Protokoll der Sitzung vom 11.09.2020

Mit Blick auf den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich darauf hinweisen, dass die Deponieverordnung den Ersatz der geologischen Barriere durch eine technisch hergestellte Barriere ausdrücklich erlaubt.

(Zuruf)

Die Genehmigungsbehörde kann bei ihrer Entscheidung nur die geltende Rechtslage zugrunde legen.

(Zuruf: Das ist aber eine Ausnahmegeneh- migung!)

Insoweit könnte man, wenn man es sehr auf die Goldwaage legt, den Beschlussvorschlag unter Punkt 6 auch als Aufforderung verstehen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die Gerichte würden diesen Bescheid auch aufheben.

Der im Beschlussvorschlag unter Punkt 5 enthaltene Auftrag hat keine Aussicht auf Erfolg, da die gewünschte Änderung der Deponieverordnung rechtswidrig ist wegen eines Verstoßes gegen das EU-Recht. Denn der Ursprung oder der Auslöser der Regelungen in der Deponieverordnung, die den Ersatz der geologischen Barriere durch eine technisch hergestellte Barriere erlauben, war eine EU-Richtlinie.

Dies wurde bereits in einer Reihe von parlamentarischen Vorgängen erläutert. Insofern kann ich weder den Antrag der Fraktion der AfD noch den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE befürworten.

(Zustimmung)

Frau Ministerin, es gibt eine Wortmeldung, und zwar von Herrn Roi. - Herr Roi, Sie haben das Wort.

Frau Dalbert, wenn man Ihren Ausführungen zuhört, dann habe ich wirklich das Gefühl, dass Sie überhaupt nicht erfasst haben, was das eigentliche Problem der Bürger und der Bürgerinitiative ist. Es geht nicht darum, dass im Verfahren Fehler gemacht werden und dass jetzt zwei neue Deponien beantragt werden. Dass es dort wieder ein Verfahren gibt, das wissen wir alle.

Das Problem ist nur, dass niemand - das wollen aus meiner Sicht vielleicht auch Sie und das will der Antrag - einmal die Fläche, auf der alle drei Hochmülldeponien am Ende stehen, nämlich die ehemalige Abraumkrippe, die Herr Olenicak benannt hat, in ihrer Gesamtheit überprüft hat.

Wenn Sie sich die einzelnen Verfahren anschauen, dann wird deutlich, dass die DK II an anderer Stelle genehmigt wird als die DK I und die DK 0. Das ist genau das Problem. Niemand innerhalb der Verfahren muss sich aber aufgrund der geltenden Rechtslage mit dem gesamten Untergrund befassen. Genau das ist der Kritikpunkt.

Herr Dr. L. hat in seinem Gutachten die Probleme aufgezeigt. Wir verlangen einfach von Ihnen als grüne Umweltministerin, dass dieser Untergrund einmal ganzheitlich daraufhin untersucht wird, ob das überhaupt so geht. Das ist das eigentliche Problem. Haben Sie das erfasst? - Das ist meine Frage.

Frau Ministerin, Sie haben jetzt die Möglichkeit, zu antworten.

Ich will Ihre letzte Frage gar nicht beantworten, sondern die beiden Fragen, die Sie zuvor gestellt haben. Zum einen haben wir schon in der Beratung des Wirtschaftsausschusses ausgeführt, dass das Gutachten von Dr. L. mit falschen Parametern arbeitet.

Das Landesverwaltungsamt hat ausgeführt, dass es zwei unabhängige Gutachten gibt. Es gibt das Ursprungsgutachten der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und es gab noch eine unabhängige Überprüfung dieses Gutachtens durch die Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing. Salomo und Partner GmbH. Insofern gibt es zwei voneinander unabhängige Gutachten. - So viel zum Gutachten von Dr. L., über das wir ausführlich im Wirtschaftsausschuss debattiert haben.

Zum anderen - ich habe versucht, in meinem Beitrag darauf einzugehen - muss bei der Deponiegenehmigung auch alles betrachtet werden, was die Standsicherheit dieser Deponie beeinträchtigen könnte. Genau das wird in einem Planfeststellungsverfahren gemacht, sollte es zu einem Planfeststellungsverfahren kommen. Bisher ist es überhaupt nicht so weit, weil die Unterlagen noch immer nicht vollständig vorliegen, sodass noch kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann.

Frau Ministerin, Herr Roi hat noch eine kurze Nachfrage.

Vielen Dank. - Ich habe noch eine Nachfrage. Sie haben gesagt, die Unterlagen seien noch nicht vollständig. Wenn die Unterlagen vollständig sind und die Firma die beiden Deponien zusätzlich beantragt, dann stellt sich immer wieder die Frage auch für die Bürger, wer eigentlich die Daten in der Antragstellung zum Beispiel hinsichtlich der Höhen, wenn es um den Abstand zum Grundwasser geht, überprüft? Werden diese Daten noch einmal überprüft oder werden

einfach die von der Firma eingereichten Höhen übernommen?

Der Hintergrund der Frage ist, es wird von einigen Bürgern der Vorwurf erhoben, dass die Höhen vorher schon künstlich angehoben werden, damit sich sozusagen der Abstand zum Grundwasser schon erhöht. Dann kommen natürlich verfälschte Daten heraus. Würden Sie sich als Ministerin dafür einsetzen, dass man diese Problematik einmal genauer untersucht und das bei künftigen Antragstellungen einmal kritisch hinterfragt?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Auch über die Frage, wie der Abstand zum Grundwasser ist, haben wir ausführlich im Wirtschaftsausschuss beraten. Ich will diese Beratung hier nicht wiederholen. Und ich möchte Sie darauf hinweisen,

(Zuruf)

- Sie können ins Protokoll schauen; ich habe in meinem Redebeitrag zur Einhaltung des Abstandes zum Grundwasserspiegel ausgeführt -, dass ich natürlich nicht in ein laufendes Planfeststellungsverfahren eingreifen werde, weil das dazu führen würde, dass dieses Planfeststellungsverfahren beklagt werden kann. Damit würde ich mich unkorrekt verhalten.

Planfeststellungsverfahren laufen unabhängig,

aber es ist eine Beteiligung vorgesehen. Insofern können auch Sie sich daran beteiligen, wenn Sie dem an irgendeiner Stelle misstrauen.

Frau Ministerin, es gibt eine weitere Wortmeldung, und zwar vom Abg. Herrn Lange. - Herr Lange, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, Sie haben gerade noch einmal ausgeführt, dass das Gutachten von Herrn L. von falschen Parametern ausgehen würde und dass das vom Landesverwaltungsamt überprüft worden ist. In der Ausschussberatung haben wir gehört, dass das ein weiteres Ingenieurbüro gemacht hat, das Büro von Herrn S.

Trifft es zu, dass Herr S. an den ursprünglichen Verfahren durch die Firma Papenburg mitbeteiligt gewesen ist, als es um die Genehmigung der Deponie ging?

Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Ich habe genau zu dem Punkt noch einmal mit dem Landesverwaltungsamt Kontakt aufgenommen, weil diese Darstellung in der Beratung im Wirtschaftsausschuss nicht sehr transparent war. Die Auskunft, die ich erhalten habe, war die, die ich soeben vorgetragen habe.

War Herr S. an - -

Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Das wissen Sie nicht?

Nein.

Alles klar. Na, dann wollen wir darüber noch einmal reden.

Ich verlasse mich auf die Aussage, dass das zwei unabhängige Büros sind. Wenn man es im Internet recherchiert, dann sieht man, dass das zwei unabhängige Büros sind. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung.

(Zustimmung)

Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abg. Herr Zimmer das Wort. Herr Zimmer, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es juckt mich jetzt so ein bisschen in den Fingern, nach der Einbringungsrede das eine oder andere zu sagen bzw. auf das eine oder andere zu reagieren. Aber ich tue das

ganz bewusst nicht, weil es mir und meiner Fraktion um den Sachverhalt, um die berechtigten Sorgen und Einwände der Bürger und um das, was sie gesagt haben, geht. Es geht um Fakten und am Ende um Argumente.

Um es vorwegzunehmen, meine Damen und Herren: Wir brauchen natürlich auch in Zukunft dezentrale Deponien. Aber wir müssen uns genau ansehen, was wer wie betreibt. Wir alle hier, die gesamte Politik muss dafür sorgen, dass unsere Bürger transparent informiert werden und dass die Verantwortlichen selbstverständlich nach geltender Rechtslage, aber eben auch im gedeihlichen Sinne der Gesellschaft handeln.

Im Falle der Deponie Roitzsch ist ein breites Bürgerbündnis aktiv, weil es eben aus der Sicht der Menschen vor Ort zahlreiche offene Fragen gibt, die bis heute nicht schlüssig beantwortet sind. Das sollte uns, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, durchaus aufhorchen lassen. Denn die Region lebt seit vielen Jahrzehnten mit Industrieabfällen.

Dass sich Kommunen und Bürger nun gemeinsam gegen die Ausweitung der Deponiekapazitäten stellen, hat viele Gründe. Einige davon haben wir in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses - das ist bereits angeklungen - auf Antrag meiner Fraktion, der CDU-Fraktion, diskutiert.

Im Kern geht es um die Erweiterung der bestehenden Deponie der Papenburg AG. Die Bürgerinitiative fordert einen Stopp der weiteren Einlagerung in die bisherige DK II sowie einen Stopp des Erweiterungs- und Erschließungsverfahrens für die weiteren Deponien DK 0 und DK I in unmittelbarer Nachbarschaft, aus denen sich sozusagen ein Deponienpark ergeben würde.

Die Argumente sind schwerwiegend; denn das Gutachten von Herrn L. weist nach - daran halte auch ich mich ein Stück weit; es gilt, in den entsprechenden Ausschusssitzungen zu beurteilen, wie die Gutachten zueinander stehen -, dass bei einer weiteren Auflastung der Deponie der Untergrund deutlich absacken könnte. Dies hätte erhebliche Konsequenzen für den Grundwasserkörper, aber auch für die Dichtheit der geplanten Vorhaben.

Ich sehe das als örtlicher Abgeordneter natürlich kritisch. Wir haben mit großem finanziellen Engagement aus der einstmals geschundenen Region Bitterfeld - ja man möchte fast sagen - eine Wohlfühloase geschaffen. Bei allen Altlasten, die uns in der Region noch viele Jahrzehnte beschäftigen werden, haben wir beispielsweise mit der Goitzsche und anderem kleine Paradiese geschaffen.

Meine Damen und Herren! Die Deponie berührt das sensible Grundwassermanagement im Groß

raum Bitterfeld. Die Folgen möglicher Mängel im Untergrund des Deponiekörpers sind somit von weitreichender Auswirkung in Richtung der Ortschaftslagen Roitzsch, in Richtung Goitzsche, in Richtung Chemiepark und weiterer Orte.