Protokoll der Sitzung vom 28.10.2016

nierung der abgesagten 1 200 Flüge? Bitte aufgeschlüsselt nach Abschiebepflichtigen und Begleitpersonal (Polizisten, Ärzte, Dolmetscher usw.).

Die Antwort der Landesregierung erteilt der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Frage des Abg. Daniel Rausch wie folgt.

Zu Frage 1: Aufgrund der hohen Anzahl an Ausreisepflichtigen aus den Westbalkanstaaten bietet sich derzeit anstelle der Nutzung von Linienflugzeugen das Chartern kompletter Flugzeuge für Rückführungen in diese Herkunftsstaaten an.

Bei allen anderen Zielen werden von der Zentralen Abschiebungsstelle des Landes die bestehenden Möglichkeiten eruiert und gebucht. Dabei handelt es sich überwiegend um Linienflüge, aber auch Chartermaschinen anderer Länder werden gegebenenfalls genutzt.

Zu Frage 2: Bei Sammelchartern zur Rückführung in Westbalkanstaaten erfolgte die Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Bundespolizei, die in Amtshilfe die Fluggeräte organisiert und die polizeilichen Begleitkräfte während des Fluges stellt, nicht bei allen Flügen durch Sachsen-Anhalt. Auch Sachsen war in einigen Fällen federführend. Zudem nutzten Thüringen und vereinzelt auch andere Bundesländer freie Kapazitäten in diesen Flugzeugen. Die zu zahlende Pauschale für das gecharterte Fluggerät sowie einzelne andere Kostenpositionen, beispielsweise Begleitkräfte, Verpflegung, Flughafengebühren, werden anschließend entsprechend der Anzahl an Rückzuführenden auf dem jeweiligen Flug unter den beteiligten Ländern aufgeteilt.

Diese Endabrechnungen sind bisher nicht vollzogen worden, sodass der tatsächliche finanzielle Aufwand für Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht beziffert werden kann. Bei Einzelrückführungsmaßnahmen über Linienflüge gestalten sich etwaige Stornierungskosten abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung und der Fluggesellschaft unterschiedlich. Hierzu wäre eine Einzelfallauswertung in der Zentralen Abschiebungsstelle des Landes notwendig, die in der Kürze der Zeit nicht realisierbar war.

Wenn es keine Fragen gibt, dann danke ich Herrn Minister für die Ausführungen.

Wir kommen zu

Frage 10 Übernahme von Angehörigen der Wachpolizei in den Vorbereitungsdienst

Sie wird von Hagen Kohl von der AfD gestellt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Laut Entwurf des Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei ist vorgesehen, dass Hilfspolizeibeamte und Angehörige der Wachpolizei auf Antrag in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Polizeivollzugsdiens

tes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt übernommen werden. Durch das erfolgreiche Ableisten des Vorbereitungsdienstes wird die Laufbahnbefähigung erworben, der sich regelmäßig die Einstellung in das Beamtenverhältnis anschließt.

Sowohl Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes als auch Artikel 8 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt sollen garantieren, dass jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat. Diese Norm dient nach ständiger Rechtsprechung aber nicht nur dem Interesse des einzelnen Bewerbers, sondern als Prinzip der Bestenauslese auch dem öffentlichen Interesse an der bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes, dessen fachliches Niveau und rechtliche Integration gewährleistet werden soll.

Ein direkter Ausfluss dieses grundrechtsgleichen Rechts findet sich in § 12 Abs. 2 der Polizeilaufbahnverordnung Sachsen-Anhalt wieder. Dort heißt es, dass die ausgewählten Bewerber in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden.

Ich frage die Landesregierung:

Inwieweit kollidieren die Regelungen in § 8 und § 9 des im Entwurf vorliegenden Wachpolizeidienstgesetzes mit dem Verfassungsprinzip der Bestenauslese?

Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Fragen des Abg. Hagen Kohl namens Landesregierung wie folgt.

Die zum 1. Mai dieses Jahres eingestellten Hilfspolizeibeamten wurden im Rahmen eines Auswahlverfahrens bereits nach Eignung, Leistung und Befähigung ausgewählt. Die noch einzustellenden 80 Wachpolizisten werden selbstverständlich ebenfalls nach Eignung, Leistung und Befähigung ausgewählt.

Für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes, Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, müssen die Wachpolizisten gemäß § 8 Abs. 2 des Wachpolizeigesetzes zusätzlich zu den Einstellungsvoraussetzungen nach § 6 Abs. 1 des Wachpolizeigesetzes die Schwimmbefähigung sowie das Deutsche Sportabzeichen in Silber nachweisen und sich in der Wachpolizei bewährt bzw. ihre Dienstzeit erfolgreich absolviert haben.

Lediglich für die Übernahme von ehemaligen Hilfspolizeibeamten in den Vorbereitungsdienst ist eine Ausnahme von der Mindestgröße und der Altersgrenze vorgesehen, da zum Zeitpunkt der Einstellung in den Hilfspolizeidienst eine Übernahme in den Vorbereitungsdienst nicht vorgesehen war. Eine Kollision der §§ 8 und 9 des Wachpolizeigesetzes mit Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes kann ich daher nicht erkennen.

Wenn es keine weiteren Fragen gibt, dann danke ich Herrn Minister Stahlknecht für die Antwort.

Wir kommen nun zu

Frage 11 Bedarf an Beschäftigten im Wachpolizeidienst

Sie wird von dem Abg. Thomas Höse von der AfD gestellt. Sie haben das Wort.

Laut dem Vorblatt zum Entwurf des Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei (Wachpolizeigesetz) wird zur Verstärkung der Landespolizei bei der Wahrnehmung der Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs von einem Bedarf von zusätzlichen 100 Wachpolizisten ausgegangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf Grundlage welcher Parameter wurde der

Bedarf an Wachpolizisten ermittelt bzw. welches Verfahren durchlief die Bedarfserhebung?

2. In welcher zeitlichen Folge sollen wie viele der

geschulten Wachpolizisten den jeweiligen Polizeidirektionen des Landes zugewiesen werden?

Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht erteilt. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich beantworte die Frage des Abg. Höse namens der Landesregierung wie folgt.

Die Grundlage der Ermittlung des vorübergehenden Bedarfs an Angehörigen der Wachpolizei ist das Ergebnis der Tätigkeit einer Arbeitsgruppe des Ministeriums für Inneres und Sport im Zuge der Fortschreibung des Personalentwicklungskonzeptes. An der Arbeitsgruppe waren alle Behörden und Einrichtungen der Landespolizei beteiligt.

Die Arbeitsgruppe hat eine Personalbedarfsberechnung für den Polizeivollzugsdienst anhand belastungsorientierter Kriterien durchgeführt. Die sich daraus ergebende Soll-Ist-Personaldiskrepanz lässt sich mit den durch die Koalition beschlossenen erhöhten Neueinstellungen jedoch erst ab dem Jahr 2020 decken. Der Hintergrund ist, dass darin ein Personalbedarf von 7 000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ermittelt worden ist. Wir werden jetzt erst einmal auf 6 400 Beamten aufstocken und dann im Weiteren auf 7 000 Beamte.

Die bestehende Personallücke bei der Landespolizei kann kurzfristig mit der Anstellung von 100 Angehörigen einer Wachpolizei abgemildert werden. Deren verkürzte Qualifizierung versetzt sie nach dem Gesetzentwurf, den wir gestern eingebracht haben, in die Lage, die Landespolizei im Bereich der Verkehrsüberwachung und -regelung zu unterstützen.

Die dadurch freigesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten stehen damit zukünftig zusätzlich der Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung zur Verfügung. Eine größere Dimensionierung einer Wachpolizei, die nur vorübergehend bis Ende 2019 vorgehalten werden soll, erscheint jedoch kurzfristig nicht realisierbar und wirtschaftlich vertretbar.

Nach den derzeitigen Planungen sollen zum 1. März 2017 jeweils 20 Personen in den Polizeidirektionen Süd und Ost eingestellt werden. Damit stehen mit der Übernahme der bereits bestellten Hilfspolizeibeamten in den Wachpolizeidienst und einer erfolgreichen Qualifizierung der zum 1. März nächsten Jahres Eingestellten zum 1. Juni nächsten Jahres allen Polizeidirektion jeweils 20 ausgebildete Angehörige der Wachpolizei zur Verfügung.

Über die Verwendung der weiteren noch geplanten Einstellungen von 40 Angehörigen der Wachpolizei bei den Polizeibehörden wurde bisher noch nicht entschieden. Dies erfolgt anhand einer Überprüfung der Belastung der Polizeidirektionen im Bereich der Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs.

Wenn es keine weiteren Fragen gibt, dann danke ich Herrn Minister für die Ausführungen.

Wir kommen jetzt zu der letzten Frage, zu

Frage 12 Abwicklung Abwasserzweckverband Bodeniederung

Sie wird vom Abg. Detlef Gürth von der CDU gestellt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

In der „Volksstimme“ vom 9. September 2016 war zu lesen, dass die Abwicklung des Abwasserzweckverbandes Bodeniederung derzeit nicht erfolgen könne, so wie es durch die Übergabe der Aufgaben des AZV an den Wasser- und Abwasserzweckverband Bode-Wipper Staßfurt für das Jahr 2015 vorgesehen war. Grund hierfür seien nach Aussage der „Volksstimme“ noch ausstehende Beitragszahlungen aufgrund der aktuellen Gesetzeslage und daraus resultierende Teilzahlungsverträge bis zum Jahr 2030. Diese offenen Beitragszahlungen sollen nach den Angaben der Bürgerinitiative „Bezahlbares Abwasser“ die Gebührenzahler mit jährlich ca. 50 000 € zusätzlich belasten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Einschätzung der Bürgerinitiative „Be

zahlbares Abwasser“ hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit der Abwicklung des AZV Bodeniederung und der daraus resultierenden zusätzlichen jährlichen Belastung der Gebührenzahler zutreffend?

2. Könnte nach Einschätzung der Landesregie

rung diesem Umstand durch eine Änderung der maßgeblichen Rechtsgrundlagen Abhilfe geschaffen werden?