In dem Moment, in dem die geburtenstarken Jahrgänge sterben werden, wird es einen erheblichen Überhang an Wohnungen geben. Dies wird sich,
wie gesagt, im Land sehr unterschiedlich darstellen. Deswegen muss für die Leute, die in ihren Wohnungen bleiben wollen, umgebaut werden. Ein Neubau ist im Moment nicht das Gebot der Stunde.
Altersgerecht heißt für uns auch sozial gerecht. Das heißt eben bezahlbar; denn was nutzt die schönste altengerechte Wohnung, wenn sie sich nur wenige leisten können. Natürlich sind die durchschnittlichen Mieten in Sachsen-Anhalt im Bundesvergleich im Moment sehr günstig, was auch an der Wohnungsmarktsituation liegt. Dies ist für Sachsen-Anhalt ein großer Standortvorteil. Das heißt aber auch, dass die Wohnungseigentümer kaum die Möglichkeit haben, solche großen aufwendigen Umbauten tatsächlich innerhalb ihrer Spielräume zu realisieren.
Da gerade die Nachrüstung von Aufzügen hohe Kosten verursacht und wir nicht wollen, dass die Umlage auf den Mieter oder die Mieterin umgelegt wird und damit erhebliche Mieterhöhungen einhergehen, sagen wir, dass wir dieses Programm wollen.
Der altersgerechte Umbau soll für breite Schichten der Bevölkerung bezahlbar bleiben. Deswegen wollen wir auch ein echtes Förderprogramm mit echten Zuschüssen. Wir wollen, dass die Welt im Alter größer ist als die eigenen vier Wände und dass das Leben im Alter mehr ist als der Platz an der Fensterbank.
Meine Damen und Herren! In Bezug auf das Förderprogramm müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Andere Länder, beispielsweise Thüringen, haben bereits ein sehr erfolgreiches Programm installiert. Dies wird im Übrigen auch gut angenommen.
Ich will Ihnen kurz den Gegenstand der Förderung erläutern. Unter anderem handelt es sich um Maßnahmen zur Erschließung und Überwindung von Niveauunterschieden, die Nachrüstung und Verbesserung von Aufzugsanlagen als Anbauten oder Einbauten, den Einbau von Treppenliften und ergänzenden Fördersystemen, die barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen, der Einbau von Rampen zur Überwindung von Barrieren, aber eben auch Maßnahmen zur Beseitigung von Barrieren innerhalb von Wohnungen und Gebäuden, der Abbau von Barrieren im Eingangsbereich, der Schwellenabbau, die Verbreiterung der Türdurchgänge und bodengleiche Duschplätze etc. Dies alles sind Maßnahmen, die wir uns für Sachsen-Anhalt wünschen und die wir uns vorstellen können.
Das Ministerium arbeitet bereits an einer entsprechenden Richtlinie. Über konkrete Details sprechen wir, wenn der Antrag beschlossen wird, im Ausschuss.
Der Kollege Meister hat gerade gesagt, dass sich dies in den Haushaltsverhandlungen schwierig darstelle, aber als schlaue Verkehrspolitiker haben wir Vorsorge getroffen, und es ist im Ausschuss bereits von euch durchgewinkt worden.
Die Antwort ist einfach: Das Geld kommt natürlich aus dem Haushalt. Der Bund stellt derzeit Wohnraumfördermittel zur Verfügung, die entsprechend ihrer Bestimmung tatsächlich auch für solche Programme eingesetzt werden können. Wir haben dazu im Rahmen der Haushaltsberatungen im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Bei Kapitel 14 02 - Allgemeine Bewilligungen - Titel 894 61 - Zuschüsse für Investitionen zur Wohnraumförderung -, wer es nachlesen möchte, sollen statt 23 Millionen € 37 Millionen € eingestellt werden. Dies ist ein erheblicher Aufwuchs, vor allen Dingen wenn man weiß, dass im letzten Jahr im gesamten Titel nur 2 Millionen € abgeflossen sind. Insofern sind in diesem Titel umfängliche Mittel für diese Maßnahmen enthalten.
Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag geht die Koalition gleich drei wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages an: Erstens das Aufzugsprogramm an sich, zweitens die Bewältigung des demografischen Wandels und drittens gute Bedingungen im Alter. Dies ist wichtig für die Zukunft unseres Landes, und es ist wichtig für das Leben ganz vieler Menschen im Land. Deswegen gibt es nur ein sinnvolles Votum zu diesem Antrag, nämlich Zustimmung. - Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Grube. - Bevor ich Minister Herrn Webel das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie aus Bitterfeld recht herzlich bei uns im Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dr. Grube hat das Stichwort gegeben. Die Koalitionsfraktionen haben im Koalitionsvertrag dieses Förderprogramm zur Errichtung von Aufzugsanlagen verankert. Wir als Ministerium haben schon begonnen, uns mit diesem Problem zu beschäftigen; denn wir alle wissen, wir haben eine älter werdende Bevölke
Dr. Grube hat die Situation in Bezug auf ältere Menschen treffend dargelegt, und ich kenne die Situation von meinen eigenen Eltern. Sie haben einen Lifta einbauen lassen müssen, um in das erste Stockwerk ihres Hauses zu gelangen. Ältere Menschen können oft schlecht Treppen steigen. Jüngere Menschen - das stellen wir fest - lieben oft auch einen Fahrstuhl, weil es bequemer ist, damit in die eigene Wohnung zu kommen.
Wir wollen aber, dass insbesondere die älteren Menschen so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung wohnen bleiben können. Dort fühlen sie sich wohl. Dort haben sie ihre sozialen Kontakte. Insofern ist es gut, dass wir dieses Programm auf den Weg bringen wollen.
Wir wollen, dass die Menschen möglichst barrierefrei in ihre Wohnung kommen können. Wir haben an dieser Stelle einen großen Nachholbedarf. Diesen hat Dr. Grube zu Recht benannt. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel hat er ebenfalls genannt.
Ich möchte noch kurz zum Alternativantrag der AfD kommen. Es ist natürlich ehrenwert, dass Sie auch ein Programm für die öffentlichen Gebäude fordern, aber die Mittel des Bundes können nur zur Wohnungsbauförderung und nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. Deshalb ist an dieser Stelle nur ein Programm möglich, das aus reinen Landesmitteln finanziert wird. Ich weiß nicht, ob der Landtag in der Lage ist, diese Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitzustellen.
Die Verwendung von EU-Mitteln ist ebenfalls nicht möglich, weil die EU in der jetzigen Förderperiode 2014 bis 2020 ausschließlich Mittel zur CO2-Minimierung bereitstellt. Es ist schlecht begründbar, dass ein Aufzug, der insbesondere den Menschen helfen soll, in ihre Wohnungen zu kommen, zur CO2-Minimierung beitragen würde.
Deshalb bedanke ich mich für den Antrag der Koalitionsfraktionen und bitte Sie darum, ihn anzunehmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Anfragen. - Somit steigen wir in die vereinbarte Fünfminutendebatte ein. Erste Debattenrednerin wird die Abg. Frau Eisenreich von der Fraktion DIE LINKE sein. Sie haben das Wort, Frau Eisenreich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der demografische Wandel stellt auch die Wohnungswirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Aber es geht nicht nur um ältere Menschen, sondern auch um Menschen mit Behinderungen,
Dem Antrag der Koalitionsfraktionen liegt die Erkenntnis zugrunde, dass insbesondere Miet- und Genossenschaftswohnungen für diese Bevölkerungsgruppen verstärkt angepasst werden müssen und dass die Barrierereduzierung zu fördern ist. Das sehen wir als Fraktion DIE LINKE positiv und begrüßen es, dass bei der Erarbeitung dieses Antrages ein Blick über die Landesgrenzen hinaus in das Barrierereduzierungsprogramm Thüringens wertvolle Anregungen verschafft hat.
Der Antrag zeigt aber auch, dass die bisherige Richtlinie zur Herrichtung leer stehenden Wohnraums allein, mit der auch der Anbau von Aufzügen gefördert wird, unzulänglich ist. Allerdings ergeben sich für unsere Fraktion aus dem Antrag und aus der Einbringung von Ihnen, Herr Dr. Grube, eine ganze Reihe Fragen, deren Beantwortung aus unserer Sicht für die Erarbeitung eines solchen Förderprogramms Voraussetzung ist.
Wohnen im Alter und Wohnen mit Behinderungen sind nach unserer Ansicht als Querschnittsaufgabe zu betrachten. Deshalb sehen wir hier für die Erarbeitung von Richtlinien und diesem Programm das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in der Pflicht.
Wir plädieren dafür, die Förderung unbedingt als Zuschussprogramm zu gestalten. Dieser Zuschuss muss mindestens 50 % betragen. Die Bewilligung der Zuschüsse ist, wie in Thüringen, auch hier in Sachsen-Anhalt dem Landesverwaltungsamt und nicht der IB zu übertragen.
Die beabsichtigte Barrierereduzierung kann aber aus unserer Sicht nur ein erster Schritt sein. Das Ziel auch im Bereich Wohnraummodernisierung bleibt die Barrierefreiheit im Sinne vorhandener gesetzlicher Regelungen und insbesondere nach DIN 18040.
Für die Ausgestaltung des Förderprogramms ist dabei auch zu konkretisieren, was diese Barrierereduzierung umfasst. Ein paar Ansätze hat Herr Dr. Grube hierzu genannt. Ich glaube, auch hier sollten wir uns einbringen. Es darf eben nicht nur um Aufzugsanbau gehen. Da fragen wir auch einmal: Wie sieht es mit dem Einbau von Aufzügen im Treppenhaus aus? - Die Errichtung von Rampen haben Sie genannt. Der Abbau von Schwellen und Ähnlichem sind zu berücksichtigende Aspekte.
Gleichzeitig darf das Wohnumfeld aber nicht vergessen werden. Denn was nützen uns Aufzüge, Rampen usw., wenn Bordsteine nicht abgesenkt sind und Gemeinschafts- und Infrastruktureinrichtungen zur nächsten Barriere werden? - Auch für diese Bereiche fordern der Verband der Wohnungswirtschaft und der Verband der Wohnungsgenossenschaften zu Recht mehr Unterstützung, weil sie an einer Quartiersentwicklung arbeiten und damit die soziale Integration im Quartier erst ermöglichen.
Dazu gehören soziale Einrichtungen wie Begegnungsstätten, Schulen, Bibliotheken etc., aber auch Personal, das sich diesen Problemen widmet. Genau dafür stehen die aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ vom Bund zufließenden Mittel. Der Ansatz des vorliegenden Antrages ist daher ziemlich eng gefasst. Wir sehen hier erheblichen Diskussionsbedarf.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt für unsere Fraktion ist die soziale Verträglichkeit. Auch hierzu haben Sie, Herr Dr. Grube, etwas gesagt. Wir fordern, dass diese Förderung aus dem Programm nur mit Belegungsbindung erfolgt, damit Mieterhöhungen verhindert werden.
Es ist Fakt, dass in Sachsen-Anhalt viele Ältere von Altersarmut schon betroffen sind. Zu dieser Erkenntnis ist auch der Bericht zur Stadtentwicklung sowie zur Mieten- und Wohnungsentwicklung für die Jahre 2014/2015 gekommen. Auf Seite 112 heißt es dazu - ich zitiere -, „… dass sich im Wohngeldbezug das Thema Altersarmut bereits abzeichnet.“ Demnach sind 55 % der Wohngeldempfänger Rentner. Heute schon. Auch für behinderte Menschen muss der Wohnraum bezahlbar bleiben.
Ich habe eine Reihe von Problemfeldern dargelegt und Forderungen unserer Fraktion skizziert. Bleibt auch die Frage: Wie lange soll das Programm laufen? - Es gibt hierbei Einschränkungen vom Bund. Ich möchte sagen, dass die genannten Problemfelder längst nicht alle benennen, die im Rahmen eines solchen Programms mit zu berücksichtigen sind. Der Arbeitsauftrag an die Landesregierung ist unserer Auffassung nach konkreter zu fassen, weshalb ich im Namen meiner Fraktion die Überweisung in die Ausschüsse für Landesentwicklung und Verkehr als federführenden Ausschuss sowie in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beantrage. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Eisenreich, es hätte mich auch wirklich sehr gewundert, wenn Sie nicht überall noch etwas finden,
was Sie nicht noch ausweiten und verbessern wollen. Natürlich immer im Sinne der Bürger. Das ist doch ganz klar. Das wissen wir. Aber gestehen Sie doch einmal den Koalitionsfraktionen und hier insbesondere der SPD-Fraktion, der Sozialdemokratie, zu, dass sie sich genauso einen Kopf gemacht haben und auch wissen,