Wir haben in unserem Hause eine Regelung gehabt - vielleicht nehmen Sie das einmal zur Kenntnis -, mit der wir unserer Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gerecht werden wollen. Und in der stand, dass Besprechungen mit Mitarbeitern außerhalb des Hauses nicht stattfinden. Insofern haben diese Gespräche während der Coronazeit nicht stattgefunden, zumal wir auch Strukturen brauchen.
Wir haben mit den Landesbrandmeistern gerade jetzt viel zusammengesessen. Es hat eine Kreisbrandmeisterkonferenz gegeben.
Ich selber bin letzte Woche bei der Leitung der Feuerwehr in Haldensleben gewesen. Am Freitag der letzten Woche bin ich mit Wehrleitern aus dem Bereich Mansfeld-Südharz zusammengekommen. Die Gespräche finden also statt. Auch Herr Erben ist gelegentlich unterwegs, was in einer Koalition der Sache auch guttut.
Also, Sie können uns nicht unterstellen, dass wir nicht mit den Leuten reden. Das ist völliger Unsinn. Ich weiß nicht, wer Sie da berät.
Darüber entscheide ich, ob sie die stellen kann oder nicht. - Aber sie kann sie jetzt stellen. Bitte.
Danke. - Bekannterweise hatten wir vom 1. Januar dieses Jahres bis zum 13. März dieses Jahres keine Coronaverordnung, die Gespräche oder Ähnliches infrage gestellt hätte. Die erste Beratung mit den Landesbrandmeistern sollte meines Wissens Ende Januar stattfinden. Dieser Termin wurde aber immer wieder verschoben, bis dann Corona kam.
Natürlich kann man jetzt sagen, Corona habe das alles zunichte gemacht und Corona verhindere Gespräche. Aber irgendwann muss das auch einmal aufhören. Das kritisieren wir. Wenn Sie am 12. März den Feuerwehren genau zugehört hätten, dann hätten Sie diese Kritik auch wahrgenommen.
Es ist nicht falsch, wenn ich in meiner Rede zum Ausdruck gebracht habe, dass es bis heute eine große Enttäuschung darüber gibt, dass das Referat nicht einmal auf die Feuerwehren zugekommen ist und gefragt hat, wo es bei ihnen denn klemme. Das ist das Problem, das ich hier angesprochen habe, und nichts anderes.
Vielen Dank. - Ja, wir hatten Corona. Aber Frau Bahlmann hat schon gesagt, wie lange Sie gebraucht haben, um überhaupt eine Beratung in diesem Jahr stattfinden zu lassen. Ich kann Ihnen
Meine Frage ist aber diese: Sie haben gesagt, dass in solchen Beiräten die Gefahr droht, dass dort vieles zerredet wird. Es geht ja nicht nur um die Feuerwehr, sondern um den gesamten Katastrophenschutz. In dem Antrag sind die Organisationen alle genannt. Nun ist es so, dass nicht nur in Thüringen im Brandschutzgesetz ein solcher Beirat vorgesehen ist, sondern auch in Sachsen.
Haben Sie sich einmal mit den Kollegen aus den anderen Bundesländern - fast alle haben einen solchen Beirat - unterhalten? Haben die Ihnen gesagt: Dort wird alles zerredet; das ist ein ganz schlimmes Gremium, in dem alle Rettungsorganisationen zusammenkommen, um einmal bestimmte Dinge zu besprechen? Oder wie kommen Sie darauf, dass in einem solchen Gremium keine Fachexpertise vorhanden sei, wie Sie sagten, oder dass dort Leute säßen, die keine Ahnung hätten und etwas zerredeten? Wo nehmen Sie Ihre Meinung also her?
Ich habe gesagt - das können Sie im Protokoll nachlesen -, dass die Gefahr besteht, dass dort auch einige vertreten sein werden, die eben nicht über die erforderliche Fachexpertise verfügen - ich habe nicht gesagt, dass alle keine haben - und dass dann die Gefahr besteht, dass die Themen zerredet werden.
Wenn Sie sich auf der Ministerebene über solche Beiräte verständigen, dann gibt es auch dementsprechende Meinungen, dass die Gefahr besteht, dass sich manches verzögert und dass auch manches zerredet wird.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deswegen können wir jetzt in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Für die SPD-Fraktion spricht als erster Redner der Abg. Herr Erben. - Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bahlmann, wenn sie vorhin auf meine Frage nicht so rüde und abweisend geantwortet hätten,
hätte ich diesen Einstieg nicht gewählt. Wissen Sie, warum in Ihrem Antrag „allgemeine Hilfen“ steht? - Weil es in Thüringen
allgemeine Hilfen im Gesetz gibt. Den Begriff der allgemeinen Hilfen kennen unser Brand- und unser Katastrophenschutzgesetz nicht. Sie kennen vielmehr seit 1993 den Begriff der Hilfeleistung.
Wenn Sie sich der Mühe unterzogen hätten, sich auch nur ansatzweise mit der Lage in diesem Lande zu beschäftigen, hätte Ihnen auffallen müssen, dass die „allgemeinen Hilfen“ bei uns „Hilfeleistung“ heißen und Ihr „Beirat“ bei uns „Landesbeirat für Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz“ heißen wird.
Und wenn wir vorhin in eine vernünftige Auseinandersetzung eingetreten wären, hätte ich mir in diese Hinweise wirklich erspart,
zumal ich Ihr Anliegen mit einer gewissen Grundsympathie verfolge. Es ist natürlich so: Wir haben einen Landesrettungsdienstbeirat, etwas anders strukturiert, der bei der Ausrichtung des Rettungsdienstes in Sachsen-Anhalt eine ganz wesentliche Rolle spielt. Und es ist durchaus berechtigt, darüber zu diskutieren, warum wir in anderen Bereichen der Gefahrenabwehr nicht so etwas Ähnliches haben.
Aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Auf der Grundlage dieses Antrages, in dieser Fassung kann man das nicht. Deswegen ist mein Vorschlag: Wir überweisen den Antrag in den Innenausschuss, werden uns dort darüber beugen und vielleicht etwas Qalifizierteres in den Landtag von Sachsen-Anhalt zurückbringen. - Herzlichen
Ich sehe dazu keine Fragen. Dann kommen wir zum Debattenbeitrag der AfD-Fraktion. - Herr Roi, Sie können sich langsam auf den Weg machen. Herr Roi, Sie haben jetzt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf das Thema eingehen, das gerade von Herrn Erben aufgemacht worden ist. Herr Erben ist ja dafür bekannt, dass er immer irgendwelche Nebenkriegsschauplätze - das macht er vor allem bei unseren Anträgen - aufmacht, um vom eigentlichen Kern der Sache abzulenken.
Sie mögen recht haben, dass im Brandschutzgesetz nicht wie in Thüringen der Begriff der allgemeinen Hilfen enthalten ist. Aber ich kann Ihnen sagen, es ist ein Alarmierungsstichwort, auch in Sachsen-Anhalt. In den Ausbildungen spielt die
allgemeine Hilfe genau mit diesem Begriff eine Rolle. Das heißt, der Begriff „allgemeine Hilfe“ ist in den Reihen unserer Rettungskräfte durchaus bekannt. - Das vielleicht dazu.
Ich will jetzt zum Anliegen der Debatte kommen. Das Thema Brand- und Katastrophenschutz ist politisch meist nur ein zentrales Thema, wenn irgendwo die Wälder brennen oder aufgrund eines Hochwassers weite Teile des Landes unter Wasser stehen. - Leider ist das so.
Wir als Politiker müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass Brandschutz, Katastrophenschutz und die Rettungskräfte 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche und 365 Tage im Jahr zu 100 % funktionieren müssen. Denn es ist jedem klar: Egal wann Alarm ausgelöst wird, die Rettungskräfte müssen bereit stehen und sie stehen auch bereit. Dafür möchte ich namens unserer Fraktion Dank an alle Rettungskräfte sagen.
Sie müssen nicht nur funktionieren, sondern sie müssen gleichzeitig auch mit neuen Herausforderungen im Bereich der Rettungskräfte umgehen. Die Herausforderungen, die neu hinzukommen, sind zumeist nicht sichtbar oder sie treten über Nacht ein. Man kann nicht sagen, wir stellen das ab oder wir stellen uns darauf ein.
Nehmen wir einfach einmal das Thema E-Mobilität. Hierbei stellt sich die Frage, ob unsere Feuerwehren und die Kommunen in der Fläche überhaupt dafür ausgerüstet sind, um mit dieser neuen Herausforderung fertig zu werden. Dabei meine ich nicht nur die Brandbekämpfung. Wie man einen Elektrobrand bekämpft, ist durchaus klar. Es geht aber auch um die Frage der Logistik und der Beseitigung der Überreste von Bränden.
Das alles sind Fragen, die aus meiner Sicht aktuell viel stärker diskutiert werden müssten. Für die Kommunen, für die Landkreise und für die kreisangehörigen Gemeinden stellt sich dabei auch die Frage, welche neuen Geräte angeschafft werden müssen, wer kontaminiertes Löschwasser beseitigt, wer das alles bezahlt und wie hoch der Bedarf an finanziellen Mitteln ist.
Wir wissen ja, dass die Kenia-Koalition im aktuellen Haushaltsjahr die Zuweisungen an die Kommunen aus der Feuerschutzsteuer um 40 % gesenkt hat. Die Leidtragenden sind am Ende die Rettungskräfte. Und um das deutlich zu machen, dass sie die Leidtragenden sind und welche Folgen das hat, wäre ein Landesbeirat vielleicht auch hilfreich.
Meine Damen und Herren! Das ist nur ein Beispiel. Ich bin der Meinung, es muss nicht erst ein E-Auto auf dem Domplatz brennen, damit man sich mit der Frage einmal intensiver beschäftigt.
einmal diskutieren müssen. Zum Stichwort „Ehrenamtskarte“ gibt es viele Initiativen auf Bundesebene. Wenn es auf der Kreisebene diskutiert wird, heißt es immer, man warte auf eine Bundesinitiative. Aber auch da gibt es jetzt Gemeinden wie die Gemeinde Muldestausee, in der so etwas eingeführt worden ist.
Auch darüber kann man in einem solchen Beirat diskutieren, dass wir eben nicht nur auf die Feuerwehr abstellen, sondern auch auf die DLRG, auf die Wasserwehr, auf das Rote Kreuz und all die anderen, die in dem Antrag auch genannt sind. Das sind alles wichtige Fragen.
Andere Bundesländer, nicht nur Sachsen und Thüringen, sondern auch Rheinland-Pfalz oder Hessen, also Bundesländer in der alten BRD, haben das seit langem im Brandschutzgesetz so geregelt. Dort ist auch noch niemand auf die Idee gekommen, dass in einem Beirat jemand sitzt, der keine Ahnung hat oder nicht über die nötige Fachkompetenz verfügt.
Insofern begrüßen wir das. Vielleicht sollten wir nicht nur nach Thüringen gucken, sondern auch nach Sachsen. Dort ist zum Beispiel der Landtag mit dabei. Als ein Vorschlag, wenn ich das noch sagen darf, Herr Präsident,