vorschriften, die die Ablösung der Kirchenstaatsverträge vorsehen, sind dieselben, die die Erhebung der Kirchensteuer rechtfertigen. Während die eine Fraktion - -
Letzter Satz: Während die einen Fraktionen sagen, das sei unmittelbares Recht, was die Kirchensteuer angeht, sind sie bei den Staatskirchenverträgen gar nicht so sicher, also bei der Ablösung der Kirchenstaatsverträge,
Ein Bandwurmsatz. Vielen Dank trotzdem, Herr Knöchel. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Meister - oder auch nicht. Er verzichtet, wie ich das sehe. Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion ist ebenfalls Verzicht angekündigt worden. Somit treten wir in das Abstimmungsverfahren - -
- Das geht so nicht! Man kann nicht einfach vom Sitz sagen, jetzt mache ich das. Dann kommen Sie bitte nach vorn, Herr Abgeordneter. Dann machen Sie doch von Ihrem Rederecht Gebrauch, auch wenn das nur kurze inhaltliche Angaben sind.
- Nein, Herr Szarata hat nicht verzichtet. Er war auch nicht angekündigt. Er hat sich nur zu Wort gemeldet, um jetzt das Technische zur Umsetzung zu sagen. - Jetzt haben Sie das Wort. Bitte, Herr Szarata.
Drei Minuten dafür; das ist interessant. - Da wir etwas Technisches beschließen, sollten wir es in der Technik auch richtig machen. Deshalb beantrage ich die Überweisung in den Finanzausschuss.
Vielen Dank. - Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb können wir jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6380 eintreten. Ich habe vernommen, dass diese Drucksache in den Finanzausschuss überwiesen werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion, die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloses Mitglied. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 erledigt, und wir werden jetzt hier vorn einen Wechsel vornehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht weiter, und wir werden uns entsprechend dem abgestimmten Zeitplan weiter in der Tagesordnung bewegen.
Sachsen-Anhalt infolge der Coronapandemie (Gewerbesteuerausgleichsgesetz Sachsen-An- halt - GewStAusgleichsG LSA)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bringe heute in Vertretung für den Finanzminister einen Gesetzentwurf ein, mit dem die Gemeinden in Sachsen-Anhalt 162 Millionen € zum pauschalen Ausgleich ihrer Gewerbesteuerausfälle im Jahr 2020 erhalten sollen. Grundlage dafür sind bundesgesetzliche Regelungen, die noch im September vom Bundestag und Bundesrat abschließend beraten werden. Sie sollen am 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Demnach gewähren Bund und Land zu gleichen finanziellen Anteilen den Gemeinden in SachsenAnhalt für die im Jahr 2020 erwarteten Gewerbesteuerausfälle einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 162 Millionen €.
Die genaue Verteilung auf die Gemeinden orientiert sich an den erwarteten Gewerbesteuerausfällen und obliegt im Einzelnen den Ländern. Die Auszahlung soll so zügig wie möglich nach Inkrafttreten der Bundesgesetze erfolgen. Damit soll die Finanzsituation der Gemeinden möglichst zeitnah gestärkt werden, um die ökonomischen Folgekosten der Coronapandemie zu mindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Bundesgesetz umgesetzt werden. Ziel ist es einerseits, die Auszahlung an die Gemeinden schnell, also noch in diesem Jahr, vornehmen zu können. Andererseits sollen die tatsächlichen Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden im Jahr 2020 möglichst umfassend in die Verteilung einbezogen werden.
Die kommunalen Spitzenverbände waren an der Erstellung des Gesetzentwurfes beteiligt. Sie haben sich dafür ausgesprochen, die tatsächlichen Gewerbesteuerausfälle der Gemeinden im Jahr 2020 möglichst weitgehend zu berücksichtigen. Weiter haben sie sich dafür ausgesprochen, den Durchschnitt der Gewerbesteuereinnahmen der Gemeinden der Jahre 2017 bis 2019 als Basiswert zu nutzen.
Der Gesetzentwurf hat dies aufgegriffen und sieht vor, dass die Zuweisungssumme anhand der Differenzen zwischen dem Istaufkommen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2020, erstes bis drittes Quartal, und dem Durchschnitt des Istaufkommens der Gewerbesteuer in den Jahren 2017 bis 2019, ebenfalls erstes bis drittes Quartal, an die
Gemeinden verteilt wird. Eine Berücksichtigung des vierten Quartals 2020 kam nicht in Betracht, da es hierzu im Laufe des Jahres 2020 keine statistischen Daten geben wird. Eine zügige Auszahlung an die Gemeinden noch im Jahr 2020, wie es das Bundesgesetz vorschreibt, wäre dann nicht möglich.
Es erhalten nur diejenigen Gemeinden eine Gewerbesteuerausgleichszuweisung, die tatsächlich Gewerbesteuerausfälle im Vergleich zum Durchschnitt der drei Vorjahre haben werden. Welche Gemeinden dies sein werden und wie hoch ihre jeweiligen Ausgleichszuweisen sein werden, wird erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens feststehen.
Maßgeblich für die Berechnung der Ausgleichszuweisungen ist die kommunale Kassenstatistik des Statistischen Landesamtes für den Berichtszeitraum 1. Januar bis 30. September 2020. Diese wird erst Ende November 2020 vorliegen. Die Festsetzung und Auszahlung der Ausgleichszuweisungen soll durch das Statistische Landesamt zum 10. Dezember 2020 erfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch etwas zur Finanzierung sagen. Die Finanzierung des Landesanteils in Höhe von 81 Millionen € erfolgt aus dem Nachtragshaushalt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unsere Kommunen in diesen schwierigen Zeiten unterstützt werden.
Um die Auszahlung der Zuweisung zum 10. Dezember 2020 gewährleisten zu können, ist es erforderlich, dass die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs bereits in der Landtagssitzung am 15. und 16. Oktober 2020 erfolgt. Vor diesem Hintergrund setze ich auf Ihre Unterstützung und empfehle, den Gesetzentwurf nur an den Finanzausschuss zu überweisen, dort zügig zu beraten und zu beschließen. Aber ich kann nur diese Empfehlung aussprechen, vorschlagen muss es ein Abgeordneter. - Herzlichen Dank.
Es gibt zumindest keine Fragen zu diesem Vorschlag, Herr Minister. - Deshalb können wir jetzt in die Debatte der Fraktionen eintreten. Es ist eine Dreiminutendebatte. Für die AfD hat der Abg. Herr Farle das Wort, nachdem der Tisch gereinigt worden ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich greife das gleich einmal auf, ich beantrage die Überweisung an den Finanzausschuss.
Die Berechnung dieser 162 Millionen € Gewerbesteuerausgleichszahlung für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt erscheint auf den ersten Blick fair.
Die 162 Millionen € entsprechen dem Rückgang von 22 % zwischen der Oktober-Gewerbesteuerschätzung 2019 und der Gewerbesteuerschätzung von Mai 2020. Die aktuellen Ergebnisse der kassenmäßigen Steuereinnahmen des zweiten Quartals 2020 weisen jedoch darauf hin, dass die Gewerbesteuerrückgänge größer ausfallen werden. Im ersten Halbjahr ist der Einbruch um 28 % schon größer als die in diesem Gesetz geplante Kompensation, die nur 22 % beträgt.