Im Übrigen: Herr Lippmann, wir haben diesen Alternativantrag geschrieben, weil es uns ernst ist, weil wir das umsetzen wollen. Ansonsten hätten wir den Antrag auch einfach ablehnen können. Insoweit: Die Hoffnung stirbt zuletzt. Wir werden die Dinge weiterhin angehen. Ich weiß natürlich auch, wenn wir das nicht machen, werden Sie entsprechende Anträge stellen und wir werden das dann erneut im Ausschuss oder in diesem Hohen Hause debattieren. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Prof. Kolb-Janssen. - Als letzter Redner hat noch einmal der Abg. Herr Schmidt die Möglichkeit. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vermutlich haben Sie unseren Antrag zur Erweiterung des Schwimmunterrichtsangebots missverstanden. Anders kann ich mir Ihre Mühen, einen Alternativantrag zu basteln, und Ihre Abneigung zu unserem sachlichen Antrag nicht erklären. Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal ausdrücklich zusichern, dass wir mit unserem Antrag nicht Sie persönlich zum
Schwimmen zwingen wollen, sondern unseren Kleinsten helfen wollen, früher und intensiver das Schwimmen zu erlernen.
Doch kommen wir zu Ihrem Alternativantrag. Unter Punkt 1 wollen Sie die Eltern beauftragen, ihren Kindern das Schwimmen beizubringen oder sich selbst um Schwimmkurse zu kümmern, da das Angebot in der Schule nicht genügt. Damit verlagern Sie das Problem wieder weg von den Bildungsträgern hin zu den ohnehin stark belasteten Eltern.
Wer hat denn die Zeit und das Geld, die Kinder nach der Arbeit noch zum Schwimmunterricht zu fahren? Ein Einkommen genügt für eine Familie heutzutage nicht mehr. Doch Sie vergessen dabei vor allem eines: Schwimmen als lebenserhaltende Kompetenz ist staatlicher Auftrag. Immer wieder gibt es schreckliche Badeunfälle, bei denen Kinder unnötig sterben.
Unter Punkt 2 wollen Sie darauf hinwirken, dass die Bedingungen für die Durchführung des Schwimmunterrichts in den Schwimmhallen und Bädern gewährleistet werden. Also soll Wasser im Becken sein. Geeignete Schwimmlehrer sind vorhanden.
Die Punkte 4 bis 6 Ihres Alternativantrages beginnen mit den Worten „zu prüfen“. Was Sie damit wollen, ist offensichtlich: einen weiteren überteuerten Beratervertrag, um das festzustellen, was bereits bekannt ist.
Es gibt zu spät und zu wenig Schwimmunterricht, um den Kindern in unserem Land die Lebensqualifikation „frei und sicher schwimmen“ beizubringen.
Sie nicht die Anzahl der Nichtschwimmer am Ende der Grundschulzeit, sondern am Ende der 8. Klasse betrachten. Somit setzen Sie darauf, dass bis dahin die meisten Elternhäuser selbst tätig geworden sind und sich um einen geeigneten Schwimmkurs gekümmert haben. Dabei bleiben viele Kinder auf der Strecke. Es wird versucht zu vertuschen, dass der Anteil der Nichtschwimmer am Ende der 4. Klasse weit mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Schüler ausmacht.
Wir lehnen daher Ihren Alternativantrag ab und fordern Sie erneut auf, unserem Antrag zuzustimmen, um unsere Kinder zum Ende der Grundschulzeit erfolgreich zu sicheren Schwimmern zu machen.
Am Ende möchte ich noch unserem Fraktionsgeschäftsführer für die Initiative danken, dieses Ansinnen in unseren Arbeitskreis einzubringen.
Ich habe das Letzte jetzt nicht so ganz verstanden; denn Geschäftsführer sind nicht Gegenstand unserer Beratungen. Sie haben den Antrag eingebracht und damit ist es ein Antrag der Fraktion.
Selbstverständlich. Aber das Ansinnen kam von unserem Fraktionsgeschäftsführer. Das können wir so machen.
Aber das hat nichts damit zu tun. Denn viele Anträge kommen von irgendwo anders her, nicht nur von den Mitgliedern der Ausschüsse oder der Arbeitsgruppen. Ich habe das nicht ganz verstanden, aber okay. Sie haben das nun so gesagt.
Wir sind damit am Ende der Debatte angekommen und steigen in das Abstimmungsverfahren ein. Ich rufe zunächst den Antrag der Fraktion der AfD zur Abstimmung auf. Das betrifft die Drs. 7/6541. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Somit haben wir über diesen Antrag abgestimmt.
Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/6577 ab. Wer dem Alternativantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind Teile der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und ein Mitglied der AfD-Fraktion. - Vielen Dank.
Jetzt muss ich noch einmal schauen. Von Frau Kolb-Janssen ist auch eine Überweisung gewünscht worden?
- Nein. - Wir haben darüber jetzt direkt abgestimmt. Ich hatte das nur noch so im Ohr. Dem Alternativantrag wurde also zugestimmt und der Tagesordnungspunkt 30 ist erledigt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute diskutieren wir den Antrag mit dem Titel „Familien entlasten - Kostenbeiträge für Kinder in (Not-) Betreuung im Mai 2020 übernehmen“. Mit diesem Antrag wollen wir die Landesregierung auffordern oder auch sehr gerne bitten, die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in einer Einrichtung oder in Tagespflege im Monat Mai 2020 für alle Kinder in Betreuung zu erstatten.
Aus Ihrem gemeinsamen Runderlass der Ministerien für Inneres und Sport und für Arbeit, Soziales und Integration vom 30. April 2020 geht hervor, dass die Landesregierung den Trägern von Kindertageseinrichtungen empfiehlt, die Erhebung der Elternbeiträge im Monat April für alle Kinder auszusetzen und im Monat Mai für alle Kinder, die nicht in einer Einrichtung oder Tagespflegestelle betreut werden, auszusetzen.
Nach Wiedereröffnung der Einrichtungen werden das Land und die kommunalen Spitzenverbände unter Einbeziehung der anderen Träger über das weitere Vorgehen und etwaige Hilfen des Landes in kommunalfreundlicher Weise entscheiden,
heißt es. Weiter heißt es, das Ministerium für Inneres und Sport wird in diesem Zusammenhang durch kommunalaufsichtliche Maßnahmen gewährleisten, dass den Kommunen ein ausreichender Liquiditätsrahmen zur Sicherstellung der hierfür erforderlichen Liquidität zur Verfügung steht.
„Das Land Sachsen-Anhalt erstattet den Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Einnahmeverluste, die sie dadurch erlitten haben, dass sie aufgrund der vom Land getroffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt von Eltern keine Beiträge nach § 13 Abs. 1 Satz 1 des Kinderförderungsgesetzes erhoben haben.“
Dies gilt also für den Monat April 2020 für alle Elternbeiträge für alle Kinder, unabhängig davon, ob die Kinder betreut wurden oder nicht. Für den Monat Mai 2020 wird die Erstattung für alle Kinder, die nicht in der Einrichtung oder Tagespflege betreut wurden, erfolgen.
Aber wie sahen die Realitäten der Betroffenen im Mai aus? Die Eindämmungsverordnung und andere Regelungen und Einschränkungen haben im Mai genauso gewirkt wie im April. Deshalb wurde das Leben derjenigen, die zu diesem Zeitpunkt durch ihre Tätigkeit und täglichen Einsatz und Engagement in der Krise das System in besonderer Weise mit am Laufen gehalten haben, benachteiligt. Ich will an ein Beispiel erinnern, das mir persönlich bekannt geworden ist:
Im Mai musste eine Bürgerin, die in der Gesundheits- und Krankenpflege tätig ist, ihr Kind zehn Stunden in eine Betreuung bringen. Sie musste aufgrund der Bestimmungen und der Verordnung eine Maske und diverse Hygieneartikel benutzen, die nicht vom Arbeitgeber gestellt worden sind, die die meisten Berufstätigen, die in diesem Bereich und in dieser Gruppe arbeiten, brauchen, weil dort viele gefährdete Personen und Risikogruppen sind.
Wie war es im Mai gewesen? Schutzmasken waren Mangelware, also konnte man fünf Stück solcher handelsüblichen OP-Masken, wie der Saaldiener eine trägt, für 20 € in den Apotheken erwerben. Nun ist es so, dass der Hersteller vorschreibt, dass bei Dauerbenutzung die Masken alle drei bis vier Stunden zu wechseln sind. Das heißt, rechnen Sie es sich aus, wenn die Leute drei bis vier Masken brauchen, sind das locker 200 bis 300 € Mehrbelastung gewesen, die in keiner Weise ersetzt worden sind.
Wir wollen also, dass die in § 1 im Anwendungsbereich für den Monat April getroffene Regelung auf den Monat Mai ausgeweitet wird, weil dort die Belastungen und Einschränkungen genauso
waren wie im April und es keinen sachlichen Grund gibt, warum das jetzt nicht zählen soll. Das ist nur ein Beispiel dafür.
das System überwiegend am Laufen halten. Ohnehin ist es so, dass diese Bevölkerungsgruppe, die die Kosten der Elternbeiträge für sich selber finanzieren muss, auch die Kosten für andere finanziert, nämlich für die sogenannten sozial Schwachen, obwohl diese sozial Schwachen eigentlich nicht sozial schwach sind, sondern einfach nur finanzschwach. Daher fordern wir, die Beiträge für den Monat Mai zu erstatten.
Wenn nachher die Frage kommen sollte, wie wir das finanzieren wollen, dann sage ich Ihnen: Wir haben alle gemeinsam im Parlament einen Coronanachtragshaushalt in Höhe von 500 Millionen € eingerichtet. Da wird sicherlich der Geldbedarf für diese Maßnahmen, die auf Antrag erfolgen, vorhanden sein. Daher bitte ich Sie, unserem Anliegen zu folgen. Die Leistungsträger in SachsenAnhalt werden es uns danken.
Zum Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE: Sie fordern im Beschlusstext: Sollte es aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig sein, durch staatliche Anordnung Kindertageseinrichtungen und Tagesstellen zu schließen, so sollen von den betroffenen Eltern für die Zeit der Schließung keine Kostenbeiträge erhoben werden. Die verminderten Einnahmen aus Kostenbeiträgen sollen den Gemeinden auf Antrag durch das Land erstattet werden, auch rückwirkend für Mai 2020. - Das ist also Konsens. - Die Landesregierung wird aufgefordert, dafür eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Dem kann man sich nicht verschließen. Wir würden uns dem auch anschließen. Das Anliegen ist grundsätzlich nicht verkehrt, und Ihr Antrag und unser Antrag gehen beide in die gleiche Richtung. Daher sind die Aussagen zu diesem Antrag klar. Unser Ziel ist auch klar benannt. Es geht darum, den Menschen ein Zeichen der Wertschätzung zu setzen und ihnen zu sagen, dass wir stolz auf das sind, was sie in dieser schwierigen Zeit geleistet haben, und wir eine Entschädigung gern bereitstellen wollen.
Im Allgemeinen sind meine Fraktion und ich sowieso für die Abschaffung der Elternbeiträge, da endlich die Träger der Gesellschaft entlastet werden müssen.