Protokoll der Sitzung vom 06.04.2017

Frau Quade, Ihre Partei ist eine Partei von vorgestern. Wenn Sie nicht einsehen können, dass gegebenenfalls auch ein solcher Paragraf einmal an momentane, ganz reelle Ereignisse und Gegebenheiten angepasst werden muss - - Es wurde ja ein Beispiel genannt; es gibt viele Beispiele dazu. Wenn man diesen Paragrafen vervollständigt, will man ihn doch nicht abschaffen. Bitte lesen Sie in Zukunft die Anträge richtig durch und beginnen Sie erst dann zu kritisieren. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Herr Tillschneider, eine Frage?

Eine Kurzintervention.

Eine Kurzintervention können Sie nur - -

Frau Quade hat in Ihrem Redebeitrag ein Weltbild offenbart, das ich nur noch pervers nennen kann.

Nach der Auffassung von Frau Quade dürfen Minderheiten gegen Deutsche hetzen und damit das deutsche Volk zersetzen - das begrüßt sie -, aber Deutsche dürfen nicht gegen Minderheiten hetzen.

Sie sagen ja immer, Demokratie ist in Ihrem Verständnis nicht die Diktatur der Mehrheit, sondern der Schutz der Minderheit. Das Demokratieverständnis, das Sie hier offenbart haben, ist die Diktatur der Minderheit. Dazu, muss ich sagen, passt der Spruch: Auch jeder Antifaschismus ist Faschismus.

(Beifall bei der AfD)

Herr Knöchel, als Fraktionsvorsitzender, ja? - Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Tillschneider! Liebe AfD-Fraktion! Ich möchte festhalten, dass es Wesensmerkmal unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist, dass sich der Wille der Mehrheit in den Mehrheitsverhältnissen demokratisch gewählter Parlamente ausdrückt. Aber es ist - das hat das Bundesverfassungsgericht bereits in den 50er-Jahren festgestellt - eben genauso Wesensbestandteil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dass es unveräußerbare Rechte von Minderheiten gibt, die es zu schützen gilt. Wenn Sie das in Abrede stellen,

(Zurufe von der AfD)

dann stellen Sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in Abrede.

(Beifall bei der LINKEN - Zurufe von und Unruhe bei der AfD)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. - Ich würde gern fortfahren. Der nächste Debattenredner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abg. Herr Striegel. Herr Striegel, Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Volksverhetzung nach § 130 des Strafgesetzbuches macht sich strafbar, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert - Nr. 1 - oder wer die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.

Rechtshistorisch - das ist, glaube ich, heute sehr deutlich geworden - hatte die Bestimmung das Anreizen - Zitat - „verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegeneinander“ unter Strafe gestellt. Entscheidend ist deshalb bei Strafbarkeit von Äußerungsdelikten unter dem Aspekt der Volksverhetzung noch heute das Vergiften des politischen Klimas durch Meinungskundgabe gegen einzelne Gruppen.

Geschütztes Rechtsgut ist im Fall von § 130 Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuches der öffentliche Friede. Durch die Strafandrohung soll bereits im Vorfeld das Entstehen eines Meinungsklimas verhindert werden, in dem einzelne Menschen und Gruppen aggressiv ausgegrenzt werden und dadurch die Gefahr geschaffen wird, dass sie in der Folge auch zu Opfern physischer Gewaltanwendung werden könnten.

Das Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind und bleiben Teile der Bevölkerung, Minderheiten, die geschützt werden müssen gegen Einwirkungen durch die Mehrheit. Gemeint sind mit diesem Begriff alle im Inland lebenden Personengruppen, die sich aufgrund gemeinsamer Merkmale als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit sind. Unerheblich ist in diesem Rahmen, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt oder ob die Gruppe besonders gefährdet ist.

Meine Herren von der AfD, nicht diese Auslegung verkennt den Schutzzweck der Norm, sondern Ihr Antrag. Der „Volkskörper“, den Sie mit diesem Antrag wohl wieder einmal zu verteidigen suchen, ist kein taugliches Schutzgut. Zu schützen sind vielmehr jene, die von Ihnen auf beinahe täglicher Basis aus der deutschen Bevölkerung aussortiert werden sollen.

Ihre Rhetorik eines „Wir“ gegen „Die“ bereitet Volksverhetzern den Weg. Wenn ein Herr P. davon spricht, dass Wucherungen am deutschen Volkskörper beseitigt werden sollen und Linkskriminelle einer Arbeit zugeführt werden müssen, ist der Weg zur Volksverhetzung nicht mehr weit oder bereits überschritten.

Wenn ein Nicolaus Fest, AfD-Mitglied in Berlin, öffentlich Menschen, die in den vergangenen Jahrzehnten als Arbeiter in die Bundesrepublik kamen, als Gesindel tituliert, dann hoffe ich, dass der Volksverhetzungsparagraf sich als scharfes Schwert gegen solch widerliche Rhetorik erweist.

Ich bin froh, dass deutsche Gerichte festgestellt haben, dass beispielsweise Ihr Ex-Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern sich der Volksverhetzung schuldig machte und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er eben gegen in der EU lebende Muslime gehetzt hat.

Es ist die AfD, es sind Ihre Mitglieder, Funktionäre und Abgeordneten, die Menschen entwürdigen und Hass gegen Gruppen schüren, die taugliche Angriffsobjekte des § 130 StGB darstellen. Wir lehnen Ihren Antrag ab; denn er ist unnötig.

Ich ergänze: Dass ausgerechnet Sie hier zum Tatbestand der Volksverhetzung vortragen, ist mindestens frivol, ja, eigentlich dreist. Sie, deren Angehörige in diesem Parlament von Ficki-FickiFachkräften gesprochen haben und damit nur durch Indemnität geschützt sind, aber sich ansonsten vielleicht auch einer Bestrafung durch den Volksverhetzungsparagrafen ausgesetzt sähen -

(Zuruf von André Poggenburg, AfD)

das kann ich und das will ich nicht ertragen. Wenn Herr Farle mit dem Zitat schließt, Hass ist ein Motor, der enormen Schaden anrichten kann und der bekämpft werden muss, dann sage ich Ihnen: Ja, und deshalb bekämpfen wir die AfD politisch mit allen uns demokratisch dafür zur Verfügung stehenden Mitteln. - Herzlichen Dank.

(André Poggenburg, AfD: Und darüber hin- aus!)

Vielen Dank, Herr Striegel. Es gibt zwei Wortmeldungen, von Herrn Poggenburg und Herrn Tillschneider. Möchten Sie diese beantworten? - Bitte, Herr Poggenburg.

Sehr geehrter Herr Abg. Striegel, ich habe eine Frage. Sie haben darauf verwiesen - wir haben es vorher auch schon von anderen Rednern gehört -, dass es hierbei um den Minderheitenschutz geht. Ich lese aber daraus, dass es um Teile der Bevölkerung geht. Ein Teil der Bevölkerung muss keine Minderheit sein.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Kann aber!)

Ein Teil der Bevölkerung kann auch ein Großteil sein.

Ich glaube, es ist eine Auslegungssache, die Sie gern sehen möchten, dass hiermit nur Minderheiten gemeint sind. Es geht um Teile der Bevölkerung. 80 % ist auch ein Teil der Bevölkerung. Das deutsche Volk ist ein Teil unserer Bevölkerung hier. Also muss in diesem Sinne dieser Passus eingefügt werden, wenn man es mit diesem Paragrafen wirklich ehrlich und ernst meint. Aber ich gehe davon aus, dass das auf der linken Seite der Politik vielleicht nicht der Fall ist. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Herr Poggenburg, Frau Justizministerin Keding hat erschöpfend zu der Frage Stellung genommen, was den Begriff der Abgrenzbarkeit der Gruppe, der Minderheit etc. pp. betrifft. Sie können das sicherlich im Protokoll noch einmal nachlesen.

Wir haben hier im Hause auch eine ganz wunderbare Landtagsbibliothek, deren Service heute schon mehrfach gelobt worden ist. Dort können Sie in den einschlägigen Kommentaren tatsächlich noch einmal nachlesen oder nachlesen lassen. Dann werden Sie die Antwort auf Ihre Frage dort finden.

Es geht am Ende um die Frage der spezifischen Abgrenzbarkeit der Gruppe. Da ist Ihr Antrag ein untauglicher Versuch.

Es gibt eine weitere Anfrage von Herrn Tillschneider. Möchten Sie die beantworten? - Bitte.

Es ist eigentlich eine Kurzintervention. - Sie ziehen sich genauso wie die Gleichstellungsbeauftragte auf die Rechtsprechung und die Rechtslage zurück. Wir sind hier aber im Parlament. Das heißt, wir machen die Gesetze. Sie beschreiben also im Grunde nur den Missstand, den wir ändern wollen. Insofern würde ich sagen: Thema verfehlt. Wir wissen ja, wie die Rechtslage ist und wie die Rechtsprechung ist. Wir wollen hier ja etwas ändern. - Punkt 1.

Punkt 2. Ich muss einmal etwas zum Kernproblem, um das es hier geht und das in dieser Rechtsprechung Ausdruck findet, sagen: Das ist ein unerträglicher Doppelstandard in diesem Land. Genau darum geht es. Deutsche werden anders behandelt, schlechter behandelt als ausländische Minderheiten. Und das ist das Kernproblem.

(Beifall bei der AfD)

Herr Striegel, Sie können natürlich darauf erwidern.

Herr Tillschneider, ich weiß, dass Ihnen manche ausländische Minderheit, unter anderem die ausländische Minderheit der Diktatoren, zum Beispiel ein Herr Assad, in besonderer Weise am Herzen liegt. Für den haben Sie ja heute Solidarität gefordert - für einen Kriegsverbrecher!

Aber stellen Sie sich hier bitte nicht hin und versuchen, die Nummer zu spielen, die Deutschen in

diesem Land wären durch die Rechte und die Gesetze dieser Republik nicht vernünftig geschützt. Das ist schlicht nicht der Fall.

Und wenn Sie schon auf das Parlamentsargument kommen, dann sage ich Ihnen: Der Landtag von Sachsen-Anhalt ist für eine Änderung des Strafgesetzbuches die völlig falsche Bühne. Sie haben das Thema verfehlt. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit haben wir eigentlich gesagt, zwei Beiträge pro Fraktion. Diese haben Sie leider schon ausgeschöpft. Deswegen würde ich gern in der Debatte fortfahren; denn von den anderen Fraktionen habe ich keine Wortmeldungen gesehen.

Der nächste Debattenredner wird Herr Kolze für die CDU-Fraktion sein. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Wir führen heute eine Debatte darüber, ob der Volksverhetzungsparagraf 130 des Strafgesetzbuches neu zu verfassen ist. Der Tatbestand soll um die Deutschen als Volk erweitert werden. Doch bevor ich im Einzelnen auf die für meine Fraktion wesentlichen Aspekte Ihres Antrages eingehe, möchte ich vorwegschicken, dass Ihr Antrag nichts anderes ist als ein erneuter Schaufensterantrag. Ich sage Ihnen auch, warum.