Einen kleinen Moment, Herr Meister. - Herr Farle hat eine Kurzintervention gebracht und würde auch ganz gern dazu eine Antwort haben. Ansonsten hätte er keine Kurzintervention gemacht. Deswegen geben Sie Herrn Meister bitte die Chance, darauf zu erwidern. - Bitte.
Das ist nett von Ihnen. - Die Unmöglichkeit stellt also die Landeswahlleiterin fest. Dann kann die Landesregierung, also das entsprechende Ministerium, von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen. Und dann ist es wie immer im Rechtsstaat: Für den Fall, dass es Fehler oder Missbrauch geben sollte, gibt es die Justiz.
Das ist bei allen anderen Wahlhandlungen auch so. Es kann immer sein, dass einer falsche Dinge macht. Das haben wir in der Vergangenheit auch schon erlebt. Dafür gibt es die Justiz, die dann angerufen werden kann und sagt, ob das eigentlich eine korrekte Wahl war. Genau das würde dann passieren.
Nur Sie bauen das jetzt hier so auf, als würden wir ernsthaft beabsichtigen, das auch nur anzuwenden. Es hat überhaupt keiner Lust darauf, das anzuwenden. Aber es vorzubereiten für den Fall, dass die Unmöglichkeit eintritt, das ist doch das Gebot der Stunde. Das sollte man machen und das tun wir.
„im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt von den Bestimmungen dieses Gesetzes über die Urnenwahl in Wahlräumen abzuweichen, um soweit erforderlich die Durchführung der Wahl im Wege der Briefwahl zu ermöglichen, wenn die Landeswahlleiterin vorab feststellt, dass die Durchführung der Wahl im Wege der Urnenwahl in Wahlräumen unmöglich ist.“
Wo steht denn dort jetzt, was genau „höhere Gewalt“ ist und was die Landeswahlleiterin dazu ermächtigt, hier einzugreifen und das so zu beschließen? Wo ist das definiert?
Und jetzt die richtige Frage dazu: Was kann der normale Mensch da draußen tun, um nachzufragen, ob die Entscheidung richtig ist, und zwar bevor die Wahl stattfindet, also bevor gewählt wird, damit die Leute wissen, dass durch diese Entscheidung die Demokratie nicht angegriffen wird, sondern damit die Leute draußen wissen, wir haben hier ein wichtiges Gesetz vor uns, das wir
Aber der Zugriff, der hier auf dieses Gesetz gemacht wird, ist so erheblich, dass die Leute draußen sich echt Gedanken machen, wo führt der Weg hin und wie können wir diese Maßnahmen überprüfen lassen.
Einen kleinen Hinweis, bevor ich Ihnen das Wort erteile: Herr Loth, Sie haben das System doch nicht verstanden. Ich wollte gerade lobend erwähnen, dass Sie es tatsächlich verstanden haben, dass man, wenn man eine Kurzintervention machen möchte, zum Mikrofon geht. Sie haben das gemacht und trotzdem Fragen gestellt. Also, das ist unüblich.
Sie hätten sich dann eigentlich für eine Frage melden müssen. Aber nichtsdestotrotz kann der Abgeordnete jetzt entscheiden, ob er darauf antworten möchte. - Er möchte. Bitte.
Ich möchte trotzdem antworten. - Ich meine, Sie haben den alten Text vorgelesen. Wir haben eine Beschlussempfehlung erarbeitet, in der es Änderungen gab.
Insofern gibt das, was Sie jetzt vorgelesen haben, nicht das wieder, was wir heute beschließen, weil wir im parlamentarischen Verfahren - dazu sitzen wir hier - die Regelung geschärft haben.
Dort ist von „Unmöglichkeit“ die Rede. Es sind ja Juristen anwesend, die wissen, was „Unmöglichkeit“ im juristischen Sinne heißt. Das ist also wirklich eine ganz harte Geschichte.
Dann gibt es das ganz normale wahlrechtliche Überprüfungsverfahren. Also, wenn die Verwaltung Dinge tut, die mit den Wahlgrundsätzen nicht im Einklang stehen - das gibt es nicht nur in solch einer Situation, sondern auch bei anderen Punkten -, dann werden Wahlen tatsächlich auch aufgehoben.
Das ist ja nun nicht erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik passiert. Sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene sind Wahlen von Gerichten im Nachhinein wegen eher formeller Dinge aufgehoben worden.
Das Wahlrecht ist ein sehr formelles Recht, bei dem sehr darauf geachtet wird, dass die Dinge auch eingehalten werden. Auch bei Ihrer Partei gab es - ich meine, es war in Sachsen - mal Pro
Wir brauchen hier nur diese Regelung, damit wir dann, wenn die Unmöglichkeit eintritt, trotzdem in der Lage sind, demokratisch legitimiert zu handeln. Ich selbst bin optimistisch, dass wir es nicht brauchen, und hoffe, dass es so kommt.
Vielen Dank, Herr Meister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion wird der Abg. Herr Krull sprechen. - Herr Krull, Sie haben jetzt die Gelegenheit, hier Ihren Beitrag zu leisten, und Sie haben auch das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs haben wir deutlich gemacht, worum es uns als einbringende Fraktionen geht. Unser klares Ziel war es, in der aktuellen Lage möglichst schnell Rechtssicherheit für die Kommunen und für die Mitglieder der kommunalen Gremien zu schaffen.
Ich verzichte darauf, noch einmal auf die Erlasslage des Ministeriums für Inneres und Sport einzugehen, die derzeit die Regelungen beinhalten, die sicherstellen, dass die Kommunen rechtssicher und der aktuellen Lage angepasst Entscheidungen treffen können.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, die in außergewöhnlichen Notsituationen die kommunale Handlungsfähigkeit und damit die kommunale Selbstverwaltung sichern sollen.
Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Beschluss, der im Rahmen einer Videokonferenz von einem Ortschaftsrat, einem Stadtrat oder einem Kreistag gefasst wird, ist immer noch demokratischer als eine alleinige Beschlussfassung durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen einer Eilentscheidung.
Also wurden Regelungen aufgenommen, die besagen, in welchem Umfang digitale Sitzungsformate genutzt werden können, welche Formen der Abstimmung es geben kann und was bei den entsprechenden Gremiensitzungen auf die Tagesordnung genommen werden soll.
Gleichzeitig ist auch der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung so weit wie nur irgendwie möglich zu wahren. Das gilt, wie bereits gesagt, in ungewöhnlichen Lagen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, so wie hier im Landtag gehören eine lebendige Debatte und der Austausch
Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde darauf hingewiesen, dass es im Gesetz zu einigen Doppelformulierungen kommt, da sich entsprechende Regelungen bereits an anderer Stelle im Gesetz finden lassen. Wir haben uns als Koalitionspartner bewusst dafür entschieden, so ausführlich zu formulieren, um im Fall der Fälle schnell auf einen Blick ohne zusätzliche Verweise den Ratsuchenden die notwendigen Informationen umfassend darzustellen.
Daneben enthält der Gesetzentwurf unterschiedliche Regelungen bezüglich der Finanzwirtschaft der Kommunen, angefangen mit der Klarstellung zu § 100 des Kommunalverfassungsgesetzes, das eine Änderung der Haushaltssatzung zur Behebung von Fehlern auch nach dem Ablauf des Haushaltsjahres erfolgen kann.
Ursprünglich erschien uns die Formulierung nicht notwendig, da dies der Wille des Gesetzgebers war. Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsurteile haben aber deutlich gemacht, dass wir hier noch einmal eine Klarstellung vornehmen müssen.
Weitere Erleichterungen in außergewöhnlichen Notzeiten beziehen sich auf die Pflicht der Kommunen zum Beispiel zur Erstellung eines Haushaltskonsolidierungskonzepts oder die Notwendigkeit der Angabe von Deckungsquellen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Des Weiteren werden Regelungen dazu getroffen, wie die Durchführung von Wahlen auch in solchen Zeiten sichergestellt werden kann und damit das Wahlrecht der Bürger als eines ihrer demokratischen Grundrechte gesichert wird.
Inzwischen liegen in Sachsen-Anhalt auch Erfahrungen im Umgang mit Wahlen in Zeiten einer Pandemie vor. Erinnert sei an die Landratswahlen im Harz, bei denen der CDU-Kandidat Thomas Balcerowski zum neuen Landrat gewählt wurde, oder an die Neuwahl meines hochgeschätzten Kollegen Daniel Szarata als Oberbürgermeister in Halberstadt
oder an die Wiederwahl von Bert Knoblauch als OB von Schönebeck. Diese Wahlergebnisse zeigen, dass die CDU weiterhin die Kommunalpartei in unserem Land ist.
Alle diese Wahlen wurden ordnungsgemäß durchgeführt, auch wenn die Umstände sicher nicht die einfachsten waren.
zu verzichten und auf eine Briefwahl umzustellen. Persönlich hoffe ich, dass dies nie notwendig sein wird.