Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Coronapandemie hat uns überraschend in den unterschiedlichsten Bereichen vor völlig neue Aufgaben gestellt.
Auf schmerzliche Weise wurde insbesondere deutlich, dass unsere kommunalen Gremien und die rechtlichen Grundlagen auf eine solche Situation nicht vorbereitet sind. Ihre Arbeits- und Handlungsfähigkeit stand ernsthaft infrage. Es galt, kurzfristig praktikable Lösungen zu finden.
Die Ungeeignetheit der zunächst gefundenen und gut gemeinten Ad-hoc-Lösungen auf der Grundlage der Experimentierklausel im KVG haben wir bereits in der Debatte zur ersten Lesung gesprochen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn wir heute gesetzliche Regelungen verabschieden, die die kommunalen Vertretungen zukünftig in die Lage versetzen, in einer Ausnahmesituation rechtssichere Beschlüsse zu fassen.
Die Veränderungen machen die Kommunen im Bereich von Bekanntmachungen, Beratungen und hinsichtlich des Abstimmungsprozedere fit für eine solche Krisenlage, durchaus in der Hoffnung, dass wir die Regelungen nicht brauchen.
Gerade in so schwierigen Zeiten brauchen wir handlungsfähige Kommunen, die ihre Aufgaben vor Ort bewältigen, angefangen bei der Organisation und der Kontrolle der Verwaltung bis hin zur Vergabe von Aufträgen und Leistungen. Vor allem sichern die vorgelegten Änderungen in der Kommunalverfassung die demokratische Grundlage und Verfasstheit unserer Kommunen.
Wenn wir uns auf der kommunalen Ebene auf eine Sondersituation wie eine Pandemie vorbereiten, dann ist es natürlich richtig, uns auch entsprechend auf die Landtagswahl vorzubereiten. Die jetzt gefundene Regelung ist in Anbetracht der vor uns liegenden Landtagswahl im nächsten Juni ein Notausgang.
Darüber wird sehr kritisch diskutiert. Das hätte ich, ehrlich gesagt, so nicht erwartet. Die Regelung ist ja ausgesprochen deutlich. Also nur wenn wegen einer Gefahr für Leben oder Gesundheit die Stimmenabgabe ganz oder teilweise unmöglich ist - das ist die Voraussetzung -, darf man das anwenden.
Es hieß: Eine Wahlmöglichkeit, die Regierung kommt jetzt zu dem Schluss, wir könnten das mal anders machen, weil es uns lieber ist, irgendwie. -
Herr Farle hat vorhin ausgeführt, die Wahlgrundsätze dürften außer Kraft gesetzt werden. Also, das wären dann die Grundsätze „allgemein“, „unmittelbar“, „geheim“, „frei“ und „gleich“. - Natürlich gelten sie fort und sind in keiner Weise beeinträchtigt.
Wer etwas anderes behauptet, liegt daneben. Ich hoffe natürlich für unser Land, dass wir im nächsten Jahr eine ganz normale Wahl durchführen können.
Ein paar Worte noch zum Antrag der Fraktion der AfD. Der lässt einen schon fassungslos zurück. Der Vergleich dieser KVG-Änderung mit den Notverordnungen in der Weimarer Republik bzw. während der Zeit des Nationalsozialismus ist eine krasse
Das Ziel unserer Änderung ist es, im ausgesprochenen Krisenfall die Wahlen trotzdem noch durchführen zu können, also die Demokratie auch in der Krise zu ermöglichen und sie zu schützen.
Sie müssten sagen, wenn die Unmöglichkeit eintritt, also die Wahl unmöglich ist, was denn dann. - Darauf haben Sie gar keine Antwort.
Das Ziel und das Ergebnis der NS-Diktatur sind bekannt. Uns damit gleichzusetzen ist eine unglaubliche Entgleisung. Auch die Verwendung des Ulbricht-Zitates, es müsse demokratisch aussehen, und die damit verbundene Unterstellung, wir würden Wahlen fälschen oder Scheinwahlen abhalten wollen, dokumentiert eine solch abgrundtiefe Verachtung und - ja - Boshaftigkeit, wie ich es trotz der Erfahrungen in den letzten vier Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Übrigens gab es in der DDR keine Briefwahl. Die haben wir erst im Jahr 1990 demokratisch verfasst, wie wir sind, eingeführt.
Meine Partei ist aus dem Einsatz für die Demokratie und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung hervorgegangen. Wir sind bereit, gemeinsam mit den anderen Demokraten diese Demokratie inklusive Urnenwahl, die tatsächlich der Kern der Wahlhandlung ist, zu verteidigen.
Nicht wir sind die Gefahr für die Demokratie, sondern diejenigen, die meinen, uns mit NS-Diktatur und Ulbricht vergleichen zu müssen, und die ohne
Not einfach, weil es irgendwie hübsch in die Presseerklärung passt, mal eben locker die Grundlagen unserer Gesellschaft, nämlich die Legitimität der Wahl, infrage stellen. Mit den vorgenannten Regelungen versetzen wir die Demokratie aber in die Lage, auch in schwierigen Situationen handlungsfähig zu bleiben.
Ich komme noch ganz kurz zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Abgesehen von den schon im Entwurf enthaltenen speziellen Regelungen zur Haushaltssatzung hat sich die Koalition aus Zeitgründen darauf verständigt, sich auf pandemiebedingte Änderungen zu beschränken - leider, muss ich sagen.
Ich hätte gern noch diverse andere Dinge bei der Änderung des KVG mit geändert, wenn man es schon mal aufmacht. Es gab auch koalitionsintern von unterschiedlichen Seiten durchaus Wünsche, bestimmte Änderungen vorzunehmen. Die Einvernehmensregelung bei den Verbandsgemeinden war so ein Thema. Die Klarstellung wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen im Energiesektor war ein anderes Thema.
Dann wurde uns aber klar, dass wir das tatsächlich nicht so ohne Weiteres hinkriegen. Wir brauchen dafür ein bisschen mehr Zeit. Dann war klar: Entweder man macht das jetzt mit der Pandemie zügig oder man führt eine längere Diskussion. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, das jetzt zügig zu machen. Damit sind all die anderen Dinge heruntergefallen. Insofern wird es zur Ablehnung anderer Anträge kommen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abg. Meister. Herr Farle hat sich schon in Stellung gebracht. Er möchte eine Kurzintervention abgeben. - Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Meister! Dieses Gesetz ist so präzise in der Beschreibung, wann man die Urnenwahl abschaffen kann, dass zum Beispiel jede einfache Grippe dazu ausreichen würde,
Das ist dann eine Sache, die die Landeswahlleiterin feststellen soll. Sie streuen doch mit Ihrem Redebeitrag den Leuten einfach nur Sand in die Augen, weil Sie vertuschen wollen,
dass Sie sich auf diese Art und Weise noch die paar Stimmen, die Ihnen über 5 % helfen sollen, mit einer reinen Briefwahl dazu organisieren. Darum geht es. Und das wollen wir nicht.
Wir wollen ein anständiges Wahlrecht, wie es das Grundgesetz fordert und wie es das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Und das wollen Sie jetzt einschränken.
Weil das eine der Grundlagen unserer Demokratie ist, verteidigen wir das mit Zähnen und Klauen. Wir lassen nicht zu, dass Sie in diesem Land die Demokratie einfach mal en passant wegen einer Grippe oder irgendwelchen sonstigen Spinnereien abschaffen können. Denn eine Begründung erfinden Sie immer.
Ich habe ausgeführt, dass ich der Auffassung bin, dass die Urnenwahl den Kernbereich der Wahlhandlung ausmacht. Ich habe Zeit meines Lebens Urnenwahl gemacht. Ich weiß nicht, ob ich einmal die Briefwahl beantragt habe. Ich halte das tatsächlich für die Grundlage. Auf so eine Art und Weise muss Demokratie funktionieren, dazu muss die Urnenwahl sein.
In Artikel 2 steht - gucken Sie in die Beschlussempfehlung -, wenn wegen einer Gefahr für Leben oder Gesundheit die Stimmenabgabe ganz oder teilweise unmöglich ist …
Das stellt, wie es immer in einem Rechtsstaat ist, die Landeswahlleiterin fest. Also, die Verwaltung würde das feststellen.