Befassen heißt doch aber noch nicht, dass Sie Schlussfolgerungen gezogen haben. Befassen - Herr Poggenburg, wir können gern auseinandernehmen, was das heißt - heißt nicht, dass Sie Schlussfolgerungen gezogen haben.
Deswegen wird es nicht richtiger, wenn Sie das jetzt hier immer wieder wiederholen wie eine olle Leier. Sie haben erst danach Skrupel bekommen, nämlich als Sie gemerkt haben, man schaut jetzt auch auf Sie und man würde feststellen, dass Sie noch viel gieriger sind als das, was Sie als Altparteien diskreditieren.
Eines vorweg: Ich habe selbst eine Arbeitsgruppe geleitet und ich leite sie immer noch. Ich habe weder Geld bekommen, noch habe ich welches gefordert. So geht es vielen in unserer Fraktion.
das Automobil abschaffen wolle. Haben Sie endlich in Ihrer Fraktion angefangen und Ihre Autos abgeschafft?
Was hat das jetzt damit zu tun? Ich verstehe gerade den Zusammenhang nicht. - Wir haben in der letzten Sitzung eine Debatte - Sie haben wahrscheinlich nur den Satz meiner Kollegin Eisenreich gehört - über Perspektiven des öffentlichen Personennahverkehrs geführt. Es ging hierbei um Elektromobilität und wir hatten gesagt, dass es nicht allein hilft, über Elektromobilität zu reden, sondern wir haben gesagt, wir müssen über Mobilität reden. Wir haben tatsächlich auch gesagt, das Auto sei mit Blick auf die Mobilität nicht die erste Wahl; denn wenn wir wirklich für alle Mobilität ermöglichen wollten, dann stellen Sie sich einmal vor, was das für eine Menge an Autos ist.
Das heißt, wir haben gesagt, in öffentlichen Förderungen muss Elektromobilität vor allen Dingen öffentlicher Nahverkehr heißen, muss alternative Verkehrssysteme heißen. Wir sind dann im Übrigen der Auffassung: Wenn die so intelligent organisiert sind, dann wird das Auto als motorisierter Individualverkehr kaum noch eine Rolle spielen.
So, Herr Schmidt, wenn Sie das nächste Mal einer Debatte nicht folgen, empfehle ich Ihnen die Videoaufzeichnung.
Sie können nachlesen, und versuchen Sie nicht, hier Fragen zu stellen. Sie haben einen Arbeitskreis, da heißt es, Sie haben kein Geld dafür bekommen. Sie bekommen aber, Herr Schmidt, eine Summe von über 6 200 € im Monat. Dafür kann man doch erwarten, dass man sich mit Debatten befasst, dass man liest, was gesagt wird, wenn man es nicht richtig verstanden hat, und hier nicht Zwischenfragen stellt, die völlig neben der Sache liegen. - Vielen Dank.
Es werden auch in dieser Sache keine Beschlüsse gefasst. Damit ist das zweite Thema abgeschlossen und wir widmen uns jetzt dem ersten Thema:
Ich freue mich an dieser Stelle, dass die Abg. Frau Frederking wieder wohlauf ist. Deswegen würde ich Ihnen das Wort geben. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank für das Verständnis, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. - Im vergangenen Monat gab es zwei bahnbrechende letztinstanzliche Gerichtsent
Erstens. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat das vom Landkreis Jerichower Land ausgesprochene Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Straathof bestätigt. Das Verbot ist nun bundesweit rechtskräftig und unanfechtbar. Damit darf Straathof bundesweit weder Schweine halten, noch im Hintergrund über sie bestimmen.
Zweitens. Das Bundesverwaltungsgericht hat abschließend die Verfügungen des Landkreises Jerichower Land zur Breite und Beschaffenheit von Kastenständen in Sauendeckzentren bestätigt. Bundesweit werden die Schweine nun mehr Platz bekommen müssen, um in Seitenlage ungehindert und verletzungsfrei ihre Beine ausstrecken zu können.
Diese Gerichtsentscheidungen sind Paukenschläge und geben der erforderlichen Neuausrichtung in der Nutztierhaltung Rückenwind. Anerkennung und großer Dank gelten der Veterinärbehörde des Jerichower Landes, die sich fachlich fundiert, couragiert und mit großer Hartnäckigkeit über Jahre hinweg konsequent für die Rechte der geschundenen Tiere eingesetzt hat.
Dafür erhält sie auch Lob aus anderen Bundesländern. In der Pressemitteilung der hessischen Tierschutzbeauftragten anlässlich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sagt diese über die Behörde - ich zitiere -:
„Sie haben nicht weggesehen, sondern klare Rechtsbrüche als solche benannt. Offensichtlich kann aus der immer allseits beklagten Ohnmacht der Veterinärbehörden auch eine Macht im Sinne des Tierschutzes werden, wenn die Umsetzung geltenden Rechts ernst genommen wird.“
Erinnern wir uns: Seit zwei Jahren hält uns das Tierhaltungsverbot gegen Adrianus Straathof in Atem. Es hatte einen ganz Großen der euro
päischen Schweinezuchtbranche getroffen, einen Agrarindustriellen, der sich normalerweise von niemandem in die Schranken weisen lässt.
Viele Jahre hatte er gegen tierschutzrechtliche Vorgaben verstoßen und bei fast allen behördlichen Anordnungen widersprochen und sogar dagegen geklagt, ohne Einsicht und ohne Empathie für die Tiere. Es kam bei den Schweinen zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden. Ich will nur zwei Sachen erwähnen: Die Tiere bekamen nicht genug Wasser und es gab erhebliche Verletzungen vielerlei Art.
Das ungleiche Kräfteverhältnis zwischen seiner Schar von Anwälten und den Behörden schien trotz zahlreicher Ordnungswidrigkeitsverfahren, Buß- und Zwangsgeldern in Millionenhöhe sowie staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen seinem illegalen Handeln keinen Einhalt gebieten zu können. So war das Tierhaltungsverbot als Ultima Ratio ein Befreiungsschlag für die gequälten Tiere und für die Menschen, die sich für die Tierrechte einsetzen.
Die Bestätigung des Tierhaltungsverbots durch die Gerichte wird die Behörden deutschlandweit ermutigen, bei ähnlich eklatanten tierschutzwidrigen Zuständen auch Tierhaltungsverbote auszusprechen.
Wir brauchen ein wirksames Kontrollsystem mit vollumfänglichen und grundsätzlich unangekündigten Kontrollen, die mit guten Routinen durchgeführt werden. Um das zu finanzieren, sollte noch einmal darüber nachgedacht werden, ob kostendeckende Gebühren hier helfen können. Es sollte aber auch überlegt werden, ob Kontrollroutinen und die Kriterien für Anordnungen vereinheitlicht werden.
Gerade bei der Kastenstandsthematik gab es immer wieder die Vorwürfe von den Tierhaltungsbetrieben, dass die Veterinärbehörden unterschiedlich streng seien und unterschiedlich beurteilen. Nachdem nunmehr in dieser Sache alle Rechtsfragen abschließend geklärt sind, sollte das zum Anlass genommen werden, die rechtlichen Vorgaben einheitlich von der Verwaltungsseite umsetzen zu lassen.
Mit der bundesweiten Gültigkeit sind die Bedingungen nun für alle gleich und es gibt keine Wettbewerbsverzerrungen mehr. Wir brauchen aber auch europaweit einheitliche Regelungen. Bezüglich der Kastenstände haben die Gerichte - auch
veranlasst durch einen Straathof-Stall - klargestellt, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Wortsinn und ohne Interpretationsspielräume umgesetzt werden muss. Ungehindertes und verletzungsfreies Ausstrecken der Beine muss sichergestellt werden.
Da dieses heute vielfach nicht so ist und stattdessen die Sauen eingequetscht in viel zu engen Metallkäfigen gehalten werden, wird sich in Zukunft in den deutschen Ställen viel ändern müssen. Es bleibt zu hoffen, dass Tierhalter die Veränderungserfordernisse zum Anlass nehmen, nun ganz auf Kastenstände zu verzichten.
Aber egal wie breit Kastenstände sind, sie sind nicht tierschutzgerecht, weil die Tiere ihre arteigenen Verhaltensweisen nicht ausleben können. Durch Studien wurde belegt, dass Tiere in dieser Einzelhaltung leiden und es zu psychischen Folgeschäden und Verhaltensstörungen kommt wie zum Beispiel das Stangenbeißen, das Leerkauen, bei dem sich weißer Schaum im Mund bildet, oder das Trauern, bei dem die Tiere wie ein Hund auf dem Hinterteil sitzen, sich anlehnen, den Kopf senken, die Augen geschlossen haben und apathisch sind.
Das alles ist für uns GRÜNE nicht mehr akzeptabel. Wir setzen uns deshalb für eine grundsätzliche Abschaffung von Kastenständen ein. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist hoffentlich der Anfang vom Ende des unwürdigen und qualvollen Tierleids in Kastenständen.
Daher begrüßen wir auch die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt bei der Agrarministerkonferenz in Rostock zur Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gemäß dem dänischen Modell.
Bei den beiden genannten Fällen, die jahrelang vor Gericht verhandelt wurden, hat es eine hohe öffentliche Aufmerksamkeit gegeben. Verbunden mit den umfangreichen Berichterstattungen haben diese Entscheidungen die Türen von deutschen Ställen weit aufgestoßen und uns zum Hinsehen gezwungen.
Wir wissen nun, es gibt massenhaftes und erhebliches Tierleid, und das nicht nur durch illegales Handeln, so wie es bei Straathof der Fall war, sondern auch rechtlich legitimiert, nämlich durch das, was heute bei uns in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung noch alles möglich ist.