Ich habe mir in Vorbereitung auf diese Debatte die Debatten in den letzten fünf Jahren zu diesem Thema angeschaut. Meine Fraktion fühlt sich in vielem bestätigt, zuerst in der Zahl: 1,628 Milliarden €. Diesen Betrag haben wir hier regelmäßig gefordert, weil es das war, was notwendig war.
Herr Finanzminister, den Satz „Land und Kommunen sind Partner“ habe ich mir aufgeschrieben. Ich freue mich, dass das bei der Landesregierung angekommen ist. Das war hierbei bisher anders. In diesem Bereich war man immer der Auffassung, die Kommunen könnten reduzierte Zuweisungen sozusagen durch steigende Steuereinnahmen kompensieren.
Ja, die kommunalen Steuereinnahmen steigen. Sie steigen in demselben Maß, wie sie in den anderen, vor allen Dingen in den alten Bundesländern steigen. Nur: Der Abstand bleibt. Unsere Kommunen erzielen heute ungefähr 52 % der Steuereinnahmen vergleichbarer westdeutscher Kommunen. Deswegen wird das Finanzausgleichsgesetz in unserem Haushalt nach wie vor eine größere Position bleiben.
Für falsch halte ich die Festschreibung dieses Gesetzes bis zum Ende der Legislaturperiode; denn unsere Hauptkritik am Finanzausgleich, dass er strukturblind ist, müssen wir beseitigen. Dabei hilft nicht nur Geld, sondern wir brauchen Ideen, wie wir die Verteilung anders gestalten können.
- Die steuerschwachen. - Ich wollte gerade sagen: Es hängt nicht an der Kleinheit oder Größe der Kommunen, sondern an den strukturellen Problemen, denen sich eine Kommune stellen muss. Dieser kommunale Finanzausgleich ist aber nach wie vor strukturblind. Diese Strukturblindheit gilt es zu überwinden. Gerade die Mittelzentren sind
Wir halten es deswegen für dringend erforderlich, in den kommenden zwei Jahren daran zu arbeiten, das FAG in seinen Verteilungsmodi zu verändern und neue Verteilungsmechanismen auch für die Gemeinden zu finden, ähnlich wie wir es im Kreisbereich haben, nämlich nach Belastungen, die dort bestehen.
Bei einem Punkt konnten Sie aber doch nicht an sich halten und mussten den Kommunen kräftig in die Tasche greifen, vor allen Dingen Frau GrimmBenne. Wir wissen, dass in den letzten Jahren ein Investitionsstau von 963 Millionen € - ich wiederhole die Zahl: 963 Millionen € - in der Krankenhausstruktur des Landes entstanden ist. Es war immer Aufgabe des Landes, für die Investitionen in die Krankenhäuser zu sorgen. Was tut man also? - Man schreibt es in das FAG und sagt: In Zukunft sollen die Kommunen für die Krankenhausfinanzierung sorgen. Statt der 13,6 Millionen € aus dem vorigen Jahr sollen dafür im nächsten Jahr nur noch 10 Millionen € zur Verfügung stehen.
Ich bleibe bei meiner These. Wenn Sie mir widersprechen, dann lassen Sie uns schauen, dass wir es aus dem Gesetz herausnehmen. Denn es geht nicht, dass wir den Kommunen eine Landesaufgabe überhelfen und darüber hinaus auch noch einen Investitionsstau von 963 Millionen €. Das geht nicht, Frau Feußner, das muss aufhören!
Genau diesen Punkt werden wir bei den Haushaltsberatungen aufrufen, den werden wir auch bei den Beratungen über das Finanzausgleichsgesetz aufrufen. Das muss aus dem Gesetz herausgenommen werden. Im Übrigen darf das Gesetz nicht für die Dauer gelten, für die Sie es jetzt vorgesehen haben. Wir müssen es im Interesse unserer Kommunen eher evaluieren. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Finanzausgleichsgesetz setzen die Koalitionsfraktionen einen ganz zentralen Baustein des Koalitionsvertrages um.
Es gehört zu unseren Aufgaben als Land, eine ausreichende Finanzierung der kommunalen Ebene sicherzustellen. Eine Vielzahl der Aufgaben, die die Daseinsvorsorge betreffen, obliegt den Kommunen. Sie sind, wie es im Koalitionsvertrag so schön heißt, die Keimzelle der Demokratie. Dort sollen die Menschen gemeinsam ihre örtlichen Angelegenheiten regeln. Sie sollen selbst entscheiden, wie sie ihr Gemeinwesen gestalten.
Es wird häufig verkannt - die Wahlbeteiligung spricht dazu leider Bände -, dass es gerade die kommunale Ebene ist, die am konkretesten in die Lebenswirklichkeit der Menschen eingreift.
Diese Gestaltung vor Ort kann naturgemäß nur dann funktionieren, wenn sie finanziell abgesichert ist und wenn die kommunalen Finanzen auch entsprechende Entscheidungsspielräume eröffnen.
Die kommunale Praxis in Sachsen-Anhalt ist bisher leider eine andere. Nicht ausgeglichene kommunale Haushalte sind eher die Regel als die Ausnahme. Vor Ort wird nicht mehr gestaltet, sondern nur noch verwaltet. Das erzeugt Frust. Dabei zeigt sich unser Staatswesen gerade in seinem direkt erlebbaren Bereich nur bedingt handlungs- und gestaltungsfähig.
Eine Ursache für die Misere - das haben wir Bündnisgrünen in der Vergangenheit in der Opposition regelmäßig und, ich meine, zu Recht kritisiert - war die Ausgestaltung des Finanzausgleichsgesetzes in den vergangenen Jahren. Die Zuweisungen des Landes verringerten sich kontinuierlich. Zugleich schöpfte das Land jeden Euro, den eine Kommune einsparte oder mehr erlöste, für den Landeshaushalt eins zu eins ab.
Immer weniger Geld im System trotz steigender Ausgaben bei gleichzeitig völliger Unattraktivität eigener Konsolidierungsbemühungen sind eine ziemlich sichere Kombination, um die kommunalen Haushalte auf breiter Front gegen die Wand zu fahren.
Der Landeshaushalt sah dabei natürlich gut aus, nur mit dem Schönheitsfehler, dass die kommunalen Kassenkredite stiegen, und wir, genau genommen, wenn man alle öffentlichen Haushalte des Landes gemeinsam betrachtet, die Überschüsse
des Landeshaushalts mit den kommunalen Kassenkrediten finanziert haben. Das ist nicht hilfreich und das ist vor allem auch nicht fair gegenüber den Kommunen.
Die Beseitigung des Missstands war und ist daher eine ganz zentrale Forderung im Koalitionsvertrag. Daher kamen die Koalitionspartner - völlig ungewöhnlich - überein, es bei diesem Punkt nicht nur bei allgemeinen Formulierungen zu allgemeinen Zielen zu belassen, sondern konkrete, ambitionierte und abrechenbare Zahlen in den Koalitionsvertrag zu schreiben. Jeder und jede kann sehen, ob wir das Ziel erreichen oder scheitern.
Nachdem wir mit zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 80 Millionen € im Jahr 2016 schon Wort gehalten haben, kommen wir nun mit der Umsetzung für die gesamte Legislaturperiode und mit einer Steigerung um 182 Millionen € jährlich. Über die finanziellen Anstrengungen, die das für den Haushalt bedeutet, zu debattieren, werden wir morgen die Gelegenheit haben.
Es gibt für die Kommunen aber nicht nur mehr Geld, sondern auch die Möglichkeit, erzielte Konsolidierungserfolge in voller Höhe für sich zu verwerten. Wir erhoffen uns davon auch Anreize für die kommunalen Haushälter, neu über eigene Konsolidierungsmaßnahmen nachzudenken. Denn eines ist klar: Selbstverständlich gibt es auch bei den Kommunen hausgemachte Finanzprobleme und unwirtschaftliche Projekte und Entscheidungen.
Als Wermutstropfen sehe ich die Regelungen zur Aufstockung der Investitionspauschale. Dadurch, dass dort eine Zweckbindung für kommunale Krankenhäuser, Sportanlagen und Feuerwehren vorgesehen ist, entzieht man diese Summe weitgehend der kommunalen Gestaltungsmöglichkeit und läuft Gefahr, eigentlich vom Land an anderer Stelle erbrachte und zu erbringende Aufgaben zu ersetzen. Bezüglich der Ausgestaltung dieser Regelung sehe ich noch Diskussionsbedarf.
Insgesamt bringen wir heute aber eine ganz wichtige Änderung und ein zentrales Element des Koalitionsvertrages auf den Weg, der im Wesentlichen auf die Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort abzielt. Ich bitte um eine Überweisung des Gesetzentwurfs. - Danke schön.
Auch hierzu sehe ich keine Fragen. Somit kommen wir zur Fraktion der CDU. Frau Feußner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines der am häufigsten diskutierten Gesetze hier im Haus ist das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich.
Unsere Verfassung gibt uns als Gesetzgeber vor, für eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen zu sorgen. Was beinhaltet aber diese auskömmliche Finanzierung? - Diesbezüglich sind wir alle, die wir hier sitzen, mit unseren Kommunen ständig im Diskurs. Auch die jeweiligen Fraktionen hier im Landtag haben dazu unterschiedliche Meinungen und Ansichten.
Unsere Kommunen als kleinste räumlich-administrative, also politisch-geografische Verwaltungseinheit bilden mit ihren Aufgaben, den Selbstverwaltungsaufgaben im eigenen Wirkungskreis und den Staatsaufgaben, also den Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis, in den verschiedensten Bereichen das Rückgrat unseres Landes. Deshalb ist für uns alle hier Anwesenden ein angemessener Finanzausgleich von großer Bedeutung.
Die Koalitionsfraktionen haben deshalb in ihrem Koalitionsvertrag einen besonderen Schwerpunkt darauf gesetzt. Wir freuen uns insbesondere darüber, dass auch unsere beiden Koalitionspartner, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auf den Vorschlag der CDU eingegangen sind.
Nach einem kommunalen Sofortprogramm von über 80 Millionen €, welches wir bereits in diesem Jahr beschlossen haben, werden wir nun über eine Novellierung des FAG diskutieren, welches verständlicher und anreizfreundlicher sein wird und vor allem - das ist uns besonders wichtig - Planungssicherheit über fünf Jahre garantieren wird.
Die Finanzausgleichsmasse soll nunmehr für die Jahre von 2017 bis 2021 auf 1,628 Milliarden € pro Jahr festgeschrieben werden. Die Zuweisungen werden entgegen der mittelfristigen Finanzplanung für den Doppelhaushalt 2017/2018 um rund 240 bzw. 260 Millionen € mehr als geplant angehoben. Das bietet die Grundlage für viele Kommunen, ihre Finanzausstattung wieder auf eine solidere Basis zu stellen.
Trotz wachsender Einnahmen, auch der Steuereinnahmen, was bereits angesprochen worden ist, und einer Niedrigzinspolitik, die auch den Kommunen zugute kommt, werden wir an unseren Vorgaben, die wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben, festhalten, damit unsere Kommunen die
Die Finanzausgleichsmasse von rund 1,6 Milliarden € soll zukünftig wie folgt aufgeteilt werden: Ausgleichsstock 40 Millionen €, Investitionspauschale 50 Millionen €. Die Auftragskostenpauschale soll in Höhe von 23 % der FAG-Masse und die Schlüsselzuweisungen und besonderen Ergänzungszuweisungen in Höhe des Restbetrages festgelegt werden. Die Verteilung der Teilmassen über die einzelnen kommunalen Gruppen erfolgt wie bisher auf der Grundlage des derzeitigen FAG.
Für die Binnenverteilung allerdings, die Schlüsselzuweisungen, werden die Steuerkraftzahlen bei den Realsteuern vom Durchschnitt der gewogenen Hebesätze auf fiktive Hebesätze umgestellt, die für fünf Jahre festgeschrieben sind. Liegen die Steuersätze der jeweiligen Kommune über diesen fiktiven Sätzen, verbleiben die Einnahmen bei den Kommunen zur eigenen Verwendung, ohne dass sich diese Einnahmen bedarfsmindernd auf die jeweilige kommunale Gruppe auswirken. Das war in der Vergangenheit ein großer Kritikpunkt, da sich jegliche Konsolidierungsbemühungen durch die Akquirierung von Mehreinnahmen seitens der Kommunen immer bedarfsmindernd in der jeweiligen Gruppe ausgewirkt haben.
Im Interesse eines ausgeprägten Ausgleichssystems ist es gerechtfertigt, die Finanzkraftumlage stärker den finanzschwächeren Gemeinden zugutekommen zu lassen. Darauf ist Herr Erben bereits eingegangen. Die Finanzkraftumlage wird weiterhin 10 % betragen. Ich weiß, dass es hierzu immer noch Diskussionen mit den Gemeinden gibt, die die Finanzkraftumlage erbringen, nämlich den sogenannten abundanten Gemeinden; denen geht es meistens auch nicht gut. Diesen Sachverhalt konnten wir in dieser Form leider auch nicht auflösen.