Auf vielen Veranstaltungen, im Ausschuss und in einigen Landtagsdebatten habe ich diese Position bereits dargestellt. Auch die Ministerin hat in der Anhörung in diese Richtung gesprochen. Von daher war es nur eine Frage der Zeit, bis eine Fraktion - in diesem Fall DIE LINKE - einen Gesetzentwurf mit grünen Ideen vorlegt. Ich bin aber ganz froh darüber, dass das passiert, dass sich mit der heutigen Debatte dieses Thema im Landtag konstruktiv weiterentwickelt.
Ein wenig ärgert es mich natürlich schon, dass diese Debatte von der Opposition angeschoben wurde; denn schon im Koalitionsvertrag wurde das Ziel festgelegt, Müllimporte zu reduzieren. Auch in unserem Alternativantrag in der Drs. 7/641 haben wir uns als Koalition dazu bekannt, für die Planung und Zulassung von Deponien maßgeblich das regionale Abfallaufkommen innerhalb des Landes zugrunde zu legen. Das heißt, das, was hier vorgeschlagen wird und grünen Ideen entsprungen ist, ist nichts anderes, als die vorhandenen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Koalitionsvertrag und unseren Alternativantrag vom, sage und schreibe, 23. November 2016 umzusetzen.
Wir haben jetzt in der Diskussion gemerkt, es gibt noch einige kleine Meinungsverschiedenheiten. Ich würde es gar nicht wie Sie, Herr Lange, zu einem Streit hochstilisieren. Bei drei Partnern ist es nun einmal so, dass man verschiedene Meinungen hat. Das sehe ich grundsätzlich auch gar nicht als Problem an.
Als Problem sehe ich es aber schon an, dass wir einerseits alle, die wir hier sind, und einzelne Abgeordnete vor Ort sich in den Wahlkreisen, in denen sich Deponien befinden, hinstellen und den Menschen versprechen „Wir ändern hier etwas, wir machen hier etwas“ und hier jetzt diskutiert wird „Na ja, das ist komplex, das ist schwierig, da müssen wir mal gucken“ - das sehe ich tatsächlich
als Probleme an - und dann hier keine eigenen Vorschläge mit in die Debatte einbringen, sondern nur Vorbehalte haben.
Dennoch denke ich, dass wir mit der Debatte und den Diskussionen heute ein Stück weiter nach vorn kommen. Bisher hat es immer Streitgespräche um einzelne Deponien gegeben. Nun liegt ein Vorschlag im Parlament, bei dem wir darüber diskutieren, wie man Baustoffe besser recyceln und verwerten kann, wie man die Mengen an Abfallstoffen aus der Bauindustrie und damit auch die Mengen auf den Deponien, auf denen sie abgelagert werden müssen, verringern kann.
Wir werden den Gesetzentwurf an die Ausschüsse überweisen und dort sicherlich auch über die offenen Fragen diskutieren können. Ich freue mich, wenn sich alle die angesprochenen Sachverhalte ohne Scheuklappen ansehen; denn insgesamt sollten wir als Koalition wenigstens das, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben und in unserem Alternativvertrag vom 23. November 2016 formuliert haben, im Parlament auch umsetzen. - Vielen Dank.
Herr Aldag, warten Sie einmal. Es gibt eine Frage von Herrn Roi. Wollen Sie diese beantworten? - Herr Roi, Sie können Ihre Frage stellen. Denken Sie an die Redezeit von einer Minute.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Aldag, ich wollte Sie erst für Ihre Selbstkritik loben, dass Sie als Koalition bisher nichts zustande gebracht haben, was sich Gesetz nennen könnte. Dann haben Sie aber zurückkritisiert, dass keine Vorschläge vorgelegt werden. Also, jetzt liegt ja einer vor. Das wollte ich nur noch einmal sagen. Sie haben in der Tat immer noch nichts geliefert außer Anträge, die wir auch gestellt haben, in die Ausschüsse zu verweisen und sie dort zu beerdigen.
Ich will aber noch eine konkrete Frage stellen, die bei Frau Schindler schon eine Rolle gespielt hat, und zwar zu den Importen, die dann verbrannt werden. Wir haben in Sachsen-Anhalt auch Müll, der verbrannt wird. Es gibt zum Beispiel Müll aus Großbritannien, der in Magdeburg verbrannt wird. Wo wollen Sie denn gesetzlich angreifen, um das zu verhindern? - Das ist eine entscheidende Sache, bei der wir eingreifen müssen; denn Sachsen-Anhalt hat bundesweit fast die größte Kapazität an Müllverbrennungsanlagen und darin sehe ich ein großes Problem.
Zunächst zu Ihrer ersten Einlassung. Es ist nicht so, dass wir hier nichts zustande gebracht haben. Auch wir haben durchaus etwas vorgelegt. Sie haben während meiner Äußerungen, meiner Rede mitbekommen, dass wir darüber intern in der Koalition diskutieren. Sie haben auch mitbekommen, es gibt verschiedene Strömungen, verschiedene Ausrichtungen und offene Fragen. Darüber muss man diskutieren. Das geht manchmal nicht so schnell, wie wir uns es alle wünschen.
Zu Ihrer zweiten Frage. Das ist eine Frage, über die wir schon so oft diskutiert haben. Das ist mit diesem Gesetzentwurf nicht gemeint. So habe ich auch DIE LINKE nicht verstanden. Diese Importe können wir rechtlich nicht regulieren. Das funktioniert nicht. Das haben wir schon mehrmals ausgeführt und auch die Ministerin hat das ausgeführt. Insofern haben wir diesbezüglich leider keine Möglichkeit, so gern ich das tun würde. Ich glaube, darin sind wir uns alle einig. Aber das ist nicht möglich.
Ich sehe hierzu keine weiteren Fragen. Herr Lange kann sich schon auf den Weg machen, um den letzten Debattenbeitrag zu diesem Tagesordnungspunkt zu halten. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Aldag, wir haben Müllimporte auch schon vor Ewigkeiten thematisiert, und es ist nicht alles nur Ihr geistiges Eigentum, was an der Stelle verwendet wird.
Herr Gürth, erstens, auch wir sind froh darüber, dass nicht jedes Tagebaurestloch heutzutage mit Müll zugemüllt wird. Übrigens ist das ein Zustand, der in den 70er- und 80er-Jahren überall in Europa ein echtes Problem gewesen ist, auch im Westen.
Ich möchte an eines erinnern: Der Skandal von Vehlitz und Möckern fand zu CDU-Zeiten statt. Daran möchte ich nur erinnern.
Zweitens. Wo in unserem Gesetzentwurf steht, dass Müllimporte verboten werden sollen? - Wir wissen, dass das nicht geht. In dem Gesetzentwurf steht, dass es reguliert werden soll, und zwar, indem es unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt wird. Das ist genau das, was uns immer dargestellt wird, dass es das Machbare ist. Das steht darin. Dass Sie das nicht möchten, können Sie doch hier einmal laut aussprechen. Das ist doch das Problem an der Stelle.
Meine Dame und Herren von der AfD, Sie sagen, das sei ein Verschleppen des Problems, weil es wieder an den Ausschuss verwiesen wird. - Da lachen doch die Hühner. Sie nennen sich selbst eine Rechtsstaatspartei, was übrigens lächerlich ist, und verstehen nicht,
dass man einen Gesetzentwurf in einem Zweilesungsprinzip im Parlament zu behandeln hat und dass dazu auch eine Ausschussberatung gehört. Das ist das, was Ihr Problem ist, dass Sie den Rechtsstaat nämlich gar nicht verstehen oder ihn nur so auslegen, wie Sie es wollen.
Frau Schindler, also ich diskutiere gern über Probleme, die Sie aufgezeigt haben. Das ist etwas, worüber man durchaus diskutieren kann. Aber eines lasse ich nicht zu, nämlich dass das jetzt wieder zerredet wird - das kann nicht sein -, und dies auch noch von einer Partei, die an der Stelle noch gar nichts vorgelegt hat. Das geht so nicht.
Dann passiert hier Folgendes, nämlich dass ein guter Vorschlag auf den Tisch gelegt wird. Dazu sage ich Ihnen: Einer guter Vorschlag auf dem Tisch ist besser als das Geeiere und Nichtstun, das Sie hier derzeit vollbringen.
Das ist etwas, worüber wir auch gern einmal diskutieren können. Ich lasse nicht zu, dass das jetzt wieder zerredet wird. Lassen Sie uns konstruktiv darüber diskutieren, und seien Sie ehrlich mit dem, was Sie wollen. Wollen Sie Müllimporte weiter ermöglichen und mehr Deponien errichten, wie es Ihre Kollegen von der CDU gesagt haben? Oder möchten Sie, dass die Leute in SachsenAnhalt das Gefühl bekommen, dass man sich um ihre Probleme vor Ort kümmert? - Danke.
Wir haben jetzt die Debatte beendet. Es liegen mehrere Überweisungsanträge vor. Ich versuche, sie einmal zusammenzufassen. Das Begehren war, den Gesetzentwurf in der Drs. 7/6833 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss
und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, für Inneres und Sport sowie für Finanzen zu überweisen. Gibt es dazu noch andere Vorschläge? - Offensichtlich nicht.
Dann stimmen wir darüber so ab. Wer diesen Überweisungswünschen zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen zu sein. Gibt es Gegenstimmen? - Auch keine Stimmenthaltungen? - Dann ist die Zustimmung von allen, auch von einem fraktionslosen Abgeordneten, gekommen und die Überweisung ist in entsprechender Art und Weise beschlossen worden. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunktes.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf, den ich heute für die Koalitionsfraktionen einbringe, sollen im Nachgang zur Parlamentsreform zwei kleine Sachverhalte geregelt werden.
Erstens enthält der Gesetzentwurf eine Ergänzung der Regelungen über die Fahrtkostenerstattung gemäß § 12 des Abgeordnetengesetzes für die Benutzung eines Fahrrades.
Für die Durchführung von Dienstreisen ist im Rahmen des Gesetzes zur Parlamentsreform 2020 in § 10 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes bereits eine vergleichbare Kostenregelung eingeführt worden. Es bestand schon damals Einvernehmen darüber, dass eine Erstattung in Höhe von 10 Cent auch für Fahrten mit dem Fahrrad zur Teilnahme an Sitzungen des Landtages, des Ältestenrates, eines Ausschusses, einer Fraktion oder eines Gremiums einer Fraktion gelten soll.
Angesichts der Vielzahl der im Zuge der Parlamentsreform zu berücksichtigenden Änderungen ist dieser Änderungswille leider nicht berücksichtigt worden; das wird jetzt nachgeholt.
Damit wird umweltfreundliches und ressourcensparendes Verhalten durch Nutzung eines Fahrrades einheitlich bei allen Fahrten zu Sitzungen und auf Dienstreisen anerkannt. Für viele ist das Fahrrad ein wichtiges Thema gewesen, für den ein oder anderen nicht. Aber wir lassen keinen zurück;
Zweitens sollen mit einer entsprechenden Einfügung in § 25 des Abgeordnetengesetzes die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung der Beihilfebearbeitung für die Abgeordneten und Versorgungsempfänger auf eine Behörde des Landes geschaffen werden.