Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist mir viel zu wichtig, als dass ich daraus irgendeine Brandrede machen will. Ich will an den Beginn meiner Rede stellen: Ich bin ein normaler Mann im fortgeschrittenen Alter. Ich bin heterosexuell orientiert.
Gestatten Sie mir, dass ich zunächst einmal einen Artikel zitiere, den man in der Landesverfassung findet. Dort steht in Artikel 7:
(2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Her
kunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Mit diesen drei Abschnitten ist in der Verfassung klipp und klar ausgesagt - darin sind alle Fälle geregelt -, dass in unserer Gesellschaft alle gleichberechtigt sind, und zwar unabhängig davon, welche sexuelle Orientierung sie haben, und dass niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden darf. Man braucht also gar keine Verfassungsänderung; denn das, was Sie im Hinblick auf die sexuelle Orientierung fordern, ist in den Formulierungen „gleichberechtigt“ und „niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden“ juristisch - das darf ich Ihnen versichern - absolut mit erfasst.
Sie wollen etwas, was schon lange geregelt ist. Man findet allerdings in Artikel 24 unserer Verfassung auch den Satz:
Ich will es mir einmal richtig vorstellen, wie ein Kind vernünftig aufwachsen soll, wenn es zwei Väter und zwei Mütter hat. Da frage ich mich, warum nur zwei. Jedes Kind könnte doch auch fünf Mütter und Väter haben; dann wäre es doch besser versorgt. Und müssen es fünf Väter und Mütter sein, die vielleicht nur weiblich oder nur männlich sind? Oder haben sie 60 verschiedene Geschlechtsmöglichkeiten?
Ich stelle diese Fragen, weil bei dem, was Sie beantragen und was Sie fordern, die Frage auftaucht, ob Sie sich eigentlich um die Probleme kümmern, die die Menschen in unserem Land wirklich haben, oder ob Sie Probleme zusätzlich erfinden, die es eigentlich gar nicht gibt.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Man kann nicht ansparen! Minister Marco Tullner: Lange Redner gibt es in jeder Fraktion!)
Zum ersten Satz. - Moment, das kann nicht von meiner Redezeit abgehen, wenn Sie mich an meinen Ausführungen hindern.
Im ersten Satz Ihres Antrages heißt es: Wir begrüßen, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt das LSBTTI-Programm beschlossen hat für Akzeptanz von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen und gegen Homo- und Transphobie in Sachsen-Anhalt. - Okay. Sie begrüßen das. Wir fordern eine Beendigung des Programms. Ich werde nicht so schizophren sein, dass ich dem zustimmen werde. Das werden meine Kolleginnen und Kollegen sicherlich auch nicht tun.
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt spricht sich dafür aus, dass Frauen, Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und interidente Menschen vor jeder Form von Gewalt geschützt und ihre Rechte strukturell verankert werden müssen […]“
Dazu sage ich: Jawohl. Wir wollen alle Menschen in diesem Land, egal wie ihre geschlechtliche Orientierung ist, schützen. Aber ihre Rechte strukturell verankern, das wollen wir deswegen nicht, weil sie schon verankert sind. Das habe ich schon ausgeführt.
Im dritten Punkt des Antrages wird die Landesregierung gebeten, Berichte zu erstatten. Wenn wir keinen Bericht wollen, dann brauchen wir auch keine Berichte. Also wenn wir dieses Programm nicht wollen, dann brauchen wir auch keine Berichte.
Im vierten Punkt wird die Landesregierung aufgefordert, sich für eine vollständige Gleichstellung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und interidenten Menschen zu engagieren und damit für die Abschaffung aller Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität. - Wir sind absolut dafür. Das ist aber Verfassungsgrundsatz.
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt wird im Rahmen einer Verfassungsänderung die Landesverfassung im Artikel 7 Abs. 3 um das Merkmal der sexuellen Identität ergänzen.“
Allen, die überzogen haben, habe ich in der Regel immer 30 Sekunden mehr Redezeit gegeben und bin dann eingeschritten.
Herr Farle hat die Redezeit jetzt überschritten auch aufgrund der vielen Gegenreden. Ich würde Herrn Farle jetzt darauf hinweisen.
Gut, dann lautet mein Schlusssatz: Wir teilen auch das Anliegen von Punkt 7 des Antrages, aber die Bundesregierung hat eine solche Erfassungsstelle bereits beschlossen und wird auch Auszahlungen für die Opfer dieser Benachteiligungen vornehmen.
Sehr geehrter Herr Farle, Ihre Fraktion hat in der Diskussion in der letzten Landtagssitzung gesagt, dass sie auch bereit sind, an der Erfüllung des Aktionsprogramms gegen Homophobie mitwirken. Das bleibt aber bestehen? Darauf können alle anderen im Saal bauen? Ist das so?