Ziel ist, die Akademie dieses als gemeinnützig anerkannten Instituts zu verhindern, was, wenn es gelänge, wohl mehr als einen Straftatbestand erfüllen dürfte.
Es ist nicht mehr abzustreiten: Wir haben in Sachsen-Anhalt ein massives Problem mit Linksextremismus.
Wer Personen tätlich angreift, weil er mit ihrer politischen Einstellung nicht einverstanden ist, und wer gewaltfreie politische Demonstrationen, Vorträge an Universitäten oder Akademietagungen wie in Schnellroda mit Gewalt verhindern will, der hat nicht verstanden, was Demokratie und Toleranz bedeuten.
Wir von der AfD würden niemals auch nur auf die Idee kommen, eine linke Demonstration oder einen von linken Hochschulgruppen organisierten Vortrag mit Gewalt verhindern zu wollen. Wir scheuen das Gespräch nicht.
Extremismus beginnt dann, wenn jemand so sehr von seinen Ideen überzeugt ist, dass er jedem, der anders denkt, das Recht abspricht, seine Meinung zu äußern.
Die Logik der Gegendemonstration, die eine andere genehmigte Demonstration verhindern will, ist politischer Extremismus in Reinkultur.
Wir müssen aufhören, diejenigen zu fördern, die an Diskussionen und Meinungsaustausch kein Interesse haben und die einseitig darauf gerichtet
sind, legitime demokratische Meinungsäußerung zu unterbinden und die selbst vor tätlichen Angriffen auf einzelne Personen nicht zurückschrecken.
Ich musste sehr lachen, als es aus den Reihen der Linkspartei hieß, man sollte den Protest des aufgehetzten Pöbels an der Uni Magdeburg nicht delegitimieren. Dazu, werte Kollegen, müsste dieser Protest erst einmal legitim sein. Das Gefährlich daran ist - darauf zielt unser Antrag -, dass linker Extremismus und linke Intoleranz auf die klammheimliche bis offene Sympathie von weiten Teilen des Establishments treffen, dass linke Extremisten über diverse Vereine und Initiativen von dorther auch finanziell gefördert werden und wohl allein deshalb ihre schädlichen Aktivitäten entfalten können.
Denn seien wir ehrlich: Ohne die staatliche Subvention würde der künstlich aufgeblähte Krampf gegen rechts in sich zusammenschrumpfen wie ein Ballon, aus dem die Luft gelassen wurde.
Auf Nachfrage erklären die Politiker der etablierten Parteien zwar immer pflichtschuldig, dass sie selbstverständlich jede Form von Extremismus und politischer Gewalt ablehnen, aber in der Realität lassen sie, wenn es um Extremismus von links geht, gern auch mal Fünfe gerade sein.
Der Dekan, der den linken Schlägern applaudierte, steht durchaus repräsentativ für einen Typus Schreibtischtäter, der sich nicht selbst die Hände schmutzig macht, sie aber schützend über linke Gewalttäter hält, weil er mit ihnen die gleiche undemokratische Gesinnung teilt. Zwischen der Verhinderung einer Podiumsdiskussion durch Schlägertrupps oder durch politischen Druck besteht kein substanzieller, sondern nur ein gradueller Unterschied.
Nichts bedroht unsere Demokratie so sehr wie dieser Extremismus des Establishments. Nichts vergiftet das Klima in diesem Land so sehr wie die klammheimliche Komplizenschaft von scheinbar braven Parteifunktionären und Antifa-Schlägertruppen.
Deshalb fordern wir: Vereine, deren Bestreben darauf gerichtet ist, genehmigte Demonstrationen und Vorträge zu verhindern und demokratische Meinungsäußerungen zu unterbinden, dürfen mit keinen Cent Steuergeld mehr gefördert werden.
Der moderne antideutsche Linksextremismus ist eine abscheuliche, menschenverachtende Strömung. Aber ich denke, ehrlich gesagt, dass wir vielen Antifa-Schlägern noch viel zu viel der Ehre erweisen, wenn wir ihnen überhaupt politische Motive unterstellen. Wenn ich mir das Treiben der Antifa so anschaue, dann muss ich sagen: Viele dieser Gewalttäter dürften nicht mehr sein als
ganz gewöhnliche Kriminelle, die sich austoben wollen und die ihre kriminelle Energie notdürftig politisch ummänteln, weil sie so einen Freiraum gewinnen, in dem sie straflos agieren können.
Damit muss Schluss sein. Hören wir auf, diesen Sumpf aus Fanatismus und Verbrechen weiter zu nähren. Hören wir auf, die Feinde von Staat und Nation mit Steuergeld zu päppeln, und lassen wir sie stattdessen die ganze Strenge des Gesetzes spüren.
Noch leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einem Linksstaat. Null Toleranz für linksextreme Intoleranz!
Danke, Herr Abg. Tillschneider. - Wenn es keine Fragen gibt, treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. Es wurde vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion der AfD in Drs. 7/873 in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer für diese Überweisung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und die Koalitionsfraktionen.
Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Sind nicht wahrzunehmen. Damit ist der Antrag in den Bildungsausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 18 ist erledigt.
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In der letzten Wahlperiode hat sich der Landtag schon intensiv mit der Frage beschäftigt, ob das Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt noch zeitgemäß ist. Ich darf an dieser Stelle an zwei Initiativen erinnern, zum einen an unseren Antrag „Reform des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ und zum anderen an einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Im März 2015 fand eine bemerkenswerte Anhörung hier im Plenarsaal statt, an deren Ende nicht nur der Änderungsbedarf deutlich wurde, sondern auch, dass ein gesellschaftlicher Wille besteht, grundlegende Änderungen in unserer Bestattungskultur vorzunehmen. Deshalb sollten wir den Blick nicht davor verschließen, dass sich auch unsere Bestattungskultur in einem gesellschaftlichen Wandel befindet und neue Rechtsgrundlagen für neue Bedürfnisse erforderlich sind.
Meine Damen und Herren! Bevor ich näher auf die Anhörung eingehe, möchte ich noch einen Schritt zurückgehen, und zwar in das Jahr 2014. Es war der 6. Februar 2014, als eine bulgarische Studentin in Halle erst vergewaltigt, dann getötet und in die Saale geworfen wurde. Was sich dann in den Ermittlungen abspielte, kann man wahrlich nicht als Glanzleistung bezeichnen. Der zum Fundort der Leiche gerufene Notarzt stellte zwar fest, dass es sich um einen unnatürlichen Tod handele, der allerdings nach seiner Meinung auf Ertrinken und Herzinsuffizienz zurückzuführen sei. Die Tatsache, dass die junge Frau ab dem Unterleib unbekleidet war, wurde durch die Staatsanwaltschaft zunächst mit der Strömung der Saale begründet.
Der Sachlage, dass die Identität der jungen Frau nicht herauszufinden war, hat sie es letztlich zu verdanken, dass eine weitere, qualifizierte Leichenschau stattfand, welche dann hervorbrachte, dass ein Tötungsdelikt vorlag. Letzteres wurde jedoch erst vier Tage nach dem Fund der Leiche im Rechtsmedizinischen Institut in Halle aufgedeckt. Vier wertvolle Tage, in denen Ermittlungsarbeit hätte stattfinden können, waren bereits verstrichen. Das Dramatische an diesem Fall ist: Der Täter wurde bis heute trotz eines enormen Ermittlungsaufwandes nicht gefunden.
Nun, meine Damen und Herren, könnte man dem entgegenhalten, dass das doch lediglich ein Einzelfall sei. Doch wir haben Defizite. Wir haben erhebliche Defizite in der derzeitigen Praxis der Leichenschau. Das ist nicht erst seit heute bekannt. Bereits in der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2011 in Drs. 6/400 wurde bestätigt, dass wir in diesem Bereich Defizite haben; geändert hat sich allerdings bis heute nichts.
Das Defizit besteht darin, dass sehr häufig Fehler bei der Einschätzung darüber passieren, ob es sich um eine natürliche, um eine nicht natürliche oder um eine nicht aufgeklärte Todesart handelt. Bei der zweiten Leichenschau, die in Sachsen-Anhalt allerdings nur bei einer Feuerbestattung verpflichtend ist, stellen Rechtsmediziner bei ca. 3 % bis 7 % eine falsch eingetragene Todesart fest. Das heißt nicht zwangsläufig, dass es sich hierbei um Tötungsdelikt handelt, allerdings - das geht auch aus der Antwort der Landesregierung aus dem Jahr 2011 hervor - wurde in den Jahren 2001 bis 2011 festgestellt, dass bei acht Verstorbenen, bei denen zunächst von einer natürlichen Todesursache ausgegangen wurde, ein Tötungsdelikt vorliegt. Dies zeigt, wie wichtig es ist, an dieser Stelle eine Änderung vorzunehmen.
Das Ausmaß dieses Problems schlägt uns mit aller Wucht durch den durch mich am Anfang meiner Rede beschriebenen Fall, den Fund der Leiche der jungen bulgarischen Studentin, ins Gesicht. Hätte in diesem Fall die zweite Leichenschau nicht stattgefunden, wie es in Sachsen-Anhalt nur bei Feuerbestattungen verpflichtend vorgesehen ist, wäre im Ergebnis ein Tötungsdelikt unerkannt geblieben. Ich gehe davon aus, dass wir uns darüber einig sind, dass ein unentdecktes Tötungsdelikt eines zu viel gewesen wäre.
Meine Damen und Herren! Das bedeutet eben auch, dass Vertrauen in die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und damit auch in den Rechtsstaat verloren geht. Der Fall der bulgarischen Studentin ist leider kein Einzelfall. Immer wieder werden unnatürliche Todesursachen als natürliche klassifiziert, weil es den Ärztinnen und Ärzten, die die Leichenschau vornehmen, an entsprechender Fachkenntnis mangelt. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.