Protokoll der Sitzung vom 20.11.2020

(Zustimmung - Zuruf)

Die waren dort. Jemand hat zum Beispiel versucht, die Absperrung zu überwinden, kam herüber und wollte direkt auf mich los. Wenn er es geschafft hätte, hätte er einmal seinen persönlichen Lockdown erleben können.

(Heiterkeit)

Aber die Polizei war - Gott sei Dank - zur Stelle und hat einen wirklich guten Dienst getan, ihn auf den letzten Metern geschnappt und unter dem Jubel der Veranstaltungsteilnehmer beiseitegenommen. - Da war Gewalt zu sehen und es war auch einmal das Gewaltmonopol der Polizei richtig im Einsatz. Das sind die Geschehnisse, die passiert sind.

Schauen wir einmal nach Leipzig. Wie war es denn da? Friedliche Bürger wurden schon auf dem Weg zur Demonstration - noch nicht einmal im Demonstrationsgeschehen - bepöbelt, bespuckt und angegangen, von Antifa, Schwarzem Block und Co., weil es die Leute nicht ertragen können, dass sich Menschen zu einem Thema versammeln, das ihnen nicht gefällt.

Ganz konkret: Ein älterer Herr lief mit einer Reichsflagge - zu der man stehen kann, wie man will - einzeln. Wir haben gesehen, dass er massiv von den roten Schergen angegriffen wurde. Wir haben den Mann dann in unsere Gruppe gebeten, damit er Schutz hat und wir friedlich und unverletzt zur Versammlung gelangen konnten. Das war das Gewaltpotenzial in Leipzig, das ich selbst gesehen habe.

Am Augustusplatz - Absperrungen durch die Polizei - war was zu sehen? - Linke Gewalttäter haben versucht, Polizeifahrzeuge zu übersteigen, wurden von Polizeibussen heruntergeholt. Das haben Tausende Menschen gesehen. Das war das Gewaltpotenzial in Leipzig.

Wer es mitbekommen hat - da immer geschrieben wird -: „Menschen dicht gedrängt.“ Ja, das war in Leipzig so - erstens, weil es viele Menschen waren, nicht 16 000 - selbst einige Medien haben von mehr als 40 000 geschrieben -, und zweitens, weil angemeldete Plätze der „Querdenker“-Demo von Linken belagert wurden und die Polizei Mühe hatte, diese Plätze wieder frei zu bekommen. Es war also gar nicht der angedachte Platz vorhanden, der normalerweise vorgesehen war. Also hat auch das wieder dazu geführt, dass die Demo gar nicht richtig durchgeführt werden konnte. Dagegen - ja, dagegen! - sollte die Ordnungsmacht einmal ganz gezielt vorgehen.

Mir hat sehr gut gefallen - ich habe es schon einmal angesprochen -, dass es eben nicht so ist, wie Sie es versuchen darzustellen. Ja, es gibt bei solchen Großdemonstrationen immer einen kleinen Anteil von Menschen, die man dort nicht haben möchte; das sage ich ganz klar und unverhohlen. Ich möchte dort keine randalierenden, gewalttätigen Rechtsextremisten dabeihaben. Vor allem - ich kann das sagen - Sie bekommen es in Ihrem linken Spektrum ja nicht hin, das einmal zu sagen. Sie sprechen sich nie deutlich gegen Ihre linksextremen, roten Garden aus. Ich kann das tun. Ich will dort keine linksextremen Randalierer sehen und sage das auch ganz klar.

Aber abgesehen von diesem kleinen Anteil gab es dort wirklich Menschen von rechts bis links, von oben bis unten. Dort sind Regenbogenfahnen geschwenkt worden und keiner hat sich daran gestört. Neben mir liefen Leute, die ich wahrscheinlich eher als Esoteriker einordnen würde, die ganz klar links zu verorten waren, ohne dass ein pausenloser Nazi- oder Rassismusvorwurf kam.

Dort waren Menschen aller Hautfarben. Muslime liefen dort mit. Dort war nichts von Antisemitismus oder Ausländerhass zu sehen. Das heißt, das, was Sie hier propagieren, ist wirklich Hass und Hetze. Sie beteiligen sich an dem Versuch der Spaltung der Gesellschaft durch die Obrigkeit. Sie sind in diesem Moment die Büttel der Obrigkeit.

Noch einmal ganz kurz: Eine LINKE nach der Manier einer Sahra Wagenknecht könnte man wirklich als Bereicherung unseres Parteispektrum in der Politik sehen. Aber die LINKE, die wir hier sehen, die wir kennen, ist wirklich nichts weiter als der unnütze, unangenehme Furunkel am Arsch der Gesellschaft, nicht mehr nicht weniger. - Danke.

(Zustimmung - Heiterkeit - Lachen - Zurufe)

Herr Poggenburg, an dieser Stelle erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Nehme ich an. Danke.

(Zustimmung)

Ob Sie den annehmen oder nicht, interessiert mich nicht. Aber Sie haben sich hier in diesem Parlament vernünftig zu verhalten. Das gehört sich einfach nicht. Sie haben auch Respekt vor allen anderen - -

Was gehört sich nicht?

Ich wiederhole nicht, was Sie eben gesagt, auch wenn Sie das vielleicht gern möchten. Aber ich erteile ich Ihnen hiermit diesen Ordnungsruf.

(Zurufe)

Damit habe ich kein größeres Problem. Danke. Darf ich jetzt? - Gut.

Ja, Ihre Redezeit war ohnehin abgelaufen. Es gibt auch keine Wortmeldungen. - Somit kann sich der letzte Redner dieser Debatte fertigmachen. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Schulenburg. - Sie können sich schon langsam zum Rednerpult begeben. Herr Schulenburg, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben die Bilder aus Berlin gesehen. Wegen der Nichtbeachtung der Coronaauflagen wurde eine Versammlung gegen die Bundestagsberatung zum Infektionsschutzgesetz aufgelöst. Da sich viele Menschen der Aufforderung zur Auflösung widersetzten, mussten sogar Wasserwerfer und Pfefferspray zum Einsatz gebracht werden. 365 Personen wurden vorübergehend festgenommen und leider wurden mehrere Beamte verletzt.

Die Nichteinhaltung von Infektionsschutzauflagen, die Missachtung von Versammlungsauflösungen, gewalttätige Übergriffe auf Journalisten und Gegendemonstranten, das Durchbrechen von Polizeiabsperrungen, Steine- und Flaschenwürfe sowie das Aufrufen zum Ablegen des MundNasen-Schutzes - all diese Vorkommnisse sind klar zu verurteilen.

Es wäre aus unserer Sicht ehrlicher gewesen, wenn wir heute eine grundsätzliche Debatte über die Ausübung des Versammlungsrechts in Zeiten einer akuten und die Gesundheit unserer Bevölkerung gefährdenden Pandemielage geführt hätten. Für meine Fraktion möchte ich ganz klar sagen, dass das Versammlungsrecht wichtig ist und wir nichts daran aussetzen dürfen, wenn Menschen auch in Zeiten von Corona auf der Straße demonstrieren. Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut mit Verfassungsrang. Jeder darf demonstrieren, wenn er es denn will und natürlich nur, solange keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und - demnächst - die öffentliche Ordnung besteht.

Es ist auch legal und legitim, gegen staatliche Maßnahmen zu demonstrieren, selbst wenn das

auf der Basis von Verschwörungstheorien oder sonstigem Unsinn geschieht. Das betrifft auch diejenigen, die nichts dabei empfinden, als ganz normale Bürger Seite an Seite mit erkennbaren Verfassungsfeinden zu demonstrieren. Es ist ihr gutes Recht, obwohl es alle hier nicht schön finden.

Damit komme ich auf die „Querdenker“-Versammlungen und die zahlreichen Gegendemonstranten in Leipzig zu sprechen. Die Wahrnehmung der Demonstrierenden geht weit auseinander. Die Bewertung des Demonstrationsgeschehens von Leipzig, insbesondere in Bezug auf den Ablauf des Polizeieinsatzes, die Einsatztaktik und die Maßnahmen der Stadt als Versammlungsbehörde, sollten wir besser unseren Kolleginnen und Kollegen in Sachsen überlassen, die sich in ihren Plenarsitzungen und Fachausschüssen intensiv damit befassen werden.

Bei allem gebotenen Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit muss man auch als Parlamentarier sein Unverständnis für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen äußern dürfen. Das OVG hat die Entscheidung der Stadt, die Demonstration zu verlegen, gekippt. Das kann ich in meiner Auffassung nicht nachvollziehen, zumal im Vorfeld der Veranstaltung auch klar war, dass einige Versammlungsteilnehmer keine Masken tragen und keine Mindestabstände einhalten wollten.

(Zustimmung - Zuruf)

Angesichts einer Menge von rund 20 000 Menschen auf engstem Raum lag es doch auf der Hand, dass die Polizei von Beginn an keine Chance gehabt hat, durchzusetzen, das Infektionsschutzregeln beachtet werden. Nicht hinnehmbar ist aus unserer Sicht in der derzeitigen Pandemielage bei Demonstrationen das Nichteinhalten von Abständen, das Nichttragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Nichteinhalten von Infektionsschutzauflagen und ein unkontrolliertes Demonstrationsgeschehen, und zwar bei jeder Demonstration oder Kundgebung.

Verfassungsrang hat nicht nur das Versammlungsrecht, sondern auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Diejenigen, die sich in Zeiten von Corona zum Schutz ihrer Gesundheit nicht zum Demonstrieren auf die Straße stellen, haben ein Recht darauf, durch solche Veranstaltungen nicht in ihrer Gesundheit und in ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet zu werden. Dieser Grundsatz gilt für alle Versammlungen, ob nun von „Querdenkern“, Coronaleugnern oder bei den ständigen linksextremen Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz, rechtsextremen Versammlungen oder den zahlreichen Black-Live-Matter-Bewegungen im Frühjahr und im Sommer.

(Zustimmung)

Sie haben sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, in Ihrem Antragstext die mehrtägigen Ausschreitungen der Connewitzer linksextremen

Szene, die die Bürger von Leipzig in den letzten Wochen und Monaten ertragen mussten, überhaupt zu erwähnen.

(Zustimmung)

Wir sind im Gegensatz zu Ihnen objektiv und neutral und wir lassen uns nicht ideologisch instrumentalisieren.

(Zustimmung)

Wir vernachlässigen keinen Bereich des Extremismus, auch wenn aufgrund eines Vorfalls gerade ein anderer Bereich im Mittelpunkt der politischen Debatte steht. Wir können es nicht hinnehmen, wenn in Zeiten der Pandemie, die für viele Menschen mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist, Demonstranten durch ihr bewusst rücksichtsloses Verhalten unsere Gesundheit gefährden.

Für uns ist der Freiheitsbegriff nicht nur auf die Starken und Jungen beschränkt. Freiheit ist immer auch die Freiheit der Schwachen und der Anderen. Wer in der derzeitigen Situation in seinem Handeln das Risiko der Schwachen nicht berücksichtigt, handelt verantwortungslos.

(Beifall)

Das gilt im Besonderen für das gemeingefährliche Verhalten zahlreicher Berufsdemonstranten, wenn sie billigend in Kauf nehmen, das Infektionsgeschehen zu beschleunigen. Wir sollten aber nicht so tun, als ob wir dies alles so hinnehmen und unkontrolliert laufen lassen und dass der Staat vor Demonstrationsexzessen kapituliert. Der Verfassungsschutz und die Polizei beobachten zum Beispiel sehr genau, das Rechtsextremisten und Reichsbürger die durch Corona bedingte angespannte Situation ausnutzen, um für ihre verfassungsfeindliche Ideologie zu werben.

Unser Versammlungsrecht hat sich auch in Krisenzeiten bewährt. Wir arbeiten derzeit daran, es noch besser zu machen. Ich bin sehr gespannt, wie sich DIE LINKE zur Novelle des Versammlungsgesetzes abschließend positionieren wird. Ich befürchte allerdings, dass Sie dabei das gleiche traurige Bild abgeben werden, das Sie schon beim Verfassungsschutzgesetz abgegeben haben. Sie haben auch gestern erklärt und breit verkündet, dass Sie den Vorschlag, Versammlungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung verbieten oder einschränken zu können, klar ablehnen.

(Zurufe)

Es läuft bei Ihnen immer nach dem gleichen Muster ab: Auf der einen Seite beklagen Sie demokratiefeindliches und extremistisches Bestreben,

(Zustimmung - Zurufe)

blenden aber den Linksextremismus klar aus. Auf der anderen Seite sind Sie aber nicht dazu bereit, dem Staat die notwendigen Befugnisse zu geben und zu verschaffen, um allen Extremisten entschieden die Stirn bieten zu können.

(Beifall)

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Schulenburg. Es gibt keine Wortmeldungen. - Damit sind wir am Ende der Debatte. Beschlüsse werden gemäß § 46 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages nicht gefasst. Der Tagesordnungspunkt 7 ist damit erledigt.

Vor dem Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes werden wir im Präsidium einen kleinen Wechsel vornehmen.