Protokoll der Sitzung vom 19.11.2020

Zweitens sollen mit einer entsprechenden Einfügung in § 25 des Abgeordnetengesetzes die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung der Beihilfebearbeitung für die Abgeordneten und Versorgungsempfänger auf eine Behörde des Landes geschaffen werden.

Der Ältestenrat hat sich in der Sitzung am 4. Juni 2020 einvernehmlich darauf verständigt, eine solche Ermächtigung in das Abgeordnetengesetz aufzunehmen. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass das Beihilferecht sehr komplex ist und eine kontinuierliche Befassung mit den sich häufig ändernden Vorschriften erfordert. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung der relativ wenigen Beihilfeberechtigten - derzeit sind es 23 Mitglieder des Landtages und 35 Versorgungsempfänger, also ehemalige Abgeordnete - muss die Landtagsverwaltung einen verhältnismäßig hohen Aufwand betreiben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass für die Übertragung der Bearbeitung das Einvernehmen mit der obersten Landesbehörde, der Behörde, auf welche die Übertragung erfolgen soll, herzustellen ist. Dies ist bereits erfolgt. Wir vereinfachen damit und wir sparen damit sicherlich zukünftig deutlich Kosten und Aufwand für den Landtag, weil wir das im Land an einer Stelle, und zwar in Dessau, zusammenführen.

Das Finanzministerium hat sich bereit erklärt, die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten des Landtages der Zentralen Bezügestelle des Landes, dem Finanzamt Dessau-Roßlau, zuzuordnen. Eine zusätzliche Veranschlagung von Mitteln bei Einzelplan 01 ist dafür nicht erforderlich, da die Übertragung der Bearbeitung unentgeltlich erfolgt.

Allerdings wird die Schaffung der fachlichen und technischen Voraussetzungen bei der Bezügestelle nach Einschätzung des Ministeriums der Finanzen einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit muss genutzt werden, um zügig eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landtag und dem Ministerium über die Detailfragen abzuschließen. Die Abgeordneten vertrauen darauf, dass der Erarbeitung der Verwaltungsvereinbarung auch auf ministerieller Ebene hohe Priorität eingeräumt wir.

Eine realistische Zielstellung für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Ermächtigung und die praktische Übertragung der Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten des Landes an die Bezügestelle sollte daher der Beginn der achten Wahlperiode sein. Wir haben dafür noch ein halbes Jahr Zeit. Ich denke, das wird gelingen. Daher haben wir zu diesem Gesetzentwurf auch keine Debatte im Plenum vorgesehen; lediglich die Einbringung sollte erfolgen. Mit dem Gesetzentwurf sollen formal zwei kleine Dinge nachgeholt werden.

Daher schlage ich Ihnen vor, dass federführend der Ältestenrat diesen Gesetzentwurf bearbeitet und mitberatend der Finanzausschuss beteiligt wird. - Vielen herzlichen Dank.

Ich sehe eine Frage.

Ich habe gestanden für eine Intervention.

Dann machen Sie eine Intervention. Bitte.

Ich habe, als wir damals das Abgeordnetengesetz im Rahmen der Parlamentsreform hier beschlossen haben, dort vorn gestanden und Ihnen einen kräftigen Schluck aus der Pulle vorgeworfen. Damals wurde es sehr laut und ich wurde angeschrien.

(Markus Kurze, CDU: Soll vorkommen!)

Ich habe damals davon gesprochen, dass Sie planen, sogar 10 Cent dafür auszugeben, wenn jemand mit dem Fahrrad kommt. Daraufhin ist Herr Striegel fast vom Stuhl gefallen; die GRÜNEN und die SPD haben herumgebrüllt - man hat nichts mehr verstanden - und gesagt, dass ich hier Quatsch erzähle. Ich war jetzt höchst erstaunt darüber, dass Sie den Gesetzentwurf vorstellen und darin genau das steht, was ich damals sagte, dass das in der Parlamentsreform Ihre Idee ist.

Es ist wirklich - - Ich habe kaum noch Worte dafür, dass Sie jetzt, nachdem Sie die ganzen Änderungen in der Parlamentsreform herbeigeführt haben, tatsächlich den letzten Tropfen auch noch herausholen, wie ich Ihnen das auch vorgeworfen habe. Sie haben gesagt, es gibt keine Debatte, aber ich wäre sehr gespannt gewesen, was die GRÜNEN dazu sagen; denn sie haben sich so aufgeregt, dass ich hier so einen Unsinn erzählt habe. Aber jetzt haben Sie bestätigt, dass ich recht hatte. - Danke.

Wenn Sie wollen, dann können Sie antworten, Herr Kurze.

Wir haben diese Dinge im Ältestenrat vorberaten und im Ältestenrat sind alle Fraktionen vertreten. Wir haben mit allen parlamentarischen Geschäftsführern in der Vorbereitung des Ältestenrates darüber diskutiert, ob wir hierzu eine Debatte führen oder nicht. Es bestand bei allen das Einvernehmen, dass wir hierzu keine Debatte führen. Ich verstehe in der Frage Ihre Verwunderung nicht.

Ich habe die Parlamentsreform auch ganz eng mit begleitet. Für mich war es ganz klar, dass es im Gesamtpaket auch diese 10 Cent für die Nutzung des Fahrrades gibt. Dass das jetzt im Nachhinein nachgeholt werden muss, geht auf einen Bearbeitungsfehler zurück. Wo gearbeitet wird, da passieren auch Fehler. Aber dass das Fahrrad mit dabei ist - ob man das nun gut findet oder nicht; es gibt sicherlich viele, die sagen, es wäre nicht unbedingt nötig -, wurde auf alle Fälle mitverhandelt.

Es ist klar, dass diejenigen, die dem Gesamtpaket nicht zugestimmt haben, sich immer wieder über Dinge wundern, die umgesetzt werden. Sie waren nicht dafür. Das ist, so wie es ist. Das gehört zur Demokratie dazu. Aber die große Mehrheit hat die Parlamentsreform verabschiedet mit vielen Dingen, die dem einen gefallen, dem anderen nicht. Das ist nun einmal so: Man bekommt nie 100 % der Vorschläge durch, dafür brauchte man die 51 % der Regierungsmehrheit. Die hat keiner von uns. Ich glaube daher, die Parlamentsreform war ein guter Kompromiss. Wir holen das mit dem Fahrrad jetzt nach, damit wir den ökologischen Gedanken mit in unsere Dienstreisen nehmen können.

Die Beihilfeproblematik ist wirklich mehr als richtig. Ich war am Anfang auch relativ skeptisch, weil es relativ einfach ist, wenn man jetzt rausgeht.

Herr Kurze, nach der Beihilfe ist doch gar nicht mehr gefragt worden.

Jetzt können wir doch einmal zum Ende kommen.

(Heiterkeit)

Um die Sache abzurunden, Herr Präsident, bringe ich natürlich die Beihilfe noch zur Sprache; denn das ist eine Lösung, die die Sache am Ende vereinfacht und günstiger macht. Wir sparen dadurch auch. Wir haben eben gehört, dass keine Mittel dafür eingestellt werden müssen. Das muss man auch einmal sagen; denn uns wird immer vorgeworfen: Alles, was ihr macht, kostet am Ende immer mehr Geld oder wird komplizierter. In diesem Fall ist das nicht so. - Danke schön.

(Zustimmung - Zuruf)

Ich nehme die Gelegenheit wahr, Kollege Kurze, darauf hinzuweisen: Das betraf jetzt diese kleine Geschichte. Aber wir haben in unserer Geschäftsordnung keine Regelung dazu, wie lange ein Redner auf eine Intervention reagieren darf. Ich will auch nicht vorschlagen, das demnächst zu tun. Aber ich bitte alle diejenigen, die hier vorn stehen und eine Frage bekommen oder eine Intervention, zu versuchen, auf die Frage zu antworten oder auf die Intervention zu reagieren und nicht die zweite Hälfte der Rede, die sie nicht geschafft haben, einfach vorzutragen. Das ist ein Appell. Wenn wir das gemeinsam versuchen, hätten wir auch nicht so viele Probleme mit unserem Zeitplan.

Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Es ist eine Überweisung zur federführenden Beratung an den Ältestenrat und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen beantragt worden. Gibt es dazu alternative Vorstellungen? - Die gibt es offensichtlich nicht. Dann können wir darüber so abstimmen.

Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das scheinen alle Fraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter zu sein. Wer ist dagegen? - Ein Abgeordneter ist dagegen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist offensichtlich niemand. Dann ist die Überweisung so beschlossen worden. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Ausstiegsprogramm für Linksextremisten

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/5375

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6815

(Erste Beratung in der 90. Sitzung des Landtages am 18.12.2019)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/5375 wurde in der 90. Sitzung des Landtages am 18. Dezember 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Ziel des Antrags war es, durch Beschluss des Landtages die Landesregierung aufzufordern, ein staatliches Ausstiegsprogramm für Linksextremisten durch entsprechende Maßnahmen des Ministeriums für Inneres und Sport ins Leben zu rufen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 44. Sitzung am 16. Januar 2020 mit dem Antrag und beabsichtigte, ein nichtöffentliches Fachgespräch in seiner April- oder Maisitzung durchzuführen.

Nach Beschluss des Landtages zur Parlamentsreform 2020 verständigten sich die innenpolitischen Sprecher, das geplante Fachgespräch als öffentliche Anhörung durchzuführen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt das Inkrafttreten noch nicht absehbar war.

Als Folge der pandemischen Situation musste der Termin der Anhörung jedoch noch einmal verschoben werden. So fand dieser schließlich in der 49. Sitzung am 25. Juni 2020 statt. Der Einladung des Ausschusses für Inneres und Sport folgten Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Ministeriums des Innern NordrheinWestfalens, der kommunalen Spitzenverbände sowie der Inhaber der Metropolico UG. Nachdem alle Sachverständigen ihre Stellungnahmen abgegeben und Nachfragen beantwortet hatten, beendete der Ausschuss die Anhörung und bat die innenpolitischen Sprecher, sich auf einen neuen Beratungstermin zu verständigen.

Trotz einer Verständigung der innenpolitischen Sprecher zur Aufnahme auf die Tagesordnung wurde der entsprechende Tagesordnungspunkt jeweils zu Beginn der 50. Sitzung am 27. August 2020 und der 51. Sitzung am 1. Oktober 2020 von der Tagesordnung abgesetzt.

Die nächste Beratung zu diesem Antrag fand schließlich in der 52. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 5. November 2020 statt.

Hierzu lag dem Ausschuss bereits im Vorfeld der Sitzung ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Dieser Beschlussvorschlag wurde direkt zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 4 : 0 Stimmen als Beschlussempfehlung an den Landtag angenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport wurde die Ihnen in der Drs. 7/6815 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Deswegen können wir nun in die Dreiminutendebatte einsteigen. Für die Landesregierung hat der Innenminister Herr Stahlknecht das Wort.

(Minister Holger Stahlknecht: Ich verzichte!)

- Herr Stahlknecht verzichtet. - Dann können wir in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Für die Fraktion DIE LINKE hat die Abg. Frau Quade nunmehr die Möglichkeit, ihren Debattenbeitrag zu halten.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Als der Antrag eingebracht wurde, habe ich für meine Fraktion erklärt, dass niemand ein Aussteigerprogramm aus der linken Szene und auch nicht aus der, die Sie „linksextrem“ nennen, braucht. Denn es ist gerade auch der Ausstieg,