Protokoll der Sitzung vom 15.10.2020

In der weiteren Berichterstattung wurde seitens des Ministeriums vorgetragen, dass Plakataktionen an Autobahnraststätten und Parkplätzen sowie Informationen in den einschlägigen Medien fortgeführt würden. Außerdem gebe es weiterhin Kontakte zwischen den Fachleuten und eine enge fachliche Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung.

An die Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie schloss sich eine Beratung des zuvor genannten Entwurfs einer vorläufigen Beschlussempfehlung für den mitberatenden Verkehrsausschuss an.

Es ging bei der Diskussion speziell um die neu formulierte Nr. 3 dieser vorläufigen Beschlussempfehlung. Darin werden Maßnahmen an Autohöfen und Raststätten auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aufgezeigt, um diese in Bezug auf das Risiko des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest zu sichern. Das beinhaltet neben der täglichen Leerung der Abfallbehälter auch die Sicherung dieser vor Wildzugriff. Es erfolgte auch der Hinweis, dass sich Autohöfe in Privateigentum befänden.

Eine weitere neue Regelung war in der Nr. 1 dieser vorläufigen Beschlussempfehlung enthalten, und zwar dahin gehend, dass das Land SachsenAnhalt ab dem 1. Juni 2020 von privaten und juristischen Personen keine Gebühren für die Untersuchungen auf Trichinen erheben solle. Für diese Maßnahme solle das Land eine Summe von 70 000 € jährlich bereitstellen.

Im Ergebnis der Beratung stimmte der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten dem Entwurf der vorläufigen Beschlussempfehlung der Koalitionsfraktionen mit dem neuen Titel „Maßnahmen der Seuchenprävention vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest“ einstimmig zu.

In der 43. Sitzung am 25. Juni 2020 befasst sich der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Antrag und der zuvor genannten vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Landwirtschaftsausschusses.

Der Vertreter des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr führte zu dem Thema unter anderem aus, dass Autohöfe rein privatrechtliche Unternehmen seien. Kommunen handelten somit eigenverantwortlich für Kreis- und Gemeindestraßen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Maßnahmen zur Biosicherheit könnten insoweit ausschließlich von den dafür zuständigen Behörden angeordnet und durchgesetzt werden. In diesem Fall sei dafür nicht das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zuständig.

Weiterhin wurde dargelegt, dass die in der Nr. 3 der vorläufigen Beschlussempfehlung enthaltene tägliche Leerung sowie Reinigung der Abfallbehälter an Landesstraßen die übliche Praxis übersteige. Jedoch könne dem Wunsch entsprochen werden, da sich der Mehraufwand in einem vertretbaren Rahmen halte.

Im Ergebnis der Beratung schloss sich der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einstimmig der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Landwirtschaftsausschusses an.

Die abschließende Beratung zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung für den Landtag fand im Landwirtschaftsausschuss in der 52. Sitzung am 16. September 2020 statt. Als Beratungsgrundlage diente die vorläufige Beschlussempfehlung in der Vorlage 1. Außerdem lag die zuvor erwähnte Beschlussempfehlung des mitberatenden Verkehrsausschusses in der Vorlage 2 vor.

Nach einer aktuellen Berichterstattung durch Vertreter des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie wurde nochmals das Thema „Situation an Autohöfen und Rastplätzen“ behandelt. Hierzu äußerten die Vertreter des Ministeriums, dass es einen ständigen Austausch mit dem dafür zuständigen Ministerium gebe. Der zuständige Minister habe mehrfach im zuständigen Fachausschuss zu den Kontrollen an Autohöfen und Rastplätzen berichtet.

Außerdem gab es unter anderem Fragen zum Thema „Sich abzeichnender Preisverfall beim Schweinefleisch“, der mit dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest einhergehen werde. Hierzu führte das Landwirtschaftsministerium aus, dass erst nach einer Analyse der konkreten Abnahmeströme valide Aussagen hinsichtlich eines möglichen sogenannten Schweinestaus getätigt werden könnten.

Ein mündlicher Änderungsvorschlag wurde zu der Nr. 4 der vorläufigen Beschlussempfehlung eingebracht. Die in der Nr. 4 enthaltene Formulierung, die Maßnahmen vorerst bis zum 31. Dezember 2021 durchzuführen, sollte angepasst werden. Es wurde vorgeschlagen, die Maßnahmen vorerst bis zum 31. Dezember 2022 zu begrenzen.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung in der Vorlage 1 zur Drs. 7/5717 sowie dem zuvor genannten mündlichen Änderungsvorschlag zu der Nr. 4 einstimmig zu.

Der Landwirtschaftsausschuss verabschiedete

einstimmig die Ihnen in der Drs. 7/6629 vorliegende Beschlussempfehlung.

Im Namen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Vielen Dank, Herr Abg. Daldrup. - Bevor wir in die Dreiminutendebatte einsteigen, wird für die Landesregierung Frau Prof. Dr. Dalbert sprechen. Frau Ministerin, Sie haben jetzt das Wort, bitte.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen. Brandenburg hat bereits mehr als 60 positive Fälle, verteilt auf zwei Hotspots relativ nah an der polnischen Grenze. Gemäß den Auswertungen des ersten Fundes - der Kadaver bestand nur noch aus Haut und Knochen - war der Einschleppungszeitpunkt der Tierseuche etwa Mitte Juli 2020. Inzwischen beträgt die Restriktionszone in Brandenburg 4 000 km².

Auf der polnischen Seite gab es die letzten Funde im Vergleich zu Brandenburg deutlich weiter südlich bzw. östlich. Ein direkter Zusammenhang zu den polnischen Fällen ist daher weiterhin nur eine Vermutung. Unsachgemäß entsorgte virushaltige Schweinefleischerzeugnisse können zumindest auch als Ursache für den Ausbruch infrage kommen.

Für Sachsen-Anhalt hat sich die Risikobewertung daher derzeit nicht verändert. Weiterhin ist das größte Risiko für die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest der Faktor Mensch. Ich wiederhole es: Auch wenn die Lage sehr ernst ist, ist Sachsen-Anhalt gut vorbereitet. Zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest - das

ist zentral - gibt es seit dem Jahr 2011 ein Monitoring beim Schwarzwild, mit dem tot aufgefundene Tiere beprobt werden. Es ist bekannt, dass wir dafür seit 2018 eine Prämie in Höhe von 50 € an die Jagdausübungsberechtigten für das Auffinden und Beproben von verendeten Wildschweinen zahlen.

Wir haben eine ASP-Sachverständigengruppe einberufen, die regelmäßig tagt. Wir haben 30 mobile Container mit einem Fassungsvermögen von 1 100 l zur Kadaverzwischenlagerung von verendeten Wildschweinen im Seuchenfall angeschafft. Natürlich finden auch regelmäßig Übungen zur Tierseuchenbekämpfung, unter anderem mit den benachbarten Bundesländern, statt. Zudem arbeitet mein Haus eng mit den landwirtschaftlichen Verbänden zusammen.

Außerdem werden die tierhaltenden Betriebe zur strengen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltungshygieneverordnung aufgefordert. Gleichzeitig haben wir die Betriebe gebeten, dass gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch in von der ASP betroffenen Ländern in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten, keine Schweinefleisch- oder Wildschweinefleischerzeugnisse aus diesen Ländern mitbringen.

Die Information der Einreisenden erfolgt auch in Sachsen-Anhalt durch Plakatierungsaktionen an Autobahnen und Fernverkehrsstraßen. Mit dem Verkehrsministerium wurde verabredet, die Müllbehälter entlang der großen Verkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt vor Wildschweinen zu sichern und regelmäßig zu leeren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden alles tun, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, und, wenn der Fall eintritt, so umsichtig und so gut wie möglich reagieren. Denn wir sind das ostdeutsche Bundesland mit den meisten Schweinen. Es gibt in Sachsen-Anhalt 1 290 388 Schweine in 2 828 Beständen. Das macht die Bedeutung dieses Themas für Sachsen-Anhalt deutlich. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Sie können gleich vorn bleiben. Es gibt eine Wortmeldung. - Herr Abg. Loth, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen.

Sehr geehrte Frau Ministerin, bevor ich meine Frage stelle, möchte ich eine Bemerkung machen. Ich finde es sehr interessant, dass Sie auf die Frage nach den Schweinebeständen in der Anfrage nicht direkt antworten konnten. Es sollten

doch alle Schweine im Land gemeldet werden und außerdem, wie viele in einem Betrieb sind und in welcher Verfassung sie sind, damit einfach bekannt ist, wo die Schweine sind. Keiner kann einfach ein Schwein halten. Die Anfrage von der LINKEN wurde in dem Fall etwas dürftig beantwortet.

Des Weiteren habe ich eine Frage. Was ist der konkrete Unterschied zwischen den Vorbereitungen zur ASP-Prävention in Brandenburg - am Ende kam es zum Ausbruch - und in SachsenAnhalt?

Frau Ministerin, bitte.

Ich kann Ihnen im Augenblick nicht sagen, was der konkrete Unterschied zu Brandenburg ist. Das reiche ich Ihnen aber gerne nach, weil unsere Arbeitsebene sehr eng mit Brandenburg im Kontakt steht und wir uns genau anschauen, wie die Brandenburger damit umgehen.

Ich denke, sie gehen damit sehr vernünftig und sehr gut um. Wir haben das sehr lange auf der Agrarministerkonferenz debattiert. Aber klar ist auch, dass jeder, der mit einer Seuche umgeht, in diesem Prozess lernt.

Insofern ist es gut, dass wir mit den Kollegen in engem Kontakt sind und schauen können, wenn dort etwas nicht funktioniert oder wo es geklemmt hat, dass wir, wenn es uns erwischt, daraus gelernt haben und uns an der Stelle besser aufstellen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt doch noch eine Wortmeldung in letzter Sekunde. - Herr Daldrup, Sie haben jetzt das Wort.

Ich habe eine Frage. Wir hatten vor einigen Jahren die Vogelgrippe und verschiedene andere Seuchen. Da gab es immer Schwierigkeiten an diesen Grenzlinien zwischen den Zuständigkeiten MULE und MS, weil wir den Verbraucherschutz getrennt haben.

In welcher Form wird jetzt präventiv dafür gesorgt, dass diese Abstimmungsschwierigkeiten oder ein Kompetenzgerangel im Falle eines Ausbruchs in Sachsen-Anhalt nicht vorkommen?

Frau Ministerin, bitte.

Genau das ist der Sinn der Übungen, die wir durchführen. Diese Übungen gehen einmal über die Ressortgrenzen hinweg. Sie gehen auch über die Landesgrenzen und über die verschiedenen Akteure hinweg. Genau deshalb machen wir diese Übungen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Jetzt sehe ich wirklich keine Wortmeldungen mehr. - Nun treten wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Der erste Redner wird der Abg. Herr Loth für die AfD-Fraktion sein. Herr Loth, Sie haben das Wort.

Es braucht drei Jahre, es braucht drei Anträge und es braucht den Ausbruch einer schädlichen Krankheit, die unsere Schweine betrifft und unsere Bauern vor große Herausforderungen stellt, bis die Kenia-Koalition erkennt, dass die AfD-Fraktion bereits 2017 richtige Anträge gestellt hat, die abgelehnt wurden, 2017, 2018.

(Beifall)

Als dann aber die Afrikanische Schweinepest über Deutschland hinwegsprang und wir 2020 noch einmal den Antrag stellten, Präventionsmaßnahmen einzurichten, haben wir uns überlegt, wir schicken es in den Ausschuss. Das war sehr gut.

Ich war überrascht, dass die Beschlussempfehlung, die uns heute vorgelegen hat, unseren Antrag wirklich widerspiegelt. Das fand ich gut, das muss ich ehrlich sagen. - Glückwunsch!

Ich wollte heute zu diesem Antrag eigentlich noch den Änderungsantrag stellen, dass wir die Summe von 70 000 auf 700 000 € erhöhen. Wenn wir uns einmal in die Kreise hineinversetzen, dann wissen wir, dass jede Trichinenuntersuchung zwischen elf und 15 € kostet. Bei der Jagdstrecke usw. kommen wir ungefähr auf eine halbe Million Euro.

Das ist zum Glück jetzt nicht mehr nötig; denn in Ihrem Änderungsantrag, der hier vorliegt, sagen Sie, dass das Land komplett für die Kosten aufkommen soll. Das finde ich gut. Da ist die AfDForderung eins zu eins übernommen worden. - Herzlichen Glückwunsch!

(Zuruf)

- Nein. Ich sage, in unserer Ursprungsforderung war die - -