Protokoll der Sitzung vom 02.02.2017

Zugleich machen wir es für die Kommunen wieder interessant, eigene Anstrengungen zur Konsolidierung ihrer Haushalte zu unternehmen. In den Beratungen und Anhörungen zum Gesetz herrschte daher - in der Vergangenheit war das bei einem Finanzausgleichsgesetz praktisch undenkbar; Herr Erben ist darauf eingegangen und der Minister, glaube ich, auch - eine recht entspannte, an sachlichen Detailfragen interessierte und - ich möchte schon fast sagen, es stockt einem der Atem - freundliche Stimmung.

Trotzdem gab es natürlich auch Diskussionsstoff. Durch die vorgenommenen Neuberechnungen stehen nämlich einige Kommunen auch schlechter da. Wir hatten im Finanzausschuss darüber zu diskutieren, ob wir da Korrekturen im Gesetz vornehmen. Letztlich sind wir übereingekommen, dies nicht zu tun und die Härtefälle - Osterwieck war so ein Beispiel - über die Möglichkeit der Beantragung von Mitteln aus dem Ausgleichsstock aufzufangen. Der Finanzminister wird einen entsprechenden Erlass - er hat es vorhin ja auch dargelegt - erarbeiten und den Finanzausschuss darüber auch informieren. Dann können wir das da noch einmal besprechen.

Es gibt durchaus auch andere Kritikpunkte im FAG - meine Vorredner sind in den vielen Punkten darauf eingegangen -, die wir am Ende noch nicht ausräumen konnten. So stößt es bei den Kommunen auf die, wie ich meine, nicht ganz unberechtigte Kritik, dass wir in Teile der Investitionspauschale eine Zweckbindung unter anderem für kommunale Krankenhäuser und weitere Dinge aufgenommen haben. Die Kommunen haben den Anspruch, für sich selbst entscheiden zu können und zu wollen, was sie mit den Mitteln machen wollen und wie sie mit den Mitteln umgehen wollen.

Der Vorschlag der LINKEN im Ausschuss lautete, das jetzt einfach herauszunehmen. Wenn man es durchdenkt, merkt man, dass der Vorschlag das Problem nach sich zieht, dass dann eine Finanzierung für die Lücke da sein muss, die wir im FAG hinterlassen. Die nötige Finanzierung für solch eine Änderung der Zweckbindung war im aktuellen Haushalt nicht zu finden, sodass wir diesen Weg nicht gegangen sind.

Die Aufnahme der Krankenhäuser in das FAG führt nun aber - Herr Knöchel hat darauf hingewiesen - zu dem kuriosen Ergebnis, dass wir Probleme bei der gegenseitigen Deckungsfähigkeit von Haushaltsmitteln zwischen kommunalen und privaten Krankenhäusern haben werden.

Obwohl wir in der Summe deutlich mehr in die Krankenhäuser investieren - ein kräftiger Nachschlag ist gerade in den Haushaltsgesprächen der Koalition vereinbart worden; das ging auch durch die Presse -, haben wir in der Öffentlichkeit sogar noch eine negative Diskussion und Sorgen hinsichtlich der Krankenhausfinanzierung. Die ist, meine ich, unbegründet. Rein von der Summe her machen wir mehr als in der Vergangenheit. Trotzdem ist es mit Blick auf die Technik bedenklich.

Wir sollten bei der vereinbarten Fortentwicklung des FAG, die zwar zum Ende der Legislaturperiode passieren soll, bleiben. Aber über die Fortentwicklung muss vorher diskutiert werden. Dabei müssen wir uns der meiner Meinung nach nur bedingt sinnvollen Zweckbindung stellen und

müssen dann darüber reden, wie wir anders machen können.

Insgesamt kann man sagen, dass die Kenia-Koalition heute eines der ganz zentralen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllt, auch wenn die Kommunalfinanzen weiter im Blick bleiben müssen. Heute ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalts Kommunen. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Gut. Ich sehe auch hier keine Wortmeldungen. Deswegen können wir in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Ich werde zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/932 abstimmen lassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Nein, das ist nicht der Fall.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Ich werde jetzt den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/876 in Gänze abstimmen lassen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht so.

Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen AfD und DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen worden.

Wir können den Tagesordnungspunkt 8 verlassen und kommen zu

Tagesordnungspunkt 9

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen

Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/582

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/891

(Erste Beratung in der 13. Sitzung des Landtages am 23.11.2016)

Der Berichterstatter ist wieder der Abg. Olaf Meister. Herr Meister, Sie dürfen wieder an das Mikrofon.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt wird es trocken. Es folgt die Berichterstattung zum Gesetzentwurf. Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt in der Drs. 7/582 überwies der Landtag in der 13. Sitzung am 23. November 2016 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.

Das neue, seit 1. Januar 2016 geltende Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit.

Das neue Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet in § 329 die zuständige nationale Aufsichtsbehörde zu einer intensiven und weitgehenden Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung auf Verlangen unverzüglich alle für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

Um diesen Verpflichtungen jederzeit nachkommen zu können und um den deutlich steigenden inhaltlichen Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit nachkommen zu können, soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Interesse einer bestmöglichen und wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zuständigkeit für die Versicherungsaufsicht bzw. Fachaufsicht auf Antrag auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu übertragen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz bietet gemäß § 322 die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Zuständigkeit für die Versicherungsaufsicht über die ÖSA Feuer und die ÖSA Leben zu stellen.

Das Gesetz über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt weist bislang keine dementsprechende Regelung auf. Sie unterstellt die ÖSA der Staatsaufsicht und der Fachaufsicht der zuständigen Ministerien.

Die derzeitige gesetzliche Lage könnte beibehalten werden. Jedoch würde der Aufbau von Parallelstrukturen für die Versicherungsaufsicht mit einem deutlichen Ausbau der vorhandenen personellen und informationstechnischen Ausstattung

der Versicherungsaufsichtsbehörde einhergehen und ist somit kritisch zu sehen.

Konkret wird mit dem Gesetzentwurf nun die Möglichkeit eingeräumt, dass die Fachaufsicht auf Antrag des für die Versicherungsaufsicht zuständigen Ministeriums für die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt sowie für die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt zukünftig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen wird.

Der Ausschuss für Finanzen nahm den Gesetzentwurf in der 11. Sitzung am 25. Januar 2017 mit dem Ziel der Erarbeitung einer Beschlussempfehlung auf die Tagesordnung.

Zu dieser Beratung lag eine mit dem Ministerium der Finanzen einvernehmlich abgestimmte Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, welche zur Beratungsgrundlage erhoben wurde.

Im Ergebnis dieser Beratung erarbeitete der Ausschuss für Finanzen die Ihnen in der Drs. 7/891 vorliegende Beschlussempfehlung, welche mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen wurde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Es gibt hierzu keine Wortmeldungen. Daher können wir sofort in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Uns liegt die Beschlussempfehlung des Ausschuss für Finanzen in der Drs. 7/891 und das darin enthaltene Gesetz vor. Ich möchte über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen lassen. Erhebt sich dagegen Wiederspruch? - Das ist auch diesmal nicht der Fall.

Wer der in der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/891 vorliegenden Gesetzesvorlage zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen worden.

Wir steigen nunmehr ein in den

Tagesordnungspunkt 10

Zweite Beratung

Änderung der Voraussetzungen zur Förderung von Baumaßnahmen an Grundschulen im Rahmen des Stark-III-Programms hinsichtlich der Schülerzahl

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/371

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/420

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/877

(Erste Beratung in der 10. Sitzung des Landtages am 30.09.2016)

Berichterstatter des Ausschusses für Bildung und Kultur ist der Abg. Herr Lippmann Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/371 zum Thema „Änderung der Voraussetzungen zur Förderung von Baumaßnahmen an Grundschulen im Rahmen des Stark-III-Programms hinsichtlich der Schülerzahl“ sowie den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/420 in der 10. Sitzung am 30. September 2016 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Der Antrag sollte die Landesregierung auffordern, die Förderrichtlinien des Stark-III-Programms hinsichtlich der Vorgaben zur Mindestschulgröße bei Grundschulen an die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 festgelegten Richtwerte zur Bestandsfähigkeit anzupassen und in den zuständigen Ausschüssen zu berichten.

Die erste Beratung hierzu fand in der 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 14. Oktober 2016 statt. Nach der Berichterstattung durch die Landesregierung verständigte sich der Ausschuss darauf, das Thema in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.