Protokoll der Sitzung vom 15.12.2020

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6968

Einbringerin für die Landesregierung ist die Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Grimm-Benne hat das Wort. Bitte.

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nicht zuletzt die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem sich in Kürze zum vierten Mal jährenden schrecklichen Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin haben gezeigt, dass die Opfer von Gewalttaten Leistungen schneller und zielgerichteter erhalten müssen.

Aus diesem Grund ist das soziale Entschädigungsrecht, das auf dem im Jahr 1950 für die

Versorgung von Kriegsgeschädigten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz basiert, mit dem am 19. Dezember 2019 beschlossenen Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts grundlegend reformiert worden.

Das soziale Entschädigungsrecht ist nunmehr in einem eigenen Sozialgesetzbuch, nämlich dem Vierzehnten Buch, geregelt worden. Es berücksichtigt sowohl die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse als auch die Entwicklung im Recht der sozialen Entschädigung. Das Gesetz tritt umfassend am 1. Januar 2024 in Kraft. Verschiedene Regelungen sind jedoch bereits in Kraft getreten bzw. sollen im Interesse der Betroffenen zu einem früheren Zeitpunkt in Kraft treten.

Die in Kapitel 18 SGB XIV enthaltenen Regelungen zur Organisation und Durchführung des Verfahrens treten bereits am 1. Januar 2021 in Kraft, so etwa § 111 SGB XIV, wonach die Länder Träger der sozialen Entschädigung und nach § 112 SGB XIV sachlich zuständig die nach Landesrecht bestimmten Behörden sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die bisher zuständigen Behörden als weiterhin zuständige Behörden benannt werden.

Die Ausführung und Durchführung der schwierigen und speziellen Gesetzesmaterie des sozialen Entschädigungsrechts wurde im Jahr 1991 durch das Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge den Ämtern für Versorgung und Soziales übertragen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Landesverwaltung zum 1. Januar 2004 werden diese Aufgaben vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Da sich diese Zuständigkeitsentscheidung über die Jahre bewährt hat, sollte an ihr festgehalten werden. Demzufolge ist das Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge entsprechend um das SGB XIV zu ergänzen.

Dazu dient der vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge. Da das Bundesversorgungsgesetz erst zum 31. Dezember 2023 außer Kraft tritt, muss der Bezug auf die Kriegsopferfürsorge weiterhin bestehen bleiben. Mit der ausdrücklichen Nennung des SGB XIV wird klargestellt, dass die Zuständigkeitsregelung auch für dieses Gesetz gilt.

Ich bitte herzlich um Überweisung in die Ausschüsse. - Herzlichen Dank.

Danke. Ich sehe keine Fragen zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung. - Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Ich sehe

nicht, dass sich jemand zu Wort meldet. Ich schlage vor, diesen Gesetzentwurf in den Sozialausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Gibt es weitere Wünsche zur Überweisung? - Das ist nicht so. Dann können wir das so machen.

Wer dafür ist, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/6968 zur Beratung in den Sozialausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das scheinen mir alle Fraktionen im Haus zu sein. Gibt es Gegenstimmen? - Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sehe ich auch nicht. Somit ist der Gesetzentwurf in den Sozialausschuss überwiesen worden. Wir können Tagesordnungspunkt 7 abschließen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 8

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft zu baulich-technischen Siche

rungsmaßnahmen, deren Wartung und zu Wachpersonal

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6969

Einbringer für die Landesregierung ist der Minister Herr Richter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ihnen zur Beschlussfassung vorliegende Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag mit der jüdischen Gemeinde setzt den mit der Zusatzvereinbarung begonnenen Prozess zum besseren Schutz der jüdischen Glaubensgemeinschaft fort und stabilisiert die schon im Jahr 2006 gegebene Schutzzusage des Landes für eine gesicherte Glaubensausübung.

Der Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 hat schlagartig deutlich gemacht, dass der baulichtechnische Schutz bei Synagogen und jüdischen Einrichtungen zu verbessern ist. Der dahin gehende Prozess war langwierig und mit schwierigen Verhandlungen verbunden. Die jetzt gefundene Lösung mit der auf zwei Jahre befristeten Zusatzvereinbarung und dem zunächst fünf Jahre laufenden Staatsvertrag sichert der jüdischen Gemeinschaft zu, dass Investitionen in baulichtechnische Sicherungsmaßnahmen, deren Wartung und die Finanzierung von Wachdienstleistungen bis zum Jahr 2026 gesichert sind.

Nur der Abschluss des Staatsvertrages für die Haushaltsjahre 2022 bis 2026 bindet den Gesetzgeber, entsprechende Mittel in die Haushaltspläne einzustellen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Danke. Auch hierzu ist keine Debatte vereinbart worden.

Ich mache den Vorschlag, den Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Nein, das ist nicht so. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfes der Landesregierung in der Drs. 7/6969 in den Innenausschuss ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das scheint auch in diesem Fall das ganze Haus zu sein. Gibt es Gegenstimmen? - Nein. Stimmenthaltungen? - Auch nicht.

Auch hierbei gilt die bekannte Regel: Falls der Finanzausschuss Beratungsbedarf zu dem Gesetzentwurf hat, kann er diesen wahrnehmen. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 8 geschlossen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Erste Beratung

Beitragserhöhung stoppen!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/6976

Einbringerin für die Fraktion DIE LINKE ist die Abg. Eva von Angern. Bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Krankenkassen erwarten für 2021 ein Defizit von mehr als 16 Milliarden €. Das überrascht nach dem Jahr 2020 nicht. Aus dieser alarmierenden Tatsache zieht die Bundesregierung nun die Konsequenz, dass die Kassen ca. 8 Milliarden € aus ihren Rücklagen zu nehmen haben, die Beitragszahlerinnen in Höhe von 3 Milliarden € durch zusätzliche Beiträge belastet werden und der Bund den Rest trägt.

Das heißt nicht nur, dass der Bund 70 % dieser Kosten den Kassen und den Beitragszahlern aufbürdet; die öffentlichen Kassen tragen trotz gegenteiliger Ankündigung des Bundes die Ausgabensteigerungen für die Pandemie selbst.

Das heißt im Klartext, dass der Bund die Kassen um 8 Milliarden € enteignet, und zwar aus

einer Rücklage, die übrigens dazu dienen sollte, höhere Zusatzbeiträge zu verhindern. Das ist bitter. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer dürfen zahlen, Privatversicherte werden verschont.

Das ist natürlich eine doppelte Ungerechtigkeit. Sie steht für eine Politik, die wenige private Aktionäre, wie bei der Lufthansa, mit vielen Milliarden pampert und jetzt unzählige Betragszahlerinnen abkassiert.

Ich frage die Landesregierung bzw. den Ministerpräsidenten: Werden Sie dafür am Freitag im Bundesrat die Hand heben? Oder stimmen Sie dafür, dass das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, kurz GPVG, im Vermittlungsausschuss nachverhandelt wird, wie dies der Gesundheitsausschuss des Bundesrates berechtigterweise fordert?

(Zustimmung)

In Nachverhandlungen sind Sie derzeit ja ganz gut geübt; das dürfte Ihnen nicht schwerfallen. Ich halte es für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler - ja, hierbei geht es auch um einen Beitrag - für sehr wichtig; denn schließlich geht es hierbei um ein paar Hundert Euro im Jahr und nicht um ein paar Cent.

Sehr geehrte Damen und Herren! Da das GPVG unmittelbar in die Interessen der regionalen Krankenkassen eingreift, wird im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel beantragt, den Bundeszuschuss mehr als zu verdoppeln. Die Stellungnahme des Ausschusses ist an Klarheit nicht zu überbieten. Mit dem Gesetz von Herrn Spahn liegt „eine nicht hinnehmbare überproportionale Belastung der GKV-Beitragszahlenden“ vor. Zugleich wird auch der „unverhältnismäßige Eingriff in die Finanzautonomie der Selbstverwaltung“ der Kassen kritisiert.

Meine Damen und Herren! Über diesen Antrag wird am Freitag in der Länderkammer abgestimmt. Im Falle einer Annahme wären das Gesetz und damit die Beitragserhöhung gestoppt. Denn der Bundesrat kann zu allen Gesetzesbeschlüssen des Bundestages und nicht nur zu den sogenannten Zustimmungsgesetzen ein Vermittlungsverfahren einleiten. Deswegen erfolgt die Antragstellung auch zwingend heute hier im Landtag.

Der Bund hat keine Chance, diesen Nachverhandlungen auszuweichen. Dieses Anliegen unterstützen wir heute mit dem vorliegenden Antrag, über den sofort abgestimmt werden sollte, weil die entscheidende Sitzung des Bundesrates am Freitag dieser Woche stattfinden soll.

Es dürfte auch kein Problem für die Landesregierung sein, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen, da ja unsere Gesundheits

ministerin klugerweise auf der Fachebene schon dafür gestimmt hat.

(Beifall)

Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Kritik trifft nicht zuletzt auch die Regelungen für den Pflegebereich. Denn die Finanzierung von 20 000 zusätzlichen Pflegeassistenzkräften, für die sich CDU und SPD über den grünen Klee loben, ist aus unserer Sicht nur oberflächliches Stückwerk und keinesfalls eine hinreichende Rechtfertigung, über den unsolidarischen Umgang mit den Beitragszahlenden hinwegzusehen.

Denn was bedeuten die 20 000 in der Praxis? - Für den Pflegegrad 2 wären das gerade einmal 4,2 Minuten Pflegezeit mehr am Tag; beim Pflegegrad 5 sind es gerade einmal 9,5 Minuten Pflegezeit mehr, einmal abgesehen davon, dass der Fachkräftemangel in der Pflege eben nicht durch Assistenzkräfte allein behoben werden kann. Es sind übrigens auch keine zusätzlichen Stellen, wie man es uns weiszumachen versucht.

Derzeit sind im Pflegebereich 20 000 bis 30 000 Stellen unbesetzt. Dass Herr Spahn jetzt 20 000 Hilfskräfte einsetzen will, ist ein weiterer Offenbarungseid für eine Pflegepolitik, die nur zaghaft an den Symptomen herumdoktert; die Ursachen der Misere werden nicht angepackt.