Protokoll der Sitzung vom 28.10.2016

bzw. Lieken Brot- und Backwaren GmbH firmiert und somit der Flächentarif des Verban

des der Großbäckereien angewendet oder wird unter AGROFERT bzw. unter einem anderen Firmendach und Namen firmiert und damit kein Tarifvertrag angewendet?

Die Antwort für die Landesregierung erfolgt durch den Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Jörg Felgner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Die Kleine Anfrage des Abg. Andreas Höppner beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Antwort zu Frage 1: Nein, eine Tarifbindung ist in diesem Fall kein Kriterium für den Erhalt der GRW-Mittel gewesen.

Antwort zu Frage 2: Da die Tarifbindung kein Kriterium für den Erhalt der GRW-Mittel gewesen ist, liegen auch keine Informationen zur Thematik Tarifvertrag vor. Der Fördermittelbescheid ist an die AGROFERT Deutschland GmbH als Investor, die Lieken AG und die Lieken Brot- und Backwaren GmbH als Nutzer ergangen.

Wenn es keine Fragen gibt, danke ich dem Herrn Minister für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 7 Vergabe eines Vertrags zur Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG)

Sie wird gestellt vom Abg. Guido Heuer, CDU. Herr Abg. Heuer, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Zum Thema Vergabe eines Vertrages zur Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes. Nach § 15 Abs. 2 des Kinderförderungsgesetzes hat das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium die Finanzierungsregeln nach den §§ 11 bis 13 des Kinderförderungsgesetzes bis zum Ende des Jahres 2016 zu evaluieren und dem Landtag bis zum Ende des dritten Quartals 2017 zu berichten.

Im Rahmen des Nachtragshaushalts wurden hierfür 2015 Mittel eingeplant und an eine Bietergemeinschaft eine Studie in Auftrag gegeben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft es zu, dass das Ministerium für Arbeit,

Soziales und Integration plant, zusätzlich zur

im vergangenen Jahr vergebenen Studie zur Untersuchung bzw. Evaluierung des KiFöG einen weiteren Beratungsvertrag, eine Studie oder Ähnliches zum KiFöG auszuschreiben bzw. zu vergeben?

2. Wie erfolgen im Rahmen des Vertrages die

Datenerhebung und der Zugriff auf vorhandene Daten in Landkreisen und kreisfreien Städten als Grundlage der geplanten Evaluierung?

Ich danke für das Stellen der Frage. - Ich bitte Frau Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne, für die Regierung zu sprechen. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantworte die Frage des Abg. Guido Heuer für die Landesregierung wie folgt.

Zur ersten Frage: Nein, es ist nicht vorgesehen zusätzlich zur laufenden Studie einen weiteren Beratungsvertrag oder Ähnliches zum Kinderförderungsgesetz in Auftrag zu geben.

Zur zweiten Frage: Der Vertrag zwischen dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und den Auftragnehmern regelt unter anderem die Leistungspflichten des Vertragspartners. Der Vertrag regelt indes nicht die Art und Weise des Zugriffs der Gutachter auf Daten der Landkreise und kreisfreien Städte.

Die Auskunftspflicht der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe in Fragen der Finanzierung und Evaluierung des Kinderförderungsgesetzes ergibt sich aus § 15 Abs. 1 des Kinderförderungsgesetzes. Das ist eine Neuerung, mit der man die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet hat, dem überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke der Finanzplanung und der Evaluierung dieses Gesetzes Auskünfte zu erteilen.

Wenn es keine Fragen gibt, danke ich der Frau Ministerin für ihre Ausführungen.

Wir fahren fort mit der

Frage 8 Endgültige Freigabe Geiseltalsee 2017

Sie wird gestellt von der Abg. Frau Kerstin Eisenreich, DIE LINKE.

Meine Damen und Herren! Nach dem jüngsten Erdrutsch am Concordia-See Ende Juni 2016 gab es von den Akteuren rund um den Geiseltalsee die Befürchtung, dass dieser erneute Erdrutsch in Nachterstedt auch die vollständige Freigabe des Geiseltalsees, die für 2017 vorgesehen ist, verzögern würde. Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung widersprach diesen Befürchtungen; der Zeitplan würde eingehalten werden. Zu diesem Zeitplan gehört auch ein Abschlussgutachten der LMBV, das bis zum Ende des Jahres erstellt werden sollte.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird das oben genannte Gutachten fristge

recht bis zum Ende des Jahres vorliegen?

2. Hält die Landesregierung auch weiterhin an

ihrem Zeitplan und der vollständigen Freigabe des Geiseltalsees im Jahr 2017 fest und wann genau wird diese in 2017 erfolgen?

Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Jörg Felgner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Verehrte Abgeordnete, die Kleine Anfrage der Abg. Kerstin Eisenreich beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Antwort zu Frage 1: Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH - im Folgenden LMBV - arbeitet an der Fertigstellung des bodenmechanischen Abschlussgutachtens. Dieses Gutachten ist im Prozess der Beendigung der Bergaufsicht eine wesentliche Prüfunterlage für die Bergbehörde. Sie will das Gutachten Ende 2017 fertiggestellt haben und es anschließend, im Folgejahr, der Bergbehörde vorlegen.

Nach einer ersten Teilfreigabe des Bereichs der Marina Mücheln und des Strandbads Stöbnitz im August 2012 von rund 270 ha wurden 2014 rund 553 ha See- und Uferfläche - für die Vorstellung: das entspricht etwa 800 Fußballfeldern -, die sich nördlich der Ortslage Braunsbedra und westlich der Ortslage Frankleben befinden, freigegeben. Im Ergebnis ist bereits die Hälfte der nicht unter Naturschutz stehenden Wasserfläche des Geiseltalsees für die nichtbergbauliche Nutzung freigegeben.

Das Monitoring, welches von der LMBV als zuständigem Bergbausanierer im Rahmen der im August 2012 erfolgten Teilfreigabe installiert wurde, hatte keine Messwerte geliefert, die einer Erweiterung entgegenstanden.

Für die Marina Braunsbedra wird eine weitere Teilfreigabe für die Zwischennutzung ab der Saison 2017 vorbereitet. Damit wird ein nächster wichtiger Schritt zur adäquaten touristischen Vermarktung und Nutzung des größten Bergbaufolgesees durch die LMBV vollzogen.

Zu Frage 2: Für die Schaffung der Voraussetzungen zur Beendigung der Bergaufsicht ist das bergrechtlich verantwortliche Unternehmen LMBV zuständig. Im Weiteren verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.

Wenn es keine Fragen gibt, dann danke ich Herrn Minister für die Ausführungen.

Wir kommen jetzt zu

Frage 9 Kosten für die Abschiebung per Flugzeug

Sie wird von Herrn Daniel Rausch von der AfD gestellt.

Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das Ministerium für Inneres und Sport gab in der „Volksstimme“ vom 19. Oktober bekannt, dass im Jahr 2016 bislang 1 200 gebuchte Flüge kurzfristig, meist am Tag des Fluges, storniert werden mussten, da die Abschiebepflichtigen plötzlich verschwunden seien.

Ich frage die Landesregierung:

1. Werden ganze Flugzeugmaschinen eigens für

den Zweck der Abschiebung gechartert oder werden Kapazitäten auf Linienflügen gebucht?

2. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Stor

nierung der abgesagten 1 200 Flüge? Bitte aufgeschlüsselt nach Abschiebepflichtigen und Begleitpersonal (Polizisten, Ärzte, Dolmetscher usw.).