Uns ist wichtig - deswegen können wir uns heute bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf letztlich der Stimme enthalten und sind nicht zu einer Ablehnung gekommen -: Es ist ein befristetes Gesetz und endet im Jahr 2019. Daher wer
den wir, wie im Ausschuss schon, den Antrag der AfD ablehnen, daraus eine Dauerlösung für unser Bundesland zu machen.
Wir bleiben dabei: Wenn überhaupt, dann ist es ein Notbehelf, um die Personalpolitik der letzten Jahre, die wir immer kritisiert haben, jetzt Stück für Stück zu korrigieren. Wir wollen keine, wie Herr Erben es genannt hat, Billigpolizei auf Dauer, sondern wir wollen eine gut ausgebildete und ausreichend ausgestattete Polizei in diesem Land. - Danke schön.
Danke, Herr Höhn. - Ich sehe keine Nachfragen. Deswegen hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Striegel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Opposition so milde Töne anschlägt und sich am Ende sogar zu einer Stimmenthaltung durchringen kann, kann ich mir meinen Redebeitrag fast sparen.
- Nein, meine Herren von der AfD. Sie müssen keine Sorge haben, einen kurzen Moment bleibe ich schon noch hier.
Alle notwendigen Punkte sind eigentlich gesagt worden. Sachsen-Anhalts Polizei braucht Unterstützung. Wir, die Koalitionsfraktionen, sorgen dafür, dass es diese Unterstützung gibt. Wir schaffen eine gesetzliche Grundlage dafür. Wir tun das aber in befristeter Form, weil - der Minister und meine Vorredner haben es gesagt - das eben keine Dauerlösung sein kann.
Wir wollen, dass jeder Polizist und jede Polizistin in Sachsen-Anhalt, jedenfalls auf Dauer betrachtet, tatsächlich richtig gut ausgebildet ist und über alle Befugnisse verfügt. Das kann die Wachpolizei nicht leisten. Aber sie ist in der Lage, uns in dem Moment, in dem wir tatsächlich einen dringlichen Bedarf haben, Unterstützung zu geben.
Es ist gesagt worden, dass die Einführung der Wachpolizei in keinem Fall das wirklich große und gute Ziel dieser Koalitionsfraktionen, den Neueinstellungskorridor mehr als zu verdoppeln, gefährden darf. Wir werden sicherstellen, dass es hierbei nicht zu einer Anrechnung kommt; denn unser gemeinsames Ziel ist ganz klar - das vereint alle drei Koalitionsfraktionen mit dem Innenminister -: Wir wollen, dass am Ende dieser Legislaturperiode, zum Ende des Jahres 2020 mehr Polizistinnen und Polizisten regulärer Art in Sachsen
Die Zeiten des Personalabbaus sind mit uns vorbei. Wir sorgen dafür, dass diejenigen, die Sicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger schaffen, tatsächlich auch gut ausgestattet sind und dass sie in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Alle Weitere spare ich mir an dieser Stelle, denn ich denke, es ist alles gesagt worden. - Herzlichen Dank.
Danke, Herr Striegel. Ich sehe keine Nachfragen. - Deswegen hat für die Fraktion der CDU jetzt Herr Schulenburg das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wachpolizeidienstgesetz bietet ausschließlich Vorteile für die Landespolizei. Wir statten die Landespolizei vorübergehend und schnellstmöglich mit mehr Personal aus. Insgesamt werden 100 Wachpolizisten bis zum Ende des Jahres 2017 eingestellt.
Die befristete Einstellung von Wachpolizisten stellt eine spürbare Sofortmaßnahme zur personellen Verstärkung der Landespolizei dar. Die Wachpolizei ist ausschließlich für die polizeiliche Verkehrsüberwachung sowie die Begleitung des Großraum- und Schwerlasttransports vorgesehen.
Die bisher für die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs eingesetzten Polizeibeamten werden durch die Angehörigen der Wachpolizei entlastet und stehen für andere schutzpolizeiliche und kriminalpolizeiliche Aufgaben zur Verfügung.
Die Wachpolizisten führen nunmehr wieder verstärkt Verkehrskontrollen durch, die in letzter Zeit etwas vernachlässigt wurden.
Das dient der Verkehrssicherheit und beugt dem Unfallgeschehen vor. Durch die Kontrollen leisten die Wachpolizisten einen wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit in Sachsen-Anhalt. Nicht nur das subjektive Sicherheitsempfinden, sondern auch die objektive Sicherheitslage wird dadurch positiv beeinflusst.
Die Rückmeldungen von der polizeilichen Basis sind äußerst positiv. Die neuen Kollegen sind hochmotiviert. Die viel beschriebene Verwechslung findet in der Praxis nicht statt. Sie fühlen sich
Ihr Hauptziel ist die Ausbildung zum Polizeibeamten und eben nicht die dauerhafte Verwendung in einem Verkehrsüberwachungsdienst. Deshalb wird den Angehörigen der Wachpolizei auf Antrag die Möglichkeit geboten, die Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst zu absolvieren. Diese Regelung bietet Chancen, geeignetes Personal für den Polizeivollzugsdienst zu gewinnen.
Wir bieten mit der Anstellung von Wachpolizisten und mit der späteren Übernahme vielen jungen Sachsen-Anhaltern eine Perspektive. Wir wirken einer Abwanderung entgegen und erfüllen das Rückholprogramm des Landes mit Leben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich bitte daher um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Innenausschusses. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Zum Abschluss der Debatte hat der Abg. Herr Kohl noch einmal das Wort, diesmal jedoch als Redner der AfD-Fraktion. Bitte, Herr Kohl.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst finde ich es schade, dass nur eine so kurze Redezeit zur Verfügung steht. Es ist im Grunde unmöglich, in drei Minuten ausführlich darzulegen, woran dieses Wachpolizeidienstgesetz im Einzelnen krankt. Daher konzentriere ich mich auf die Hauptkritikpunkte.
Dieses Gesetz ist in der vorliegenden Fassung nicht zielführend, da es aufgrund der Befristung nicht nachhaltig wirkt. Auch bei einem zukünftigen Personalaufwuchs muss die Polizei perspektivisch dauerhaft von Neben- und Sekundäraufgaben wie der Verkehrsüberwachung entlastet werden.
Darüber hinaus ist dieses Gesetz abzulehnen, weil es verfassungswidrige und diskriminierende Regelungen beinhaltet. Insbesondere verstößt es gegen das verfassungsmäßige Prinzip der Bestenauslese.
Dieses Gesetz ist eine tickende Zeitbombe, die uns zwischen März 2018 und September 2019 um die Ohren fliegen wird. Was ich damit meine, möchte ich an einem Beispiel deutlich machen.
Für September 2019 ist die Einstellung von 100 Personen in den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1.2 des Polizeivollzugsdienstes geplant. Nach den hier vorliegenden Regelungen könnten allein 40 Ausbildungsplätze von Wach
polizisten besetzt werden, ohne dass sie sich einer Bestenauswahl zu stellen brauchen, während Hunderte andere geeignete Bewerber um die verbleibenden 60 Plätze miteinander konkurrieren müssen.
Ich kann Ihnen aus diversen Beförderungs- und Personalauswahlverfahren, die ich begleiten konnte, sagen, dass Verwaltungsgerichte grundsätzlich sehr humorlos reagieren, wenn sie nur den Verdacht wittern, dass gegen das Prinzip der Bestenauswahl verstoßen wurde. Regelmäßig werden dann ganze Verfahren gestoppt.
Welche Auswirkungen es auf die Personalplanung und die innere Sicherheit haben wird, wenn aufgrund einer verwaltungsgerichtlichen Anordnung erstmals ein ganzer Ausbildungsdurchgang nicht stattfinden darf, kann man sich leicht vorstellen. Die Wachpolizisten würden sich dann natürlich für den nächsten Ausbildungsdurchgang bewerben, wo das Problem seine Fortführung findet. Bis dann irgendwann ein Gericht in welcher Instanz auch immer dieses Rechtschaos entknotet hat, können Jahre vergehen.
Wie dargelegt, sind die in den §§ 8 und 9 dieses Gesetzes enthaltenen Regelungen nicht verfassungskonform. Daher gibt es auch keinen Rechtfertigungsgrund für die geforderten Einstellungsvoraussetzungen hinsichtlich Alter und Körpergröße der Bewerber. Hierbei handelt es sich folglich um eine diskriminierende Regelung.
Ich hoffe, werte Abgeordnete, ich konnte Ihnen die Tragweite des hier bestehenden Problems in etwa verdeutlichen. Ich finde es jedenfalls erstaunlich, dass ausschließlich die AfD-Fraktion, die nur zu gern auch von hier anwesenden Abgeordneten in der Grauzone der Verfassung verortet wird, auf diese offensichtliche Verfassungswidrigkeit hinweist, während die vorgeblichen Verteidiger von Recht und Verfassung mit diesem Gesetz kein Problem zu haben scheinen.
Man muss es klar sagen: Hier soll Verfassungsunrecht in ein Gesetz gegossen werden. Dabei macht die AfD-Fraktion nicht mit.
Sehr geehrte Abgeordnete! Dieses Gesetz darf im Interesse der Polizei, im Interesse des Landes und im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht in Kraft treten. Ich bitte Sie inständig, stimmen Sie diesem Gesetz nicht zu.
Als Alternative bietet die AfD-Fraktion die im Änderungsantrag aufgezeigte Lösung an, nämlich die Einführung eines Verkehrsüberwachungsdienstes.
Diese Maßnahme wäre zu 100 % nachhaltig, verfassungskonform, diskriminierungsfrei und beschlussfähig. - Ich danke Ihnen.
Nun haben wir eine Beschlussempfehlung und einen Änderungsantrag vorliegen. Ich würde, da ich jetzt keinen Antrag der AfD-Fraktion gehört habe, über einzelne Teile des Änderungsantrages separat abzustimmen, und da ich das auch der Rede nicht entnommen habe, fragen, ob irgendetwas dagegen spricht, den gesamten Änderungsantrag als Änderung der Beschlussempfehlung in einer Abstimmung zusammenzufassen. - Das sehe ich nicht. Dann würde ich das so handhaben.
Ich rufe dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/728 auf. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer lehnt ihn ab? - Das sind die vier anderen Fraktionen im Haus. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen zurück zur Beschlussempfehlung mit dem Entwurf eines Gesetzes zur vorübergehenden personellen Verstärkung der Landespolizei (Wachpolizeidienstgesetz - WachPolG) in der Drs. 7/687. Ich würde über dieses Gesetz inklusive aller Überschriften und Einzelbestimmungen in der Gesamtheit abstimmen lassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das scheint nicht so zu sein.