Der derzeitige Investitionsbedarf beträgt demnach 164 Millionen €. Darüber hinaus prognostizierte die Studie einen Krankenhausinvestitionsbedarf bis zum Jahr 2025 in Höhe von 191 Millionen €. Selbst wenn wir einmal bösartig unterstellen, dass der Bedarf nur halb so hoch ist, wie in dieser Studie angegeben, sehen wir, dass der Haushaltsplan nicht annähernd adäquate Summen ausweist.
Es besteht die große Gefahr, dass wir uns auf den Weg zur monistischen Finanzierung der Krankenhäuser begeben. Die Krankenkassen weisen nicht zu Unrecht seit Langem darauf hin, dass sie die Gestaltungsvorgaben der Politik infrage gestellt sehen. Wenn in Wirklichkeit die Investitionen aus den DRG gepresst werden, und das zu allererst auf dem Rücken des Pflegepersonals, dann wollen die Kassen in der Krankenhausplanung auch allein Regie führen. Das kann man ihnen vor dem Hintergrund der Versäumnisse in der Haushaltspolitik nicht wirklich übel nehmen.
Wir sagen aber, dass die Politik bei den Krankenhäusern diesen Gestaltungshebel nicht aus der Hand geben darf.
Was ist an dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf besonders bedenklich, Frau Grimm-Benne? - Es sind trotz der Bundesmittel - Krankenhausstrukturgesetz - nicht nur immer noch zu wenig Mittel eingesetzt, sondern diese Mittel werden offenkundig unterschiedlich verteilt. Es sieht so aus, als ob ausgerechnet die kommunalen Krankenhäuser besonders schlecht gestellt sind.
Uns drängen sich da einige Fragen auf, die wir auch schon in Vorbereitung auf die Beratung im zuständigen Fachausschuss formuliert haben: Warum, um Himmels willen, - und damit beginnt das Ganze - wurde die Pauschalförderung für die kommunalen Krankenhäuser in das kommunale Finanzausgleichsgesetz überführt, wo es sich doch ganz klar um eine Landesaufgabe handelt?
Die sich anschließende Frage lautet: Warum wird diese Pauschalförderung zumindest für das Jahr 2017 um 3,6 Millionen € gekürzt, während die Mittel der Pauschalförderung für die freien, gemeinnützigen und privaten Kliniken für das Jahr 2017 mehr als eine Verdoppelung erfahren und für das Jahr 2018 sogar schon bei einem Plus von ca. 10 Millionen € gegenüber dem Jahr 2016 liegen?
In der Einzelfallförderung wird dieser Vergleich noch viel irritierender. Bei den kommunalen Krankenhäusern ist für die Jahre 2017 und 2018 eine übersichtliche Null ausgewiesen, während in den anderen Kliniken für das Jahr 2017 bereits 4 Millionen € eingestellt sind und für das Jahr 2018 dann sogar gute 12 Millionen €.
(Eva Feußner, CDU: Das ist das, was ich gestern angesprochen habe! Die einen werden aus dem FAG finanziert und die anderen sind auch - - Wir haben beide ordentlich finanziert! Das habe ich gestern versucht, Ihnen begreiflich zu machen!)
- Jetzt erklären Sie mir einmal, was „ordentlich finanziert“ heißt, wenn Sie in das FAG 10 Millionen € hineinschreiben, während dort im vergangenen Jahr noch 13,6 Millionen € standen. Sie kürzen doch erst einmal die Krankenhausfinanzierung um 3,6 Millionen €, oder?
Ich habe Ihnen die Zahlen dafür, wie hoch der Investitionsstau auch in den kommunalen Krankenhäusern ist, doch mehrfach genannt. Wollen Sie das wirklich den Kommunen überhelfen?
Denn als LINKE liegen uns die kommunalen Häuser selbstverständlich besonders am Herzen. Eine Schlechterstellung ausgerechnet dieser Kliniken werden wir nicht hinnehmen.
Es stellt sich, wenn auch in einer kleineren Größenordnung, die gleiche Frage nach der Ungleichbehandlung bei den Anlagegütern. Die kommunalen Häuser erhalten jeweils null, die anderen 700 000 € im Jahr 2017 und 800 000 € im Jahr 2018.
An dieser Stelle erweisen sich Aufstockungsmittel für die Kommunen in Höhe von mindestens 15 Millionen € als Mogelpackung. Denn nehmen die Kommunen die Herausforderung an, kann es passieren, dass sie ganz schnell die ganze Finan
Und auch an anderer Stelle droht den Kommunen Ungemach. In Artikel 3 des Haushaltsbegleitgesetzes ändern Sie das Grundsicherungsgesetz des Landes. Statt eines Festbetrages von bisher 122 Millionen € im Gesetz wollen Sie den Betrag dynamisiert an das Finanzausgleichgesetz des Bundes koppeln.
Am 4. November 2016 hat der Bundesrat Änderungen beschlossen. Damit wurden die Zuweisungen an Sachsen-Anhalt von 145 Millionen € auf 94 Millionen € reduziert. Die so harmlose Regelung im Haushaltsbegleitgesetz bedeutet also einen Einnahmeausfall für die Kommunen von mindestens 45 Millionen € netto. Die Frage wird uns in den folgenden Haushaltsberatungen noch beschäftigen.
Beschäftigen wird uns auch eine Reihe von Einzelfragen, zum Beispiel die, wie ernst Sie die Beschlüsse des Landtages nehmen. Wir haben beschlossen, im Zusammenhang mit den Frauenschutzhäusern die Präventions- und Beratungsarbeit zu verbessern. - Den beschlossenen Punkt, die pädagogische Begleitung der Kinder in Frauenschutzhäusern, finden wir im Haushaltsplanentwurf nicht.
Wir wundern uns, warum der Landeszentrale für politische Bildung die Zuwendungen für Bildungsveranstaltungen um 100 000 € gekürzt wurden.
Wir können tatsächlich noch nicht die angekündigte Umstrukturierung der Wirtschaftsförderung erkennen. Das werden wir hinterfragen.
Frau Prof. Dalbert hat gestern klargestellt, woher die 2,5 Millionen € Gewinnabführung aus dem Gestüt kommen sollen: Die sollen Land verkaufen.
am Ende aus dem Verkaufserlös - wenn man es im Großen nimmt - Geld nehmen können, das Sie in einen Pensionsfonds packen, das Sie an die Börsen der Welt schaffen, wo Sie es nun wirklich nicht so sicher anlegen können wie in Land, wo
Übrigens, Frau Grimm-Benne, wir finden es auch unredlich, dass Sie bei der Eingliederungshilfe, wo meine Kolleginnen Zoschke und von Angern das Auskunftsrecht über die genaue Verteilung der Investitionszuschüsse vor dem Landesverfassungsgericht erstritten haben, diese Summe nunmehr nur noch als Gesamtsumme in der Eingliederungshilfe bei Titel 671 01 darstellen. Seien Sie sicher, dass wir den Titel auch dazu hinterfragen werden. Auch dabei wird es Ihnen nicht helfen, dass Sie so viel wie möglich zusammenfassen.
Die vor uns stehenden Haushaltsberatungen sind mit vielen Fragezeichen versehen. Uns, der LINKEN, kommt es darauf an sicherzustellen, dass sich in unserem Land etwas bewegt.
Wir werden die Defizite Ihrer Planungen offenlegen und Alternativen aufzeigen. Wir sind uns dessen bewusst: Diese Haushaltsberatungen sind die Fortsetzung der Koalitionsverhandlungen mit anderen Mitteln. Doch wie es einem Haushaltsplan zu eigen ist, kann man darin wenig mit blumigen Worten zum Finanzierungsvorbehalt verstecken.
Der hier eingebrachte Haushaltsplanentwurf zeigt die Schwächen dieser Koalition nur zu deutlich auf. All das belegt nur: Dieser Haushaltsplanentwurf genügt nicht einmal den Ansprüchen Ihres eigenen Koalitionsvertrages, geschweige denn unseren Ansprüchen,
und schon gar nicht den drängenden Gestaltungsanforderungen des Landes Sachsen-Anhalt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Knöchel. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner, Herrn Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. - Bevor Sie aber das Wort ergreifen - - Es ist noch keiner da. Sie haben das Wort.
Wenn keiner da ist zum Begrüßen, fangen wir gleich an. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der heute eingebrachte und nun zu diskutierende Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2017 und 2018 unterscheidet sich in vielen Punkten erheblich von den vorangehenden.
Die Koalition schickt sich mit dem Entwurf an, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen umzusetzen. So finden sich in dem Entwurf erhebliche Steigerungen bei den Kommunalfinanzen, aber auch die angekündigten Neueinstellungen von Lehrern und Polizisten, die verbesserte Grundfinanzierung der Hochschulen und das Umweltsofortprogramm - um einige zentrale Punkte zu benennen.
„Kenia“ will gestalten - der Haushaltsplanentwurf will dies umsetzen. Das Wort vom Gestaltungshaushalt macht die Runde. Tatsächlich gab es in jüngerer Vergangenheit keinen Haushaltsplan, der derart ambitioniert gewesen wäre und den Anspruch erheben konnte, so gestaltend einzugreifen.