Matthias Höhn
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Es wird keine Frage, Herr Präsident, sondern eine Kurzintervention. - Ich habe kurz überlegt, Frau Feußner, ob ich mich bei meiner heutigen letzten Sitzung noch einmal von Ihnen ärgern lasse. Aber damit - -
Nein, nie. - Aber damit es für das Protokoll noch einmal festgestellt ist: Frau Feußner, Sie wissen, dass sehr vieles von dem, was Sie jetzt hier so erzählt haben, nicht den Tatsachen entspricht. Das wissen Sie sehr genau.
Die erste Bemerkung. Sie wissen - das sollten Sie zumindest, wenn Sie zu dem Thema eine Rede halten -, dass die Vermögensfragen der alten SED bzw. der PDS vor mehr als 20 Jahren abschließend und rechtskräftig zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Partei geklärt worden sind.
Die zweite Bemerkung, weil Sie über das Unternehmensgeflecht geredet haben. Sie wissen, dass die Partei wie jede andere Partei ihre Beteiligungen an Unternehmen im jährlich abzugebenden Rechenschaftsbericht transparent zu machen hat. Ich bedauere es, dass Sie - dieser Rechenschaftsbericht wird vom Bundestagspräsidenten auf seine Korrektheit geprüft - beispielsweise Herrn Lammert, der das jetzt zwölf Jahre lang zu verantworten hatte, in dieser Form ein Misstrauen aussprechen und unterstellen, dass er nicht korrekt geprüft hat. Aber das müssen Sie mit sich ausmachen und nicht mir vorwerfen.
Wie viele Rücklagen Parteien so haben und über welches finanzielle Polster sie verfügen, liebe Kollegin Feußner, konnten wir jetzt acht Wochen lang wieder auf den Straßen sehen.
Die letzte Bemerkung, weil Sie sehr viel über Transparenz geredet haben. Sie wissen auch sehr genau, dass die CDU bis heute nicht in der Lage ist, der Öffentlichkeit zu sagen, von wem Helmut Kohl illegal Spenden entgegengenommen hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank dafür, dass ich von dem Mittel, außerhalb der Tagesordnung zu sprechen, Gebrauch machen kann. Das ist aller Voraussicht nach meine letzte Sitzung als Mitglied dieses Hohen Hauses.
Nach mittlerweile 15 Jahren, die ich diesem Parlament angehören durfte, wollte ich zum Schluss dann doch ein paar Worte verlieren. Es sind 15 Jahre, auf die ich gern zurückblicke; auch das will ich betonen. Allein 14 dieser 15 Jahre habe ich im Bildungsausschuss verbracht. Ich habe beim vorletzten Tagesordnungspunkt kurz überlegt, ob bestimmte Diskussionen möglicherweise nie enden werden. Sie kommen mir sehr bekannt vor.
Aber es hat mir auch Freude gemacht, vor allem in diesem Ausschuss - deswegen will ich das betonen - während dieser langen Zeit mit sehr geschätzten und profilierten Kolleginnen und Kollegen aus allen Fraktionen zusammenzuarbeiten. Manche sind gar nicht mehr Mitglied dieses Hauses, andere sind es bereits seit vielen Jahren: Eva Feußner, Rita Mittendorf, Karl-Heinz Reck, Rosi Hein, Petra Sitte, Gunnar Schellenberger, Claudia Dalbert und viele andere - alles Kolleginnen und Kollegen, die ich dort treffen durfte und mit denen ich mich bisweilen sehr intensiv gestritten habe.
Ich habe in dieser Zeit drei Kultusminister bzw. ministerinnen erlebt. Der Kollege Tullner hatte dieses Vergnügen nicht mehr. Aber ich weiß, dass er bei meinem Kollegen Lippmann in guter Betreuung ist.
Ich will mich sehr herzlich bedanken für diese Zeit und auch die Erfahrungen, die ich sammeln durfte, und vielleicht auch für das eine oder andere, was wir gemeinsam und fraktionsübergreifend auf den Weg gebracht haben.
Unser Bundesland Sachsen-Anhalt ist in den letzten Jahren mit vielen Umbrüchen und sehr vielen Einschnitten konfrontiert gewesen und hat sie zu verkraften gehabt. Ich glaube, dass wir gemeinsam als Landesparlament auf das, was wir in dieser Zeit gemeistert haben, stolz sein können. Gleichzeitig wissen wir natürlich auch, dass noch eine ganze Menge zu tun ist.
Die demokratischen Parteien sind derzeit herausgefordert wie lange nicht mehr.
Wir wissen, dass es um Lösungen für schwierige Fragen und Probleme geht und auch darum, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Politikerinnen und Politikern, aber auch politischen Institutionen, wie zum Beispiel dem Landtag, zurückzugewinnen und immer wieder neu zu gewinnen.
Aus unserer ostdeutschen Erfahrung will ich aber auch sagen - davon bin ich zutiefst überzeugt -: Demokratie und Freiheit sind keine Selbstverständlichkeiten, und wir alle sind aufgerufen, jeden Tag dafür zu streiten.
Das Zweite, das ich sagen möchte - ich glaube, auch das ist eine zutiefst ostdeutsche Erfahrung -, ist: Wo wären wir, was wäre 1989 passiert,
wenn wir der Meinung gewesen wären, Freiheit und Gerechtigkeit würden an Landesgrenzen enden, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Eine freie Gesellschaft ist immer auch eine offene Gesellschaft oder sie ist keine freie Gesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nach 15 Jahren ist es mir ein Bedürfnis zu sagen: Ich bin nicht nur ein gelernter, sondern auch ein überzeugter Föderalist. Ich hoffe, dass ich Sie in meiner neuen Aufgabe in dieser Überzeugung nicht enttäuschen werde.
Ich will mich sehr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion für die langen Jahre der Unterstützung und der gemeinsamen Arbeit bedanken. Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen. Ich hoffe, dass Sie bei allem Streit bei mir immer Fairness wahrgenommen haben.
Ich will mich sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung für diese vielen Jahre bedanken und wünsche Ihnen persönlich alles Gute, viel Glück und Gesundheit. Man sieht sich! - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In drei Minuten drei Dinge, die ich sagen möchte. Zum einen: Es ist auf den Anlass für diesen Gesetzentwurf hingewiesen worden. Das sind die Datenschutz-Grundverordnung und die entsprechende Richtlinie. Ich möchte dies für meine Fraktion ausdrücklich begrüßen - erstens weil - darüber wird zu sprechen sein - damit eine Stärkung der Rolle der Datenschutzbeauftragten bzw. der Datenschutzbehörden in den Mitgliedsländern verbunden ist, etwas, das wir ausdrücklich begrüßen.
Zweitens ist damit für alle, die es noch nicht verstanden haben, deutlich, dass Datenschutz im Jahr 2017 und auch in den kommenden Jahren natürlich nicht allein im nationalstaatlichen Rahmen gelöst werden kann.
Wenn die AfD meint, sie könne das Thema Datenschutz in Zeiten der Digitalisierung in ihrem Vaterland allein lösen, dann ist sie eine Partei von gestern, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zweiter Punkt. Es gibt eine Reihe von Details, die wir zum Gesetzentwurf im Fachausschuss miteinander zu diskutieren haben: wie wir die Behörde ausgestalten und im Detail ausstatten.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass damit auch eine Aufgabenerweiterung verbunden ist. Deshalb wird uns zum Beispiel auch die Frage der personellen Ausstattung der Datenschutzbehörde und des Landesbeauftragten für den Datenschutz weiter begleiten. Dies hat uns in den letzten Jahren schon das eine oder andere Mal
beschäftigt, und es wird uns weiter beschäftigen müssen, da es keinen Sinn macht, Aufgaben zu definieren, die gut und richtig sind, aber nicht die notwendigen sächlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Dritter und damit letzter Punkt: Ich möchte die Debatte für die Fragestellung nutzen: Was ist eigentlich mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz?
Wir wissen alle miteinander, dass wir hiermit eine ungelöste Personalie im Land haben. Ich möchte für meine Fraktion feststellen, dass wir es - erstens - bei diesem Thema für unangemessen halten, dass diese wichtige Personalie nach wie vor ungeklärt im Raum steht.
Zweitens will ich der Koalition nochmals mit auf dem Weg geben, was ich an dieser Stelle schon einmal gesagt habe: Wenn Sie die notwendige Mehrheit im Hause nicht dem Zufall überlassen wollen, dann kann ich Ihnen nur raten, dass Sie rechtzeitig mit uns dazu ins Gespräch kommen. Gehen Sie nicht davon aus, dass wir jedem Vorschlag, den Sie machen, im Plenum einfach so zustimmen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe im Innenausschuss, als wir über die Frage diskutiert haben, ob es zum Staatsvertrag eine Stellungnahme des Innenausschusses geben soll, bereits darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung meiner Fraktion zum Staatsvertrag und zu diesem Vorhaben nur sehr schwer vorstellbar ist. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Wir haben nach wie vor erhebliche Zweifel an diesem Projekt.
Wir haben vor der Mittagspause miteinander über das Thema Datenschutz diskutiert. Wir wissen alle, auch aus der Erfahrung der letzten Jahre und den Dingen, die öffentlich bekannt geworden sind, dass das Thema Telekommunikationsüberwachung, der Umgang mit Telekommunikationsdaten ein hochsensibles Thema ist und deshalb nicht einfach einmal nebenbei behandelt werden kann nach dem Motto, es geht hier nur um ein technisches Problem, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Uns ist sehr wohl bewusst, weil der Innenminister darauf hingewiesen hat, dass wir hier über Telekommunikationsüberwachung seitens der Polizei sprechen und nicht über Geheimdienste. Das ist uns bekannt, führt mich allerdings zu der Liste an Dingen, die ich in der Kürze der Zeit benennen will, die aus unserer Sicht einer Klärung bzw. einer unmissverständlichen Klarstellung bedürfen. Wir haben nicht nur über den Staatsvertrag zu reden, sondern damit ist auch verbunden - das findet sich im Staatsvertrag -, dass auch noch über eine Benutzerordnung bzw. über eine Satzung für diese Einrichtung zu sprechen sein wird.
Das ist als Erstes die Sicherstellung des Trennungsgebotes zwischen der Arbeit der Polizei und der Arbeit der Nachrichtendienste.
Das ist zweitens - das wurde schon erwähnt - die Sicherstellung, dass es zu keiner Erweiterung der Befugnisse zur Überwachung bzw. Aufzeichnung von Telekommunikationsinhalten kommt.
Das ist drittens der verlässliche Ausschluss der Vermischung der Daten aus den einzelnen Ländern, die dort technisch zusammengeführt werden.
Das ist viertens, dass die Kontrollrechte der jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten auf der Grundlage der entsprechenden Gesetze in den Ländern sichergestellt werden und die Zugriffsrechte und die Kontrollrechte gewahrt sind.
Das ist fünftens zum Beispiel die Frage der Sicherstellung der technischen Datensicherheit insgesamt in der Einrichtung und der Behörde.
Dann gehört sechstens natürlich dazu - das wurde seitens meiner Fraktion schon thematisiert - die
Frage der parlamentarischen Kontrolle durch die entsprechenden Länderparlamente zu den Dingen, die diese Anstalt betreffen.
Ich will jetzt schon in Aussicht stellen, dass wir diese Frage nicht nur im Ausschuss thematisieren werden, sondern dass wir zur abschließenden Beratung hier im Plenum einen Entschließungsantrag vorlegen werden, dass seitens des Landtages diese Dinge noch einmal miteinander verbindlich festgehalten werden sollen. - Herzlichen Dank.
Es ist ein Hinweis an den Kollegen Striegel, aber wenn er will, kann er auch antworten. Weil er Thüringen angesprochen hat, will ich ihm mitteilen, damit er das auch weiß, dass die Fragen, die ich vorhin gestellt habe, und noch eine ganze Menge mehr für die Thüringer LINKE auch die Voraussetzung für die Zustimmung sind. Insofern sind wir beieinander, und insofern liegt es an Ihnen, diese Fragen zu klären. Dann können Sie vielleicht in Thüringen mit einer Zustimmung rechnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung eröffnet, glaube ich, auch damit einen sehr wichtigen Punkt, dass sie darauf hinweist, dass Transparenz die Voraussetzung dafür ist, dass wir bei Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in die Verlässlichkeit und in die Motive staatlichen Handelns sowie in die politisch Verantwortlichen stärken und neu gewinnen. Das trifft einen Punkt, der in der Tat für uns alle eine erhebliche Herausforderung ist, nämlich das sinkende Vertrauen gegenüber politischen Institutionen. Deswegen ist die Stärkung von Transparenz, deren Ausbau, ein entscheidender Punkt.
Aber - jetzt komme sich zur Kritik an der Beschlussempfehlung -: Wenn man das als großes Problem vornean stellt, dann wünsche ich mir ein bisschen mehr Mut. „Klotzen und nicht kleckern!“ wäre die Devise beim Thema Transparenz, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich sage das nicht zuletzt auch angesichts der Diskussionen, die wir in den vergangenen Monaten hatten. Wir werden sie in den nächsten Monaten, nicht zuletzt auch in aufkommenden Wahlkampfzeiten, wieder haben bei der Frage von Fake News, Verschwörungstheorien, alternativen
Fakten. Das Beste, was dagegen hilft, ist Transparenz und Offenlegung von Informationen und Fakten.
Der Minister hat eben schon auf das Ranking hingewiesen, das vor wenigen Wochen veröffentlicht worden ist. Sachsen-Anhalt erreicht darin 38 von 100 Punkten. Das ist in der Tat eine Zahl, mit der wir nicht zufrieden sein sollten.
Was ich nicht gelten lasse, Herr Minister, ist der Punkt mit dem kleinen Bundesland. Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, die im Ranking weit vorn liegen, sind nicht unbedingt größer als wir. Ich finde, wir haben erheblichen Verbesserungsbedarf.
Nunmehr komme ich zu unserem Änderungsantrag, weil er nämlich auf diese Punkte abzielt, bei denen wir besonders schlecht abschneiden.
Wir haben im Ranking ein erhebliches Problem bei der Frage der Informationsrechte. Dazu gehört auch der Punkt Open Data; den haben Sie eben ausgespart. Dabei haben wir fünf von 28 möglichen Punkten.
Wir sind ausdrücklich dafür, diesen Punkt Open Data in die Beschlussempfehlung aufzunehmen und auch ein verbindliches Zeitfenster, nämlich dieses Jahr, für die Vorlage eines Transparenzgesetzes hineinzuschreiben.
Zweitens die Gebührenfrage. Hier schafft Sachsen-Anhalt gerade einmal zwei von zehn Punkten, also 20 % dessen, was möglich wäre. Kostenfreiheit wäre das Gebot der Stunde beim Zugang zu Informationen, meine Damen und Herren.
Ich will die letzten Sekunden meiner Redezeit nutzen, um dem Landesbeauftragten, der den Bericht vorgelegt hat, für seine langjährige Arbeit sehr herzlich zu danken. Er muss noch im Amt bleiben, weil wir alle wissen, dass es eine offene Frage gibt.
Ich will den Koalitionsfraktionen ans Herz legen, angesichts der Mehrheiten, die in diesem Haus für eine Neuberufung gebraucht werden, mit uns darüber ins Gespräch zu kommen. - Herzlichen Dank.
Liebe Kollegin Schindler, Herr Striegel hat schon auf den Fall Andrej Holm abgehoben. Es überrascht mit nicht wirklich, dass er dazu Stellung nimmt; und auch Sie haben darauf Bezug genommen. Herr Striegel hat davon geredet, dass er vom Objekt zum Täter geworden sei. Ich würde Sie gern etwas fragen.
Man kann Wolfgang Thierse eines wahrscheinlich nicht vorwerfen: ein unkritisches Verhältnis zur DDR. Ich glaube, darin sind wir uns einig. Wolfgang Thierse hat den Umgang mit Andrej Holm und die Diskussion, die es dazu gab, als - ich zitiere - „einigermaßen unanständig und unchristlich“ bezeichnet. Er hat weiter gesagt - ich zitiere -:
„Einem Menschen ein Kainsmal aufzudrücken, das untilgbar ist, das passt nicht in eine Demokratie, die auf die Veränderbarkeit von Menschen setzt. Was ein 18-Jähriger am Ende der DDR getan hat, sollte durch seine 26-jährige berufliche und politische Biografie im gemeinsamen Deutschland abgegolten und erledigt sein!“
Was sagen Sie zu dieser Äußerung Ihres Parteimitgliedes?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden unsere Art zu leben von Terroristen nicht zerstören lassen.
Diese Aussage hört man oft nach den schrecklichen Anschlägen in unserer Zeit. Dieser Satz soll doch sagen, dass wir unsere Freiheit, unsere Werte nicht aufgeben werden, also das beibehalten, was wir unter freier politischer Meinungsäußerung und Debatte verstehen, aber auch das, was uns Freude macht, was wir genießen und was wir lieben.
Zwölf Menschen starben kurz vor dem Weihnachtsfest am Breitscheidplatz in Berlin; rund 50 wurden teils schwer verletzt. Sie wurden ermordet von einem islamistischen Attentäter. Ihre Familien und Freunde sind mit Sicherheit noch immer mitten im Schmerz.
Für die Betroffenen, für die Verletzten, für die Familien und Freunde der Anschlagsopfer gilt der Satz zu Beginn meiner Rede wahrscheinlich nicht. Ihre Art zu leben wird sicherlich nie mehr die sein, die es vor den Anschlägen war.
Wenn wir also davon reden, dass unsere Art zu leben stabil bleibt, unangreifbar, dass wir unerschrocken weitermachen, dann ist das eine politische Botschaft, eine Botschaft gegen kollektive Ängste, gegen Irrationalität und eine Botschaft der Besonnenheit. Wenn dies auch die Botschaft dieser Debatte sein soll, dann sollten wir nicht so tun, als ob das neue Sicherheitspaket von de Maizière und Heiko Maas der Durchbruch in Sachen Sicherheit sei.
Die elektronische Fußfessel, die ja auch die SPDFraktion als Antragstellerin in dieser Debatte so dringend in das Landesrecht übernehmen will, wird niemanden aufhalten. Die SPD im Land war gemeinsam mit der CDU in den letzten Legislaturperioden für den Stellenabbau bei der Polizei verantwortlich. Bundesweit wurden in den letzten Jahren in den Polizeien von Bund und Ländern 18 000 Stellen abgebaut. Jetzt wird hektisch nachjustiert.
Wenn Personal fehlt, soll es die Technik richten. Ob Fußfessel oder Videokamera, es sind immer konkret Menschen, die Gewalttäter beobachten und stoppen müssen. Die Fußfessel kann man kurz vor der Tat entfernen oder eben auch mit Fußfessel die Tat begehen. Der Attentäter von Berlin passierte bei seiner Flucht zig Kameras. Aufgehalten haben ihn letztlich zwei italienische Polizisten; sie haben dafür ihr Leben riskiert.
Attentätern, die zuvor Bekennervideos produzieren, die ihre Ausweispapiere am Tatort zurücklassen, die ihren eigenen Tot als Dienst verstehen, ist nicht beizukommen, indem man sie bei ihrer Tat filmt.
Bundesweit wird zurzeit der Frage nachgegangen: Was ist bei der Einschätzung des Gefährders Amri schiefgelaufen? Im Vergleich zu dem Attentäter von München oder den Gewalttätern von Würzburg und Ansbach war Amri bereits unter Beobachtung - oder eben auch nicht.
In dieser Woche berichtete der RBB, dass die Berliner Polizei die Überwachung von Anis Amri früher als bisher bekannt beendet hat. Bereits im Juni 2016 seien diese Maßnahmen von der Polizei eingestellt worden.
Wenn Sie den Rechtsstaat wehrhaft haben möchten, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann müssen wir doch erst klären, warum er in diesem Fall nicht wehrhaft genug war.
Das ist doch auch im Interesse derer, die vom Leid der Attentate unmittelbar betroffen sind. Wir sollten nicht einfach reflexhaft immer wieder die alten Konzepte aus der Schublade ziehen.
Mehr Kontrolle, mehr Überwachung - diese Forderungen kommen genauso schnell wie die Aussage, dass wir doch eigentlich bei unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bleiben sollten.
Ich erinnere daran: Bereits nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 brachte der Deutsche Bundestag innerhalb weniger Wochen umfangreiche Gesetzesänderungen auf den Weg. Gegenstand waren damals die gleichen Themen wie heute: Erweiterung von Befugnissen für die Behörden, mehr Kompetenzen für die Geheimdienste, Ausbau elektronischer Überwachungsmaßnahmen. Bis heute ist nicht evaluiert, was das alles eigentlich gebracht hat.
In den Folgejahren ging es weiter: Terrorabwehrzentrum, biometrischer Reisepass, Anti-TerrorDatei, Vorratsdatenspeicherung, BKA-Novelle.
Und nun eben heute die Aktuelle Debatte. Es muss, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Frage gestellt werden, wo diese Entwicklung eigentlich
enden soll und wann der Punkt erreicht ist, an dem wir unsere Freiheit einmal zu viel hinter dem nächsten „zwingend notwendigen“ Sicherheitspaket hintangestellt haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns auch der Frage stellen, welche Auswirkungen deutsche und europäische Sicherheitspolitik im Ausland haben. Seit 2001 befindet sich der Westen, befinden wir uns im Krieg gegen den Terror. Wenn wir uns die internationale Situation 16 Jahre später anschauen, müssen wohl auch diejenigen, die diese Politik 2001 noch gutgeheißen haben, eingestehen, dass deren Erfolg mehr als fragwürdig ist.
Wer wirklich eine Botschaft gegen Angst und Irrationalität setzen will, sollte im Übrigen nicht ausschließlich über islamistische Gefahren reden. Es ist schon höchst verwunderlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dass Sie in Ihrem Antrag ausschließlich darauf Bezug nehmen. Wenn wir vom wehrhaften Rechtsstaat reden wollen, müssen wir eben auch diejenigen im Blick haben, die ihr Gartentor höher bewerten als jedes Grundgesetz. Sogenannte Reichsbürger erschießen und verletzen Polizisten, horten Waffen und bedrohen Gerichtsvollzieher.
Und wir sollten nicht verschweigen, dass politisch begründete Gewalt kein neues Phänomen ist und im Übrigen auch nicht mit den Geflüchteten in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist. Die deutsche Vergangenheit ist nicht nur durch den staatlichen Terror des Nationalsozialismus geprägt.
Auch im engeren Sinn hat die Bundesrepublik schwere Terrorserien erleben müssen: die RAF in den 70er- und 80er-Jahren. Seit der Wiedervereinigung sind mindestens 179 Menschen Opfer rechter Täterinnen und Täter geworden. Die 1990er-Jahre waren ein Gewaltexzess gegen Migrantinnen, Migranten und alternative Jugendliche. Der NSU hat gemordet, geraubt und seine Opfer aus der Sicherheit heraus verhöhnt. Trotz zahlreicher V-Leute und dem Verfassungsschutz, sehr geehrter Herr Innenminister, blieb der NSU über viele Jahre unentdeckt.
Seit 2015 schnellen die Angriffszahlen auf Geflüchtete und ihre Unterkünfte wieder in die Höhe.
Im Sommer 2000 explodierte - darauf wurde bereits hingewiesen - an der S-Bahn-Haltestelle Düsseldorf-Wehrhahn eine Rohrbombe. Zehn Menschen wurden dabei verletzt. In dieser Woche, fast 17 Jahre später, konnte der mutmaßliche Rechtsterrorist verhaftet werden. Diesem Anschlag folgte wenige Monate später ein Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge. Dies gab damals den Anstoß für den sogenannten Aufstand der Anständigen.
Nach einer Welle rechter Gewalt, nach den Brandanschlägen und Pogromen in Solingen, Mölln und Rostock lenkte die Bundesregierung ein. Erstmals wurde eine politische Strategie entworfen, die politische Kriminalität auch als ideologisches Problem und eben nicht nur als sicherheitspolitisches Problem begriff. Die Bundesprogramme zur Demokratieförderung in Ostdeutschland, die späteren Opferberatungen und Bildungsprogramme wurden damals angeschoben - unterfinanziert, angefeindet, umkämpft; dennoch sind sie uns bis heute erhalten geblieben, weil sie eben so bitter notwendig sind.
Alles das, was Gewalt, Radikalisierung und mörderischen Fanatismus verhindern kann, Menschen in einem positiven Selbstbild stärken kann oder Opfer unterstützend begleiten kann, muss ausgebaut werden.
Es sind die sogenannten weichen Themen, die Sozialarbeit, die Elternberatung, die Jugendarbeit, die so unerlässlich für das Zurückdrängen von Gewalt sind. Es ist das, worüber der Stammtisch sehr gern hinweglacht, was aber so wichtig ist, um Leid zu vermeiden.
Wir brauchen eine viel stärkere Aufmerksamkeit auf die Möglichkeiten und Wege der Prävention. Wir müssen uns über Unterschiede und Gemeinsamkeiten politischer Gewalt klarer werden. Sicherheits- und Sozialpolitik zusammenzubringen, das ist die Herausforderung, vor der wir politisch stehen. Einen starken Rechtsstaat wird es eben nur mit einem starken Sozialstaat geben. Das verstehe ich unter der Art zu leben, die ich mir vom Terror nicht kaputtmachen lassen will. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf war bei der Einbringung kein gesetzgeberisches Highlight und er ist es auch bei der Verabschiedung nicht; vielmehr ist und bleibt er ein Notnagel. So sollten wir ihn auch verstehen. Wenn ich die Koalition richtig verstanden habe, ist das aber auch allen sehr wohl bewusst.
Ich habe bei der Einbringung schon darauf hingewiesen, dass wir erhebliche Skepsis haben, was das eine oder andere in diesem Gesetzentwurf betrifft. Positiv ist sicherlich anzumerken, dass wir damit jetzt eine gesetzliche Basis schaffen. Das Ganze ist über den Weg einer Ministerverordnung mit den Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten auf den Weg gebracht worden - ein Weg, den wir damals sehr deutlich kritisiert haben. Wir hatten im Landtag einen anderen Weg vorgeschlagen.
Für mich bzw. für meine Fraktion bleibt wichtig festzuhalten, dass wir nicht nur in den laufenden Haushaltsberatungen, sondern beständig über den Zeitraum, in dem dieses Gesetz gelten soll, darauf achten, dass die Zahl der Wachpolizistinnen und Wachpolizisten nicht auf den Einstellungskorridor der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten insgesamt angerechnet wird.
Herr Erben ist schon darauf eingegangen: Das kann kein Ersatz für eine vollwertig ausgebildete Polizei in diesem Land sein, sondern ist ein Notbehelf.
Uns ist wichtig - deswegen können wir uns heute bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf letztlich der Stimme enthalten und sind nicht zu einer Ablehnung gekommen -: Es ist ein befristetes Gesetz und endet im Jahr 2019. Daher wer
den wir, wie im Ausschuss schon, den Antrag der AfD ablehnen, daraus eine Dauerlösung für unser Bundesland zu machen.
Wir bleiben dabei: Wenn überhaupt, dann ist es ein Notbehelf, um die Personalpolitik der letzten Jahre, die wir immer kritisiert haben, jetzt Stück für Stück zu korrigieren. Wir wollen keine, wie Herr Erben es genannt hat, Billigpolizei auf Dauer, sondern wir wollen eine gut ausgebildete und ausreichend ausgestattete Polizei in diesem Land. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es ein zentrales und rich
tungsweisendes Projekt der letzten beiden Landesregierungen, also in den letzten zehn Jahren gegeben hat, dann war es das Projekt des Personalabbaus. Es bleibt bis heute bemerkenswert, dass ein Projekt mit dem Titel „Abbau“ die Politik über zehn Jahre bestimmt hat.
Es gab über dieses Personalentwicklungskonzept, wie es vom damaligen Finanzminister und von der Landesregierung immer genannt worden ist, über viele Jahre kontroverse Diskussionen. Ich glaube, man kann rückblickend sagen, dass sehr bald über die unterschiedlichen Fachressorts hinweg - es betraf ja nicht nur das Thema Landespolizei - die Fachleute auch in einem großen Teil der Fraktionen sehr schnell der Meinung waren, dass dieses Personalentwicklungskonzept so nicht umsetzbar ist. Trotzdem ist es bis zuletzt bei diesen Zahlen geblieben.
Das Problem ist - deswegen muss man es am Anfang benennen -, dass wir jetzt die Folgen dieser zehnjährigen Politik miteinander auszubaden
haben. Das ist auch der Grund dafür, dass wir jetzt über solche Hilfskonstruktionen - nichts anderes ist es - überhaupt diskutieren müssen.
Insofern, Herr Kollege Erben, wenn Sie sich als SPD-Fraktion bestätigt sehen, dann will und muss ich Ihnen sagen, wenn wir im Jahr 2016 überhaupt über das Thema Wachpolizei und über eine vorübergehende Lösung reden müssen, um Lükken zu schließen und um den Bedarf halbwegs zu decken, dann haben Sie als SPD-Fraktion daran eine gehörige Aktie.
Es ist aber auch deutlich geworden - auch darauf muss hingewiesen werden; das hat durchaus mit dem Begriff Hilfskonstruktion zu tun -, dass wir nicht umhinkommen und dass es höchste Zeit ist - ich gehe davon aus, dass wir, dass alle Fraktionen gemeinsam diese Frage spätestens zu den Haushaltsberatungen auf dem Tisch haben werden -, dass wir ein grundsätzliches Umsteuern in der Personalpolitik in diesem Land betreiben. Wir brauchen verlässliche und höhere Einstellungszahlen bei der Landespolizei und in anderen Bereichen auch. Die Haushaltsberatungen werden dies beweisen müssen. Erst dann wird bewiesen werden, Herr Erben, ob wir von einer dauerhaften Lösung wie in anderen Bundesländern sprechen, worauf Sie hingewiesen haben, oder eben nicht.
Was den vorgelegten Gesetzentwurf betrifft, will ich nicht verschweigen, dass er durchaus die Möglichkeit schaffen kann, in einem sehr begrenzten Maße - ich glaube aber auch, dass dem Minister sehr klar ist, dass wir hier über sehr begrenzte Dinge reden - Entlastung zu schaffen. In der
Summe reden wir über 100 Personen, die hierfür geplant sind.
Ich will darauf hinweisen, dass durch meine Fraktion im Januar 2016 - der Januar hat eben schon einmal eine Rolle gespielt; es war damals offensichtlich eine bewegte Sitzung - schon einmal ein Antrag eingebracht wurde, der auch ein Stück weit Reaktion auf die damalige Ankündigung der Landesregierung zum Thema Wachpolizei bzw. Hilfspolizistinnen und Hilfspolizisten war. Den Weg der Ministerverordnung haben wir damals sehr deutlich kritisiert.
Meine Fraktion hat damals schon vorgeschlagen, sehr kurzfristig 300 verbeamtete Polizistinnen und Polizisten - es ist mir wichtig, das zu betonen: verbeamtete Polizistinnen und Polizisten; denn wir reden bei dem Gesetzentwurf über Angestelltenverhältnisse - in der Besoldungsgruppe A 5 einzustellen und für einfache polizeiliche Aufgaben vorzusehen. Auch damals haben wir schon darüber gesprochen, diesen Polizistinnen und Polizisten danach, nach einer entsprechenden Qualifizierung, natürlich auch eine Perspektive für die Laufbahngruppe 1 zu geben.
Ich erwähne das deswegen, weil wir wiederum zehn Monate versäumt haben. Wir hätten damals schon einen deutlichen Schritt weiterkommen können. Das Haus hat den Antrag damals mit Mehrheit abgelehnt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es besteht in der Tat Handlungsbedarf. Das ist unstrittig. Es geht um die Aufgabenerfüllung der Polizei und um ihre Präsenz in der Fläche und vor Ort. Es geht natürlich auch um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger und es geht auch und vor allem um die Arbeitsbedingungen und um die Arbeitsbelastung der Polizistinnen und Polizisten bei uns in Sachsen-Anhalt.
Wir brauchen qualifiziertes und vollumfänglich ausgebildetes Personal in unserer Landespolizei. Das wird die Zielstellung sein. Die Wachpolizei ist und bleibt eine Hilfskonstruktion.
Wir haben erhebliche Skepsis, was den Gesetzentwurf betrifft, werden der Überweisung allerdings zustimmen und uns im Ausschuss selbstverständlich an der Debatte beteiligen. - Danke schön.
Herr Minister, es ist leider nicht so, dass wir diese Diskussion zum ersten Mal führen, sondern wir führen sie leider immer wieder mit dem gleichen Sachstand und dem gleichen Gestus. Der Minister hat gewechselt, aber die Aussage ist seit mehreren Jahren die gleiche.
Sie haben auf die Schulentwicklungsplanung abgehoben, auch aufgrund der Nachfrage, die es gab. Es gibt eine geltende Schulentwicklungsplanung, die haben wir im Dissens besprochen, aber sie gilt. Damit hat die Landesregierung vorgegeben, welche Schule sie für bestandsfähig hält, und sie hat damit definiert - darüber haben Sie eben geredet -, in welcher Schulgröße ein Minimum gegeben ist, um gute Schule zu machen. Sonst hätte sie die Vorgabe ja nicht gemacht.
Die Frage, die Sie bis heute nicht beantworten können und die noch immer im Raum steht, ist,
warum Sie für Schulen, die die Landesregierung für gut und bestandsfähig hält, keine Förderung freigeben, sondern die Förderkriterien höher ansetzen als die Kriterien in der Schulentwicklungsplanung. Diese Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet. Ich finde es nach wie vor unschlüssig, das zu tun. Eine bestandsfähige gute Schule muss förderfähig sein.
Danke schön. - Am 1. September 2016 hat die Bürgerinitiative „OFFENe HEIDe“ für ihr Engagement, sich seit 23 Jahren allmonatlich auf dem Friedensweg für den Erhalt des Friedens und für die friedliche Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide einzusetzen, den Aachener Friedenspreis erhalten. Für den Festumzug am Sachsen-Anhalt-Tag im Jahr 2016 hatte die Initiative den Slogan „Sachsen-Anhalt trifft Rose. Bundeswehr trifft Menschen“ angemeldet. Die Staatskanzlei als Veranstalter untersagte der Bürgerinitiative die Teilnahme am Festumzug aufgrund des Slogans.
Ich frage die Landesregierung:
1. Zum wievielten Mal und mit welcher jeweiligen
Begründung erfolgte der Ausschluss der Bürgerinitiative von den Festumzügen der Sachsen-Anhalt-Tage?
2. Inwiefern teilt die Landesregierung die von der
Stadt Sangerhausen übermittelte Begründung des Ausschlusses, der diesjährige Slogan sei menschenverachtend?
Sehr geehrte Frau Kollegin, Sie haben am Anfang Ihrer Rede darauf hingewiesen, dass es doch sehr schade ist, wenn Politik sich erst mit einem Thema befasst, wenn es schon fast zu spät ist.
Ist Ihnen bekannt, dass die SPD 2006 durchgesetzt hat, dass der Einstellungskorridor für PM auf null gesetzt wird? Ist Ihnen bekannt, dass es 2008 war, als der Landtag einen einstimmigen Beschluss gefasst hat, dass ein Konzept für die PM vorgelegt wird?
Ist Ihnen bekannt, dass der Landtag 2014 beschlossen hat, dass dieses Konzept, über das der Minister gesprochen hat, bitte an den Einstellungskorridor null angepasst wird?
Finden Sie nicht, dass es angesichts dieser Vorgeschichte von über zehn Jahren - nennen wir es mal so - kühn ist, als SPD-Fraktion sich hier hinzustellen und zu behaupten, das Problem würde jetzt auftauchen, wo es fast zu spät ist?