Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich überrascht, dass wir das Hochschulgesetz in dieser Legislaturperiode noch einmal anfassen. Das hätte ich nicht gedacht. Aber so ist es und das hat Sinn.
Ich freue mich, dass wir auch den sachsen-anhaltinischen Studierenden sagen können: Wir sehen eure Notlage. Wir unterstützen euch in der Krise. Das war in Zeiten, in denen die Krise besonders hart war, durchaus zäh und hat nicht alles so geklappt, wie wir uns das gewünscht hätten.
In den letzten Monaten herrschte unter den Studentinnen und Studenten im Land große Verunsicherung, und das auf vielen Ebenen: zum einen bei der Organisation des Sommersemesters, digital oder in Präsenzlehre, zum anderen beim weiteren Studienverlauf und bei anstehenden Prüfungen, aber auch ganz elementar für viele Studierende bei der Finanzierung der schlichten Lebenshaltungskosten.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf haben sie nun endlich Planungssicherheit, zumindest zu einem wichtigen Teilaspekt; denn gerade in Krisenzeiten sind Chancengleichheit und Verlässlichkeit in der Bildung und im Hochschulwesen zentrale Anliegen.
Meine Fraktion hatte schon zu Beginn der Pandemie auf die Notwendigkeit des sogenannten Nullsemesters hingewiesen. Insofern begrüßen wir die Entscheidung der Landesregierung, sich der Situation der Studierenden anzunehmen und die Regelstudienzeit anzuheben, mit allen Konse
Wichtig ist für mich, dass den Studierenden im Land keine Nachteile durch die Krisensituation entstehen, beispielsweise wenn sie keine oder nicht alle Prüfungen ablegen konnten. Deshalb bitte ich die Hochschulen, das ihnen eingeräumte Recht, Regelungen zur Erleichterung der Studien- und Prüfungsordnung zu treffen, auch zu nutzen.
Man könnte den Studentinnen und Studenten mit Sicherheit einige Sorgen abnehmen, wenn zum Beispiel Prüfungsfristen verlängert oder nicht bestandene Prüfungen nicht gewertet würden.
Um die Planungssicherheit für Studierende und Hochschulen nun auch weiterhin gewährleisten zu können, ist der Blick in die Zukunft wichtig. Der vorliegende Entwurf erlaubt, auf kommende Krisensituation, die pandemiebedingt oder aus anderen Gründen entstehen, flexibel zu reagieren und die Studierenden nicht mehr so lange im Unklaren zu lassen. Grundsätzlich sehe ich die Hochschulen mit diesem Vorschlag nun gut gerüstet und werbe deshalb um Unterstützung des Gesetzentwurfes und um eine schnelle Bearbeitung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Und es spricht, da es keine weiteren Wortmeldungen zu diesem Redebeitrag gibt, abschließend für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Dr. Pähle. - Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie alle Lebensbereiche hat die Coronapandemie auch unsere Hochschulen nicht verschont. Die Pandemie traf sie noch in der vorlesungsfreien Zeit, aber nicht lange vor dem Sommersemester.
Wie auch andere Bundesländer hat das Land Sachsen-Anhalt reagiert und den Semesterbeginn auf den 20. April verschoben. Aber auch nach Beginn des Semesters blieben die Hörsäle erst einmal geschlossen. Die Hochschulen mussten quasi von heute auf morgen ein digitales Semester auf die Beine stellen. Ich möchte sagen, dass an den meisten Stellen an den Hochschulen tatsächlich Großartiges geleistet wurde. Dafür auch ein herzlicher Dank an dieser Stelle.
Digitale Vorlesungen und Seminare haben es vielen Studierenden ermöglicht, Leistungen zu erbringen, die auch anrechenbar waren. Von daher war auch die SPD-Fraktion schnell der Meinung, dass eine Art Nichtsemester, das heißt, die Nichtmöglichkeit zur Erbringung von Studienleistungen,
kein Weg ist. Wer unter den günstigen Bedingungen mit seinem Studium fortfahren konnte, Leistungen erbringen konnte, sollte dies auch tun.
Was aber ebenso schnell deutlich wurde: Studierende sollten in keinem Fall für die Umstände der Pandemie bestraft werden. Dabei ist es egal, ob zum Beispiel die jeweilige Vorlesung angeboten wurde oder nicht. Denn auch die Rahmenbedingungen hatten sich deutlich verschlechtert. Bibliotheken blieben geschlossen oder arbeiteten nur per Bestellung. Lerngruppen konnten sich nicht treffen und besonders an prüfungsrelevanten Exkursionen war in dieser Zeit nicht zu denken. All das führte zu Einschränkungen des Studienbetriebs.
Dazu kamen persönliche Belastungen - das wissen wir alle -, wie Wegfall der Kinderbetreuung, finanzielle Bedrohung durch den Wegfall von Nebenjobs oder möglicherweise auch Einbindung in andere häusliche Pflichten.
Bund und Land haben schnell Signale gesendet und Regelungen für die Veränderung der Bezugsdauer des Bafög, aber auch für Notfallhilfemittel getroffen. Seitens der SPD hätten wir uns statt der von der Ministerin Karliczek favorisierten Kreditlösung, die die Probleme der Betroffenen nur in die Zukunft verlagert, gern einen unbürokratischen Zugang zum Bafög gewünscht. Das ist leider nicht zustande gekommen.
Was wir heute mit dem Gesetzentwurf, den der Herr Minister vorgestellt hat, hinbekommen, ist tatsächlich die Anerkennung des Sommersemesters als Nichtsemester des Regelstudienbetriebs. Das ist wichtig; das schafft Planungssicherheit bei den Studierenden und sorgt dafür, dass es keine Benachteiligungen insbesondere der Bafög
Wir wissen, dass die anderen Regelungen zu den privaten Hochschulen im Ausschuss noch einmal diskutiert werden müssen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird ebenfalls überwiesen, sodass wir über diesen besonderen Bereich dann noch einmal ganz ausführlich im Ausschuss diskutieren können. Ich glaube, hinsichtlich der Anerkennung des Sommersemesters als nicht regelhaftes Studiensemester dürfte hier im Hohen Haus Einigkeit bestehen.
Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss und hoffe auf eine zügige Beratung. - Vielen Dank.
Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. Deswegen können wir jetzt, da es eine erste Beratung zum Gesetzentwurf ist, in das Prozedere zur Überweisung einsteigen. Ich habe nicht genau ge
- Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft wäre auch naheliegend. Gibt es Vorschläge zu mitberatenden Ausschüssen? - Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das scheinen mir alle Fraktionen zu sein. Ich mache die Gegenprobe. Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht. Somit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen worden.
Wir führen jetzt hier vorn einen Wechsel durch und denken daran, dass der nächste Tagesordnungspunkt, den wir behandeln, der Tagesordnungspunkt 14 sein wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie es Herr Vizepräsident Gallert gerade angekündigt hat, ziehen wir einen Punkt vor und kommen zu
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen und anderer Gesetze
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich darf mich zunächst dafür bedanken, dass wir die Tagesordnung so kurzfristig ändern konnten. Sie haben gesehen, dass sich auf der Regierungsbank Veränderungen ergeben hatten durch die Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin und das Thema von Herrn Robra, sodass ich mich sehr bedanke, dass ich jetzt direkt reden kann.
Ich bringe ein den Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen und anderer Gesetze. Das sind mehrere Änderungen im Landesrecht in unterschiedlichen Bereichen. Einen wesentlichen Teil des Gesetzentwurfes machen die Regelungen zur Erledigung der Geschäfte der Gerichts- und Justizverwaltung aus sowie die Regelungen zur Bestimmung des Vertreters der Leitung eines Gerichtes in den
schon für die ordentliche Gerichtsbarkeit geltenden Bestimmungen sollen übereinstimmend in allen anderen Gerichtsbarkeiten ebenfalls gelten.
Im Recht der öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckung wird die Umbenennung der bundesrechtlichen Justizbeitreibungsordnung in Justizbeitreibungsgesetz im Landesrecht nachvollzogen. Sie werden es an mehreren Stellen im Gesetzentwurf finden.
Kostenrechtlich enthält der Gesetzentwurf eine Konkretisierung des Begriffes „Kommunen“ im Landesjustizkostengesetz. Das hat zu Verständigungsschwierigkeiten geführt; wir wollen klarstellen, dass die Landkreise, die Gemeinden und die Verbandsgemeinden dort adressiert werden.
Ferner soll eine Anhebung der Gebühren für Entscheidungen der Landesjustizverwaltung in Nießbrauchsangelegenheiten erfolgen.
Schließlich wird einem Änderungsbedarf im Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz mit dem Gesetzentwurf entsprochen. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Abschaffung der bisher noch bestehenden Möglichkeit für die Schiedsstellen, als Kollegialorgan tätig zu werden; dieses soll fürderhin nicht mehr möglich sein.
Ich bitte daher den Landtag für das weitere Verfahren um die Überweisung des Gesetzentwurfes in die entsprechenden Ausschüsse. - Vielen Dank.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin Keding für die Einbringung des Gesetzentwurfes.
Wir kommen somit zum Abstimmungsverfahren. Der Gesetzentwurf soll überwiesen werden in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung; nur in diesen Ausschuss. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfes in den genannten Ausschuss ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? - Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Damit ist dieser Antrag überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.