Es ist eine Kurzintervention oder ein Kommentar. - Ich kann das natürlich nicht so stehen lassen, was Sie zu unserem Parteitag gesagt haben.
Herr Tillschneider, das kann ich natürlich so nicht stehenlassen. Auch bei uns wird um Listenplätze gekämpft. Aber wir schaffen es dann doch, das an einem Tag durchzuziehen, weil wir eine geschlossene Partei sind, die sich inhaltlich auch
Nichtsdestotrotz geht es eigentlich um Justizwachtmeister. Dazu hat Herr Diederichs abschließend noch einmal das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Vergleich Listenparteitag und Justizwachtmeister ist wie der Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.
Ja, es ist richtig, die Haushaltsplanungen sind abgeschlossen. Von Ihrer Seite kam in Richtung Justizwachtmeister aber auch nichts, das muss ich festhalten. Da ist auch nichts gekommen.
In der Anhörung im Rechtsausschuss war ja nun eindeutig zu hören: Wie der Vorsitzende des Landesverbandes Herr Ihlau mitteilte, bereitet nicht nur die Aufgabenvielfalt unseren Justizwachtmeistern Sorgen, sondern auch die dünne Personaldecke.
Herr Ihlau sprach von einem Deckungsgrad von nur 86 % der zu besetzenden Stellen. Dies führt zu einer enormen Belastung der Beamten auf der einen und einer deutlichen Unterbesetzung der Gerichte auf der anderen Seite. So kommt es zum Beispiel auch dazu, dass Gerichte eben vorzeitig zumachen müssen, weil keine Verhandlungen mehr durchgeführt werden können, weil die Leute fehlen.
Justizwachtmeister arbeiten bei Staatsanwaltschaften und Gerichten. Dort sind natürlich auch private Sicherheitsdienste beschäftigt, die diese Justizwachtmeister unterstützen. Teilweise werden diese Justizwachtmeister aber auch dazu verwendet: Die privaten Sicherheitsdienste machen die Einlasskontrollen und die Gerichtswachtmeister müssen die Rosen schneiden. Auch das ist schon vorgekommen.
Als Vollzugsdienstkräfte des Landes sind Sie befugt, im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbaren Zwang auszuüben, ähnlich wie die Justizvollzugsbeamten in der JVA. Konkret heißt das, dass sie die Inhaftierten zu Terminen und Sitzungen bei Gericht vorführen und sie bewachen. Zum Teil führen sie die Eingangskontrollen in den Gebäuden der Staatsanwaltschaften und Gerichte durch. Sie müssen für Ruhe und Ordnung sorgen.
Wie sieht es aber sonst bei der Absicherung der Gerichtsverhandlungen aus? - Hier besteht ein reger Wachtmeistertourismus; dies sagte auch Herr Ihlau. Egal zu welchem Gericht man zu den Prozessen fährt, man trifft bei den Gerichtswacht
meistern fast immer auf die dieselben Gesichter. Die Fahrtkosten zu den Gerichten bekommen sie nur zum Teil erstattet.
Wenn ich dann sehe, dass sie netto rund 1 767 € bekommen und davon noch ungefähr 200 € für die private Krankenversicherung ausgeben müssen, dann noch ein bisschen Miete zahlen, dann bleibt nicht mehr viel hängen.
Man kann sich zwar nicht auf einen Schlag schnell neue Justizwachtmeister backen; das wissen wir selbst.
Aber wir hier im Hohen Hause können ein Zeichen setzen und dieser Berufsgruppe unseren Dank und unsere Anerkennung zollen. Dazu wäre es mehr als anständig, wenn diese Mitarbeiter der Justiz, wie auch in den anderen Bundesländern, in Zukunft analog zur Laufbahn des mittleren Dienstes gehörten und somit auch in SachsenAnhalt der sogenannte einfache Dienst Geschichte wäre.
Der Haushaltsplan für die Jahre 2017 und 2018 ist erledigt, beschlossen, das stimmt. Jedoch wäre es für das Haushaltsjahr 2019 ein überschaubarer zeitlicher Rahmen, in dem man diesem Anliegen endlich Rechnung tragen könnte.
Da unser lieber Finanzminister fragen wollte, woher denn das liebe Geld kommen soll, habe ich einmal nachgeschaut. Ich möchte jetzt nicht bei Gender-Dingen anfangen oder anderen Integrationskosten, nein, nein. Bei Kapitel 11 30 - Produkthaushalt des Justizvollzuges - werden unter der Rubrik Freizeit und Sport im Justizvollzug - nur die reinen Sachkosten, wohlgemerkt - für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 1 477 000 € und für das Jahr 2018 Mittel in Höhe von 1 771 000 € bereitgestellt. Für Freizeit und Sport im Justizvollzug! Ich frage mich: Sind wir im Robinson-Club? - Danke.
(Eva von Angern, DIE LINKE: Aber wir ha- ben schon das Strafvollzugsgesetz mit ei- nem klaren Auftrag! Das kennen Sie?)
Damit ist offensichtlich der Debattenbeitrag von Herrn Diedrichs beendet. Da ich keine weiteren Wortmeldungen mehr sehe, kommen wir zum Abstimmungsverfahren. Richtig vernommen habe ich offensichtlich, dass der Antrag in den Finanzausschuss und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen werden
soll. Die Federführung war jetzt noch nicht klar. Ich frage die einbringende Fraktion: Welcher Wunsch besteht hinsichtlich der Federführung?
- Finanzen, okay. - Der Ausschuss für Finanzen soll die Federführung übertragen bekommen, der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung soll mit der Mitberatung betraut werden. Gibt es dazu differente Auffassungen? - Das ist nicht der Fall. Dann würde ich über eine entsprechende Überweisung insgesamt abstimmen lassen, wie ich sie eben vorgetragen habe.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen des Hauses. Gibt es trotzdem noch Gegenstimmen? - Oder Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Somit ist die Überweisung des Ursprungsantrages und des Alternativantrages zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen worden.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne mit einem Zitat aus der Programmatik der AfD:
„Die Windenergie ist ein energiepolitischer Irrweg, ökonomisch absurd und ökologisch kontraproduktiv. Wir lehnen den weiteren Ausbau der Windenergie ab; denn er bringt mehr Schaden als Nutzen.“
„Windenergieanlagen sind nur noch ausnahmsweise an Standorten zuzulassen, an denen keine Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere oder das Landschaftsbild zu erwarten sind. Anerkannte Studien zeigen seit Jahren die verheerende Wirkung von