Zweitens wird ein geschlossener Finanzkreislauf Straße geschaffen, bei dem die Klimawende auf der Strecke bleibt, weil keine Einnahmen aus der Mineralölsteuer und der Maut mehr zur Förderung nachhaltiger Mobilität eingesetzt werden.
Drittens stehen die Arbeitsplätze der Mitarbeiter der Landesstraßenbaubehörden vor einer unsicheren Zukunft.
Sehr geehrter Herr Webel, es hat sich zwar entwickelt, aber daran hat sich nichts geändert. Ein Argument der Koalitionsfraktionen, um unseren Antrag im Oktober in den Ausschuss zu überweisen, war, auf das Verhandlungsgeschick unserer Landesregierung zu setzen. Nach mehreren Berichten der Staatskanzlei im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verstehe ich sehr wohl die Intention des heute vorliegenden Koalitionsantrages.
Nicht nur, dass die Verkehrsminister der Länder bei den Verhandlungen komplett außen vorgelassen worden sind, ist empörend. Besonders infam ist, dass laut Recherchen des Magazins „Der Spiegel“ tatsächlich eine direkte Privatisierung im Umfang von ca. 300 Milliarden € im politischen
Raum platziert wurde, ohne nennenswerte Informationen dazu bereitzustellen, was genau geplant ist, welche Änderungen kommen werden und wie die Interessen der Betroffenen einbezogen werden sollen. Das haben meine beiden Vorredner soeben auch festgestellt.
Anders sind auch die nichtssagenden Äußerungen des Staatsministers im Ausschuss nicht zu werten. Deswegen stellen wir heute auch wieder unseren Alternativantrag, der weit über die von Herrn Scheurell geforderten Bundesstraßen hinaus geht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Geben Sie doch zu, dass die bisherigen Verhandlungen in Berlin nichts für die Mitarbeiter der Landesstraßenbaubehörden und auch nichts für Sachsen-Anhalt gebracht haben!
Ihre Stillhaltetaktik zugunsten des Bund-LänderFinanzausgleichs ist gescheitert. Wachen Sie endlich auf und stimmen Sie, falls wir im Bundesrat überhaupt noch gefragt werden, wie es die Koalition hofft, gegen die Änderung des Artikels 90 des Grundgesetzes! Als Entscheidungshilfe bieten sich die kritischen Anmerkungen an, die der Bundesrechnungshof vor zwei Wochen bei einer Anhörung im Bundestag gemacht hat.
Dabei geht es unter anderem darum, dass nicht das zivilrechtliche Eigentum, wie es in Artikel 90 Abs. 1 festgeschrieben werden soll, sondern das wirtschaftliche Eigentum entscheidend ist. Wenn der Bund also die Nutzungsrechte an eine Infrastrukturgesellschaft überträgt, dann ist die Privatisierung faktisch vollzogen.
Auch Sie, Herr Scheurell, sind doch eben noch der Meinung gewesen, dass dies alles passiert, damit Anlegern zu Zeiten von Niedrigzinsen ein lukratives Geschäftsmodell angeboten werden kann
und damit sich dem Bund ein Weg eröffnet, die Schuldenbremse zu umgehen. Es ist zu erwarten, dass die künftigen Einnahmen aus der Pkw-Maut direkt an die Infrastrukturgesellschaft fließen werden, während die Kosten für die Erhebung der Maut von der Allgemeinheit getragen werden müssen.
Zusammenfassend kann man also sagen: Zu Lasten der Allgemeinheit, der Umwelt und der Mitarbeiter der Landesstraßenbaubehörde wird hier auch durch das Verhandlungsgeschick der Staatskanzlei eine Privatisierung geschaffen, die
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie sich nicht weiterhin zu Erfüllungsgehilfen von Schäuble, Dobrindt und Gabriel machen wollen, dann stimmen Sie unserem Alternativantrag zu. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abg. Hildebrandt. - Als nächster Debattenredner spricht für die SPD-Fraktion Herr Dr. Grube. Sie haben das Wort, Herr Dr. Grube.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als wir den Antrag in unserer Fraktion behandelt haben, kam die Frage: Hatten wir das nicht schon einmal? - Hatten wir. Wir hatten das Thema „Infrastrukturgesellschaft“ schon einmal in diesem Hause. Weil das so ist und weil wir uns zumindest mit der Mehrheit dieses Hauses schon einmal klar dazu positioniert haben, wundert mich jetzt - ehrlich gesagt - der Änderungsantrag.
Wir haben hier im letzten Jahr erklärt, dass wir die Landesregierung zu den 450 Millionen € beglückwünschen, die sie mit nach Hause gebracht hat. Und ja, von mir aus können Sie das ein Stillhalteabkommen zugunsten des Bund-Länder-Finanzausgleichs nennen. Das ist richtig so.
Wir geben die Bundesautobahnen nicht gern aus der Auftragsverwaltung heraus. Aber wenn der Lohn dafür ist, dass das Land Sachsen-Anhalt auch nach dem Jahr 2019 finanziell existieren kann, dann ist das, denke ich, ein hinnehmbarer Preis. Genau das ist die Basis, auf der wir hier zu diskutieren haben; das und nichts anderes.
Wir als Koalitionsfraktionen rufen das Thema noch einmal auf, weil wir in den Verhandlungen tatsächlich ein Stück weiter sind und weil wir als Bundesland nicht nur gezwungen werden, die Autobahnen abzugeben, sondern es auch ermöglicht bekommen, die Bundesstraßen mit auszureichen. Ich finde, das ist eine Frage, die nicht völlig unwichtig für das Land ist und wozu sich auch das Parlament positionieren sollte. Wir sagen: Nein, wir möchten das behalten.
Die Frage des Personals und die Frage des abfließenden Know-hows haben sowohl der Kollege Scheurell als auch der Minister schon dargestellt. Ich will es aber einmal an einem praktischen Beispiel erläutern.
Wenn ich hier in Magdeburg über die Bundesstraße B1 verhandle, möchte ich das - ehrlich gesagt - nicht mit der Bundesinfrastrukturgesellschaft, sondern weiterhin mit dem Verkehrsministerium tun. Das ist für mich angenehmer. Das ist auch eine Frage der Subsidiarität. Wir können das hier vor Ort besser. Und ja, wir hätten auch die Autobahnen hier besser gekonnt. Aber wie gesagt, so ist das mit den Preisen. Den Alternativantrag werden wir deshalb logischerweise ablehnen.
Ich will auf einen letzten Punkt eingehen. Die Frage der Beschäftigten treibt uns um. Deswegen ist der Punkt 3 des Beschlusses auch wirklich ernst zu nehmen. Dem Begleitgesetz soll im Bundesrat erst zugestimmt werden, wenn diese Sachen geklärt sind, und zwar nicht nur der Standort, sondern auch die Konditionen für die Beschäftigten. Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden, in die Besitzstände darf nicht eingegriffen werden.
Hinzu kommt, dass der Bund auch nicht alles Know-how aus Sachsen-Anhalt abziehen darf. In der Begründung steht das schöne Wort „Rosinenpickerei“. Das dürfen wir uns nicht leisten und das können wir uns nicht leisten. Wir werden im Ausschuss noch einmal ganz genau schauen. Ob wir Sie damit noch einmal behelligen, das weiß ich nicht. Aber für heute bitte ich erst einmal um Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Herr Dr. Grube. Es gibt eine Nachfrage. Möchten Sie sie beantworten? - Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Herr Grube, ich frage wegen einer Aussage, die nicht Sie getroffen haben, sondern Ihr Koalitionskollege Herr Scheurell. Und zwar hat er auch die Argumentation von Schäuble aufgegriffen und gesagt, man brauche diese Infrastrukturgesellschaft, damit privates Kapital angelegt werden könne. Damit meinte er ausdrücklich Versicherungskonzerne, die private Altersvorsorge anbieten.
Schäuble meinte, man müsse denen jetzt endlich einmal neue Renditemöglichkeiten eröffnen, und dafür brauche man diese Infrastrukturgesellschaft; denn dann könnten Versicherungskonzerne relativ gut hohe Renditen sicher erzielen - sprich: vom Staat.
Weil jetzt gerade der Kollege Schulz sozusagen als Kanzlerkandidat in seiner Argumentation in eine völlig andere Richtung geht, würde mich einmal Ihre Position dazu interessieren.
Ich brauchte die Infrastrukturgesellschaft dazu nicht. Allerdings ist es für mich die schlechtere Alternative, das hier in Sachsen-Anhalt abzulehnen und auf 450 Millionen € zu verzichten. Deswegen bleibt es bei dem, was ich gerade ausgeführt habe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das vorliegende Reformvorhaben ist äußerst umfangreich und umfasst die Änderung bzw. Ergänzung gleich mehrerer Grundgesetzartikel sowie diverse im entsprechenden Begleitgesetz festgelegte Ermächtigungen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die große Koalition im Bundestag mit knapp 80 % über eine deutliche Mehrheit verfügt, lohnt es sich angesichts solch weitreichender Grundgesetzänderungen besonders, genauer hinzuschauen. Ich bin deswegen im Namen der AfD-Fraktion froh darüber, dass das Thema Bundesinfrastrukturgesellschaft, zu dem der Staatsminister bereits in den letzten Ausschusssitzungen umfangreich Stellung genommen hat, hier an prominenter Stelle nochmals behandelt wird. Ich gebe Herrn Scheurell darin Recht, dass fünf Minuten dafür eine relativ kurze Zeit ist.
Erfreulicherweise stießen die Vorhaben der Bundesregierung auf der Länderebene auf eher wenig Gegenliebe, sodass einige der weitestgehenden Befürchtungen zumindest teilweise entschärft werden konnten. Erwähnt seien diesbezüglich die zum Teil weit auseinander gehenden Ansichten zu einer möglichen Privatisierung sowie die Frage der für die betroffenen Beschäftigten sozialverträglichen und lebenswirklichen Gestaltung des Transformationsprozesses.
Hierbei konnten glücklicherweise bereits Zugeständnisse erwirkt werden, deren tatsächliche Einhaltung und Umsetzung jedoch auch zukünftig mit Argusaugen beobachtet werden muss, da die Bundesregierung das geschriebene Recht ja bekanntermaßen gern auch einmal sehr flexibel interpretiert.
sehbarkeiten mit sich, als die derzeitige Handhabung eine dringliche Änderung der an sich bewährten Auftragsverwaltung und der dieser zugrunde liegenden Strukturen erforderlich machen würde. Der folgende Transformationsprozess würde sich vermutlich über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinziehen, Jahre voller Unsicherheiten, voller etwaiger Doppelstrukturen und voller womöglich kostspieliger Transformationsprozesse.
Hier drohen uns im schlechtesten Falle eine neue Megabehörde und ein ganzes Geflecht aus privaten Satellitengesellschaften. Beides erachten wir als AfD als wenig wünschenswert und auch nicht als zielführend.
Das Beispiel der Autobahn A 143 und der geplanten Westumfahrung von Halle, die ja von der Deges realisiert werden soll, zeigt ferner exemplarisch, dass eine Verlagerung dieser Aufgaben auf die Bundeebene eben kein Patentrezept zur Auflösung jener Friktionen darstellt, welche die Bundesregierung erkannt haben möchte.
Wir befürchten ferner, dass bisherige Synergieeffekte verloren gehen, insbesondere bei nachgelagerten Aufgaben, da für die Straßenunterhaltung, wie etwa für den Winterdienst oder für andere regional relevante Bedarfe, keine zeitnahen und das heißt letztlich keine bürgernahen Lösungen mehr gewährleistet werden können.
Die Arbeits- und Lebenssituation Tausender Beschäftigter würde trotz der erwähnten Zugeständnisse jahrelang in einer gewissen Unsicherheit verharren, die von den Betroffenen und deren Familien als - mindestens subjektiv betrachtet - schwerwiegende Belastung empfunden werden würde. Hierbei muss definitiv sichergestellt sein, dass es nicht dazu kommt, dass der Bund die Arbeitsleistung absorbiert, die Kosten für beispielsweise Renten jedoch dem Land sozusagen als Altlast erhalten bleiben.
Der Antrag weist ferner auf die Gefahr einer Rosinenpickerei hin, die selbstredend völlig inakzeptabel wäre und von vornherein gesetzlich ausgeschlossen gehört. Dazu gehört auch, dass vollständig transparent gemacht werden muss, wie sich die etwaigen strukturellen Änderungen im Detail gestalten und inwiefern sich daraus resultierende Neuorganisationen auf die Standorte in Sachsen-Anhalt genau auswirken, wo wir jeden Arbeitsplatz, der immer ein Grund im Land zu bleiben bleibt, dringend brauchen.