Keine elektronische Aufenthaltsermittlung egal welcher Art, auch keine Fußfessel, kann eine Straftat, einen Terroranschlag oder auch nur ein Untertauchen effektiv verhindern. Die Fußfessel ist ein praxisuntaugliches und unverhältnismäßiges Mittel, dessen Anwendung auf einen bloßen Verdacht hin einen eklatanten Bruch mit dem Grundsatz der gesetzlichen Unschuldsvermutung darstellt und damit eben auch mit der Rechtsstaatlichkeit.
Hinzu kommt - das wissen wir aufgrund des einzigen Falls, den es in Sachsen-Anhalt gibt und mittlerweile gab -, dass es nicht eine einzige Einsatzstunde spart. Es führt nicht dazu, dass Polizistinnen und Polizisten bei ihrer Arbeit entlastet werden. Sie müssen dennoch vor Ort sein und beobachten. Das zeigt doch, dass die Fußfessel unnütz und eine bloße Symbolpolitik ist.
Um dem differenzierten Abstimmungsverhalten meiner Fraktion im Innenausschuss gerecht zu werden, bitte ich auch hier um eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Danke. Ich sehe keine Fragen. - Dann hat jetzt der Abg. Herr Kohl die Möglichkeit zu sprechen; diesmal nicht als Berichterstatter, sondern als Redner für seine Fraktion. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Alle Abgeordneten und nicht nur die Mitglieder des Innenausschusses sollten vor der Abstimmung noch über folgende Hintergrundinformationen verfügen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Grunde zwei Sachen geregelt werden. Zum einen soll es eine redaktionelle Anpassung im SOG nach dem erfolgten Abschluss des Modellversuchs Bodycam geben, zum anderen die Verlängerung der Testphase - ich sage es verkürzt - der Fußfessel für potenzielle Terroristen.
Was die Bodycam anbelangt, war die Testphase laut Abschlussbericht - ich würde es einmal so bezeichnen - ein durchwachsener Erfolg. Das Ergebnis steht auf jeden Fall nicht in Übereinstimmung mit den guten Erfahrungen, die andere Landespolizeien mit der Bodycam gesammelt haben.
Ein Grund dafür lässt sich in der eingesetzten Technik finden. Diese wurde von den Benutzern in vielerlei Hinsicht als unpraktikabel für den polizeilichen Einsatz beschrieben. Ein anderer Grund dafür war laut den Benutzern, dass die Ermächtigungsgrundlage des Modellversuchs Bodycam unzureichend war, da die tatbestandlichen Voraussetzungen zu eng gefasst waren, um das Ziel des Einsatzes der Bodycam, also die Reduzierung der Gewalt gegenüber Polizeibeamten und die Stärkung der Eigensicherung, in Gänze zu erreichen.
So war unter anderem der Einsatzraum auf den öffentlichen Verkehrsraum beschränkt, sodass Aufzeichnungen der Bodycam in nicht öffentlichen bzw. privaten Räumlichkeiten nicht zulässig waren. Aber gerade dort, wie in Fällen häuslicher Gewalt, entstehen Situationen, in denen der Einsatz einer Bodycam durchaus sinnvoll ist.
Rückblickend betrachtet, konnte der Modellversuch Bodycam aufgrund der verwendeten unzweckmäßigen Technik sowie der eingeschränkten rechtlichen Befugnisse kein Erfolg werden.
Ich halte die Bodycam weiterhin für ein nützliches polizeiliches Einsatzmittel und bin überzeugt: Wenn man den Abschlussbericht gründlich auswertet und daraus die nötigen Konsequenzen zieht, das heißt, die passende Technik beschafft und die Befugnisse entsprechend ausweitet, dann würde die Bodycam die Sicherheit der Polizeibeamten sowie die Erfolgsquote bei der Strafverfolgung erhöhen.
Nun noch eine kleine Anmerkung zur beabsichtigten Verlängerung der Testphase für die elektronische Fußfessel. Ich kann meine Kritik an der
Fußfessel nur wiederholen. Es ist realitätsfremd anzunehmen, dass man terroristische Gefährder, denen häufig ihr eigenes Leben nichts wert ist, mit einer Fußfessel von rechtswidrigen Handlungen abhalten kann. Die Begründung des Gesetzentwurfes selbst zeigt, dass innerhalb von zwei Jahren die Befugnisse nur in einem Fall zur Anwendung kamen. Dieser eine Anwendungsfall war ausgerechnet der islamistische Gefährder aus Friedersdorf, der ohnehin rund um die Uhr von Polizeibeamten bewacht wurde. Wie will man denn so die Wirksamkeit einer elektronischen Fußfessel feststellen? - Die Fußfessel ist und bleibt in unseren Augen eine Sicherheitschimäre, eine Terrorabwehr-Scheinlösung.
Ähnlich sehen es wohl die Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern. Denn von den 627 islamistischen Gefährdern in Deutschland trägt aktuell keiner eine elektronische Fußfessel. Einer von ihnen ist der Syrer, der am 4. Oktober in Dresden einen Mann erstach und einen weiteren schwer verletzte. Dieser fanatische IS-Anhänger, der gerade aus der Haft entlassen worden war, stand unter Führungsaufsicht.
Kurzum, die elektronische Fußfessel trägt aufgrund des extrem eingeschränkten Einsatzbereiches nicht zu mehr Sicherheit bei. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf bzw. die Beschlussempfehlung ablehnen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Wortmeldungen und keine Fragen an den Abg. Herrn Kohl. - Frau Quade, jetzt müssen Sie mir noch kurz helfen. Über welchen Teil der Beschlussempfehlung möchten Sie gern gesondert abstimmen?
Herr Präsident, die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung anzunehmen. Mein Wunsch ist, über § 1 Nr. 1 und § 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs getrennt abzustimmen.
Ich rufe auf § 1 Nr. 1 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6817. Wer dieser Regelung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter.
Ich rufe auf § 1 Nr. 2. Wer dieser Regelung seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloser Abgeordneter.
Des Weiteren frage ich, wer den §§ 2 und 3 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE und ein fraktionsloser Abgeordneter.
Jetzt lasse ich über die unveränderte Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen. Wer dieser seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Ein fraktionsloser Abgeordneter.
Somit ist der Entwurf eines Neunten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres und Sport in der Drs. 7/6817 mehrheitlich angenommen worden. Wir können nunmehr den Tagesordnungspunkt 10 schließen.
Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu Artikel 252 Abs. 5 und Artikel 253 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB- AG LSA)
Einbringerin ist in Vertretung von Herrn Prof. Dr. Willingmann die Ministerin Frau Grimm-Benne. Sie haben jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Gesetzes für den Vollzug von Artikel 252 Abs. 5 und Artikel 253 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch des Bundes vorgelegt.
Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Regelung der behördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug von bestimmten behördlichen Aufgaben. Es geht zum Beispiel im Sinne des Verbraucherschutzes um die Insolvenzsicherung bei Pauschalreiseverträgen, bei der Reisevermittlung und bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
Soweit es um die Insolvenzsicherung inländischer Reiseveranstalter oder Reisebüros geht, geht es um die Prüfung, ob ein inländischer Reiseveranstalter oder ein inländischer Vermittler von verbundenen Reiseleistungen seiner Verpflichtung nachgekommen ist, die von seinen Kunden geleisteten Anzahlungen bzw. vollständig geleisteten Zahlungen des Reisepreises gegen den Eventualfall der eigenen Insolvenz abzusichern. Diese Verpflichtung kann ein Reiseveranstalter oder ein Vermittler verbundener Reiseleistungen durch eine Versicherung bei bestimmten Versicherungsunternehmen oder durch Zahlungsversprechen bestimmter Kreditinstitute erfüllen. Insoweit besteht die Aufgabe der zuständigen Behörde darin, die betreffenden Auskünfte einzuholen und an das Bundesamt für Justiz weiterzuleiten.
Soweit es um die Insolvenzsicherung ausländischer Reiseveranstalter geht, besteht die Aufgabe der zuständigen Behörde darin, Auskunftsersuchen an das Bundesamt für Justiz weiterzuleiten.
Derzeit werden diese Aufgaben bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung interimsweise vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Nach
dem Gesetzentwurf sollen diese Aufgaben künftig vorbehaltlich der den Landkreisen, dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung obliegenden fachaufsichtlichen Aufgaben von den Gemeinden wahrgenommen werden. Die Finanzierung der von den Gemeinden wahrzunehmenden Aufgaben soll durch Gebühren und Auslagen erfolgen. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen, auch im Namen von Herrn Prof. Willingmann, für die Aufmerksamkeit.
be auch keine Wortmeldungen wahrgenommen. Insofern können wir gleich in das Abstimmungsverfahren zu einer Überweisung eintreten.
Dazu müsste mir allerdings jemand einen Vorschlag unterbreiten. Diesen habe ich bisher nicht vernommen. Ich stelle eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss in den Raum.
- Also der Innenausschuss mitberatend. Dann schlage ich jetzt vor, den Gesetzentwurf federführend im Wirtschaftsausschuss und mitberatend im Innenausschuss zu behandeln. Wer eine solche Überweisung mitträgt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen des Hauses zu sein. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Somit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden.