Ich möchte am Ende gern einen Gedanken von Herrn Hövelmann aufgreifen: kein Licht ohne Schatten. Wenn es uns gelingt, durch unsere Hilfsmaßnahmen, durch die Hilfsmaßnahmen des Landes, unsere Kultur vollständig zum Erleuchten zu bringen, müssen wir keine Angst vor dem Schatten haben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau von Angern, es gibt eine Frage von Herrn Bommersbach. Wollen Sie diese beantworten? - Das möchte sie. Herr Bommersbach, dann können Sie die Frage stellen. Herr Bommersbach, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau von Angern, ich finde es schon sehr anmaßend, wenn Sie diese Rede hier dazu nutzen, um den Wahlkampf einzuleiten.
Ich habe Verständnis dafür, wenn Sie hier Fakten vortragen. Aber wenn Sie Dinge vortragen, die weder belegt noch anderes sind, und das hier als Wahrheiten verkaufen, dann muss ich sagen
Erstens. Der Finanzminister hat im Prinzip gesagt, dass er sehr wohl an einem geordneten Verfahren interessiert ist. Er hat aber gesagt, dafür brauche er im Prinzip diese Durchführungsbestimmung bzw. die rechtliche Grundlage aus Berlin, die wir zu dem Zeitpunkt noch nicht hatten. Wenn Sie das hier anders darstellen, dann ist das schon sehr schlimm.
Wenn Sie den Ministerpräsidenten in einer Art und Weise beleidigen, die eigentlich dieses Hohen Hauses unwürdig ist, ist das auch nicht in Ordnung. Und wenn Sie den Kollegen, die links von uns sitzen, also der AfD-Fraktion, permanent vorwerfen, dass sie sich im Ton vergreifen, dann muss man feststellen, dass Sie jetzt kein Stück besser waren.
Vielen Dank für die Frage. - Herr Ministerpräsident, sollten Sie sich beleidigt gefühlt haben, bitte ich um Entschuldigung. Ich bin mir dessen tatsächlich nicht bewusst. Aber darüber können wir gern noch einmal in einem Vieraugengespräch beraten.
Zu dem, was Sie gerade gesagt haben. Ich bin nicht der Auffassung, dass ich hier Unwahrheiten geäußert habe. Ich kann bei der Finanzierung und Förderung der Kunst-, Kultur- und Klubszene nur auf das Land Berlin verweisen. Dort hat man schon sehr frühzeitig sehr viel Geld in die Hand genommen, um diese Szene zu unterstützen. Sie haben das im Übrigen auch sehr erfolgreich gemacht. Insofern entspricht das nicht der Unwahrheit.
Ich kann Ihnen sagen, ich habe mich tatsächlich über den Redebeitrag des Ministerpräsidenten geärgert. Es ist nicht seine Aufgabe, mich glücklich zu machen; das ist nicht meine Erwartungshaltung. Aber ich finde, es ist schon wichtig, dass wir als Opposition uns für die Menschen draußen, die vor dem Parlament standen und sich für ihre Interessen und im Übrigen auch für unser aller Interessen engagieren, die kämpfen, die sich miteinander verbünden und die sämtliche Altersvorsorgen auflösen, um ihr Unternehmen irgendwie in Gang zu halten, zu Wort melden. In dem Fall ist es heute die SPD, die sich zu Wort gemeldet hat,
was wir ausdrücklich begrüßen. Ich finde, das ist meine Pflicht als Abgeordnete des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Herr Bommersbach, Ihrer Körperhaltung entnehme ich, dass Sie noch eine kurze Nachfrage haben, während das vorhin eine Intervention war. Eine Frage habe ich da nicht herausgehört. Dann haben Sie jetzt noch 40 Sekunden Zeit. Herr Bommersbach, bitte.
Vielen Dank. - Sie haben sich bei dem Ministerpräsidenten entschuldigt. Bei dem Finanzminister steht das noch aus. Denn wenn Sie im Prinzip dazu aufrufen, es gut zu heißen, wenn andere in sozialen Medien beleidigt werden, dann kann ich das nur wiederholen. Sie sind kein Stück besser als die Kollegen, denen Sie das Gleiche hier vorwerfen - schlimmer sogar.
Ich darf reagieren? - Letzteres nehme ich betrübt zur Kenntnis. Sollten sich die Herren, Minister Robra, Minister Richter und der Herr Ministerpräsident, von mir beleidigt gefühlt haben, bitte ich dies zu entschuldigen. - Aber Herr Robra schüttelt den Kopf. Ich finde, dass wir alle gemeinsam nicht mehr in Diskotheken gehen, ist der Lauf der Dinge. Das ist normal.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Um den Künstlern wirklich zu helfen, mit ihrer Situation fertig zu werden, kann man eine ganz einfache Sache beschließen: Dieser verfassungswidrige Lockdown wird beendet.
Wir haben noch nie bei der Grippewelle mittlerer Größe Lockdowns gefahren und ganze Berufsgruppen um ihre Existenz gebracht. Mehr brauchen wir nicht zu tun, damit diese Menschen wieder ihrer Arbeit nachgehen können und wieder ganz normal ihr Geld verdienen können, wie die Leute das auch wollen. Das wäre die einzig sinnvolle Lösung.
suchen, sich an eine bestimmte Gruppe der Bevölkerung anzubiedern und denen besondere Rechte zuzuschanzen. Das lehnen wir ab.
Was den Finanzminister Herrn Richter anbelangt, muss ich sagen: Ich habe volles Verständnis dafür. Das habe ich auch im Finanzausschuss schon deutlich gemacht. Wenn es die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan nicht gibt, und wenn es keine verbindlichen Verträge und Zusagen gibt, dass man Gelder ausgeben kann, dann kann man das eben nicht. Wenn man das trotzdem macht, ohne entsprechende gesetzliche Regelungen, dann macht man sich des Vorwurfes der Untreue schuldig.
Ich glaube nicht, dass hier im Saal irgendjemand ist, der der Meinung ist, dass sich der Finanzminister solchen Strafvorwürfen aussetzen sollte. Darauf wartet doch die Staatsanwaltschaft nur. - Vielen Dank.
Ich möchte noch eines sagen: Herr Siegmund, gestern habe ich es zweimal durchgehen lassen, dann habe ich darauf hingewiesen. Bitte stellen Sie keine Fragen mehr, während auf eine Intervention reagiert wird. Deswegen frage ich Frau von Angern jetzt gar nicht mehr. Sie merken sich das bitte, dass Sie Fragen während des Redebeitrags anmelden.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Werte Abgeordnete! Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Coronapandemie haben Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder erneut tiefe Einschnitte in die Grundrechte der Bürger vorgenommen. Ganze Wirtschaftsbereiche sind seit dem 2. November wieder stillgelegt.
Ziel soll eine nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche sein. Doch wann vorher wurden bei Epidemien solche unverhältnismäßigen Maßnahmen angewendet?
Laut dem sächsischen Staatsministerium für Soziales tritt regelmäßig im Abstand von einigen Jahren eine größere Influenzaepidemie auf, bei der sich bis zu 20 % der Bevölkerung mit dem Grippevirus infizieren.
Tatsächlich hat es in den zurückliegenden 25 Jahren starke Grippewellen gegeben; die schwerste nach der deutschen Einheit war 1996. Deutschlandweit verstarben etwa 32 000 Menschen und 8,5 Millionen Menschen infizierten sich.
Auch in den Jahren 2004 und 2005 gab es eine starke Grippewelle mit etwa 20 000 Verstorbenen und ca. sechs Millionen Erkrankten.
Bei der letzten starken Grippewelle in den Jahren 2017 und 2018 verstarben ca. 25 000 Menschen. Doch damals gab es keine Nachverfolgungen, keine Festlegung, dass maximal 50 Infektionen je 100 000 Einwohner zugelassen werden sollten. Es gab keine regionalen Lockdowns und erst recht keine nationalen.
Seit Jahresbeginn haben wir in Deutschland ungefähr 0,8 Millionen ausgewiesene Coronainfizierte. Etwa ein Drittel von ihnen hatte keinerlei Krankheitssymptome. Bei den 13 000 Verstorbenen ist nicht bekannt, wie viele tatsächlich am Virus verstarben.
Bekannt ist aber, dass jeder Verstorbene, bei dem im PCR-Tests kleinste Virusteile nachgewiesen wurden, als Coronasterbefall gezählt wird. Auch hochbetagte Personen, die das natürliche Ende ihres Lebens erreicht haben, fallen so unter die Coronasterbestatistik. Fast 8 500 Verstorbene waren älter als 80 Jahre.
72 000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr an Atemwegserkrankungen. Die Gewissheit, dass Personen mit Vorerkrankungen und über 70Jährige besonders gefährdet sind, verpflichtet uns, diese Menschen besonders zu schützen. Dafür gibt es zum Beispiel die AHA-Regeln.
Für den weit überwiegenden Teil der Bevölkerung stellt das Coronavirus keine besondere Gefährdung dar, die diese massiven Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen würde.
Das Abschalten vieler Wirtschafts- und Kultursektoren trotz funktionierender Hygienekonzepte ist unspezifisch, unsozial und unverhältnismäßig. Es verstärkt die wirtschaftliche Rezession und gefährdet damit auch die Finanzierbarkeit und Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitssystems.
Laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird der zweite Lockdown die deutsche Wirtschaft ungefähr 19,3 Milliarden € kosten. Mit Einbußen von 5,8 Milliarden € sind Gastronomie und Hotels besonders betroffen. Die Bereiche Sport, Kultur und Handel müssen demnach mit einem Rückgang von 3,4 Milliarden € rechnen. Die deutsche Industrie rechnet mit einem Minus von 5,2 Milliarden €.