Protokoll der Sitzung vom 27.10.2016

Uns liegt der Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Maßnahmenplan zur sofortigen Erhöhung des Abschiebedrucks und der Rückführungszahlen“ vor. Es gibt keine Änderungs- oder Alternativanträge dazu. Ich habe auch keinen Antrag auf Überweisung gehört. Deswegen kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag.

Wer für diesen Antrag in Drs. 7/485 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Damit sind wir allerdings mitnichten am Ende unserer heutigen Tagesordnung bzw. unserer Tagung. Mir wurden zwei Erklärungen angezeigt. Zunächst erteile ich Eva von Angern für eine persönliche Bemerkung nach § 67 GO.LT der Geschäftsordnung das Wort. Eva von Angern, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

war so freundlich, mich auf einen Tweet des Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion hinzuweisen. Ich möchte diesen hier zitieren:

„Von Angern (DIE LINKE) meint im Plenum: Auch Asylbetrüger, Illegale, Abgelehnte sollen Deutschland politisch mitgestalten dürfen, unglaublich!“

Sie erwecken damit den Eindruck, ich hätte genau dies im Plenum gesagt. Da das nicht der Fall ist, handelt es sich um eine Lüge.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir wissen, es ist verfassungsrechtlich geschützt, dass Sie in Ausübung des Mandats straflos lügen dürfen. Dass Sie das nötig haben, zeigt, wie argumentationsmächtig oder eher -ohnmächtig Sie sind.

Fazit: Sie sind ein Lügner, und diese Aussage ist keine Lüge.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke. - Ich sehe eine Wortmeldung von Herrn Poggenburg. Herr Poggenburg, würden Sie mir sagen, welche Grundlage aus der Geschäftsordnung Ihre Wortmeldung hat?

(André Poggenburg, AfD: Als Fraktionsvor- sitzender!)

- Okay. Als Fraktionsvorsitzender bekommen Sie nunmehr das Wort.

Sehr geehrte Frau von Angern, ich gehe sehr gern auf das ein, was Sie gerade sagten. Ich habe dort nicht hineingeschrieben: „Sie haben gesagt“, sondern: „Sie meinten“, denn Sie haben nahezu wörtlich gesagt, dass Sie „alle hier Lebenden“ einbeziehen. Damit beziehen Sie automatisch auch die Personengruppen ein, die ich dort genannt habe. Ich habe nicht geschrieben: Sie sagten das und das, sondern Sie meinten das und das.

Und ich habe Sie noch einmal hier im Plenum gefragt, und Sie haben es nicht verneint. Sie hätten bei meiner Nachfrage noch einmal die Möglichkeit gehabt und hätten das verneinen können. Das haben Sie nicht getan. Es war sowieso schon schlüssig herzuleiten. Und damit ist es keine Lüge, so leid es mir tut.

(Beifall bei der AfD)

Darüber hinaus habe ich die Bitte von Swen Knöchel, eine Erklärung zum Abstimmungsverhal

ten nach § 76 GO.LT der Geschäftsordnung zu geben. Herr Knöchel, Sie haben nunmehr das Wort.

Für meine Fraktion, Herr Präsident.

Nach Absatz 2, wenn ich das genau sehe.

Korrekt, Herr Präsident. - Frau Präsidentin! Meine Herren Vizepräsidenten! Einer parlamentarischen Demokratie eigen ist es, dass Mehrheiten entscheiden. Das finden wir auch gut und richtig so.

Unserer parlamentarischen Demokratie ist es aber auch eigen, dass Minderheiten Rechte genießen. Diese Minderheitenrechte sind in unserer Geschäftsordnung, zum Beispiel im § 32 Abs. 2, niedergelegt. Das dort niedergelegte Recht lautet: Wenn ein Abgeordneter die Einzelabstimmung eines Antrages verlangt, dann ist sie durchzuführen.

Die Mehrheit dieses Hauses hat heute in einer unzulässigen Abstimmung dieses Minderheitenrecht missachtet

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

und hat es damit meiner Fraktion bei der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 5 - TTIP- und CETA-Leaks ermöglichen öffentliche Auseinandersetzungen mit transatlantischen Geheimabkommen - verweigert, ihr Abstimmungsverhalten

deutlich zu machen. Unsere Fraktion beabsichtigte, den Punkten 1 und 2 ihre Zustimmung zu geben und sich zu dem Gesamtantrag der Stimme zu enthalten, da der von uns beantragte Punkt 3 nicht Bestandteil des Gesamtbeschlusses war.

Ich habe die Erklärung deshalb abgegeben, weil wir unsere Auffassung zu diesem Antrag nicht durch unser Abstimmungsverhalten dokumentieren konnten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Cornelia Lüdde- mann, GRÜNE: Das ist richtig!)

Das ist nicht weiter zu kommentieren. Insofern haben wir jetzt diese Erklärung zur Abstimmung gehört. Falls es noch Zweifel über die Auslegung gibt, bitte ich, den § 38 hinzuzuziehen. Er erklärt, dass die Regelungen des § 32, die sich auf eine Abstimmung zur Gesetzeslage beziehen, auch auf alle anderen Beschlusslagen in diesem Haus adäquat anzuwenden sind.

Schlussbemerkungen

Damit sind wir heute am Ende der Sitzung angelangt. Die morgige Sitzung beginnt um 9 Uhr. Wir beginnen mit den drei Themen der Aktuellen Debatte unter Tagesordnungspunkt 15, danach folgt Tagesordnungspunkt 10. Ich verweise noch einmal auf den heutigen parlamentarischen Abend, Beginn um 19:45 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 18:30 Uhr.