Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An der Spitze der Justizministerien - ich spreche jetzt ganz allgemein - stehen keine machtpolitisch neutralen Personen, sondern die Ministerinnen und Minister sind eingebunden in eine Kabinetts- und Parteidisziplin. Nicht nur die Staatsanwälte, sondern auch der Minister oder die Ministerin können bei politisch brisanten Fällen unter Druck geraten und dann in die Verlegenheit kommen, ihr Einzelweisungsrecht womöglich gegen ihr eigenes Gewissen auszuüben.
Insofern nimmt die von uns geforderte Abschaffung der Einzelweisungsbefugnis auch eine Bürde von Ihnen, Frau Keding. Zumindest hätten Sie noch die Wahl, dem Druck standzuhalten oder nicht. Diese hat der Staatsanwalt gar nicht. Er hat den Weisungen aller seiner Vorgesetzten nach § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes Folge zu leisten. Es ist ein Akt politischer Hygiene, hier anzusetzen. Es wird sich zwar auch in Zukunft nicht verhindern lassen, dass ein Staatsanwalt von der Politik unter Druck gesetzt wird.
Sie fragen nach Beispielen. Es gibt ein Beispiel. Der Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier hatte von 1997 bis 2000 Ermittlungen in der CDU-Spendenaffäre um den Waffenlobbyisten Schreiber durchgeführt. Laut Aussage dieses Staatsanwalts wurde er von Politikern und Vorgesetzten dermaßen unter Druck gesetzt, dass er die Konsequenz zog und im April 2000 als Richter für Familienrecht an das Oberlandesgericht München ging.
stammt von 1877 und ist ein Relikt des Obrigkeitsstaates, das nicht mehr in die demokratische Landschaft passt. Das haben eine Reihe europäischer Staaten erkannt. Sie sind unterschiedliche Wege gegangen, um die Staatsanwaltschaften dem politischen Druck zu entziehen. Das geht so weit, dass bestimmte Länder wie Italien oder Portugal, aber auch viele junge Demokratien in Osteuropa ihre Staatsanwaltschaften vollständig der Justiz und nicht der Verwaltung zugeordnet haben. Obwohl auch dort der Justizminister die politische Verantwortung nach außen trägt, ist ihm je
Es bleibt dann zwar noch der indirekte Einfluss des Justizministers auf die Personalauswahl und Einstellungspolitik im Justizbereich. Das relativiert sich aber dadurch, dass der Justizminister politisch viel kurzlebiger ist als Staatsanwälte oder Richter. In manchen Fällen obliegt sogar diese Personalauswahl allein der Justiz und ein Staatsanwalt erhält - wie in Estland - von einem Justizkanzler die Ernennungsurkunde.
So weit wollen wir aber nicht gehen. Wir wollen lediglich die externe einzelne Weisung von außerhalb der Behörde Staatsanwaltschaft unterbinden oder ihr jedenfalls die rechtliche Grundlage nehmen.
Mit einer Initiative gegen das Einzelweisungsrecht kann das Land Sachsen-Anhalt nicht nur Rechtsgeschichte schreiben, sondern kommt auch einer alten Forderung des Deutschen Richterbundes nach wie auch einer Empfehlung der sogenannten Staatengruppe gegen Korruption, die Bestandteil des Europarats ist.
Diese Forderungen und Empfehlungen würden nicht erhoben werden, wenn die Sorge um die objektive Strafverfolgung in Deutschland nur theoretisch wäre. Halten wir fest: Es gibt in Europa ein Leitbild einer Strafverfolgungsbehörde, dem die deutsche Staatsanwaltschaft wegen möglicher willkürlicher Eingriffe nicht entspricht. Das Problem ist bekannt. Bund und Länder haben sich die Bälle in der Vergangenheit gegenseitig zugespielt und sich dann dahinter versteckt.
Unterbrechen Sie hier und heute diesen Teufelskreis und stellen Sie sich an die Spitze einer Justizreform, an deren Ende auch leiseste Zweifel an der Objektivität und Neutralität der Strafverfolgung ausgeräumt sind.
Noch ernster wird es aber, wenn nicht zuletzt wegen wenig volksnaher Urteile ein Vertrauensverlust in die Justiz hinzukommt. Dann haben wir eine Staatskrise. Wir haben sie dann wegen Ihrer Reformunfähigkeit, wegen Ihrer ideologischen Grenzen, zum Beispiel nicht mit der AfD zu stimmen, wenn es um ein Moratorium für die Vollstreckung der Forderungen gegen Abwasserabgabenschuldner bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht.
Setzen Sie ein glaubwürdiges Zeichen der Umkehr und stimmen Sie mit uns für die Initiative zur Abschaffung des Einzelweisungsrechts des Justizministers gegenüber Staatsanwälten.
Ich danke dem Abg. Diederichs. Er beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung.
Ich komme zum Abstimmungsverfahren. Wer für die Überweisung des Antrags der AfD-Fraktion an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Dementsprechend ist die Überweisung des Antrags abgelehnt worden.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion in Drs. 7/865. Wer stimmt für diesen Antrag? - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalition und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Dann kommen wir zur Abstimmung über den Alternativantrag in Drs. 7/933 der Fraktion DIE LINKE. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Dementsprechend ist auch dieser Antrag abgelehnt worden. Somit ist der Tagesordnungspunkt 17 erledigt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Hohes Haus! Sie haben hier und heute die Chance, durch Zustimmung zu unserem Antrag einer die Demokratie gefährdenden Entwicklung beizukommen.
Einige von Ihnen werden sich sicher an eine Kleine Anfrage von mir erinnern, über die sich erst linke Twitterer lustig gemacht haben und die dann von diversen Medien zerrissen wurde. Ich stellte eine Anfrage zum Thema politisch motivierte Kriminalität in Sachsen-Anhalt im Jahr 2015. Die Berichterstattung zeigte deutlich, dass man entweder böswillig berichten wollte oder einfach zu dumm war, die Anfrage richtig zu lesen. Ich zitiere des
„Die politisch motivierte Kriminalität, PMK, bedroht in besonderem Maße das gesellschaftliche Zusammenleben und die demokratischen Grundrechte in unserem Bundesland. Zu begrüßen ist das Bestreben, das im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN deutlich wird, demokratiefeindliche und rechtsextremistische Einstellungen zu bekämpfen.
Bei der Bekämpfung des Linksextremismus, der die geistige Grundlage links motivierter Straftaten bildet, halten sich die Regierungsparteien jedoch bewusst bedeckt. Im Bereich der PMK darf diese scheinbar ideologisch bedingte Auslassung nicht dazu führen, dass die Kriminalitätsbekämpfung von Partikularinteressen einer politischen Randpartei beeinflusst wird. Faktenlage und konkretes Bedrohungspotenzial müssen Ausgangspunkt polizeilicher Ermittlungen bleiben. Die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfordert deshalb ein konsequentes Vorgehen gegen jedwede Form politisch motivierter Straftaten.“
Das Ergebnis wurde von den Gutmenschen gefeiert. 1 729 Straftaten von rechts standen im Jahr 2015 230 Straftaten von links gegenüber - zu schön, um wahr zu sein. Und so war es auch. Man unterstellte mir im Nachgang, ich hätte die Ergebnisse nicht veröffentlicht, weil sie mir in irgendeiner Art und Weise peinlich gewesen wären.
Erstens wurde die Anfrage auf der Landtagsseite veröffentlicht. Für mich war nur wichtig, die Fallzahlen zu kennen. Zweitens habe ich in meiner Vorbemerkung deutlich gemacht, dass ich mich gegen jedwede Art der politischen Kriminalität ausspreche. Das große Aber folgt.
Keiner dieser Journalisten der Lügenpresse hatte es scheinbar geschafft, sich Anlage 1 zu der Anfrage anzuschauen. Von den 1 729 Straftaten rechts sind es allein 1 451 sogenannte Meinungsdelikte.
Im Umkehrschluss heißt das, dass die politisch motivierte Gewalt zu diesem Zweck nach Straftatbeständen aufgeschlüsselt einmal genauer betrachtet werden sollte. Dort standen 2015 220 Gewaltstraftaten rechts 158 Gewaltstraftaten links gegenüber. Ganze 42 % der politisch motivierten Gewaltstraftaten in Sachsen-Anhalt gingen also von links aus. Darüber wurde leider nicht berichtet.
Fernab der Erfassungsproblematik bei rechten Straftaten, die die Statistiken für rechts in die Höhe treibt, müssen wir Folgendes feststellen: Wir
erkennen als Problem an, dass linksextreme Gewalt in Sachsen-Anhalt nicht nur existiert, sondern der rechtsextremen Gewalt durchaus ebenbürtig ist.
Dieser Zustand darf nicht länger verschwiegen, geschweige denn toleriert werden. Es ist wichtig und richtig, dass man sich zusammenfindet und sich auch aktiv gegen Linksextremismus engagiert. Dieser ist nicht so harmlos, wie er so oft dargestellt wird, sondern wie jeder andere Extremismus eine Gefährdung für unsere Demokratie.
Wir von der AfD halten die Landesregierung an, zu handeln und ein tragfähiges Konzept zu dieser Thematik vorzulegen.
Aber kommen wir zur Projektförderung. Im Zeitraum zwischen 2011 und 2014 mussten zivilgesellschaftliche Akteure, wenn sie in den Genuss staatlicher Förderung dreier Bundesprogramme zur Stärkung der Demokratie kommen wollten, folgende Erklärung unterzeichnen:
nung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls zu den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.
Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen
Den Anstoß dazu gab die damalige Familienministerin Schröder von der CDU. Aber das Wespennest, in das man mit der verpflichtenden Abgabe gestochen hatte, kam nicht zur Ruhe. Die Vereinsmafia, GRÜNE, LINKE und auch die SPD liefen gegen die Demokratieerklärung Sturm.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie sind schon mal gerügt worden für diesen Begriff! Widerlich! Unparlamentarische Sprache!)