Auch mit meinen neun- und zwölfjährigen Söhnen erlebe ich eine sehr lebendige Diskussionskultur, aber gleichzeitig auch, wie leicht beeinflussbar sie an mancher Stelle noch sind. Und wer will ernsthaft bestreiten, dass jüngere Menschen grundsätzlicher leichter zu beeinflussen sind als diejenigen mit mehr Lebenserfahrung?
Was mich aber wundert, ist, dass häufig die, die am stärksten für eine Absenkung des Wahlalters werben, gleichzeitig die größten Gegner eines verpflichtenden Dienstjahres sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für meine Fraktion gilt der Grundsatz, dass es einen Gleichklang hinsichtlich der Gewährung von Rechten und der Erfüllung von Pflichten geben muss.
Hier sehen wir nämlich bei der möglichen Umsetzung des Gesetzentwurfes eine Diskrepanz auf uns zukommen. Positiv formuliert, kommen Sie mit dem Gesetzentwurf, bezogen auf die Landtagswahl 2021, deutlich zu spät. Durch die Mi
nisterin wurden dazu einige Ausführungen gemacht. Mir ist ja bewusst, dass für nicht alle Fraktionen in diesem Haus die Direktwahlkreiskandidaten eine große Rolle spielen. Bei der CDU schon. Wir müssten also entsprechende Nominierungsveranstaltungen wiederholen, weil nicht alle stimmberechtigten CDU-Mitglieder mit abstimmen konnten. Bei anderen Parteien mag das auch so aussehen.
Ich will die Partei nicht um Gottes Willen vor zusätzliche Mühen schützen, aber diese Tatsache macht eines deutlich: dass so einfach eine Änderung des Wahlalters nicht mehr möglich ist.
Bevor gleich das Argument kommt, dass wir als Union gegen die Absenkung des Wahlalters sind, weil wir befürchten, dass unsere Wahlergebnisse schlechter werden. Ich verweise insoweit auf die Ergebnisse der U18-Wahl zur letzten Bundestagswahl. Ergebnis in Sachsen-Anhalt für die Union an der Stelle war dort 26 %, nicht ganz weit weg von dem reellen Ergebnis von 30,3 %, bei der Partei DIE LINKE gab es bei der U18-Wahl 9,5 %, 17,7 % im reellen Wahlergebnis. Im Umkehrschluss müssten wir also die geringsten Befürchtungen haben. Die Antragsteller sollten da eher besorgt sein.
Vermutlich liegt dieses gute Ergebnis der Union auch in der Tatsache begründet, dass wir mit der Jungen Union über die größte politische Jugendorganisation unter der Leitung von Anna Kreye verfügen. Sie macht eine gute Arbeit. Das hilft uns auch bei diesen Wahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In vier Bundesländern liegt das Wahlalter bei den Landtags- und Bürgerschaftswahlen bei 16 Jahren, in allen anderen Bundesländern bei 18 Jahren, bei den Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt bei 16 Jahren.
Als Fraktion stehen wir zu der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei den Kommunalwahlen, gerade weil Jugendliche in kommunalen Bereichen einen entsprechenden Überblick über die Herausforderungen und Probleme vor Ort haben.
Es wird sehr gern damit argumentiert, dass ein früheres Wahlalter zu einer höheren Wahlbeteiligung führen würde. Jede Statistik, die Sie dazu anführen, wird deutlich machen, dass das bisher nicht bestätigt worden ist, eher das Gegenteil.
Ich stehe heute hier als Innenpolitiker meiner Fraktion. Aber ich bin natürlich auch kinder- und jugendpolitischer Sprecher. Auch deshalb ist mir
die Meinung von Kindern und Jugendlichen zur Gestaltung des Lebensumfeldes wichtig. Die Angebote sind sehr vielfältig. Ich kann dazu nur auffordern, diese auch zu nutzen.
Gleiches gilt im Übrigen auch für die Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen in SachsenAnhalt. Auf die Meinung dieser Vertretung legen wir als Fraktion großen Wert und stehen im ständigen Dialog mit dieser.
Gemäß unserer Koalitionsabsprache werden wir diesen Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überweisen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Es gibt ein Fragebegehren, und zwar von der Abg. Frau Buchheim. Wenn Sie die Frage beantworten möchten, könnten Frau Buchheim ihre Frage jetzt stellen. - Offensichtlich tut er das. Dann haben Sie jetzt das Wort, Frau Buchheim.
Vielen Dank. - Herr Krull, Sie haben gesagt, Sie können als CDU-Fraktion dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wenn jetzt der Gesetzentwurf die Absenkung des Wahlalters bei den Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre, also nicht auf 14 Jahre, vorsehen würde, würde das dann Ihre Meinung ändern? - Das wäre meine erste Frage.
Die zweite Frage: Womit rechtfertigen Sie, dass Jugendliche mit 16 Jahren bei den Kommunalwahlen wählen dürfen und ihnen bei den Landtagswahlen kein Wahlrecht eingeräumt wird? - Dazu hätte ich gern eine Begründung. Das war mir nämlich noch nicht ausreichend.
Gut. - Sie haben jetzt den Vorschlag unterbreitet, das Wahlalter im Landtagswahlbereich nur auf 16 Jahre abzusenken. Wir würden darüber natürlich in der Fraktion diskutieren, wie wir alles in meiner Fraktion diskutieren, wenn es um solche Entscheidungen geht. Dem will ich nicht vorgreifen. Aber ich habe die Vermutung, dass wir Ihrem Gesetzentwurf auch mit dieser Änderung nicht zustimmen würden. - Dies zu Ihrer ersten Frage.
Zur zweiten Frage: Wir als Fraktion glauben, dass man mit 16 Jahren, auch aufgrund seiner bisherigen Lebenserfahrung, leichter überblicken kann, was in der Kommune los ist, was im Landkreis ist,
was in der Gemeinde oder in der kreisfreien Stadt unterwegs ist, als dies bei landespolitischen Themen der Fall ist.
Ja, das nehme ich zur Kenntnis. Aber bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass der Diskussionsprozess bei uns in der Fraktion so gelaufen ist und wir entsprechend damals votiert haben, wobei ich natürlich nur für damals sprechen kann, von dem, was ich von meinen Kolleginnen und Kollegen gehört habe, weil die entsprechende Änderung vor der Zeit war, seit der ich diesem Hohen Haus angehören darf.
Noch eine Nachfrage. Die Schulpolitik ist ja stets und ständig Thema bei uns im Hohen Haus. Am stärksten betroffen von den Auswirkungen sind gerade die Schülerinnen und Schüler. Trauen Sie ihnen dort ein Mitspracherecht nicht zu?
Sie wissen selbst, wie die Zusammensetzung des Landesschülerrates ist. Wir haben mit der Jungen Union auch dort Vertreter bzw. Mitglieder, die in der Jungen Union aktiv sind. Das heißt, der Kontakt in diese Richtung ist extrem eng. Da gibt es einen Meinungsaustausch. Das automatisiert aber nicht, dass man, nur weil jemand als Schülerinnen und Schüler Kompetenzfälle hat, automatisch das Wahlrecht entsprechend gewährt. Dazu haben wir eine andere Auffassung. Da werden wir vermutlich auch nicht zu einer einhelligen Auffassung mit Ihnen kommen.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Wir können nunmehr den letzten Redebeitrag hören. Dieser kommt wieder von Frau Buchheim als Vertreterin der einbringenden Fraktion DIE LINKE. Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Ich muss ehrlich sagen, dass ich von den Ausführungen der Ministerin sehr schockiert war. Ich denke, uns allen ist etwas klar: Wenn wir hier Änderungen vornehmen, dann
bestimmen wir auch, wann diese in Kraft treten können und sollen. Dass das für die Landtagswahl im nächsten Jahr nicht mehr zu schaffen ist, ist uns klar. Aber es ist wichtig, dass wir die Debatte führen und dass wir uns bewegen, damit in diesem Bereich endlich Änderungen erfolgen.
Ich bin wirklich von der Äußerung schockiert, dass Sie den Jugendlichen die Fähigkeit der Kommunikation mit der Regierung absprechen.
Wenn ich diese Äußerung richtig vernommen habe, dann muss ich ehrlich sagen, dass ich sehr schockiert bin.
Zur Verweigerungshaltung der AfD-Fraktion. Das war mir völlig klar. Von ihr bin ich nichts anderes gewohnt. Dazu kann ich nur noch einmal sagen, dass Sie in Thüringen erfolglos dagegen geklagt haben, und das ist bezeichnend.
Ich denke, die Quellen zu den wissenschaftlichen Analysen können wir Ihnen alle noch nennen. Das wird sicherlich ein Thema im Rahmen einer Anhörung werden. Damit kann man sich noch umfassend auseinandersetzen. - Vielen Dank.
Damit sind wir am Ende der Debatte angelangt und können zur Abstimmung kommen. Es gibt den Wunsch, den Gesetzentwurf in der Drs. 7/6532 in den Rechtsausschuss zu überweisen.