Genau das ist der Punkt, den wir in den Beratungen angesprochen haben. Aber das ist bei Ihnen immer noch nicht angekommen. Herr Krull hat letztendlich mit seinem Statement im Innenausschuss deutlich gemacht, wie Ihre Haltung ist: Es interessiert Sie nicht. „Wir bleiben dabei.“, haben Sie gesagt.
Das ist genau die Politik von oben herab. Sie sitzen auf Ihrem hohen Ross, interessieren sich nicht dafür, was die kommunalen Spitzenverbände sagen, was die Kommunalvertreter sagen, und sagen einfach: Wir bleiben dabei; es bleibt alles beim Alten; wir machen weiter mit unserer Politik und die kommunale Ebene interessiert uns nicht. - Dazu kann ich nur sagen, Frau Dalbert - -
dass selbst die Ministerin Frau Dalbert auf der Konferenz in Merseburg beim Landkreistag bestätigt hat, dass die Ortschaftsräte immer weniger zu sagen haben. Dann nicken immer alle, aber wenn Sie hier im Parlament sind, beschließen Sie solche Gesetze. GRÜNE, SPD und CDU sind verantwortlich dafür, dass die kommunale Familie immer weiter leidet und die Ortschaftsräte entrechtet werden. - Vielen Dank.
Es gibt eine Frage. Herr Roi, sind Sie bereit, eine Frage zu beantworten? - Frau Abg. Buchheim, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen. Bitte.
Herr Roi, ich gehe davon aus, dass Sie wissen, wie das Wahlverfahren für den Ortsbürgermeister abläuft.
Vor dem Hintergrund frage ich: Meinen Sie nicht, dass derjenige sich dann sehr wohl überlegt, ob er seinen Ortschaftsrat mitnimmt oder nicht und ob er von seiner Alleinentscheidung dort Gebrauch macht? - Ich würde gern noch einmal wissen, worin Ihr Misstrauen begründet ist.
Vielen Dank für die Frage. - Offensichtlich haben Sie vorhin bei meiner Intervention nicht zugehört. Ihre Frage ist, ob ich das Wahlverfahren kenne. - Ja, der Ortschaftsrat wählt aus seiner Mitte den Ortsbürgermeister. Das kenne ich, ich habe selbst schon zweimal an dieser Wahl teilgenommen.
Ich weiß auch, dass man den Ortsbürgermeister mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen kann, um Ihre Frage vielleicht noch weitergehend zu beantworten.
wohnerversammlung zur Batteriefabrik Farasis, alle werden eingeladen, es kommen alle Behörden, 40 Leute sitzen im Gemeindezentrum, und der Ortsbürgermeister ist der Meinung, es gibt keine Räumlichkeiten in Thalheim.
Daran sehen Sie doch schon, wie weit die Meinungen auseinandergehen. Der einzelne Ortschaftsrat hat überhaupt keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, weil nämlich der Ortsbürgermeister zu der Ortschaftsratssitzung einlädt, Frau Buchheim. Das ist das Problem, das wir hier ansprechen.
Herr Roi, ich habe eine praktische Frage. Wir reden über den Fall, dass ein Ortschaftsrat nicht befasst werden kann, aus welchen Gründen auch immer. Wie wollen Sie einen Ortschaftsrat in einem Fall, in dem rein physisch nicht befasst werden kann, fragen, ob er befasst werden will?
Sie haben doch in Ihren eigenen Gesetzentwurf haufenweise Paragrafen eingefügt, wie so etwas funktionieren kann. Wir wollen das, wie die kommunalen Spitzenverbände, unter den Vorbehalt stellen, dass der Ortschaftsrat zustimmt.
Das ist möglich. Darauf ist von den kommunalen Spitzenverbänden extra noch einmal eingegangen worden, dass man auch Vorratsbeschlüsse für die nächsten Ortschaftsratssitzungen machen kann. Ich kann Ihnen sagen, als die Coronageschichte losging, ging es um einen Grundstücksverkauf, zu dem die Bürger den Ortschaftsrat gefragt haben, zu welchem Preisen verkauft worden sei.
Darüber darf ja nicht öffentlich gesprochen werden. Es wurde gefragt, ob das stimmt, und der Ortschaftsrat hat gesagt: Tja, wir wurden nicht gefragt; das hat der Ortsbürgermeister in der Ortsbürgermeisterberatung gemacht. - So ist mittlerweile die Situation in den Ortschaftsräten.
Sie haben als einfacher Ortschaftsrat keinerlei Möglichkeit, dagegen irgendetwas zu machen, weil Sie nicht selbst einladen. Und nach der Gesetzesänderung wird man nicht einmal mehr gefragt, wenn der Ortsbürgermeister allein entschei
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein. Ich würde als Erstes den Änderungsantrag der AfDFraktion in der Drs. 7/6726 abstimmen lassen.
- Wir sind in der Abstimmung, meine Herren. - Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand.
Ich schlage vor, dass wir jetzt gemäß § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtags über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Gesamtheit abstimmen, oder verlangt jemand Einzelabstimmung? - Das ist nicht der Fall, dann können wir darüber abstimmen.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloses Mitglied. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.
Wir haben noch den Antrag in Drs. 7/6677. Darüber werde ich jetzt natürlich auch abstimmen lassen. Einen Überweisungswunsch habe ich nicht vernommen. Deswegen stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung von einem fraktionslosen Mitglied.
Jetzt sind wir mit dem Tagesordnungspunkt zu Ende und können in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen.
Erbe der Landesregierung: 5 Milliarden Fehlbetrag bis 2025 - Ein Nachtragshaushalt ist das Gebot der Stunde!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen, meine Herren! Nach fünf Jahren Kenia-Koalition wird Sachsen-Anhalt vor einem finanzpolitischen Scherbenhaufen stehen. Wir können festhalten, dazu bedurfte es keiner Viren und keines Lockdowns. Um unser Land in diesen Zustand zu versetzen, bedurfte es einfach nur der gesamtkoalitionären Verantwortungslosigkeit, gepaart mit der offensichtlichen Vorstellung, dass nach Ihnen nur noch die Sintflut kommen könnte.
Am 16. Dezember 2019 wurde in der Landtagsdrucksache 7/5414 die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung veröffentlicht. In diesem finanzpolitischen Testament erklärte die Landesregierung, dass für das Jahr 2022 eine Deckungslücke in Höhe von 1 Milliarde € und für das Jahr 2023 ein Fehlbetrag in Höhe von 932 Millionen € bestünden. Bereits der Etat für das Jahr 2021 ließ sich nur noch durch die Auflösung von Rücklagen, mit der Erwartung höherer Steuereinnahmen und der Hoffnung, dass die Landesregierung die politischen Vorgaben der sie tragenden Koalition nicht umzusetzen vermag, ausgleichen.
Die Annahmen in der mittelfristigen Finanzplanung waren steigende Steuereinnahmen, sinkende Investitionen, gleichbleibende Zuweisungen an den kommunalen Bereich und höhere Personalkosten, vor allen Dingen im Bereich der Lehrer. Allein dem Versagen des Bildungsministers, die ausgebrachten Lehrerstellen zu besetzen, verdanken Sie, dass Ihnen der Haushalt noch nicht in Gänze um die Ohren geflogen ist.
Dann kam die Pandemie nach Deutschland mit all ihren Folgen. Richtigerweise und auch mit Zustimmung unserer Fraktion haben wir zur Umsetzung der Maßnahmen und zur unmittelbaren Bewältigung der Folgen des Lockdowns im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft einen Nachtragshaushalt in Höhe von 500 Millionen € beschlossen. Dieser war notwendig für die unmittelbare Handlungsfähigkeit des Landes, aber ungeeignet, um die mittel und langfristigen Folgen der Krise zu meistern.
Schon die Umsetzung dieses Nachtrags war von einer zögerlichen Haltung der Landesregierung bestimmt. Man konnte den Eindruck gewinnen, dass sich diese Regierung als bloßer Sachverwalter von Bundesprogrammen versteht, ohne eigene Ideen, ohne eine eigene Sicht auf die Probleme des Landes und ohne jede Perspektive, wie wir die Krise bewältigen.