Dieser Auffassung schloss sich der Bildungsausschuss an und übersandte die Stellungnahme an den Petitionsausschuss. Doch bevor der Petitionsausschuss hierzu eine Einigung erzielen konnte, zog der Petent - nachvollziehbar - nach anderthalb Jahren seine Petition zurück.
Nun stehen wir genau wieder am Ausgangspunkt und möchten heute mit unserem Gesetzentwurf für die Eltern in Sachsen-Anhalt endlich eine gesetzliche Lösung finden.
Da der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dieses Anliegen bereits geprüft hat, bitten wir um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und um Überweisung in den zutreffenden Ausschuss.
Ich hoffe, dass wir dann endlich Ruhe hineinbekommen und das, was Sie alle - was ich anfangs erwähnt habe - selber erlebt haben, zukünftig unseren Erstklässlern wieder ermöglichen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Hohmann. Ich sehe auch hierzu keine Wortmeldungen. Jetzt möchte ich nur nachfragen, Frau Hohmann, Sie wollten trotzdem noch einen Redebeitrag halten?
Es wurde hierzu keine Debatte vereinbart. Wir können gleich in das Abstimmungsverfahren eintreten, und zwar zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/6977. Es wurde beantragt, diesen zu überweisen, aber es wurde nicht gesagt, in welchen Ausschuss.
- Sozialausschuss. - Dann stelle ich jetzt die Frage: Wer einer Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sieht aus wie alle im Plenum. Das heißt, die AfD-Fraktion, die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Ich frage dennoch: Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.
Vielen Dank Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Werte Kollegen! Konkrete Sofortmaßnahmen für unsere Feuerwehren im Land, das fordert die AfD-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag.
Die Vertreter der Feuerwehren haben sich schon am 18. November an die Landesregierung gewandt und wollten sich mit einem offenen Brief Gehör verschaffen. Zentraler Kern der Kritik ist die von Finanzminister Richter geplante Streichung der Finanzmittel für die Feuerwehren.
Er schlägt konkret vor, die Förderung für den Bau von Wachen zu streichen und die vom Landtag eingestellten Mittel für den Neubau von Wachen nicht freizugeben. Es passiert damit genau das, was wir von der AfD gesagt haben, wovor wir gewarnt haben: Das sogenannte 100-Millionen-€Programm von Show-Minister Stahlknecht war eine wohlklingende Mogelpackung, die nur dazu diente, die Feuerwehrleute zu beschwichtigen.
Das ist natürlich typisch CDU. Nun kann man sagen, mittlerweile ist der Herr Stahlknecht zwar politisch verblichen, aber die Probleme bestehen natürlich noch immer.
Was ist die Antwort der Landesregierung? - Man antwortet erst gar nicht auf den offenen Brief der Feuerwehrleute, zumindest fehlt bisher jegliche öffentliche Stellungnahme. Bis heute lässt also eine Antwort auf sich warten.
Die von den Kreisbrandmeistern und dem Landesfeuerwehrverband geforderte Videokonferenz bzw. Konferenz zur Klärung der Fördermittelproblematik fand bis heute nicht statt. Diese Landesregierung ignoriert also die Anliegen der Feuerwehren.
Meine Damen und Herren! Ich kann nur sagen: So sieht kein respektvoller Umgang mit den Feuerwehren in unserem Land aus. Das Schlimme an der Sache ist, dass die Regierung dann sogar noch einen draufsetzt in der ganzen Frage: Sie machen nämlich ausgerechnet den Minister, der die bereits verhandelten und zugesagten Finanzmittel für die Feuerwehren kürzen will, nun auch noch zum neuen Innenminister.
Nach dem Rauswurf von Herrn Stahlknecht übernimmt ausgerechnet der Kürzungsminister Richter das Innenressort. Als ich das gehört habe, dachte ich mir: Kann das jetzt wirklich wahr sein? Ist das der Ernst der CDU? - Aber offensichtlich war es so. Ich hätte Ihnen wirklich viel zugetraut, aber das schlägt dem Fass den Boden aus. Denn es ist ganz einfach so: Das sind zwei große Ministerien, die vor großen Herausforderungen stehen. Das Innenministerium ist unter anderem für die Kommunen zuständig. Das Finanzministerium ist in der Coronakrise natürlich auch stark beansprucht. Nun einen Minister dafür zu nehmen, das ist schon ziemlich sportlich.
Wie gesagt, ein deutlicheres Zeichen an die Feuerwehren hätten Sie nicht setzen können. An der Stelle muss man auch sagen: Dieses Zeichen ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden einzelnen Feuerwehrmanns.
In unserem Antrag fordern wir deshalb dazu auf, ein deutliches Zeichen aus dem Landtag heraus zu setzen, sodass die Mittel wie geplant ausgezahlt werden. Wir fordern außerdem, dass sich die Landesregierung einmal die Mühe macht und anfängt, den Investitionsbedarf im Land überhaupt zu ermitteln.
Zu der Großen Anfrage vor rund zwei Jahren hieß es noch: Die Antwort wäre in der Zeit nicht möglich gewesen. Also, zwei Monate haben nicht ausgereicht, um eine Aussage zu treffen, was wir überhaupt mittelfristig an finanziellen Mitteln brauchen, um die Feuerwehrhäuser zu sanieren.
In der Antwort auf meine Kleinen Anfrage in der Drs. 7/6930 aus dem November dieses Jahres heißt es - ich zitiere -:
„Qualifizierte Aussagen zum Zustand der Feuerwehrgebäude sind durch die Landesregierung nicht möglich.“
Aber, meine Damen und Herren, eine Landesregierung, die nicht in der Lage ist, anhand der bestehenden Risikoanalysen und der Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden in SachsenAnhalt - es sind 222 nach der Gebietsreform - ein Lagebild zu erarbeiten, das einmal in den Kommunen abzufragen und daraus einen mittelfristigen Finanzbedarf zu ermitteln, hat überhaupt kein Interesse am Abbau des Investitionsstaus, weil sie das nicht wissen will. Denn was ich nicht weiß, kann ich auch nicht beantworten, wenn ich die Frage beantworten will: Wie hoch muss denn das Investitionsvolumen sein? - Wenn ich eine Fördermittelpolitik, Förderprogramme auflegen will, dann muss ich doch wissen, was ich überhaupt im Land brauche.
All das interessiert Sie nicht. Deswegen machen Sie auch Ihre Arbeit aus unserer Sicht nicht. Daher fordern wir Sie in diesem Antrag dazu auf. Ich hoffe, dass der Finanzminister und das ganze Parlament zur Einsicht kommen, das zu unterstützen.
Wir fordern also, dass endlich etwas passiert und das Volumen des gesamten Investitionsstaus auch einmal ermittelt wird.
Ein zweiter Schritt - das sage ich an der Stelle ganz klar - muss es sein, die Förderpolitik insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Der Chef des Landesfeuerwehrverbandes Herr Kai-Uwe L. nannte diese Fördermittelpolitik schon zum Jahreswechsel 2019/2020 „undurchsichtig und nicht mehr vertrauenswürdig“.
Ich sehe das ähnlich. Es fällt doch immer mehr auf, wenn man so ins Land hineinschaut, dass Fördermittel auffallend oft ausgerechnet dahin fließen, wo CDU-Abgeordnete ihren Wahlbereich haben. Versteckte Wahlkampfhilfe, meine Damen und Herren, für Parteifreunde ist keine vernünftige Fördermittelpolitik. Das will ich an der Stelle auch einmal sagen.
Wir brauchen mehr Transparenz und vor allem eine schnellere Bearbeitung der Fördermittelanträge. Das würde den Feuerwehren wirklich helfen.
Deshalb fordern wir, unverzüglich die geforderte Anhörung, gern auch in Form einer Videokonferenz, mit den Kreisbrandmeistern und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Fraktionen das Landtages zum Thema Fördermittelproblematik endlich durchzuführen, damit das geklärt werden kann. Auch das, wie ich schon erwähnte, hat etwas mit Respekt vor der Arbeit der freiwilligen Feuerwehren zu tun.
Dann lassen Sie mich noch auf den Punkt 4 unseres Antrages eingehen. Hierbei geht es um den Appell an die Kommunen, ihre Regelungen zum Verdienstausfall so zu gestalten, dass der tatsächliche Verdienstausfall für Selbstständige ersetzt wird. Denn gerade tagsüber ist jede einzelne Einsatzkraft absolut wichtig. Sie sind darauf angewiesen, selbstständige Arbeiten oftmals in der Nähe oder sogar im selben Ort durchzuführen und sind natürlich auch potenzielle Einsatzkräfte, wenn sie tagsüber alarmiert werden.
Wenn in einer Feuerwehr - das ist zum Beispiel in der Stadt Bitterfeld-Wolfen der Fall - mehrmals in der Woche tagsüber ein Einsatz ist, dann überlegt sich zum Beispiel ein selbstständiger Handwerker irgendwann, ob er es sich leisten kann, seine Baustelle für 13 €, für 16 € oder jetzt, bei dem neuen Höchstsatz, für 19 € zu verlassen, um zum Meldereinlauf zu fahren, wenn er seinen Verdienstausfall nicht vollständig ersetzt bekommt.
Daher rufen wir die Kommunen auf - auch wenn das natürlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung jede Kommune selbst entscheiden muss -, eine entsprechende eindeutige Regelung in jeder Satzung zu treffen und die Höchstgrenzen auch an die tatsächlichen Löhne vor Ort anzupassen. Denn das stärkt nicht nur den Mittelstand, sondern dadurch wird auch die Einsatzbereitschaft gestärkt und es wird viel Streit in den Kommunen vor Ort vermieden.
Am Ende dient das der Sicherheit aller Bürger und ist auch Wertschätzung und Anerkennung für die Leute, die das tagsüber machen und von der Baustelle losfahren.
Lassen Sie mich noch zu dem letzten, zu dem Punkt 5 unseres Antrages etwas sagen: Thema Feuerschutzsteuer. Das haben wir als AfD-Fraktion seit unserem Einzug in den Landtag schon mehrfach hier thematisiert. Ja, die gestiegenen Auszahlungen in dem Bereich zu Beginn oder zur Mitte der Legislaturperiode haben wir begrüßt. Die Untergrenze von 3 Millionen € im Brandschutzgesetz, die irgendwann in dieser Legislaturperiode einmal eingezogen wurde, kam natürlich auch aufgrund des Druckes der AfD. Das ist vollkommen klar.
Ich sage es noch einmal: Im damaligen Gesetzentwurf, mit dem wir die 3 Millionen € festgezurrt haben - - In der Begründung zum Brandschutzgesetz ist an mehreren Stellen die Rede davon, dass die Zahlungen schrittweise zu erhöhen sind und erhöht werden. Im letzten Jahr waren wir immerhin bei 5 Millionen € angekommen. Doch dann hat diese Koalition das Ansinnen des Innenministers Stahlknecht mitgetragen und im Haushalt für 2020, also für das aktuelle Jahr, eine 40-prozentige Kürzung herbeigeführt: von 5 Millionen € auf 3 Millionen €.
Begründet wurde dies wie folgt: Die Kommunen bekämen aus anderen Töpfen mehr Geld. Von 80 Millionen € war dabei die Rede. Das Problem ist aber, insbesondere - davor haben wir gewarnt - wenn eine Wirtschaftskrise kommt, haben die Kommunen andere Sorgen oder viele Bereiche, in denen man sparen muss.
Deswegen sagen wir: Wir müssen diesen Fehler beheben und müssen die vollständige Auszahlung der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer fest in das Brandschutzgesetz schreiben. Denn dann fließen die Mittel auch zweckgebunden für den Brandschutz an die Kommunen. Das ist aus unserer Sicht das Entscheidende.
Denn, wie schon erwähnt, durch die Coronakrise, die ja am Ende eine Wirtschaftskrise ist, sind viele Haushalte der Kommunen in Schieflage geraten, noch mehr als schon zuvor, was dazu führt, dass in allen Bereichen gespart werden muss.